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Kleiner Unfallschaden

Mercedes C-Klasse W204

Hallo Forum,

heute hat eine Autofahrerin beim Vorbeifahren meinen Außenspiegel beschädigt. Ich habe nur das Kennzeichen von dem Auto und ihre Telefonnummer. Da zunächst kein Schaden zu sehen war, habe ich sie weiterfahren lassen mit dem Hinweis, dass ich bei einer Mercedes Niederlassung noch einmal den Zustand des Außenspiegels kontrollieren lasse. Dort ergab sich, dass ein Plastikteil beschädigt ist, das ca. 70 Euro Reparaturkosten verursacht. Ich habe dies der Fahrzeugführerin mitgeteilt. Seitdem ist sie trotz gegenteiligem Versprechen nicht mehr erreichbar und reagiert auch nicht auf sms. Ich denke, Sie hat beschlossen, das auszusitzen.

Ist Euch sowas schon mal passiert? Wie kann man vorgehen, um den Schaden trotzdem ersetzt zu bekommen?

Beste Antwort im Thema
am 11. Februar 2015 um 21:46

Zitat:

@peterlustig868 schrieb am 11. Februar 2015 um 22:38:39 Uhr:

Melde es der Polizei. Mit dem Aktenzeichen gehst Du zu einem Kfz-Sachverständigen. Der kostet Dich nichts, da es ein Haftpflichtschaden ist.

Erstens, nein, Gutachten werden bei Bagatellschäden nicht bezahlt und zweitens, die dumme Zeit, die man dafür verschwendet, bezahlt einem auch niemand!

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Zur Polizei gehen und Anzeige erstatten.

Ein Anwalt wird aufgrund der Schadenshöhe eher unwillig sein da viel Arbeit reinzustecken.

Gibt es Lackspuren?

Versteh einige Menachen nicht, dass die wegen 70 EUR so einen Stress machen. Damit meine ich nicht dich, sondern die Dame.

Steck da nicht zu viel Energie rein. Das ist es nicht wert, sich darüber zu ärgern.

Die Polizei wird dich wohl auf den Zivilrechtsweg verweisen. Du kannst ja anhand des Kennzeichens die Versicherung abfragen und diese dann anschreiben.

Viel Erfolg

am 11. Februar 2015 um 20:13

Am Ende des Tages musst du dich fragen, sind dir 70€ den Nerv wert (auch wenn die Pille sicher bitter ist)?

Die Verursacherin muss nicht abnehmen und du hast außer den Zivilweg mit richtig viel Arbeit (die dir niemand zahlt), keine Chance an dein Geld zu kommen.

@ bugatti1712

Warum kannst du nicht verstehen, warum Gewinner gewonnen haben?

Die Dame hat keinen Stress und keine Kosten. Sie wird auf ganzer Linie gewinnen!

Die Dame hat aus ihrer Sicht alles richtig gemacht und macht es weiterhin. Klar ist das egoistisch, aber weder stressig noch unverständlich.

Zu gut für diese Welt, die 70 € kannst abhaken ,Konto Erfahrung

Na, vielleicht doch nicht. Sie hat sich gemeldet. Alles wird gut (hoffe ich mal) Ging auch weniger um die 70 Euro als vielmehr, dass es mich doch geärgert hätte, zu vertrauensselig gewesen zu sein. Gibt ja aber anscheinend doch noch ein paar Anständige.

Danke für Eure Ratschläge.

Melde es der Polizei. Mit dem Aktenzeichen gehst Du zu einem Kfz-Sachverständigen. Der kostet Dich nichts, da es ein Haftpflichtschaden ist. Ich hätte ein sogenanntes Kurzgutachten erstellt. Das wird der Gegnerischen Versicherung in Rechnung gestellt. Versicherungsabfrage erfolgt über das pol. Kennzeichen Deiner Widersacherin.

