Klimaanlge funktioniert nicht was kann ich tun?

VW Passat B6/3C

Hallo Zusammen,

ich habe bei meinem Passat festgestellt das der Komperssor nicht arbeitet bzw. das die Klimaanlage (Keine Klimatronik) nicht arbeitet. Habe vorne schon geschaut aber der Schlauch links vorne bleibt von der Temperatur her gleich (wir also nicht kalt). Kann ich vorab schon irgend etwas selber checken bzw. wo kann ich anfangen. Da ich das Fahrzeug von einem Händler erworben habe (Januar 2014) vermute ich das diese noch nie funktoniert hat. Zum Glück habe Ich hier noch Gebrauchtwagengarantie. Ich würde mich freuen wenn Ihr mir hier weiterghelfen könntet. Ach ja, dem Händler hab ich schon eine E-Mail geschickt.

Vielen Dank und schöne Grüsse
MarkOh

22 Antworten

Ach so, hast Du eine Verkehrsrechtschutz? Ein Schreiben eines Anwalts kann bei Käuferverarschendengebrauchtwagenhändlern kleine bis größere Wunder bewirken.

Hallo Leute,

vielen Dank für Eure Hilfe. Wenn ich Ihm das so erzähle denke ich lenkt dieser bestimmt nicht gleich ein. Ich denke das wenn sich so viel einig sind das es gesetzlich ist oder? Vielleicht hat hier jemand was zur Hand (Schriftlich) was ich Ihm unter die Nase halten kann. Es kann auch nicht sein das im Vertrag eine klausel drin steht das dieses aufhebt? Wer hat hier bisweilen schon Erfahrungen gemacht? Würde mich Freuen wenn Ihr mir hier weiterhelfen könntet. Vielen Dank!!

Gruß
MarkOh

Der wird das schon wissen, sich aber möglicherweise dumm stellen.
Hab Dir eine PN geschickt.

Herje MarkOh, google mal "gesetzliche Gewährleistung", dritter Treffer. So schwer ist das doch nicht!

Ich glaube, Deine Herausforderung ist, ihm überhaupt auf gleicher Augenhöhe gegenüber zu treten.

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@MarkOh
Wie hier schon erwähnt wurde, Gebrauchtwagengarantie und Gewährleistung sind Zweierlei.
Die Gewährleistung kann ein Händler nicht ausschließen. Beträgt 1Jahr. Das erste halbe Jahr muss der Händler dir beweisen, dass der Mangel zum Kaufzeitpunkt noch nich bestanden hat. Kann er in der Regel nicht. Das zweite halbe Jahr besteht die Beweislastumkehr. Da muss du ihm beweisen, dass der Mangel schon bei Kauf bestanden hat. Das wiederum wird dir schwer fallen. Hier würde dir die Gebrauchtwagengarantie weiterhelfen. In deinem Fall musst du wahrscheinlich nichts bezahlen, ausser z.B.dein Kondensator hat einen Steinschlag abbekommen und ist deshalb undicht, oder ein Marder hat sich an deinem Wagen zu schaffen gemacht. Also keine Materialschwäche sondern unglückliche Umstände. Dann würde dir weder das eine noch das andere etwas bringen.

Hallo Leute,

muß leider schon wieder nerven. Sorry!! Ein Freund von mir teilte mir mit das dies Gebrauchtwagenhändler öfter mit solchen Trick´s arbeiten. Das heißt mit anderen Worten das sich wie in meinem Fall eine Gebrauchtwagengarantie Angeboten bekommen habe die ich natürlich zugestimmt habe. Somit ist die Gesetzliche Gewährleistungsfrist von 6 Monaten nicht mehr gültig. Stimmt das wicklich? Geht das so einfach? Da denkt man ist bei einem Gebrauchtwagenhändler mit Gebrauchtwagengarantie gut aufgehoben und dann möchte dieser nur die Gesetzliche Gewährleistungsfrist von 6 Monaten aushebelen. Was meint Ihr dazu. Geht das wiklich so einfach? Muss aber dazu sagen das ich mit dem Gebrauchtwagenhändler noch nicht gesprochen habe.
Vielleicht habt Ihr schon ähnliches erlebt bzw. könntet mir ein meinem Fall weiterhelfen.
Vielen DANK für Eure Hilfe!!

Schönen Gruß
MarkOh

Dieser "Trick" zu funktioniert nur bei den Unwissenden. Der gewerbliche Händler ist zu einer Gewährleistung verpflichtet. Diese beträgt idR ein Jahr. In den ersten 6 Monaten wird "vermutet", daß der Defekt schon beim Kauf vorlag. Nach dieser Frist musst Du dem Händler das beweisen. Das kannst Du aber nicht und jetzt kommt die Gebrauchtwagen Versicherung ins Spiel.
Kurz gesagt: Ist dein Wagen in den ersten 6 Monaten defekt, MUSS der Händler den Schaden für Dich KOSTENFREI reparieren. Falls es Diskussionen geben sollte, den AW einschalten. Die Sache ist juristisch klar geregelt. Das weiß Dein Händler auch, es gibt aber genug schwarze Schafe, die Kunden vera****** wollen.

Kurz um in den ersten sechs Monaten nützt die Garantieversicherung, dem gewerblichen Verkäufer die Kosten niedrig zu halten. Nach sechs Monaten nützt sie dir als Kunden!

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