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Konditionen Bar / Leasing

Audi A6 C5/4B

Hallo,

ich wollte mal rumfragen, wie zur Zeit die Lieferzeiten und die Konditionen (Rabatte) für den A6 (Avant) sind.

Was ist vom Geschäftsfahrzeug-Leasing zu halten? Die Konditionen sollen ja unschlagbar sein... - angeblich lohnt sich das Barzahlen gar nicht mehr.

Wo genau sollen die steuerlichen Vorteile liegen? Ich kann doch nach wie vor nur die Ausgaben absetzen, die ich tatsächlich hatte... - wenn ich höhere Ausgaben habe, dann spare ich zwar Steuern, habe effektiv aber weniger in der Tasche nachher. Klärt mich mal auf...

30 Antworten

Hi,

das sich das barzahlen nicht mehr lohnen soll ist ein Gerücht und definitiv falsch. Das Leasing ist (wenn man steuerliche Aspekte und Gestaltungsmöglichkeiten außer 8 läßt) meistens die teuerste Variante. Natürlich gibt es den ein oder anderen Hersteller (Audi gehört hier leider nicht dazu) die für ihre Ladenhüter zu unschlagbar günstigen Leasingangeboten anbieten. (z.Zt. wohl BMW)

Da du hier vom A6 Avant sprichst sind bestimmt sehr gute Angebote für das alte Modell als Neuwagen auf dem Markt und hier kann es evtl auch die eine oder andere günstige Leasingvariante geben-die allerdings bestimmt nicht günstiger wie einen Kauf gegen barzahlung sein wird. Für das neue Modell (ich weiß gar nicht genau wann es erscheint -Frühjahr 2005?) gibt es diese garantiert nicht.

cu

pp

hi,

gerade beim Leasing kommt das große Erwachen meistens später.
Leasing hat generell größere Nachteile als z.b. Finanzieren.

1: Beim Leasing zahlt man bei einem Unfall meistens 10% der Reparatur rechnung später bei Leasingende da das Fahrzeug durch den Unfall ja eine zusätzliche Wertminderung erfahren habe.

2: Das Fahrzeug muß beim Leasingende wieder abgegeben werden und kann nur zum Verkehrswert übernommen werden. Verträge die vorher mit dem Händler abgeschlossen wurden kann dieser ablehnen(Urteil vom BGH).

3: Was ist Verschleiß und was Beschädigung?
Gerne werden auf Kosten des Kunden (bei Leasingrückgabe) zur Hälfte abgenutzte Bremsscheiben und Beläge erneuert. Außerdem wird Verschleiß generell gerne als Beschädigung angerechnet. Da man so noch extra Geld einnimmt.

4: Volkswagen Leasing nur geschlossene Kalkulationen in Leasing Verträgen anbieten. Bei Leaseplan gibts offene Kalkulationen. Wo LeasePlan Rahmenabkommen mit Werkstätten abschließt und versucht möglichst günstig für den Kunden zu arbeiten(und sich nicht selbst das Geld in die Tasche stopft wie z.b. VW, Opel oder andere Herstellerbanken Leasingfirmen).

Das war erstmal das wichtigste.

Gruß Zonkdsl

Hi Zonldsl,

natürlich ist Leasing für jeden Privatmann und Frau i.d.R. absolut uninteressant. Allerdings kann dies für Unternehmen -und nur für solche ist auch Leasing gedacht- durchaus sinnvoll sein.

cu

pp

Zitat:

Original geschrieben von Zonkdsl


hi,

2: Das Fahrzeug muß beim Leasingende wieder abgegeben werden und kann nur zum Verkehrswert übernommen werden. Verträge die vorher mit dem Händler abgeschlossen wurden kann dieser ablehnen(Urteil vom BGH).

----------------------------------------------------------

Bei Privatleasing ist es doch so, dass man mit dem Händler eine Anzahlung und dann z.B. 36 mtl. Raten vereinbart. Dann bekommt man (inoffiziell) ein Schreiben, in dem steht: "Wir sichern Ihnen zu, dass Fahrzeug xy nach Leasingende für € ...... zu übernehmen."

Also kann man doch davon ausgehen, dass man das Auto danach zu dem bestimmten Wert übernehmen kann, oder?

Danke!

Zitat:

Original geschrieben von Zonkdsl


4: Volkswagen Leasing nur geschlossene Kalkulationen in Leasing Verträgen anbieten...

Gruß Zonkdsl

VW-Leasing betreibt wirklich Geheimniskrämerei. Wenn man zwischendurch Details zu seinem Leasingvertrag wissen möchte, sagen die einem absolut NIX. Die Kalkulation ist absolut undurchsichtig. Man sollte möglichst woanders seinen Leasingvertrag abschließen.

