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Personenbezogener Behindertenparkplatz gegen Knöllchen vorgehen

Themenstarteram 12. November 2019 um 18:57

Hallo Leute,

 

ich kenne ein Pärchen und beide sind körperlich behindert. Beide haben vor einem halben Jahr angefangen immer mehr Schmerzschübe zu bekommen und benötigen mittlerweile Hilfe bei der Müllentsorgung. Ich fahre dreimal die Woche mittags in meiner Pause hin und bringe deren Mülltüten zum schwer zugänglichen Container. Die Wohnung ist glücklicherweise nicht weit weg von meinem Büro.

Der Herr hat einen Personenbezogenen Behindertenparkplatz und hat mir angeboten, dass ich mich in diesen paar Minuten die ich da bin einfach auf seinen Parkplatz stellen kann, da er tagsüber ja sowieso arbeiten ist und ich bei diesem miesen Wetter nicht unbedingt bis zu 500 m weit weg parken muss.

Seit einem halben Jahr mache ich das schon und habe mich noch nie auf seinen Parkplatz gestellt, aber mittlerweile hat er recht und das Wetter ist teilweise echt mies und kalt ??

Ich lebe in Berlin und stehe oft im Parkverbot, aber NIE auf Behindertenparkplätzen. Manchmal gibt es monatelang keine Knöllchen und manchmal auch mal drei in einem Monat ?? also es gleicht sich eigentlich ganz gut aus ?? ich widerspreche nie und bezahle einfach, da das Knöllchen dann ja gerechtfertigt ist.

Sagen wir ich habe einen richtig miesen Tag und will wirklich keine 500 m bis zur Haustür gehen und parke einfach mal schnell auf seinem Parkpaltz. Ds Ordnungsamt sieht innerhalb dieser 2-3 Minuten mein Auto auf dem Parkplatz ohne Ausweis und schreibt mir ein Knöllchen. Kann ich gegen dieses Knöllchen vorgehen? Irgendwie mit einem Dreizeiler mit Erklärung des Herren und einer Kopie seines Behindertenausweises oder so etwas ähnliches vielleicht. Ich meine er bietet es mir ja selber an diese paar Minuten auf seinen Parkplatz zu stehen, weil wir uns zeitlich nicht überschneiden würden.

Diesem einen ganz bestimmten Knöllchen würde ich aber gerne widersprechen, wenn es mal soweit sein sollte. Wie stehen meine Chancen?

Sagen wir der Widerspruch Klapp, wie sieht es dann bei einem wiederholten Verstoß aus? Muss ich mit schlimmeren Konsequenzen rechnen?

Danke Euch schon mal für eure Antworten

Viele Grüße

SamSam

Beste Antwort im Thema

Da darf ein Fahrzeug nur stehen, wenn der originale blaue Parkausweis mit der passenden Ausweisnummer gut sichtbar ausgelegt ist. Die Ausnahmeerlaubnis wird nur von der Behörde erteilt und ist ausschließlich an die Person des Erlaubnisinhabers geknüpft.

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Ich würde mit einem Leitenden beim zuständigen Ordnungsamt sprechen.

Glück gehabt, wenns nur beim Knöllchen bleibt!

Bei uns in München wird da gleich abgeschleppt.

Knöllchen gibt’s natürlich obendrauf...

Der Parkplatz ist ausschließlich für Fahrzeuge die den entsprechenden Parkausweis mit der entsprechenden Ausweis-Nr. (die auf dem Schild steht) ausgelegt haben.

 

Alles Andere ist Falschparken.

Da führt kein Weg dran vorbei.

 

Da hilft warm anziehen und nen Regenschirm im Auto dabei haben.

 

Du kannst es ja mit einem Dreizeiler versuchen. Ich würde die Ausweisnummer draufschreiben und dass du nicht länger als drei Minuten hältst, weil du für die behinderte Person den Müll raus bringst. Darfst halt nicht länger weg sein. So lange dauert Müll rausbringen ja nicht.

 

Vielleicht klappt’s, wenn nicht hast du Pech.

Rechtlich gesehen parkst du falsch.

Themenstarteram 13. November 2019 um 10:42

Ich weiß, das falschparken falschparken ist, deshalb bezahle ich die Knöllchen ja auch oder Widerspruch, da sie gerechtfertigt sind, aber ab und zu ist ja nicht immer alles schwarz oder weiß, sondern auch mal grau :)

Das mit dem Dreizeiler mit der Nummer und zB einer Kopie seines Ausweises aufs Armaturenbrett zu legen ist eigentlich eine gute Idee. Das werde ich mir mal merken. Falls das nichts nützt muss ich das Knöllchen wohl bezahlen und stelle mich dann halt nicht nochmal dort hin :D

Das Ordnungsamt würde ich eigentlich eher ungern anrufen. Hier in Berlin jemanden in einer Behörde ans Telefon zu bekommen ist echt anstrengend. Ist aber trotzdem ein Tipp, den ich im Hinterkopf behalten würde.

