Kontrolleuchte für Abgas leuchtet permanent
Hallo @ All,
ich habe seit 1 Woche einen Fabia II, 3-Zylinder mit 44 KW, als Neuwagen. Diesen habe ich gleich mit einer Gasanlage bestellt, welche durch den SKODA-Händler verbaut worden ist ( wegen Erhaltung der Garantie ). Seit gestern leuchtet die Abgaskontrollleuchte während der Fahrt permanent. Auch nach einem Neustart erlischt diese nicht wieder. Laut Betriebsanleitung handelt es sich um einen Fehler in einem abgasrelevanten Bauteil. Das von der Motorsteuerung gewählte Notprogrammm etc.........ermöglicht zum nächsten Fachbetrieb zu fahren. Passiert natürlich alles am Samstagabend.
Hatt jemand Erfahrung und könnte mir als absolutem Laien erklären, was hier vorliegen kann.
Gruß Jörg
20 Antworten
Zitat:
@Sprinter54 schrieb am 6. Oktober 2014 um 20:11:27 Uhr:
Hallo Hurz 100.Deine Aussagen hier sind schlichtweg falsch. Richtig ist, was der Themenstarter bezüglich der Garantie schrieb.
Loosy, ich kann dir leider auch nicht weiter helfen, außer mit dem Tipp, gehe zum Händler und lass es auf Garantie reparieren.L.G. Sprinter
Nicht wirklich !
Die Gasanlage beim Fahrzeug des TE wurde NACHGERÜSTET !
Und nun zeig uns mal anhand einer NACHVOLLZIEHBAREN Quelle, welcher Fahrzeughersteller GARANTIE für NACHRÜSTUNGEN übernimmt !
Es ist völlig wurscht, wer etwas nachrüstet, der Fahrzeughersteller übernimmt NIE eine Garantie für NACHRÜSTUNGEN, die nicht aus seinem Produktangebot stammen!
Für dieses Fahrzeug gibt es KEINE Nachrüstanlage Gas seitens des Fahrzeugherstellers.
Es werden seitens der Hersteller JEGLICHE Garantieansprüche abgelehnt, die mit einer solchen NACHRÜSTUNG in Verbindung stehen.
Hier bestünde bestenfalls ein Garantieanspruch gegenüber dem Hersteller der Nachrüstgasanlage bzw. einer evtl. in Verbindung mit der Gasanlage erworbenen Garantieversichgerung, die Schäden durch die Gasanlage und an der Gasanlage abdeckt.
Ansonsten bestünde bestenfalls noch ein Gewährleistungsanspruch gegenüber der einbauenden Werkstatt.
Zitat:
@werner 1Saab 9.3 SE schrieb am 7. Oktober 2014 um 18:18:56 Uhr:
Hallo Zusammen!Den agressiven letzten Beitrag von Harz 100 ignoriere ich erstmal.
Nun zu den Fakten: Letzen Freitag ist das Problem bei meinem Fahrzeug zum 1. Mal aufgetreten. ( Kontrollleuchte Abgas ) Fahrzeug ging ins Schonprogramm mit stark verminderter Leistung. Es handelt sich um einen Fabia (Limousine CAVE 1.4l 132 kW, März 2011 )
Montags war der Fehler weg. Ich fuhr trotzdem zu Scoda, um den Fehlerspeicher auszulesen. Ergebnis: G71- Saugrohrdruckgeber. Bei Wiederauftreten dieses Fehlers sollte dieses Teil laut Werkstatt getauscht werden. Dies war noch am selben Tag der Fall. Am Donnerstag wird der Geber getauscht. Die Kosten von ca. 80 € übernimmt meine Car- Garantie für Gebrauchtwagen.
Der defekte Geber ist eine von vielen Möglichkeiten für das Aufleuchten besagter Kontrollleuchte.mfG: W. Biehl
Interessant ist, dass:
- Du in einem Beitrag, in dem es über Fehler in Bezug zu einer nachgerüsteten Gasanlage geht, Dein Fahrzeug aber scheinbar gar keine Gasanlage nachgerüstet hat.
