Kleinunfall: guter Rat gebraucht
Hallo zusammen,
sorry wenn ich mit dem Beitrag nicht ganz ins ziel des E60/61 Forums treffe aber solange ich E60 fahre, darf ich vielleicht 😉
Gestern habe ich ein unangenehmes Erlebnis gehabt und zwar mußte ganz kurz im Hof parken um Zuhause was schnell abholen. Es war dunkel und es regnete.
Normalerweise parkt da keiner (Feuerwehzufahrt) aber weil na zu Hauseingang ist, parkte ich deswegen kurz da. Nach max. 2-3 war ich schon zurück, steige ich eilig ins Auto, Rückgang anlegen, ein kurzes Piepsen und Krach!! Hinter mir stand ein schwarzer 3-er. Ich habe ihn gar nicht gemerkt 🙁 Er stand buchstäblich 30-50cm ohne Lichter hinter mir und ich war dummerweise zu schnell um rechtzeitig zu bremsen.
Der Fahrer war drin, wartete auf jemanden. Wir stiegen aus, Xenon-Licht an seine Stoßstange, angeschaut, nichts gefunden, allerdings unter dem Regen ist auch schwierig. Er sagt ok, wir rufen jetzt keine Polizei (sein/mein Fehler?), schau morgen nach und telefonieren mal dazu. Ich habe ihm meine Tel.Nummer gegeben.
Heute, vor eine Stunde ruft er an und sagt dass auf der Stoßstange ein Lackplatzer gibt und hätte gerne dass ich morgen ankucke. Ich sagte Ok.
Ja ich weiß es war doof von mir, mußte vorsichtiger anfahren usw. aber jetzt ist schon zu spät. Aber was macht mal jetzt, wie verhält man richtig in dieser Situation? Jemand von Euch hat bestimmt die Erfahrung gehabt oder einfach einen guten Rat parat hat.
Ich würde für jede Empfehlung sehr dankbar!
Gruß
bm2u
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von ottohase
Bist Du sicher das Du aufgefahren bist , vielleicht ist er ja auch noch ein Stück nach vorn gefahren??? Keine Zeugen kein Richter, ihr habt geschaut und es war nichts also kann der Lackplatzer nicht von Dir sein. Vielleicht ein Altschaden den der jetzt sanieren will.Aussage gegen Aussage, er hat keine Polizei gewollt also sein Pech!!!!
Nur nichts zugeben was Du nicht warst, ich kenne das.
Was ist das denn für ein Tip. Der TE hat doch ganz klar gesagt, dass er auf das Fahrzeug aufgefahren ist. Er soll doch wirklich froh sein, dass der andere auf das Hinzuziehen der Polizei verzichtet und dem Unfallverursacher somit 35 € Verwarngeld erspart hat. Und dafür soll der jetzt bestraft werden.
"Aussage gegen Aussage, sein Pech"
Für mich hat so eine Verhaltensweise etwas mit vorsätzlichem Beschiß (entschuldigung) zu tun und sollte hier nicht als Tip verkauft werden.
Wie Chaosmanager schon sagte: Steh zu deinem Fehler, meld den Schaden der Versicherung und gut iss.
34 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von .Siki.Jackson.
ich würd mal es so sagen wie ich es gemacht hätte: auf jeden fall polizei angerufen lieber zahl ich 35 € für den einsatz dann kann der unfall gegner nicht später sagen das und das ist kaputt und du stehst als der blöde da und musst übell viel blechen verstehst du ! naja wenn der typ in ordnung ist wird er sowas nicht machen ich hoffe für dich das er sowas net macht ansonsten kannst jetzt eh nix mehr daran ändern glück im unglück
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Bitte verteile doch diese Interpunktionselemente beim nächsten Mal nach Belieben mit. Das hilft uns beim Lesen. Danke!
