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Km-Stand manipuliert, Serviceheft gefälscht, was tun?

Themenstarteram 21. Februar 2010 um 20:01

Hallo,

habe mir am Donnerstag einen A3 8L, km Stand 109.000 (wahrscheinlich aber ca. 60.000 mehr)

gekauft und leider im Nachhinein den Verdacht, daß der km-Stand manipuliert wurde, zumal die letzten beiden Inspektionen nicht so richtig mit der Fahrleistung der letzten Jahre hinkommen und im übrigen der Tag der Inspektion ein Sonntag war (hat der Fälscher wohl nicht aufgepaßt?). Sieht auch beim genauen Hinsehen überschrieben aus. Als ich das beim VK äußerte, meinte er, er würde den Wagen auch zurücknehmen, da ich mit dem Anwalt gedroht habe.

Nun, so billig soll er eigentlich nicht davonkommen, ist ja schließlich Urkundenfälschung, worauf bis zu 5 Jahre stehen. Im übrigen ist auch noch der Straftatbestand des vorsätzlichen Betruges (mit ungerechtfertigter Bereicherung?) gegeben. Verdammt, ich habe über fast 4 Wochen gesucht und stehe dann wieder mit meinem alten Golf da...

Kann ganz schön kosten, Anwalt, Gutachten, Schadenersatz, ne Geld-/Haftstrafe (Bewährung), Gerichtskosten plus Zeugenkosten...was passiert mit dem Auto?

Nun meine Fragen, wer damit schon Erfahrungen hatte:

1) Differenzbetrag zum wahren Wert fordern plus zusätzliche Entschädigung?

2) Anwalt schreiben lassen - sowieso

3) mit Anzeige drohen oder gar machen (so welchen sollte das Handwerk gelegt werden)

4) Was passiert mit dem Auto?

5) Kann ich den Wagen trotzdem anmelden, zur Werkstatt fahren, km-Stand auslesen lassen, Kosten auch einfordern? Habe den ehemaligen Halter angeschrieben und werde morgen die letzte Service-Werkstatt anrufen, ob die noch Unterlagen haben und mir den tatsächlichen Tag des Services nennen.

Soll ich ihn anrufen, er möge es sich mal durch den Kopf gehen lassen, was ihm lieber ist?

Wie habt Ihr das geregelt, was könnte dabei rauskommen?

Danke vorab und Gruß, MilaMar

Beste Antwort im Thema

Ab zum Anwalt und beraten lassen. Hier Hinweise/Tipps zu geben wäre Rechtsberatung und die dürfen nur Juristen geben.

Auf jeden Fall wäre mein Vertrauen zum Verkäufer nicht mehr da.Wenn schon der km-Stand nicht stimmt was stimmt dann alles auch nicht?Ist er wirklich unfallfrei... 

 

 

EDIT: A3Cruiser81 war schneller.

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22 Antworten
am 21. Februar 2010 um 20:05

So leid mir es auch tut, aber wir sind ein technisches Forum und dürfen, so besagen es die Nutzungsbedingungen, keine rechtlichen Ratschläge geben. Die Idee mit dem Anwalt ist wohl die richtige. 

Ab zum Anwalt und beraten lassen. Hier Hinweise/Tipps zu geben wäre Rechtsberatung und die dürfen nur Juristen geben.

Auf jeden Fall wäre mein Vertrauen zum Verkäufer nicht mehr da.Wenn schon der km-Stand nicht stimmt was stimmt dann alles auch nicht?Ist er wirklich unfallfrei... 

 

 

EDIT: A3Cruiser81 war schneller.

am 21. Februar 2010 um 23:02

das ist hier jez von mir kein tipp, aber wenn du den wagen anmeldest und so und sich dann irgendwas rausstellt und der händler den wagen zurücknehmen muss oder so, hast du ein recht auf die anmeldungsgebühren, versicherung, sprit bin ich mir nichmehr sicher.. aber alle entstandenen kosten trägt er. so wars bei mir jedenfalls

Hallo,

naj bin keine Rechtsanwalt, aber so ein Delikt wie Deiner ist ja schon weit verbreitet.

Interessant wäre, ob die km-Zahl eine zugesicherte Eigenschaft ist.

Die nächste Frage ist, ob der Mangel die Gebrauchstauglichkeit des Wages wesentlich herabsetzt.

I.d.R. hast du ein Recht auf Wandelung oder Minderung.

Desweiteren stellt dein Verdacht, dass der Verkäufer den km-Zähler manipuliert hat, nur eine Vermutung dar,

die zu beweisen wäre ...

An deiner Stelle würde ich nicht soviel Trara darum machen, sondern dem Verkäufer die Indizien schildern,

die einen höheren km-Stand dokumentieren. Ihc würde auch bei der Dekra eine Begutachtung machen lassen

für wenig Geld. I.d.R. werden hier noch wietere Sachverhalte aufgedeckt, de höhere km-Stände dokumentieren.

