Kontrollleuchten Tacho manipuliert. Wie vorgehen?

VW Touran 1 (1T)

Moin zusammen,

Vor 3 Wochen kaufte ich einen Touran aus Bj. 2004 für uns als 2.Wagen von Privat.
Nach kurzer Zeit stellte sich heraus das er warm nicht mehr anspringen wollte.
Fehlerspeicher wurde ausgelesen. Schuld war der G62 wurde erneuert und gut war.

ABER:

Es standen noch Fehler wie Lambdasonde drin und überall der Vermerk "Warnleuchte ein"
Ich wusste zu diesen Zeitpunkt nicht, das neben dem EPC Zeichen auch eine Abgaslampe vorhanden ist.

Ich drängte darauf den Tacho auszubauen um zu schauen was da los ist, weil die Stellglieddiagnose ihn auch nicht zum leuchten bewegen sollte. Zudem zeigt das Tacho manchmal nach dem Starten " ERROR " anstatt der Gesamtkilometer.

Ergebnis, die Motorleuchte wurde mit heissen schwarzen Zeugs übergossen und zerstörte die LED.
Tacho von aussen auch schon beschädigt.
Somit sind zu erneuern:

Tacho
Lambdasonde
G62

Gesammt ca. 1500€. Hätte der Wagen bei Kauf diese Fehler gehabt, hätte ich ihn nie gekauft.

Was kann ich jetzt tun?
Vorbesitzer war ganz nett, nach Anruf und Schilderung des Sachstandes will er nicht mit mir reden.
Von jetzt auf gleich Ruhe.

Brauche unbedingt Rat. Bin Rechtschutzversichert.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Golf3vec schrieb am 26. Oktober 2014 um 11:06:37 Uhr:


Brauche unbedingt Rat. Bin Rechtschutzversichert.

Dann ruf morgen bei der RSV an und schildere den Fall, die werden die genau sagen, was zu tun ist.

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Ohje ohje....

Das ist ja ganz schön eskaliert hier. Beschimpfungen untereinander müssen nun wirklich nicht sein.

Wie man auf dem Foto erkennen kann, wurde ja eindeutig manipuliert. Wenn es auch keine Manipulation des Wegstreckenzählers ist, so ist es dennoch eine Manipulation des KombiInstruments. Wer das nun war, das ist fraglich.

Es gibt ja nun nur 2 Möglichkeiten, da es der derzeitige Besitzer nicht war:
a) der Vorbesitzer war es
b) einer der Vor-Vorbesitzer war es

Eine Werkstatt hat das sicherlich nicht gemacht, zumindest nicht auf offiziellem, legalem Wege. Vielleicht eine Hinterhofwerkstatt (dann aber wohl mit Wissen des zu dem Zeitpunkt aktivem Halter). Da der Vorbesitzer anscheinend keine 2 linken Hände hat und den Kühler selbst gewechselt hat, KÖNNTE er es natürlich selbst gemacht haben.
Ich hätte jetzt gesagt, das es Karosseriedichtmasse ist, wenn es jedoch hart und brüchig ist, dann ist dem Heisskleber vielleicht auch etwas beigemischt worden (einfärben mit schwarzem Zusatz).

Um jetzt mal logisch an die Sache ranzugehen:

1. Fahrzeug-Reparaturhistorie von VW einholen (am besten die gesamte Historie) und mal schauen ob hier jemand (einer der Vorbesitzer) in Bezug auf die LED-Anzeige Probleme hatte. Weiterhin kann man dann erfahren, ob dieser Mangel behoben wurde oder nicht. Wenn hier etwas gewesen sein sollte und der Halter hat es nicht instandsetzen lassen, dann hat man wenigstens schonmal einen Anhaltspunkt.

2. Zu der im April 2014 durchgeführten HU würde ich mich mal an den Betrieb wenden, die diese HU durchgeführt hat. Für gewöhnlich ist der KM-Stand hier einzutragen bzw. festzuhalten. Hier unbedingt den KM-Stand in Erfahrung bringen.

3. Anhand der VW Reparatur Historie: Hier kann man auch schön die KM-Stände vergleichen bzw. abgleichen. Diese stimmen zwar nicht immer (selbst bei VW Vertragswerkstätten nicht), jedoch hat man zumindest mal Anhaltspunkte. Vielleicht wurde ja auch am KM-Stand "gedreht". Meine persönliche Meinung: Wer so einen Murks mit der LED baut, dem traue ich auch noch mehr Schindluder zu.

Hi,

da es ein privatverkauf war wirst du dem Vorbesitzer wahrscheinlich nachweise müssen das er davon wußte.

Im Breif müßte doch der Vor/Vorbesitzer stehen,wenn er den Wagen mit brennender Kontrollleuchte an deinen Verkäufer verkauft hat dann hast du ihn.

Wenn bereits der Vor/Vorbesitzer da rumgepfuscht hat wird es natürlich schwierig. Ohne Nachweis wird es wohl schwierig selbst wenn der Vorbesitzer wirklich ein verkappter Händler ist der Auto´s kauft und repariert um sie wieder zu verkaufen. Auch das müßtest du ihm erst mal nachweisen.

