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Komplette Bremsen vorne,Inspektion,ZMS...

BMW 5er F10, BMW
Themenstarteram 15. September 2014 um 10:25

Ein Hallo an die Community,

habe vor 3 1/2 Monaten einen 525d F10 von einem NICHT BMW Händler gekauft.

Ist ein wunderschönes Auto,mal nebenbei gesagt ;-).

Als ein Freund,fuhr mein Auto und meinte zu mir ,dass die Kupplung merkwürdig sei und die Gangschaltung ruckelt.

Ich konnte dies auch erkennen und habe direkt einen Termin bei BMW machen lassen.

By the Way das Fahrzeug hat schon ca 98000km drauf und dies wäre sein 4ter Besuch bzw Inspektion bei den Freundlichen.

Der Sachbearbeiter stellte fest,dass die vorderen Bremsbeläge erneuert werden müssen bzw auch die Scheiben.

Kosten für Bremsbeläge vorne und neue Scheiben plus Arbeitszeit wären ca 1040€

Frage ist das Normal für BMW?

 

Ich habe noch gesagt das dann gleich auch die Inspektion gemacht werden soll,die in 2 Monaten eh fällig wäre.

Kosten der Inspektion 720€.

Können andere dies auch bestätigen?

 

Aber die Sache mit der Kupplung stört mich tierisch.Nach der Untersuchung von BMW ist das Zweimassenschwungrad defekt.Das würde heißen,dass ich eine neue Kupplung und ein neues ZMS bekomme.

Da ich dieses Fahrzeug vor 3 1/2 Monaten gekauft habe und eine Gewährleistung vom Händler habe plus eine GWG von Mapfre müssten Sie doch für den Mangel aufkommen?

Mit Mapfre habe ich schon telefoniert , die Garantie würde ,nach erfolgreicher Überprüfung,die Arbeitszeit und 50% von den Materialkosten übernehmen.

Zwar ist die Kupplung ein Verschleissteil und wird nur ausgewechselt da das ZMS defekt ist,aber trotzdem noch in der Gewährleistung fällt?

Kostenpunkt für neue Kupplung und ZMS ca 2620€

Aber müsste der Händler auch nicht dafür was zahlen?Laut Gesetzt liegt es noch in den ersten 6 Monaten,der Gewährleistung.

Ich stehe sowieso mit dem Händler im anwaltlichen Clinch wegen anderen Vorkommnissen .

Bin zwar nicht verzweifelt,aber diese Summe haut einen eben mal so um.

Auto steht seit 4 Tagen bei BMW und ich habe einen Leihwagen,ich will schnell aber auch klug handeln.

Wie würdet ihr vorgehen....?

Vielen Dank im Vorraus

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von JeanClaude14

Wie dem auch sei,

Als ich mit BMW München gesprochen habe,hat der Techniker von denen gesagt,das man auch keine Chance auf Kulanz hätte,da ich seit 2 Jahren raus aus der Gewährleistung und Garantie bin.

Wiederum bin ich nicht raus,aus der Gewährleistung vom Händler und eine Gebrauchtwagengarantie habe ich auch.

Ich frage mich halt wie sowas geht....jeder schreibt was hin aber wie er es hinbekommen hat ,wird nicht verraten.

Das mit dem Kulanzantrag ist ein vollständig elektronisch unterstützter Prozess der BMW AG. Dazu musst Du einen BMW Händler aufsuchen, der ruft das Programm auf, füllt alle erforderlichen Daten des Fahrzeugs aus, dann noch die Diagnose dazu - absenden.

Bei "einfachen" Problemen, oder eindeutigen Kriterien (Alter, Laufleistung, Servicenachweis), kommt die Zu- oder Absage automatisiert sofort zurück.

In schwierigeren Fällen kommt ein gewisser Entscheidungsspielraum der BMW AG Mitarbeiter zum Zug. Hier schaut sich den Antrag dann wirklich ein Sachbearbeiter an, fasst eventuell beim Händler nach, überprüft die PUMA Datenbank und erteilt nach Würdigung aller Aspekte die Kulanzzusage für alles, einige Kostenarten oder auch mal für nichts.

