Konsequenzen Leasing / 19% MwSt.
Morgen zusammen,
habe mal eine Frage zum Thema Leasing und der kommenden MwSt.-Erhöhung. Wenn ich ein Fahrzeug mit dem Privatleasing ordere, dann macht es doch rechnerisch für die Leasingraten ab Januar 2007 keinen Unterschied ob ich das Fahrzeug im Dezember mit 16% MwSt. bekomme oder im Januar mit 19%, richtig?
Sprich, die Leasingrate eines Fahrzeugs das im Januar 2007 bestellt wird ist gleich hoch wie eine Leasingrate mit einem Fahrzeug was zu Ende 2006 bestellt und geliefert wurde, da die Leasingrate ab Januar 2007 um 3% angepasst wird und somit auf exakt den gleichen Wert aufschließt, oder mache ich da einen Denkfehler? Ist noch so früh am Morgen ...
22 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von initvoice
spielt das eine rolle? ich habe einen leasingvetrag über 48 mon (angeschl. 2005) und der ist mit 16%. und das wird auch so bleiben, da der kaufpreis mit 16% berechnet wurde. erst ab januar gibt es die 19%... oder sehe ich grundsätzlich was falsch?
Klar spielts ne Rolle.
Aber im Grunde ist ja alles geklärt. Siehe MercedesBond.
Grüße
was heißt das beim einem privatleasing? muss ich das was nachversteuern oder bei meiner steuererklärung angeben???
Die Leasingrate erhöht sich ab dem 01.01.07 um die Mehrwersteuererhöhung, also 3 % auf den NETTOpreis.
Was mit der Anzahlung passiert, weiss ich nicht. Da es sich um eine Vorauszahlung handelt, wäre sogar eine Nachversteuerung auf den nicht verbrauchten Teil denkbar.
ich habe das auto aber mit 16% gekauft oder geleast. ab 2007 kann ich mir überlegen ob ich noch ein auto zum erhöhten preis kaufe. dewegen kann ich mir nicht vorstellen, da ich auf einmal mehr zahlen muss...
das wäre ja so, wenn audi von mir aufeinmal nach 2 jahren nochmal 5000€ will, nur weil ihre autos teurer geworden sind.
und die 16% Mwst habe ich ja schon in meiner rate drin, die die leasingbank bekommt.
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Zitat:
Original geschrieben von initvoice
ich habe das auto aber mit 16% gekauft oder geleast. ab 2007 kann ich mir überlegen ob ich noch ein auto zum erhöhten preis kaufe. dewegen kann ich mir nicht vorstellen, da ich auf einmal mehr zahlen muss...
das wäre ja so, wenn audi von mir aufeinmal nach 2 jahren nochmal 5000€ will, nur weil ihre autos teurer geworden sind.
und die 16% Mwst habe ich ja schon in meiner rate drin, die die leasingbank bekommt.
Du hast das Auto nicht gekauft sondern der Leasinggeber.
Dieser stellt Dir für eine Summe das Fahrzeug zur Verfügung.
Diese Summe setzt sich aus Nettobetrag (diese bleibt gleich) und aktuell gültiger MwST zusammen.
Da diese um 3% steigt erhöht sich die Rate damit auch. Ganz einfach.
Das hat MercedesBond auch schon geschrieben.
Wenn es noch immer nicht glaubst, ich denke das wird so sein, dann warte bis nächstes Jahr und Du wirst es sehen.
Grüße
sicher :-) kann es aber nicht so ganz kapieren. aber vielleicht bin ich heute zu müde...
IHR HABT RECHT !!!!
sorry allen, den ich nicht so richtig geglaubt habe.
aber für mich war es nicht vorstellbar, dass ich ein Auto mit 16% lease und dann 19% zahlen muss.
In der aktuellen Auto-Bild steht was drüber.
das man sogar anzahlung nachversteuern muss.
hätte ich das damals mal gewusst, das wir so eine sch... regierung haben.
jetzt wird es einfach richtig teuer so ein auto zu leasen.
wenn ich wenigstens andere steuervergünstigungen hätte.
wird zeit ins ausland zu wechseln....!!!
Hallo zusammen,
ich habe gerade mal ein wenig gegoogelt,
kann aber immer noch nicht richtig sagen was passieren wird.
Langfristige Verträge (Altverträge)
Abgesehen von der gesetzlichen Ausnahmeregelung des § 29 UStG gibt es keinen Rechtsanspruch auf Durchsetzung des höheren Steuersatzes über einen höheren Preis. Es handelt sich dabei immer um eine besondere zivilrechtliche Frage, deren Beantwortung von den jeweiligen vertraglichen
Vereinbarungen und deren Rechtsgrundlagen abhängig ist. Sind in den Verträgen Preise “zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer” festgelegt, dürfte es keine Probleme in der Überwälzung der steuerlichen Mehrbelastung geben.
Nach § 29 UStG kann der Unternehmer für vor dem 01.09.2006 abgeschlossene Verträge einen Ausgleichanspruch gegenüber seinem Vertragspartner für die umsatzsteuerliche Mehrbelastung durchsetzen, sofern die Vertragspartner nichts anderes vereinbart haben. § 29 UStG gilt i. d. R. nicht bei zwischenunternehmerischen Umsätzen (Vereinbarung von Nettopreisen). Gegenüber Endverbrauchern ist eine Preisanpassung nur zulässig, wenn dies ausdrücklich (nicht in AGB) vereinbart wurde. In Streitfällen ist § 287 Abs. 1 der Zivilprozessordnung entsprechend anzuwenden.
Quelle:
http://www.ihk-regensburg.de/.../Merkblatt_Umsatzsteuzererhoehung.pdf