Aber wie hier schon gesagt ohne Anwalt wird es eh kaum zu schaffen sein.

Gruß Tobias

ich würde alternativ auch versuchen, dem Verkäufer nachzuweisen, dass er ein verkappter Händler ist. Dazu muss man nur andere Autos finden, die er verkauft oder verkauft hat. Gelingt der Nachweis ist er als Händler nämlich voll in der Gewährleistungspflicht.

Das sollte einzugrenzen sein. Bei der AU steht eindeutig drauf das die Motorkontrollleuchten bei der AU i.O waren. Dannach gab es 2 Besitzer. Einer davon war es. Komisch ist auch die Fahrzeughistorie bei VW. Er hatte bei VW im Februar 2014 neu Tüv bekommen. 8 Wochen später bei der Gtü nochmal, dieser Wisch liegt mir auch vor.

Morgen habe ich einen Termin beim Anwalt.
Ich halte euch auf dem laufenden.
Am liebsten Fahrzeug zurück und Geld auf die Hand.
Obwohl er sonst gut läuft

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Ab morgen gibt es die Möglichkeit das Fahrzeug binnen einer Woche zurückzugeben. Sollte dies nicht geschehn, folgt eine Anklage wegen arglistiger Täuschung.
Mir wäre es am liebsten, abmelden,Kohle zurück, Auto aus den Augen und aus den Sinn.

Wird wahrscheinlich wohl nicht der Fall werden, abwarten.....

Viel Glück

Zitat:

@Golf3vec schrieb am 5. November 2014 um 20:03:11 Uhr:


Sollte dies nicht geschehn, folgt eine Anklage wegen arglistiger Täuschung.

Ohh, hast du einen Schnellkurs zum Staatsanwalt gemacht? Oder warum kannst du Leute anklagen?

Und wen von den Beiden überhaupt? Wenn du den falschen erwischt könnte es sehr teuer für dich werden.

Aber mach du mal.

@SauRausLasser
Kannst du ausser dumme Kommentare posten auch noch was anderes? Deine blöden Sprüche nerven langsam. Meinst du ich geh zum Anwalt um anschließend Selbstjustiz zu betreiben?
Fachleute werden wohl wissen was sie tun, oder nicht?
Aber du kennst dich ja scheinbar am besten aus!

Die Antwort von SauRausLasser bezog sich vermutlich nur auf das Wort anklagen.

Anklagen kann nur ein Staatsanwalt. Und aus der Anklage folgt ein Strafprozess.
Du als Privatperson kannst nur klagen (ohne an), und daraus folgt ein Zivilprozess.

Falls Du aber eine Strafverfolgung anstrebst, musst Du bei der Polizei Anzeige erstatten. Die geben den Vorfall, wenn er strafrechtlich relevant ist, an die Staatsanwaltschaft weiter.

LG Johann

Danke Johann. So ist es.

@TE:

Weist du, das ist ja alles gut und schön. Klar wurde an deinem Auto rummanipuliert. Das streitet ja auch keiner ab. Und ich wünsch dir auch, dass der Übeltäter gefunden wird.

Aber: Wenn du jemanden verklagen willst, dann musst du auch entsprechende Beweise an den Tag bringen. Gerade wenn zwei Personen in Frage kommen.

Ein anderes Beispiel, damit es deutlicher wird:
Du kommst Abends nach Hause und deine Wohnzimmerscheibe ist eingeschlagen. Im Wohnzimmer liegt noch der Stein, Blut an der Scheibe und dem Boden und alles wertvolle ist geklaut.

Du gehst vor die Tür und siehst zwei Personen. Person A geht nach Links und pfeift ein fröhliches Lied. Person B geht nach Rechts und hat einen Verband um die Hand gewickelt.

Ist Person B jetzt automatisch der Täter, weil es so aussieht? Du kannst es weder dem einen noch dem anderen beweisen. Im schlechtesten Fall verklagen dich beide hinterher wegen übler Nachrede.

Was machst du z.B. wenn du im Gericht sitzt, deinen Verkäufer verklagt hast und plötzlich kommt als Zeugin Frau Meier, die 65-jährige Nachbarin des Verkäufers, und erzählt in herzerreißender Manier, wie der kleine Martin vor 2 Jahren probiert hat ihr Autoradio zu reparieren und dabei mit seinen zwei linken Händen einen Schaden von 1000 Euro angerichtet hat? Glaubst du einer im Raum traut dem Verkäufer dann noch zu, dass er einen Tacho fachgerecht aus- und einbauen kann?

Dann gehst du noch ein bisschen ab wie das HB Männchen weil du dich angegriffen oder falsch verdächtigt fühlst (so wie du es hier im Thread ja schon bewiesen hat) und schon ist der Richter ganz weit weg von deiner Seite der Geschichte.

Und zum Thema Anwalt: Wenn du dich dort genauso beratungsresistent gezeigt hadt wie hier und dem immer nur "ich will, ich will, ich will aber unbedingt jemanden verklagen" erzählt hast, macht der das natürlich, weil er auch keinen Bock hat, dir alles zehn mal zu erklären. Der Anwalt bekommt nämlich trotzdem sein Geld. Egal ob du gewinnst oder verlierst.