Zitat:
Original geschrieben von marco31
Nartürlich nimmt die Polizei (gerade in BaWü) auch Parkrempler und sonstige Unfälle auf, bei welchen der Schaden unterhalb von 1200 Euro liegt. Sonst würde es ja keine sogenannten Kleinstunfälle geben. Diese sollten einen Schaden von mind. 50 Euro aufweisen. Wer Dir also so ein Ammenmärchen erzählt hat, ist mir schleierhaft. Oder die Kollegen hatten einfach keinen Bock rauszufahren.
Wünscht einer der Unfallbeteiligten die Polizei, wird diese den Unfall auch aufnehmen, ganz einfach.Im Übrigen ist mir vor ein paar Jahren das Gleiche wie dem TE passiert. In Hektik ins Auto gestiegen, Rückwärtsgang.....
Nachdem der Besitzer des Wagens hinter mir einen Kostenvoranschlag vorlegte (damals 300 Euro), zahlte ich ihm den Schaden aus eigener Tasche. Natürlich hätte ich mir in den Ar... beissen können, aber Schuld war ganz allein ich. Und so sieht es wohl auch beim TE aus. In solch einem Fall noch unötige Kosten verursachen, einen Anwalt und vielleicht noch Gutachter einschalten (weil der parkende Pkw hinter einem evtl. doch zu schnell war😕) , nur weil man seinen eigenen Fehler nicht eigestehen will, wird leider immer typischer. Aber wehe, einer dieser Tatsachenverdreher wäre in dem hinteren 3er BMW gesessen......Armes Deutschland.
Ich muß Dich da enttäuschen. Die Polizei kommt nicht immer. Vergleiche hierzu
LinkZudem ist mir ein derartiges Verhalten selbst schon widerfahren. Auch habe ich mich in der Summe geirrt. Die liegt bei ca. 2500 €.
Man sollte mit Verdächtigungen und Unterstellungen, wie im letzten Satz mit dem Tatsachenverdreher geschrieben, vorsichtig sein. Zumal, wenn man weder Personen noch Zusammenhänge kennt. Das sollten Sie als Polizist (Du sprachst von Kollegen) doch besonders genau wissen. Und wie der Zusammenhang wirklich aussieht, wissen wir alle außer dem TE nicht. Und dieser gibt nur seine ganz persönliche Meinung wider.
Wir hatten des nachts (in BaWü) einen Einbruchversuch mit Schaden an der Tür und dem Schloß und riefen am nächsten Morgen die Polizei. Die Kripo (Spurensicherung) kam, nahm alles auf. Im Polizeitagebuch landete es nie. Noch heute warten wir auf das Schreiben mit der Tagebuchnummer, die wir zur Begleichung unseres Schadens durch unsere Versicherung gebraucht hätten. Wir blieben u.a. dank der Polizei auf dem Schaden sitzen. Sagen Sie mir also nicht, daß die Polizei immer käme und den Geschädigten helfen würden.
Ich selbst habe einen heiden Respekt vor den Jungs und Mädels in Grün. Halten sie doch ihren Kopf hin, daß meiner heil bleibt. Aber genau aus diesem Grund heraus sollte man einen Anwalt konsultieren. Man weiß nie, ob da jemand leichtfertig als Schuldner deklariert und "hingerichtet" wird. In dubio pro reo.
@jkl05: Mit dem Anfordern der Polizei wird ein Unfall festgestellt. Der Gutachter beziffert die Höhe des Schadens. Ich würde von keinem Polizisten verlangen, daß er eine Schadenssumme beziffern kann. Die Jungs & Mädels haben da andere Aufgaben.
Zitat:
Ich muß Dich da enttäuschen. Die Polizei kommt nicht immer. Vergleiche hierzu
LinkZudem ist mir ein derartiges Verhalten selbst schon widerfahren. Auch habe ich mich in der Summe geirrt. Die liegt bei ca. 2500 €.