- Für Dein Fahrzeug keine Herstellergarantie bzw. Garantieverlängerung der Herstellergarantie besteht, somit auch keine Ansprücche gegenüber dem Hersteller geltendgemacht werden können.
- Es sich um einen Gebrauchtwagen handelt.
- Du in Deinen ersten Beitrag absolut "NULL" (0) Angaben zum Fahrzeug gegeben hast als auch absolut "NULL" (0) Angaben bezüglich einem Eintrag im Datenspeicher gemacht hast.
Wie Du inzwischen selbst erkannt hast, gibt es für das Aufleuchten der Motorchecklampe diverse möglichkeiten.
Du schriebst davon, bei Deinem Fahrzeug bestünde der selbe Fehler wie beim TE.
Wie Du inzwischen wohl selbst erkannt hast, war auch Diese Aussage falsch.
Du beschwerst Dich darüber, dass angeblich zu Deinem Problem, was ja inzwischen nachgeweiesenermassen NICHT das gleiche Problem wie beim TE ist, angeblich keine Hilfestellung hier zu finden wäre.
Inzwischen sollte Dir selbst klar geworden sein, dass mit "NULL" (0) Angaben, die Relevanz hätten, auch NIX an hilfreichen Aussagen kommen kann.
Dazu noch von Dir unhaltbare und falsch Angaben bzw. keine gescheiten Fahrzeugdaten.
Was ist daran nun agressiv, Dir genau diese Umstände ungeschminkt und unmissverständlich aufzuzeigen ?
Nebenbei:
Beiträge und Anfragen OHNE jegliche relevanten Daten sind genau das Gesabbel, worüber Du dich aufregst.
Hallo Hurz 100.
Das Fahrzeug des TE war beim Einbau der Anlage nagelneu. Der Fehler trat bei seinem Fahrzeug eine Woche später ein.
Was mir später dank Roomstergirl auffiel ist, dass dieser Beitrag uralt ist. Egal, was vom FACHhändler eingebaut wird, hat GARANTIE, wenn es vom Fahrzeughersteller zugelassen ist. Fachhändler haben Vorgaben, was während der Garantiezeit, eines Fahrzeugs eingebaut werden darf. Hat ein Kunde andere Wünsche, kann die Garantie verfallen.
L.G.
Falsch !Zitat:
@Sprinter54 schrieb am 8. Oktober 2014 um 20:12:08 Uhr:
Hallo Hurz 100.Das Fahrzeug des TE war beim Einbau der Anlage nagelneu. Der Fehler trat bei seinem Fahrzeug eine Woche später ein.
Was mir später dank Roomstergirl auffiel ist, dass dieser Beitrag uralt ist. Egal, was vom FACHhändler eingebaut wird, hat GARANTIE, wenn es vom Fahrzeughersteller zugelassen ist. Fachhändler haben Vorgaben, was während der Garantiezeit, eines Fahrzeugs eingebaut werden darf. Hat ein Kunde andere Wünsche, kann die Garantie verfallen.L.G.
Einbauen kann auch ein Fachhändler alles, was zu einem solchen Fahrzeug passt.
Nachrüstungen bedürfen KEINERLEI Freigabe durch den Fahrzeughersteller !
Nur gibt es halt Nachrüstlösungen, die durch den Fahrzeughersteller angeboten werden (Originalzubehör) und Nachrüstungen, die NICHT vom Fahrzeughersteller als Nachrüstlösung angeboten werden. Für Originalzubehör wird seitens des Fahrzeugherstellers i.A. auch gewährleistet, dass das Nachrüstprodukt, wenn nach Vorgabe verbaut, auch die Funktion i.O. ist und KEINE nachteiligen Wirkungen auftreten.
Eine Gasanlage wird als Nachrüstlösung nicht von Skoda für dieses Fahrzeug angeboten.
Bei Originalzubehör sind dann die Garantievorgaben bezüglich ZUBEHÖR zu beachten.
Das ist dann zwar für den Kunden unerheblich, für denjenigen, der die Garantie bearbeitet, hingegen NICHT.