Hi Dmahni,

meist funktioniert dies auch. Allerdings gibt es tatsächlich ein Urteil, daß der Leasingneher nicht darauf rechtlich bestehen kann. Im vorligenden Fall ging es allerdings um einen vorzeitig gekündigten Leasingvertrag.

Grundsätzlich ist beim Leasing es nicht möglich offiziell im vorhinein einen Kauf nach dem Ende der Leasingdauer vertraglich zu vereinbaren. Da hier kein Leasing mehr vorliegen würde. In diesem Fall währe es eine Finanzierung und hierfür gelten steuerlich andere Spielregeln.

Inoffiziell wird dies aber auf einer separaten Vereinbarung gemacht. Man müßte sich die Urteilsbegründung mal durchlesen. Es würde mich hier nicht wundern, daß die Vereinbarung nur nicht gültig war, weil der Vertrag außerordentlich gekündigt wurde und somit auch keine Übernahme nach Leasingvertragsende möglich war. Da die Vereinbarung auf einem Vertrag beruhte der nicht erfüllt wurde.

cu

pp

Ah, Danke! Dachte mir sowas schon, sonst hätte das Privatleasing und die Bestätigung vom Händler ja gar keinen Sinn.

Danke!

Gruß,

Daniel

Hab noch ganz vergessen zu erwähnen das beim Leasing absolut NIX am Fahrzeug verändert werden darf. Nicht mal Chiptuning oder ein Heckspoiler. Sicher wenn man einen halbwegs guten Händler hat mag das noch gehen. Von der VWLeasing z.b. wird man NIE das Ok dazu kriegen.

Gruß Zonkdsl

Zitat:

Original geschrieben von DMahni


Zitat:

Original geschrieben von Zonkdsl


Bei Privatleasing ist es doch so, dass man mit dem Händler eine Anzahlung und dann z.B. 36 mtl. Raten vereinbart. Dann bekommt man (inoffiziell) ein Schreiben, in dem steht: "Wir sichern Ihnen zu, dass Fahrzeug xy nach Leasingende für € ...... zu übernehmen."

Also kann man doch davon ausgehen, dass man das Auto danach zu dem bestimmten Wert übernehmen kann, oder?

Dazu kann sogar ich "nein" sagen. Das ist das "Restwertleasing". Da sicherst Du zu, dass das Fahrzeug am Ende diesen Restwert hat. Wenn es den nicht mehr hat. dann zahlst Du drauf. Wenn es den Wert überschreiten sollte, dann bekommst Du aber nix zurück.
Dir genaue Formulierung kenne ich zwar nicht, aber so ist das im Prinzip (bei Privatkundenleasing üblich).

Mir geht es aber um das Geschäftsfahrzeugleasing. Natürlich kann ich steuerliche Vorteile nutzen, wenn es die denn geben sollte. Deshalb auch meine Frage nach dieser Form. Aber ich kann im Moment die steuerlichen Vorteile nicht erkennen... - wo sollen die liegen?

Interessant wäre es, wenn ich mit einem solchen Vertrag kein "Restwertrisiko" tragen müsste...

Ach ja, bevor ich es vergesse: Wie sieht es denn aktuell mit Prozenten bei Barzahlung für den A6 aus?

Hat jemand von Euch überhaupt schon einmal ein Leasing bei AUDI (über VW Leasing) gemacht ???

Generell: Im wesentlichen gibt es 2 Leasingformen: Restwertleasing und Kilometerleasing, grob erklärt wird bei der ersten Form ein Endwert (= kalkulierter Rücknahmepreis) des Fahrzeuges festgelegt (und der kann sich natürlich schon rein markttechnisch verändern) und bei der zweiten Variante wird eine Laufleistung als Grundlage genommen (zum Schluss gibt es außerhalb einer Toleranzgrenze für Minderkilometer Geld zurück und für Mehrkilometer muss man zahlen). Hier wird scheinbar nur über (die wohl deutlich "riskantere" Form) Restwertleasing geschrieben.

Ich mache Kilometerleasing (als PrivatLeasing) bei AUDI jetzt schon mit dem 3. Fahrzeug (immer A6 Avant 36 Monate) - mir ist überhaupt nicht bekannt, dass Restwertleasing bei AUDI noch angeboten wird (und auch im Konfigurator gibt es doch nur eine Kilometerleasingkalkulation).