Selbst wenn Du einen Anwalt einschalten würdest, muss den die Versicherung der Dame übernehmen.

am 11. Februar 2015 um 21:46

Zitat:

@peterlustig868 schrieb am 11. Februar 2015 um 22:38:39 Uhr:

Melde es der Polizei. Mit dem Aktenzeichen gehst Du zu einem Kfz-Sachverständigen. Der kostet Dich nichts, da es ein Haftpflichtschaden ist.

Erstens, nein, Gutachten werden bei Bagatellschäden nicht bezahlt und zweitens, die dumme Zeit, die man dafür verschwendet, bezahlt einem auch niemand!

Ganz ehrliche Meinung meinerseits: Ich würde - und wenn der Schaden noch so klein ist schauen, dass ich zu meinem Recht komme.

Wenn jeder so denkt haben wir bald den Salat, heute gehört es ja schon nichtmehr zum guten Ton den Parkplatzrempler zu melden, da wird lieber weiter gefahren - liegt wohl daran, dass die meisten Leute nicht wissen, dass auf Verkehrsunfallflucht mehrmonatiger Führerschein entzug steht.

Wenn du einen Verkehrsrechtschutz hast ist die Sache doch mehr als easy. Wenn nicht, ein Anruf beim Zentralversicherer zur Halterabfrage bzw Versicherungsabfrage. Dort anrufen und den Fall melden. Alternativ dazu Anzeige bei der Polizei erstatten, die Nummer und das Kennzeichen kannst Du ja nicht ohne Ihr zutun bekommen haben, ergo ist da nix mit leugnen.

Warum hast du zum Zeitpunkt des Ereignisses nicht die Polizei gerufen?

Soll man zwar nicht bei solchen kleinen Geschehnissen, ich würde es trotzdem immer machen.

Dann ist es korrekt aufgenommen und die Dame könnte sich nicht rausreden oder drücken.

Zum sog. Bagatellschaden, Kurzgutachten und der Kostenübernahme so eines Gutachtens durch den Kfz-Versicherer:

http://m.spiegel.de/auto/aktuell/a-868441.html

In der Zusammenschau wäre wahrscheinlich ein Unfallbericht die schnellste Lösung für etwas mehr Sicherheit bei der Schadensregulierung gewesen, sofern die Schadenverursacherin darin auch ihre Schuld schriftlich fixiert hätte.

Natürlich würde man noch mehr Sicherheit haben, wenn man die Polizei zur Aufnahme des Unfalls dazuholt. Dann ist nur nicht selten Warten angesagt. Habe ich auch gemacht, wenn ich unsicher war, ob mein "Unfallpartner" vertrauenswürdig ist. Wenn der Delinquent seine Schuld unumwunden einräumt, sich ausweisen kann und auch die Schuldfrage schriftlich belegt wurde, ist die Polizei bei einem kleinen Schaden ziemlich überflüssig und fragt sich andernfalls nur, was sie dort überhaupt soll.

Muss jeder selber wissen. Das Warten auf die Polizei und deren ziemlich entnervte Art wird wahrscheinlich durch einen etwas ruhigeren Schlaf aufgewogen.

Zitat:

@ChAoZisonfire! schrieb am 11. Februar 2015 um 23:15:28 Uhr:

Ganz ehrliche Meinung meinerseits: Ich würde - und wenn der Schaden noch so klein ist schauen, dass ich zu meinem Recht komme.

Wenn jeder so denkt haben wir bald den Salat, heute gehört es ja schon nichtmehr zum guten Ton den Parkplatzrempler zu melden, da wird lieber weiter gefahren - liegt wohl daran, dass die meisten Leute nicht wissen, dass auf Verkehrsunfallflucht mehrmonatiger Führerschein entzug steht.

Wenn du einen Verkehrsrechtschutz hast ist die Sache doch mehr als easy. Wenn nicht, ein Anruf beim Zentralversicherer zur Halterabfrage bzw Versicherungsabfrage. Dort anrufen und den Fall melden. Alternativ dazu Anzeige bei der Polizei erstatten, die Nummer und das Kennzeichen kannst Du ja nicht ohne Ihr zutun bekommen haben, ergo ist da nix mit leugnen.

