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Konfigurator Typenbezeichnung

BMW i4 I04

Hallo, kann man im Konfigurator eigentlich garnicht mehr die Typenbezeichnung abbestellen? Bei der letzten FiWa Bestellung ging es noch; jetzt finde ich es nicht mehr. Danke Euch

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17 Antworten

bei mir steht nichts drauf, kann ggf auch der Händler machen. Bei Leasingfzg. aber Labels aufheben.

Ich habe letzte Woche bestellt und der Händler meinte, dass man das jetzt nicht mehr abbestellen kann.

Ich könnte es aber vor Auslieferung ablösen lassen. Ist nur geklebt und haben sie schon oft gemacht.

Ich hatte meinen mit entsprechender Option konfiguriert. Bei der Auslieferung jetzt im April war ich überrascht, dass die Bezeichnung noch dran war. Nachfrage beim Händler wurde wie folgt beantwortet:

"...leider gibt es eine neue Verordnung weswegen der Modellschriftzug nicht mehr entfallen darf.
Aus diesem Grund muss die BMW AG nun alle Fahrzeuge mit Modellschriftzug produzieren und ausliefern.
Hintergrund sind eindeutige Kennzeichnungen für Rettungskräfte."

Ok! Dankeb

Die Kennzeichnung für Rettungskraft als angeblichen Grund für das Beibehalten der Modellschriftzüge wird schon seit Jahren behauptet.

Eine entsprechende Verordnung hat mir bisher noch niemand zitieren können.

Kommt mir wie eine Urban Myth vor, jedenfalls findet sich dazu kein Beleg.

Zitat:

@j0uns schrieb am 14. Mai 2025 um 15:42:30 Uhr:


Ich hatte meinen mit entsprechender Option konfiguriert. Bei der Auslieferung jetzt im April war ich überrascht, dass die Bezeichnung noch dran war. Nachfrage beim Händler wurde wie folgt beantwortet:

"...leider gibt es eine neue Verordnung weswegen der Modellschriftzug nicht mehr entfallen darf.
Aus diesem Grund muss die BMW AG nun alle Fahrzeuge mit Modellschriftzug produzieren und ausliefern.
Hintergrund sind eindeutige Kennzeichnungen für Rettungskräfte."

Ok, das bestätigt die Aussage des Händlers bei mir und stellt sich mir die Frage, ob die das mit diesem Hintergrund, überhaupt noch vor Auslieferung entfernen (dürfen).
Ich hätte ja i4 drangelassen, nur das xDrive40 wollte ich entfernt. Naja, es gibt schlimmeres.
Danke für die Info

Ich konnte auch keine Verordnung bei der Recherche entdecken, aber so what - entweder das e/xDrive entfernen lassen oder mit Fön und Zahnseide eben selber machen.

Das i4-Label würde ich persönlich schon als Kennzeichnung für Rettungskräfte bei einem eventuellen Unfall am Auto lassen. Je schneller das Fahrzeug als Elektrofahrzeug identifiziert wird, desto schneller geht im Idealfall auch eine eventuelle Rettung. Denke ich zumindest 🙂

Das edrive/xDrive ist in der Rettungskarte für Einsatzkräfte auch nicht als Erkennungsmerkmal beschrieben.

Sondern nur das "i" bei "i4".

Mir hat der Händler das Typenschild kostenfrei und ohne murren entfernt vor der Auslieferung.
Es war sogar so, dass der Verkäufer gefragt hat ob sie den schmutzfänger vor Auslieferung abmachen sollen im Zuge der Aufbereitung.
Ich glaube auch an eine Urban legend mit der angeblichen Verordnung. Auch beim Vorgänger G20 war das 330e nicht dran.

Das eDrive35/40 kann man beim konfigurieren abwählen. Das i4 muss wohl bleiben, hat mir mein französischer Händler auch so gesagt.

Zitat:@MB-Owner schrieb am 14. Mai 2025 um 15:56:56 Uhr:

Ok, das bestätigt die Aussage des Händlers bei mir und stellt sich mir die Frage, ob die das mit diesem Hintergrund, überhaupt noch vor Auslieferung entfernen (dürfen).

Ich hätte ja i4 drangelassen, nur das xDrive40 wollte ich entfernt. Naja, es gibt schlimmeres.

Danke für die Info

Man findet diese Sachen in den technischen Vorschriften für Kraftfahrzeuge. Kennzeichnungsvorgaben sind Paragraph 59. habe es jetzt nicht parat, aber was alles mindestens außen dran zu finden sein muss, ist da eigentlich geregelt.

Ich wüsste nichts von irgendeiner Verordnung. Soweit ich weiß ist das einfach eine Selbstverpflichtung der Hersteller, dass elektrifizierte Fahrzeuge entsprechend gekennzeichnet werden. Macht ja nicht nur BMW so, sondern auch alle anderen Hersteller, alle haben irgendein Zeichen drauf und in den meisten Konfiguratoren kann man das ebenfalls nicht entfernen.

Ist ja auch logisch, wenn ich in meiner Rettungskarte das i als Erkennungskennzeichen aufführe, dann sollte ich das ja auch ausliefern. Was der Händler dann damit macht, ist ja dann nicht mehr BMWs Bier ;)

Zitat:
@Kobela schrieb am 15. Mai 2025 um 09:54:10 Uhr:
Zitat:@MB-Owner schrieb am 14. Mai 2025 um 15:56:56 Uhr:
Man findet diese Sachen in den technischen Vorschriften für Kraftfahrzeuge. Kennzeichnungsvorgaben sind Paragraph 59. habe es jetzt nicht parat, aber was alles mindestens außen dran zu finden sein muss, ist da eigentlich geregelt.

Welche technischen Vorschriften für Kraftfahrzeuge meinst du? UN ECE?

Dort befasst sich R59 mit "Austauschschalldämpfer für Kfz mit 4 Rädern".

R69/R70 betreffen zwar rückwärtige Kennzeichnungen, da geht's aber um die dreieckigen Warnhinweise an LKW und Anhängern (Gefahrgut und Co.).

Ansonsten sehe ich das wie @phchecker17

Wie gesagt, ich hab es nicht mehr parat. Ist ein sehr dicker Schinken. Da kann man alles nachlesen. Von Bremsen über Außenspiegel, Assistenten, etc.

Wenn es wirklich sowas gibt, dann müsste es da drinstehen. Aber dass die Feuerwehren das seit Jahren fordern ist ja eigentlich bekannt. Man muss sich Elektrofahrzeugen bei Unfällen ganz anders nähern als Verbrennern. Soweit es mich betrifft wäre das also sogar eine sinnvolle Regelung.

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