Ich kann persönlich nur von guten Erfahrungen berichten.
Zu den "großen Erwachen"-Gründen von Zonkdsl:
1. und 2. entfallen natürlich (wo kein Restwert als Grundlage, da kann mam auch nicht darüber streiten)
3. in den Vertragsbedingungen steht hierzu "...Bei Rückgabe muss das Fahrzeug in einem dem Alter und der vertragsgemäßen Fahrleistung entsprechenden Erhaltungszustand, frei von Schäden sowie verkehrs- und betriebssicher sein. Normale Verschließspuren gelten nicht als Schaden. ..." Im Klartext: Bremsen, Reifen o.ä. kann der rücknehmende Händler bei der Übergabe nur dann ersetzen lassen, wenn sie ersetzt werden MÜSSEN. Ist das Fahrzeug aber soweit i.O. (selbst 1,6 mm Profiltiefe), dann passiert nichts. Der "Erhaltungszustand" bezieht sich hauptsächlich auf das optische Bild - und da wird es natürlich subjektiv: allgemein sind größere Beulen oder Schleifspuren zu entfernen, kleinere Blessuren gelten als "normale Verschleißspuren". Konkret: ich hatte eine typische heftige Beschädigung der 5-Arm-Alu-Felge (die ja immer ein bißchen breiter als die 205er-Reifen war) vorn rechts und an der unteren Stoßfängerverkleidung (die nichtlackierte beim "alten" Modell) deutlich sichtbare Schleifspuren, beides galt als normal und überhaupt war die Abnahme eher "großzügig": auf Anwesenheit des Reserverades und Sanitasche machte ich noch extra aufmerksam, Sitze (Leder) wurden gar nicht auf Beschädigungen oder so untersucht: der Meister guckte sich Motor und Serviceheft an (bemerkte einen mir wg. LongLife tatsächlich entgangenen Bremsflüssigkeitswechsel, den ich dann für 40 € sofort in Auftrag gab) und man meinte nur, dass er ja gar nicht wie 70 Tkm aussieht - das wars. Sicherlich ist es von Vorteil, so eine Übergabe bei "seiner" Werkstatt machen zu lassen - die "kennen" ja das Auto.
4. entfällt

Beim Tuning geben ich Zonkdsl aber recht: außer von AUDI verkaufte Produkte (einen Heckspoiler oder irgendeine nachträgliche quattro-Fummelei bekommt man sicher schon alleine deswegen über den Händler irgendwie geregelt, weil der ja daran verdient) ist es nicht möglich am Fahrzeug irgendetwas zu verändern, was man nicht rückgängig machen kann.

Ich persönlich verwende AUDI PrivatLeasing sehr gerne (nutze das Fahrzeug auch zu geschäftl. Zwecken, das ist aber egal), der Vorteil gegenüber Geschäftleasing ist der Abschluss von PrämieLight bei VVD, hier bekam ich den für mich günstigsten Versicherungsbeitrag und habe außerdem noch Schadensservice (= bei Versicherungsabwicklungen mach der Audihändler alles automatisch, kein Briefchen hin und her).

Leasing gegenüber Kauf oder Finanzierung ist sicher nur subjektiv und von den Umständen abhängig zu bewerten (will man das Auto später behalten…), ich glaube aber auch, dass es allem bei steuerlicher Absetzbarkeit vorteilhaft ist (durch die Steuerprogression ist es günstiger beispielsweise 3 Jahre lang gleichmäßig abstzbare Beträge zu haben als 1 Jahr hoher Abzug (Kauf), 1 Jahr fast kein Abzug (nur noch Betriebskosten) und 1 Jahr zusätzliche Einnahme (Verkauf).

zu den steuerlichen vorteilen in aller kürze:

beim (firmen) leasing kannst du (das unternehmen) die komplette leasingrate als betriebsausgabe geltend machen. kauft hingegen das unternehmen das fahrzeug kann es nur die sog. Abschreibung über die übliche Nutzungsdauer des fahrzeuges geltend machen. das führt dazu, dass bei einem kauf der liquiditätsabfluss (nämlich der kaufpreis) nicht mit der steuerlichen behandlung korrespondiert. das freut meist keinen unternehmer. dies ist ein grund für leasing.

aber: wenn du den wagen auch privat nutzt, musst du regelmäßig 1% vom listenpreis p.m. als geldwerten vorteil versteuern. dazu noch 0,03cent je kilometer zwischen wohnung und arbeitsstätte. hat der wagen einen hohen listenpreis und wohnst du weit weg von der arbeit, wird dies schnell zum bumerrang. das firmenleasing lohnt sich aber sicher dann, wenn du selbst unternehmer bist, du also sowohl den unternehmensvorteil nutzen kannst, als auch die privaten vorzüge genießt.

ansonsten: privatleasing ist nur eine umlackierte finanzierung. muss jeder selbst rechnen.
gruß und frohes neues jahr

Zitat:

Original geschrieben von RLuhde


(durch die Steuerprogression ist es günstiger beispielsweise 3 Jahre lang gleichmäßig abstzbare Beträge zu haben als 1 Jahr hoher Abzug (Kauf), 1 Jahr fast kein Abzug (nur noch Betriebskosten) und 1 Jahr zusätzliche Einnahme (Verkauf).