Man sollte mit Verdächtigungen und Unterstellungen, wie im letzten Satz mit dem Tatsachenverdreher geschrieben, vorsichtig sein. Zumal, wenn man weder Personen noch Zusammenhänge kennt. Das sollten Sie als Polizist (Du sprachst von Kollegen) doch besonders genau wissen. Und wie der Zusammenhang wirklich aussieht, wissen wir alle außer dem TE nicht. Und dieser gibt nur seine ganz persönliche Meinung wider.
Wir hatten des nachts (in BaWü) einen Einbruchversuch mit Schaden an der Tür und dem Schloß und riefen am nächsten Morgen die Polizei. Die Kripo (Spurensicherung) kam, nahm alles auf. Im Polizeitagebuch landete es nie. Noch heute warten wir auf das Schreiben mit der Tagebuchnummer, die wir zur Begleichung unseres Schadens durch unsere Versicherung gebraucht hätten. Wir blieben u.a. dank der Polizei auf dem Schaden sitzen. Sagen Sie mir also nicht, daß die Polizei immer käme und den Geschädigten helfen würden.
.1. Ich sprach von der Polizei im Großraum Stuttgart, also BaWü. Diese fährt zu jedem Kleinsunfall an, niemand wird abgewimmelt (extra nochmal bei den Kollegen vom Streifendienst nachgefragt). Ob das in Bayern oder Schleswig Holstein anders ist, kann ich nicht sagen.
2. Eben, der TE gibt nur seine Meinung zum Besten. Und aus dieser geht eindeutig hervor, dass er die alleinige Schuld am Unfall trägt. Man kann natürlich alles mögliche hineininterpretieren, aber das wird der TE nicht weiterhelfen. Wer das nicht begreift (oder nicht begreifen will), "verdreht" die uns vorliegenden, aus dem Sachverhalt des TE hervorgehenden, Tatsachen. Ganz einfach, warum also sollte ich vorsichtig sein??😕 Oder möchtest Du das sonst Deinem Anwalt mitteilen😉?!
3. Wenn die Polizei/Kripo einen Schaden, oder aber in Deinem Fall einen versuchten Einbruch aufnimmt, wird dieser anschliessend natürlich auch "zu Papier" gebracht. Hierfür wird dem Sachbearbeiter automatisch eine Tagebuchnummer zugeteilt. (glaub mir, ich hab das schon mehrere hundelt Mal gemacht). Dass dem Geschädigten die Tagebuchnummer dann auch noch "hinterher getragen" werden soll, nur damit der seinen Schaden bei seiner Versicherung einreichen kann, wäre mir neu. Da hilft manchmal ein kurzer Anruf im Geschäftszimmer des zuständigen Polizeireviers und schwupps hat man die Nummer. Die Namen der aufnehmenden Beamten werden Dir ja wohl auch bekannt sein, d. h. Deine Versicherung könnte sich sogar direkt mit der Polizei in Verbindung setzen. Man muss sich eben manchmal auch ein wenig bewegen, nicht alles kommt einem zugeflogen.
Weiter muss man wohl das leidige Thema "Polizei rufen oder nicht" nicht erörtern.
Der TE hatte gefragt, was er machen soll; das Naheliegenste ist für mich: Lackierung der Stoßstange zahlen, Thema erledigt.
Zitat:
Original geschrieben von marco31
1. Ich sprach von der Polizei im Großraum Stuttgart, also BaWü. Diese fährt zu jedem Kleinsunfall an, niemand wird abgewimmelt (extra nochmal bei den Kollegen vom Streifendienst nachgefragt). Ob das in Bayern oder Schleswig Holstein anders ist, kann ich nicht sagen.
Ich vom Rhein-Neckar-Kreis. Und da kommen die Jungs und Mädels zu den Zeiten, zu denen die Wache geringer besetzt ist auch entsprechend seltener. Nicht, daß ich es nicht verstehen würde. Ich wollte dies nur zum Ausdruck bringen.