Diese Indzien würde ich dem Verkäufer dokumentieren, dann per Schwacke abfrage eine ungefähre Wertminderung

aus der prozentualen Differenz zweier vergleichbarere PKWs anfordern und vom Käufer

die entstanden Kosten und die Wertminderung zurückfordern. Wenn der nicht spurt, dann RA einschalten.

Aber Achtung, ist der Verkäufer pleite oder so, bleibst du auf allen Kosten sitzen.

Daher sollte man eigentllich vor dem Kauf prüfen, ob alles hinkommt.

ja naja würde das auch nicht unnötig ausweiten, Karre zurückgeben und alle entstandenen Kosten (fahrt usw) einfordern und gut is, sonst kriegst ihn am Ende billiger stehst dafür mit ner karre da wo du nichtmal den richtigen km stand weißt...

Ich würde nach der Rückgabe noch bei der Polizei vorbeischauen wegen Betrug.

Nur weil du das herausgefunden hast muss es der nächste nicht auch herausfinden.

Bei manchen neueren Modellen ist der KM-Stand ausm Motorsteuergerät abfragbar. Der darf sicherlich eine geringe Abweichung haben vom tatsächlichen, da er rein errechnet ist, dieser ist jedoch nicht fälschbar bzw. wird wenn dann vergessen. Um welche Motorisierung und welches Baujahr reden wir hier denn? Ansonsten wären HU-Belege eine eindeutige Aussage. 

 

Wir als Werkstätten dürfen mittlerweile Rechtsberatung geben:p 

Themenstarteram 22. Februar 2010 um 13:03

Hallo Leute,

habe moit den KFZ-Werkstatt geredet, die haben es mir bestätigt und schicken die Kopie der AU, die auch dort gemacht wurde und worauf der echte km-Stand dokumentiert ist. Etwas über 40.000 wurde zurückgedreht. BJ ist Ende 01. Der VK will Auto zurück und mich mit läppischen 100,- entschädigen. Dafür soll ich mir dann wohl die neue Suche - samt Aufwand, Fahrt- und Untersuchungskosten - finanzieren, ich glaub es nicht...

Naja, dann dreht er ihn dem nächsten an. Ist jetzt deine Sache, was du machst.  

Kannst ihm ja sagen paar Euro mehr her (wenn die das Auto sonst zusagt) oder Polizei.

Hallo,

also die Polizei ist für solche Sachen gar nicht zuständig, da es sich hier um eine zivilrechtliche Angelegenheit handelt.

Ich verstehe, dass man natürlich sehr aufgebracht ist ... aber man sollte versuchen, seinen Schaden zu minimieren.

Wenn der VK den Wagen zurücknimmt und 100 Euro Aufwandsentschädigng rausgibt, würde ich diese Alternative wählen,

wenn dir der Wagen so nicht mehr gefällt. (=Wandelung)

Du könntest allenfalls mit einer nachweisbaren, sachlichen Aufstellung höherer Kosten beim VK noch mehr rausholen.

Themenstarteram 23. Februar 2010 um 7:31

Huhu Leute,

inzwischen ist er bereit, mir 400,- zu erstatten, wenn ich das Auto, welches übrigens top ist, behalte. Gestern rieten mir 2 beim Anwalt arbeitende Personen, bis zu 1000,- zurückzufordern, zumal das Serviceheft ja auch futsch wäre und im Falle eines späteren Weiterverkaufs für mich dann Folgen auftreten könnten; ich möchte schon das Auto einige Jahre fahren und vorerst nicht verkaufen. Allerdings müßte ich dann wohl den Anwalt schreiben lassen. AU mit echtem km-Stand liegt vor, die HU soll heute per Post kommen - von denen, wer weiß...aber die kann ich bei GTÜ nachfordern, falls nicht.

Kurzum, ist ganz schön stressig...und 400,- sind eigentlich in Anbetracht dieses Vorfalls (40.000 km und Serviceheft futsch) sehr wenig; die Konsequenzen wären arg teurer, zumal die beiden beabsichtigen, einen KFZ-Handel aufzubauen, was dann so unmöglich wäre. 600,- bis 800,- wären stressfrei und außergerichtlich für mich annehmbar, denke ich...

Gruß MilaMar

Also ich würde den Verkäufer ganz klar darauf ansprechen was den alles für Delikte gegen ihn vorliegen.

Das wären Betrug und Urkundenfälschung. Und dann geb ihm noch Bescheid das sich den Anwalt um die Sache kümmert ;) dann sollte das schon "flutschen"

Ich würd ihn für 400 Entschädigung nehmen, wenn er genau das ist, was du wolltest. Jetzt kann er ja das Serviceheft rausrücken, jetzt wo bekannt ist, dass er geschummelt hat. 

 

Ist der Verkauf eigentlich gewerblich oder privat? 

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