Wie z.B. weiter oben schon erwähnt:
ABT - Tuning.
Alle Konzernmarken können JEDERZEIT (auch in dser Herstellergarantie) mit einem Produkt von ABT aufgerüstet werden.
Jedoch ist dann, auch wenn ein Servicepartner dieses Tuningprodukt einbaut (üblicher Vertriebsweg), die Herstellergarantie auf Motor, Antriebskomponenten etc. erloschen; eine Freigabe durch den Fahrzeughersteller besteht für KEIN FAHRZEUG!!
Dafür bietet aber z.B. ABT dann eine entsprechende Garantie an.
Hier ist dann im Garantiefall nur die von dieser " Garantieversicherung " vorgegebene Vorgehensweise einzuhalten.
Fahrwerk:
Auch in der Garantielaufzeit des Fahrzeugherstellers kann JEDERZEIT jedes X-beliebige Fahrwerk, was für dieses Fahrzeug auf dem Markt erhältlich ist, verbaut werden.
Es besteht hier aber KEINERLEI Freigabe durch den Fahrzeughersteller.
ALLE Beanstandungen, die mit diesem Fahrwerk in Verbindung stehen können (z.B. Geräusche, erhöhter Verschleiß an Fahrwerksteilen, Antriebskomponenten, Getriebe, Flansche Antriebswellen etc) sind danach NICHT über die Fahrzeugherstellergarantie abgedeckt.
Ebenfalls jann man z.B. auch in ein NEUFAHRZEUG JEDES beliebige Radio einbauen.
Für ALLE Beanstandungen, die mit ener solchen NACHRÜSTUNG / UMRÜSTUNG in Verbindung stehen (z.B. erhöhter Ruhestrombedarf / schlechte Empfangsqualität des Gerätes an sich, etc.) besteht keine Herstellergarantie.
Sollte in solch einem Fall nun z.B. die Antenne / der Antennenfuß einen Defekt aufweisen, ist das i.A. nicht durch ein anderes Radio ausgelöst und wird wiederum über die Herstellergarantie abgewickelt.
Für Freigaben / Betriebserlaubniss / Zulassung / ggf. EMV-Prüfung etc. solcher Nachrüstprodukte ist jeweils der Produkthersteller, nicht der Fahrzeughersteller verantwortlich.
PS:
Richtig ist, dass dieser Beitrag tatsächlich schon recht alt ist.
Ebenfalls richtig ist, dass weiterhin auch aktuell zur Thematik UNSINN verbreitet wird (z.B. von Dir) und scheinbar einige Leute LERNRESISTENT sind.
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Hallo Zusammen!
Die Geschichte geht weiter.
Nachdem der Saugrohrdruckgeber gewechselt war, - keine Störung - ungefähr 300 m. zurück zur Werkstatt Der Meister sagte, da hätte einer von seinen Leuten wohl das falsche Teil getauscht. Also: Altes Teil wieder rein, richtiges Teil getauscht, 35 Km Ruhe, dann wieder Störung, morgen neuer Termin.............!
mfG: W. Biehl
Zitat:
@werner 1Saab 9.3 SE schrieb am 14. Oktober 2014 um 13:45:01 Uhr:
Hallo Zusammen!Die Geschichte geht weiter.
Nachdem der Saugrohrdruckgeber gewechselt war, - keine Störung - ungefähr 300 m. zurück zur Werkstatt Der Meister sagte, da hätte einer von seinen Leuten wohl das falsche Teil getauscht. Also: Altes Teil wieder rein, richtiges Teil getauscht, 35 Km Ruhe, dann wieder Störung, morgen neuer Termin.............!mfG: W. Biehl
Und ???
Was wird eigentlich für ein Fehler zum Saugrohrdrucksensor im Speicher abgelegt ??
Sensor keine Lust ?
Sensor im Urlaub ?
Sensor leidet unter Übelkeit ?
Gibt da mehrere Möglichkeiten, die auch mehrere Ursachen haben können.
Würde also nach wie vor einen gewissen Sinn ergeben, den / die GENAUEN und VOLLSTÄNDIGEN Einträge zu posten.