Naja, steuerlich kannst Du beim Kauf nur die VSt. wieder komplett rausholen. Einkommenssteuerlich machst Du die AfA geltend (Laufzeit).

Beim Verkauf kommt es dann darauf an, ob Du einen Buchgewinn oder -verlust hast (bekommst Du mehr oder weniger beim Verkauf, als den Kaufpreis abzgl. bisherige Anbschreibungen). Der geht dann auch in die Bilanz als Gewinn oder Verlust ein.

Unter dem Strich wirst Du also genau das von der Steuer absetzen (d. h. nicht als Gewinn ansetzen) müssen, was Du an tatsächlichen Ausgaben hast. Und das sollte beim Leasing ja ganz genauso sein.

Einzig der Buchgewinn-/verlust beim Verkauf wirkt sich auf das Thema Progression aus (Verteilung der Kosten); dafür kannst Du zwischen progessiver und linearer Abschreibung wählen, wobei progressiv dem tatsächlichen Wertverluft näher kommt.

Wie ist das beim Leasing mit der Sonderzahlung? Muss ich die auf die Laufzeit abschreiben, oder kann ich die im ersten Jahr voll geltend machen?

@düsselman
Das mit dem 1% + 0,3%/km ist schon richtig, ist aber unabhängig davon, ob Leasing oder Kauf. Entscheidend ist hierbei einizig und allein, ob das Fahrzeug dem Betrieb zugeordnet ist.

Die Leasing-Sonderzahlung kann sofort voll abgeschrieben werden, wenn man den Gewinn nach der Einnahme/Überschuss-Regelung ermittelt (z.B. Freiberufler). Die Grenze für die Höhe der Sonderzahlung liegt bei 30%.

Hi,

dies gilt nicht nur bei der 4/3 Rechnung sondern m. Wissens generell. D.H. die Sonderzahlung ist auch in einer GmbH Aufwand.

Steuerliche Unterschiede:

Die Leasingrate ist Aufwand und die darin enthaltene Ust ist abziehbar.

Finanzierung bzw. Barkauf: hier ist die Abschreibung Aufwand i.d.r degresiv/linear (ca. die ersten 3,5 Jahre mit 20% p.a degeresiv und der Rest dann linear auf die letzten 2,5 Jahre verteilt). Die Afa wird seit 2002 monatlich gerechnet und nicht mehr wie vorher, als man im jahr der Anschaffung mindestens die Afa für ein halbes jahr hat ansetzen können.

Die Ust ist hier sofort bei Anschaffung voll ansetzbar. Auch sind natürlich evtl. Zinsen Aufwand.

Beim Leasing ist fließt lediglich die evtl. Sonderzahlung und die monatl. Mietzahlung als Liquidität ab. Bei der Barzahlung natürlich der Gesamtbetrag sofort und bei der Finanzierung wird eine verbindlichkeit in der Bilanz ausgewiesen. Das Leasingfahrzeug taucht lediglich in der G+V Rechnung auf und wird bei der Leasinggesellschaft bilanziert.

Der steuerliche bzw. betriebswirtschaftliche Vorteil des Leasings liegt in dem der "Nutzung" entsprechenden Liquiditätsabflusses. Der Gestalltung von Aufwandsverlagerung durch die Sonderzahlung. Keine Auswirkung auf den Kreditrahmen wie z.B. bei einer Finanzierung über die Bank. Evtl. der Übernahme des Fuhrparkmangements durch eine Leasinggesellschaft oder auch Full Service Leasingverträge - hier sind alle KFZ Kosten in der Rate enthalten. Das dies alles nicht umsonst ist steht außer Frage.

Der Buchgewinn bei dem Verkauf eines nicht geleasten firmenwagens wurde oben schon erklärt. Unterm Strich ist der Barkauf bei Liquiditätsüberschuß i.d.R immer die günstigste Variante auch für Selbständige. Denn um mehr "absetzen" zu können muß ich auch mehr bezahlen - und dann will ich doch lieber gar nichts absetzen 😉

cu

pp

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