Der Dumme kannst am Ende nur Du sein.

Zitat:

@Golf3vec schrieb am 6. November 2014 um 21:09:07 Uhr:


@SauRausLasser
Kannst du ausser dumme Kommentare posten auch noch was anderes? Deine blöden Sprüche nerven langsam. Meinst du ich geh zum Anwalt um anschließend Selbstjustiz zu betreiben?
Fachleute werden wohl wissen was sie tun, oder nicht?
Aber du kennst dich ja scheinbar am besten aus!

Aber ganz unrecht hat er nicht, der SauRausLasser.

Zitat:

@SauRausLasser schrieb am 7. November 2014 um 00:33:51 Uhr:


Aber: Wenn du jemanden verklagen willst, dann musst du auch entsprechende Beweise an den Tag bringen. Gerade wenn zwei Personen in Frage kommen.

Was würdest du denn in der Situation vom TE machen? Hinsetzen und dich freuen, dass dich jmd. beschissen hat?

Ich würde genauso vorgehen wie der TE. Der Vorbesitzer hat die Möglichkeit auf ein Gespräch ausgeschlagen, also welche Option bleibt noch? Ab zum Anwalt - alles andere soll die Justiz klären, dafür ist sie schließlich da!

Wenn der Vorbesitzer wirklich unschuldig wäre, hätte man sich an einen Tisch setzen und reden können. Aber es kommt eine Aussage wie "Auto ist zu groß". Lächerlich!
Das ist zwar noch kein Beweis für seine Schuld, aber in meinen Augen macht er sich damit verdächtig.

Ich hoffe inständig, dass der Verursacher gefunden wird und der TE zu seinem Recht kommt.

Es gibt also doch noch welche die mich verstehen.
Mir geht es nicht darum, das unbedingt jemand verklagt wird. Mir geht es um mein Recht. Das Auto ist so nicht das wert was ich bezahlt habe. Da draußen laufen genug Betrüger rum. Sollten alle immer mit sowas rumkommen? Dann kaufe ich nur noch Neuwagen demnächst.

Nimmt er den Wagen zurück ist mir persönlich der Rest egal. Werde aber entsprechende Plattformen im Auge haben ob er so wieder angeboten wird und zur Not auch eingreifen.

Dieses Auto verlässt mich so oder so. Entweder Verkäufer oder Export.

Zitat:

@Alf3366 schrieb am 7. November 2014 um 14:37:41 Uhr:



Zitat:

@SauRausLasser schrieb am 7. November 2014 um 00:33:51 Uhr:


Aber: Wenn du jemanden verklagen willst, dann musst du auch entsprechende Beweise an den Tag bringen. Gerade wenn zwei Personen in Frage kommen.
Was würdest du denn in der Situation vom TE machen? Hinsetzen und dich freuen, dass dich jmd. beschissen hat?

Tja, kling zwar hart und evtl. hat der TE Glück, aber genau das ist DAS Risiko bei Privatkauf😉🙁

Der berühmte "Griff ins Klo".

Man sollte jetzt genau überlegen wie man das Problem am besten & schnellsten löst. Ist der Rechtsweg erst einmal betreten dauert es und kostet nerven. Evtl. reicht die Anwalt-Drohung aus und der Verkäufer knickt ein, genau so gut kann der Königsweg die 1500 EUR Schaden bezahlen und Ruhe haben, sein.😉

"Dieses Auto verlässt mich so oder so. Entweder Verkäufer oder Export."

Warum? Das sind doch im Prinzip normale Defekte die überschaubar zu richten sind.😕 Is doch kein vertuschter Unfallschaden, da hätte ich auch keine Lust mehr drauf.

Die Fakten stellen sich mir so dar:
1) An dem vom TE gekauften Fahrzeug wurde die Instrumentenkombination unsachgemäß repariert bzw. die Warnanzeige unterdrückt.
2) Einer der Vorbesitzer hat dies durchgeführt oder machen lassen.
3) Der TE verdächtigt den Verkäufer.
4) Ein Anwalt droht jetzt dem Verkäufer mit Klage und setzt eine Rücknahmefrist.

Einen Anwalt einzuschalten war das einzig Richtige.

Aber, sollte mit dem Verkäufer keine gütliche Einigung (Rücknahme, teilweise oder gesamte Übernahme der Kosten) erzielt werden, halte ich die Erfolgsaussichten einer Klage gegen den Verkäufer für sehr gering. Der Nachweis für arglistisches verschweigen des Mangels wird kaum möglich sein. Ein Richter wird wahrscheinlich zunächst einen Gütevorschlag zur Schadensteilung machen, aber letzten Endes die Klage abweisen.

Sollte der TE dem Verkäufer einen gewerblichen Autohandel nachweisen können, dann hätte er innerhalb von 6 Monaten ein Nachbesserungs- bzw. Wandelungsrecht bei erheblichem Mangel.

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