Kontrolle von der Polizei wegen Schwarz lassierten Rückleuchten
Hallo!
Wollt nur mal meine erfahrung machen mit der polizei wegen schwarz lassierten Rückleuchten! erst gestern abend hat mich die polizei nach der disco rausgezogen! haben dann meine rückleuchten angeschaut und meinten ob ich da ne bestätigung hätte, zack schob ich da dann ihm ein gutachten hin und die meinten da ich noch zusätzlich rückstrahler angebracht habe wäre dass vollkommen in ordnung!
was habt ihr für erfahrungen gemacht?
greetz Michi
65 Antworten
...aber wenn sie echt lassiert sind. dann ist es doch echt eine Schweinerei, wenn man mit so einem Mist durch den Tüv kommt, ohne dass sie darauf aufmerksam machen! Doch Näheres sehen wir ja erst morgen....
TÜV selbst machen lassen od. durch den Händler beim Kauf?
entweder der hats übersehen od. da ist "unter der Hand" Geld geflossen...
Wurde direkt beim Kauf gemacht...
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ich schätze mal das sind orig "gsi" leuchten.. sieht zar auf dem pic bissel anders aus, aber denke kommt durch das licht... wie alt war denn der vorbesitzer?
Zitat:
Original geschrieben von Nordkraft
Wurde direkt beim Kauf gemacht...
wenn das wirklich lasierte sind wars Schiebung... war denn noch mehr TÜV-relevantes Zeug kaputt?
@ role82: Keine Ahnung wie alt der war, ich weiß nur, dass es KFZ-Mechaniker war.
@ Bimmelimm: Nein, war alles in Ordnung! Also, es wurde nix gemacht, keine Mängel.
Zitat:
Original geschrieben von role82
ja der vorbesitzer muss doch im brief stehen ?!
nicht wenn das Auto länger stillgelegt war...
nee, war nicht stillgelegt. hab grad mal nachgeschaut. im Fahrzeugbrief steht, dass er 1964 geboren ist, also ist er 41
So, ich hab jetzt mal ein paar Fotos in hoher Auflösung gemacht.
...und diese Nummer steht drauf:
AR 2a
00 01
R IA S1
01 02 01
63267
Hier ist der Link zu den Bildern:
RÜCKLEUCHTEN
ich behaupte jetzt mal die sind lasiert... da steht swf... das deutet auf Originale hin... für originale RL müsste das gelb/rot aber kräftiger sein...
Jo, hast recht! Bin grad nochmal meine ganzen Aktenordner durchgegangen und hab das hier gefunden...
BILD
Das muss ich doch bestimmt immer dabei haben, oder? Oder kann man sowas auch in den Fahrzeigschein eintragen lassen?
Wenn man son Wisch hat, müßte doch der Versicherungsschutz geboten werden?
naja... nee... eigentlich ist der Zettel wertlos... das kannste ganzgut mit den E-Prüfzeichen an Unterbodenbeleuchtungen vergleichen... die Dinger wurden nach irgendwelchen Richtlinien geprüft, fahren darfst du die trotzdem nicht...
Das hab ich mir irgendwie schon gedacht 🙁
Hab mal eine Fotomontage mit meiner Karre und mit neuen Rückleuchten gemacht... Würde glaub ich ganz gut aussehen...