Beide Entscheidungen sind zwar eigentlich endgültig - aber wenn sie Dir nicht gefallen (Ablehnung, nur teilweise Kostenübernahme o.ä.) kannst Du immer noch anschließend schriftlich an den BMW Kundenservice gehen, die manchmal nachbessern. Der Händler ist aber dann außen vor, da er an die Entscheidung gebunden ist.

Ich hoffe das reicht als Erläuterung, wie man Kulanz bekommen kann.

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Hallo,

 

...ich kann Dir nur bezüglich der Bremsen sagen das mir dieser Preis als relativ "normal" erscheint.

Ich meine bei meinem...530er GT schonmal gehört zu haben...incl. Einbau so ca. 1200€.

Zu dem Rest kann ich Dir leider nichts sagen.

 

Gruß

Jumpkat

da Du den Wagen erst vor 3 1/2 Monaten gekauft hast gilt die sog. "Beweislastumkehr" gemäß § 476 BGB

Zitat:

Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war

Die Kupplung müsste damit zu 100 % vom Händler übernommen werden.

Lass Dich nicht auf irgendwelche Diskussionen ein, dass Du 50% der Kosten übernehmen sollst.

 

Themenstarteram 15. September 2014 um 20:00

Danke für die Antwort.Die Mapfre Gebrauchtwagengarantie übernimmt 50% der Materialkosten und 100% der Arbeitszeit.

Im KVA sehe ich das noch folgende Punkte aufgezählt wurden

Satz Kupplungteile

Kann mir jemand erklären zu was dies nötig ist?Wird es nur in Verbindung wegen dem ZMS gemacht oder ist dies was separates?

Ich habe meinen Anwalt schon bescheid geben,dass er dem Händler Anschreiben soll.Ich gehe auch nicht drauf ein,das er es bei einer Abdu Ibrahim Werkstatt machen lässt.

Ich nerve mich nur,dass das Auto z.zt in der Luft liegt....:-(

am 16. September 2014 um 7:05

Zitat:

Original geschrieben von JeanClaude14

Danke für die Antwort.Die Mapfre Gebrauchtwagengarantie übernimmt 50% der Materialkosten und 100% der Arbeitszeit.

Im KVA sehe ich das noch folgende Punkte aufgezählt wurden

Satz Kupplungteile

Kann mir jemand erklären zu was dies nötig ist?Wird es nur in Verbindung wegen dem ZMS gemacht oder ist dies was separates?

Ich habe meinen Anwalt schon bescheid geben,dass er dem Händler Anschreiben soll.Ich gehe auch nicht drauf ein,das er es bei einer Abdu Ibrahim Werkstatt machen lässt.

da wirst du aber nicht drum rum kommen.. der Händler ist nur verpflichtet, dem Mangel zu beseitigen.. wie er das macht, ist seine Sache... natürlich wird er das billigst machen lassen.. es wird dann verdammt schwer nachzuweisen, das es nicht fachgerecht war....er kann auch Gebrauchtteile vom Schrottplatz einbauen...

also ich würde den glücklichen umstand ausnutzen, dass die Gebrauchtwagengarantie so viel zahlt und es bei BMW machen lassen. Dafür die Inspektion und Bremsen in einer freien Werkstatt... kostet dann sicher nur die hälfte

 

Themenstarteram 16. September 2014 um 8:33

Das er kann Schrott einbauen und wieder wäre die Sache im Arsch.

Ich habe aber das Recht auf eine Fachgerechte Arbeit.

Eine Rechnung oder ähnliches muss er doch schon vorzeigen?!

Sonst sind wir wieder da , wo wir vorher waren.

Die GWG hat sich noch nicht entschieden!!!

Die Frage die sich stellt warum kauft man ein Auto wo ich kurz darauf wieder investieren muss ? Oder war der Preis so gut und du wusstest sogar von den Mängeln ?