Ich danke euch für eure Antworten :)

Ich würde die Sache dem Amtsleiter telefonisch schildern und fragen, ob für diesen einen Parkplatz eine Ausnahmegenehmigung ausgestellt werden kann. Die übrigen Umstände, wo Du arbeitest, wie weit das weg ist usw. tut dabei nichts zur Sache.

Kostet bestimmt Bearbeitungsgebühr im deutlich 2-stelligen Bereich.

am 13. November 2019 um 11:26

Zitat:

@Steven4880 schrieb am 13. November 2019 um 08:05:07 Uhr:

 

Du kannst es ja mit einem Dreizeiler versuchen. Ich würde die Ausweisnummer draufschreiben und dass du nicht länger als drei Minuten hältst...

Es wird ja nicht gehalten, sondern geparkt.

Ich würde mich da mal unverbindlich schlau machen.

Wenn der Parkplatz mit Ausweisnummer für diesen Herrn gilt, kann er dir das Parken dort erlauben, während du für ihn tätig bist. Das sehe ich nicht als Problem.

Das Problem ist die nicht wissende Politesse.

Sollte der Gang/Tel. mit dem Zuständigen ein schwieriger Weg sein, so würde ich zumindest eine Kopie vom Ausweis mit ein paar Worten ins Auto legen. Vllt noch Tel.-Nummer dazu.

Wenn der Herr dir das Parken dort gestattet, kannst du dich dort auch hinstellen.

Gruß Jörg.

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 14. November 2019 um 14:06:12 Uhr:

Ich würde mich da mal unverbindlich schlau machen.

Wenn der Parkplatz mit Ausweisnummer für diesen Herrn gilt, kann er dir das Parken dort erlauben, während du für ihn tätig bist. Das sehe ich nicht als Problem.

Das Problem ist die nicht wissende Politesse.

Sollte der Gang/Tel. mit dem Zuständigen ein schwieriger Weg sein, so würde ich zumindest eine Kopie vom Ausweis mit ein paar Worten ins Auto legen. Vllt noch Tel.-Nummer dazu.

Wenn der Herr dir das Parken dort gestattet, kannst du dich dort auch hinstellen.

Gruß Jörg.

Dann kommt zum Parkknöllchen noch die Herstellung und Benutzung einer falschen Urkunde hinzu. Dann ist man mit einem Strafbefehl direkt noch gut bedient. ... ;)

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 14. November 2019 um 14:14:23 Uhr:

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 14. November 2019 um 14:06:12 Uhr:

Ich würde mich da mal unverbindlich schlau machen.

Wenn der Parkplatz mit Ausweisnummer für diesen Herrn gilt, kann er dir das Parken dort erlauben, während du für ihn tätig bist. Das sehe ich nicht als Problem.

Das Problem ist die nicht wissende Politesse.

Sollte der Gang/Tel. mit dem Zuständigen ein schwieriger Weg sein, so würde ich zumindest eine Kopie vom Ausweis mit ein paar Worten ins Auto legen. Vllt noch Tel.-Nummer dazu.

Wenn der Herr dir das Parken dort gestattet, kannst du dich dort auch hinstellen.

Gruß Jörg.

Dann kommt zum Parkknöllchen noch die Herstellung und Benutzung einer falschen Urkunde hinzu. Dann ist man mit einem Strafbefehl direkt noch gut bedient. ... ;)

Hallo Paul,

guter Einwand.

Zwar ganz schön krass, aber sicher, wenn mans wirklich eng sieht, könnte da durchaus sowas bei rauskommen.

Gut.

Dann warte ich hier auf einen besseren Vorschlag.

Bin wirklich gespannt, wie der aussieht...

Gruß Jörg.

Ich meine gelesen zu haben das der Scheininhaber den Schein noch nicht mal verleihen darf. Selbst an Leute nicht die für Ihn was erledigen. (Ausser er ist dabei natürlich.)

Keine körperliche Behinderung = kein Anrecht auf gesonderten Parkraum.

Aus einer SW-Kopie wird doch keine Urkundenfälschung.

Gruß Metalhead

Es wird nur der Versuch übrig bleiben einen entsprechenden Dreizeiler vorzubereiten den man hinter der Windschutzscheibe auslegt.

Auf dem die Ausweisnummer, Name des Inhabers und der Hinweis dass man nur einige Minuten da steht um den Müll, für den Ausweisinhaber, raus zu bringen.

 

Ich denke da kommt es auf die Kulanz der Politesse an.

 

Mit irgendwelchen Abteilungsleitern etwas absprechen halte ich nicht für erfolgreich.

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