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Klimaanlage ohne Funktion Gewährleistung/Garantie

Opel Astra J
Themenstarteram 9. April 2016 um 9:16

Hallo zusammen

ich fahre seid Dezember 2015 einen Astra J GTC den ich als Jahreswagen mit 5100km gekauft habe.

Momentan besitzt der Wagen etwa 11800km. Als ich letzte Woche die Klimaanlage testen wollten, musste ich nach einer Laufzeit auf Maximum von 30 Minuten feststellen, dass diese nicht richtig kühlt, sondern meist nur lauwarme bis minimal kalte Luft rauskam. Habe keine Klimaautomatik.

Nun war ich beim Opel und habe dies bemängelt, diese meinten jedoch für diese Überprüfung müsse ich 59,90€ zahlen, um erstmal zu schauen ob da was defekt ist.

Dieses habe ich gelassen, da der Wagen noch Werksgarantie besitzt und ich nicht einsehe diese fast 60 euro zu zahlen. Dann meinten die, dass wenn der Klimakompressor oder Kondensator defekt sei, ich dieses auf Garantie ersetzt bekomme. Sollten aber nicht relevante Gründe vorliegen oder das Kühlmittel fehlen, wird mir dieses in Rechnung gestellt.

Was würdet ihr nun machen? Das Kühlmittel kann wohl nach 11800km noch nicht leer sein, dabei das Auto noch 6000km im Winter gefahren ist und ich da die Klimaanlage sicher nicht eingeschalten habe. Mir wurde das Auto noch so "groß" mit einer Klimaanlage verkauft und nun funktioniert diese nicht.

Rechtsschutz in Anspruch nehmen? Ich sehe nicht ein die 60 Euro zu zahlen, schon gar nicht wenn noch Werksgarantie vorhanden ist.

Über Antworten würde ich mich sehr freuen.

MfG

Dennis

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23 Antworten

wenn du gleich mit der anwaltskeule ins haus fallen möchtest, bitte. :D

ansonsten vielleicht mal

Hotline 06142 911 9800

Montag - Freitag

08:00 - 20:00 Uhr

Samstag

09:00 - 17:00 Uhr

fragen.

am 9. April 2016 um 16:20

Zitat:

@slv rider schrieb am 9. April 2016 um 17:02:55 Uhr:

Zitat:

Ich hatte bereits mit Opel direkt Kontakt (auf Facebook)

ist das die offizielle kundenhotline? :D

http://www.opel.de/tools/kontakt.html

und nicht immer die "garantie" mit der "sachmängelhaftung" verwechseln.

Zitat:

@slv rider schrieb am 9. April 2016 um 17:02:55 Uhr:

Zitat:

Der Sprachgebrauch macht häufig keinen Unterschied zwischen der gesetzlichen Gewährleistungspflicht und einer zusätzlichen freiwillig angebotenen vertraglichen Garantie, während es sich juristisch um unterschiedliche Rechte bzw. Verpflichtungen handelt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Garantie

Aber Opel bietet doch eine zweijährige GARANTIE, innerhalb dieser die Funktionstüchtigkeit KOSTENLOS wieder herzustellen ist.

Also wenn es sich um einen technischen Mangel handelt, dürften doch keine Kosten anfallen.

Oder verstehe ich das jetzt falsch? Ich habe jedenfalls noch nie etwas zahlen müssen.

das ist alles ein dschungel. wenn da einer keinen überblick hat kann man es ihm nicht immer übelnehmen. opel ändert seine richtlinien für händler auch gerne mal.

da jeder händler seine fälle auch irgentwie abrechnen muss wird es wohl mindestens einen dort geben der das fachgerecht beantworten kann. und das ist dann nicht immer die topgestylte dame hinterm tresen oder der ölverschmierte schraubendreher. :D

Leute die Karre ist -noch- innerhalb der verbraucherfreundlichen 6 monatigen Gewährleistung (also ohne Beweislastumkehr). Der Verkäufer hat dir ohne wenn und aber den Wagen so instandzusetzen, wie er war als du ihn gekauft hattest, also mit funktionierender Klimaanlage. Garantie hin oder her, wenn es in dem Fall von Opel ausgeschlossen sein sollte.

 

Stell dem Verkäufer den Wagen auf den Hof, weise ihn auf die Gewährleistung und seine Pflichten hin, wenn er sich weigert/du zahlen sollst, Brief per Einschreiben/Zeuge

"Hallo Händler, bitte Klima reparieren, Frist 14 Tage bis XX.XX.2016"

So in etwa. Ich würde nicht zum Händler fahren und um "eine Prüfung der Klima" bitten, ich würde dort hinfahren und sagen "Klima geht nicht. Fahrzeug ist noch in Garantie/GWL". Der Annahmetechniker wird dann wohl eine Probefahrt/lauf machen um zu sehen ob es wahr ist und kein Bedienungsfehler.

am 9. April 2016 um 20:10

Immer erst höflich versuchen, das macht viel aus. Wenn das nicht funktioniert Chef dazu holen.

Anwalt ist die aller letzte Option ;)

am 9. April 2016 um 20:49

Ich hatte schon mal auf das betreiben der Klimaanlage im Winter hingewiesen. Wenn die klimaanlage über den Winter nicht eingeschaltet wird um die Dichtungen vor dem austrocknen zu schützen, so ist das ein bedienungsfehler. Und die fallen nicht unter die Garantie. , Normal wäre im winter alle 4 Wochen die Klimaanlage für ca 30 Min zu betreiben.

Da musst du dir aber die milden Wintertage aussuchen, da der Klimakompressor bei Temperaturen unter 4 Grad plus wegen Vereisungsgefahr des Verdampfers deaktiviert wird. Das Vereisen klappt übrigens bei Dacia sogar im Sommer... ;)

Natürlich östliche gleich die Anwalts-Keule zu schwingen. Für mich hörte es sich nur so an, als hätte es der TE schon auf die freundliche Art probiert ;)

 

Eine Fristsetzung ist ja auch noch kein Anwalt, sie verdeutlicht zunächst nur, dass man bereit ist auch den nächsten Schritt zu gehen.

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