Die Frage die sich stellt warum kauft man ein Auto wo ich kurz darauf wieder investieren muss ? Oder war der Preis so gut und du wusstest sogar von den Mängeln ?

Themenstarteram 16. September 2014 um 10:19

Ich wusste von keinen Mängel,das ist ja die Sache.Wenn es um Autos geht,bin ich ein Laie.Der Preis spielt keine Rolle in der Sache.Das Problem ist,das die Mängel nicht erwähnt wurden.

Ich denke wenn man von den Mängel gewusst hätte,würde es auch im Kaufvertrag drin stehen.

Denke kaum,das ich dann eine Chance oder den Mut habe gegenüber den Händler mein Recht geltend zu machen.

Eines der gründe nur bei bmw zu kaufen freie Händler drücken sich gerne mal vor Gewährleistungsanprüchen...

Zitat:

Original geschrieben von wobPower

Eines der gründe nur bei bmw zu kaufen freie Händler drücken sich gerne mal vor Gewährleistungsanprüchen...

aber auch die kommen nicht drumherum das in Ordnung zu bringen.

Und im übrigen ist das mittlerweile beim BMW Händler mitunter genau die gleiche Praxis, wie wir nach dem Erwerb unseres E90 feststellen mussten. Da war nach knapp 3 Monaten nämlich auch die Kupplung hinüber. Auch hier wurde uns angeboten, das über die Euro Plus laufen zu lassen, bei der ich "nur" 50% der Materialkosten übernehmen sollte. Als ich damit "nicht ganz einverstanden" war, wurde im Anschluss alles vom Händler übernommen. Ferner waren die Bremsen auch nicht in Ordnung, was sich heute aber nicht mehr beweisen lässt.

 

 

Themenstarteram 16. September 2014 um 16:03

Bin etwas verwirrt.

stecke bisschen bisschen in der Klemme und weiß nicht was ich mache soll.

So,

Ich will ehrlich gesagt nur,das der Händler die übrigen Kosten übernimmt.Ich will es bei BMW machen lassen.Ich weiß schon jetzt wo er es machen lassen wird und das will ich nicht.

Ich habe mit meinem Anwalt gesprochen und er hat mir gesagt , wenn die GWG 50% der Materialkosten und 100% der Arbeitszeit übernimmt soll ich einfach den Rest zahlen.

Die Differenz werden wir gegen den Händler einklagen.Ich bin mir halt unsicher ob ich Chancen haben werde,weil ich dem Händler eine Nachbesserung zusteht.Sollte er die aber widersprechen schaut die Sache wieder anders aus.

Es sind immerhin 2620eu die im Raum stehen die jemand übernehmen muss.

Meiner Meinung nach,ich weiß nicht wie Ihr es sieht,Inspektion und Bremsen machen lassen,Auto abholen,einen Fristbrief schreiben und dann warten.Sollte er widersprechen , dann das Auto machen lassen und die Kosten einklagen....

Oder was meint ihr?

Da erzählt dein Anwalt mist. Der Händler hat das Recht den mangel zu beseitigen wo er will. Wenn du ihm nicht die Chance gibst und das auto auf eigene Faust reparieren lässt, wobei du die 50 % zahlst, könnte es sein das du auf dem Schaden sitzenbleibst.

Themenstarteram 16. September 2014 um 16:44

Zitat:

Original geschrieben von wobPower

Da erzählt dein Anwalt mist. Der Händler hat das Recht den mangel zu beseitigen wo er will. Wenn du ihm nicht die Chance gibst und das auto auf eigene Faust reparieren lässt, wobei du die 50 % zahlst, könnte es sein das du auf dem Schaden sitzenbleibst.

Das denke ich mir auch.

Weil ich ihm ja nicht mal die Chance gegeben habe,den Mängel nachzubessern.

Was wäre,wenn ich dem Händler einen Fristschrieiben setze und er widersprecht den,kann ich dann trotzdem es auf eigene Faust reparieren lassen und den Rest einklagen?

Stell ihm das auto aufn hof und er soll es richten. Glaub mir bor gericht gehen usw ist sehr stressig dann die rennerei.

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