Zitat:
Original geschrieben von marco31
2. Eben, der TE gibt nur seine Meinung zum Besten. Und aus dieser geht eindeutig hervor, dass er die alleinige Schuld am Unfall trägt. Man kann natürlich alles mögliche hineininterpretieren, aber das wird der TE nicht weiterhelfen. Wer das nicht begreift (oder nicht begreifen will), "verdreht" die uns vorliegenden, aus dem Sachverhalt des TE hervorgehenden, Tatsachen. Ganz einfach, warum also sollte ich vorsichtig sein??😕 Oder möchtest Du das sonst Deinem Anwalt mitteilen😉?!
Ich gehe noch nicht mal so weit, Deine Fakten herauszulesen. Ich definiere hier beim TE schon vorher die Subjektivität. Also andere Umstände (z.B: andere Lichtverhältnisse) möglich, deshalb erlaube ich mir gar kein Urteil. Deshalb meinte ich vorsichtig. Das Medium Internet und die Foren beschneiden die Sinne des Menschen auf einen einzigen. Und da nicht jeder gleich gut der deutschen Sprache mächtig ist und jeder eine andere Interpretation der Worte vornimmt, kommt es gerade bei dieser Singulatität gerne zu Mißverständnissen im Geschriebenen.
Ich glaube aber auch, daß wir hier alle auf einem Level liegen, wenn ich sage: Für das, was man verursacht hat, steht man auch ein. Zumindest handel ich so.
Zitat:
Original geschrieben von marco31
3. Wenn die Polizei/Kripo einen Schaden, oder aber in Deinem Fall einen versuchten Einbruch aufnimmt, wird dieser anschliessend natürlich auch "zu Papier" gebracht. Hierfür wird dem Sachbearbeiter automatisch eine Tagebuchnummer zugeteilt. (glaub mir, ich hab das schon mehrere hundelt Mal gemacht). Dass dem Geschädigten die Tagebuchnummer dann auch noch "hinterher getragen" werden soll, nur damit der seinen Schaden bei seiner Versicherung einreichen kann, wäre mir neu. Da hilft manchmal ein kurzer Anruf im Geschäftszimmer des zuständigen Polizeireviers und schwupps hat man die Nummer. Die Namen der aufnehmenden Beamten werden Dir ja wohl auch bekannt sein, d. h. Deine Versicherung könnte sich sogar direkt mit der Polizei in Verbindung setzen. Man muss sich eben manchmal auch ein wenig bewegen, nicht alles kommt einem zugeflogen.
Die Jungs hatten uns angerufen und mitgeteilt, daß der Schaden zu gering und der Erfolg gleich null sei und man den Fall nicht weiter verfolgen würde. Auf den Tagebucheintrag angesprochen erhielten wir die Infomation, daß es keinen gäbe. Mehr kann ich hierzu nicht sagen, da ich nicht der Polizei angehöre. Einige Bekannte, die bei der P sind, bestätigten dies jedoch.
Zitat:
Original geschrieben von marco31
Weiter muss man wohl das leidige Thema "Polizei rufen oder nicht" nicht erörtern.
Der TE hatte gefragt, was er machen soll; das Naheliegenste ist für mich: Lackierung der Stoßstange zahlen, Thema erledigt.
Wie ich schon mehrfach schrieb: Für das, was man verursacht hat, steht man auch ein.
Manchmal kann das direkt bezahlen günstiger sein als das abwickeln über die Versicherung (Stichwort Höherstufung der Kasko).
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Zitat:
Original geschrieben von gurusmi
Manchmal kann das direkt bezahlen günstiger sein als das abwickeln über die Versicherung (Stichwort Höherstufung der Kasko).
... wobei nicht die Kaskoversicherung, sondern die Haftpflichtversicherung den Schaden des Geschädigten übernimmt --> ergo: Höherstufung der Haftpflicht im Schadenfall.
Gruß
Der Chaosmanager