Genau so.

Es ist einfach eine Frechheit, was sich die Leute teilweise erlauben. Da werden Autos beim ausparken gestriffen, ständig werden die Türen in andere Autos gekloppt, es wird sich mit Nieten besetzten Taschen zwischen parkenden Autos durchgeschlängert usw. - und Niemanden interessiert das. Auto fahren wird immer mehr zum wilden Westen. Oder wir bekommen bald italienische oder französische Verhältnisse, wo sowas ganz normal ist und hingenommen wird.

Gelinde gesagt: die Leute haben einfach kein Respekt vor dem Eigentum anderer Leute. UND das wird mit Jahr zu Jahr immer schlimmer.

Momentan ist es doch noch gutes Recht, die Polizei zu rufen. Klar kommen die bei solchen "Schäden" immer genervt an aber egal. Im Vollziehen kleiner Verkehrsdelikte, die die Staatskasse füllen, sind sie ja schließlich auch dabei.

Ich gebe dir einen Tipp, nachdem ich einen ähnlichen Fall hatte. War auch ein Bagatellschaden und ich dachte mir ok, Nummern getauscht, wird schon alles klappen. Nach ein paar schlaflosen Nächten (weil die Dame sich auch erst tot gestellt hat) ist zum Glück alles gut ausgegangen. Aber ich habe für solche Fälle (sollte sich die Polizei mal quer stellen oder wie auch immer) einen Unfallbogen im Auto. Dort schön dokumentieren (Uhrzeit, Datum, Kennzeichen, Namen, Adressen, Was ist passiert?, Fotos machen) und dann unterzeichnen lassen. So hat man wenigstens "etwas" in der Hand.

am 12. Februar 2015 um 10:20

Zitat:

@ChAoZisonfire! schrieb am 11. Februar 2015 um 23:15:28 Uhr:

Ganz ehrliche Meinung meinerseits: Ich würde - und wenn der Schaden noch so klein ist schauen, dass ich zu meinem Recht komme.

Wenn jeder so denkt haben wir bald den Salat, heute gehört es ja schon nichtmehr zum guten Ton den Parkplatzrempler zu melden, da wird lieber weiter gefahren - liegt wohl daran, dass die meisten Leute nicht wissen, dass auf Verkehrsunfallflucht mehrmonatiger Führerschein entzug steht.

Wenn du einen Verkehrsrechtschutz hast ist die Sache doch mehr als easy. Wenn nicht, ein Anruf beim Zentralversicherer zur Halterabfrage bzw Versicherungsabfrage. Dort anrufen und den Fall melden. Alternativ dazu Anzeige bei der Polizei erstatten, die Nummer und das Kennzeichen kannst Du ja nicht ohne Ihr zutun bekommen haben, ergo ist da nix mit leugnen.

Den Salat haben wir genau dann, wenn Mitmenschen wie du es nicht schaffen zwischen Rechten und Pflichten sauber zu unterscheiden.

Auf Rechte kann und darf man verzichten. Daraus ergibt sich auch keinerlei Problematik. Problematisch wird es, wenn man Pflichten ignoriert und vielleicht noch so tut, als wäre das gutes Recht.

Und die Unfallverursacherin hat bislang keinerlei Pflichten ignoriert, darum ist anzeigen auch vollkommener Quatsch. In das Thema hier das Thema Unfallflucht mit hineinwursten zu wollen, ist vollkommen unpassend, denn das ist hier kein Thema.

Dass der TE sich nicht die Daten hat geben lassen, ist nicht Versäumnis der Unfallverursacherin.

Nichts desto trotz kann der TE sich natürlich noch die Daten der Unfallverursacherin besorgen und anschließend sauber schriftlich seinen Schaden geltend machen. Ob er sich den Nerv antuen möchte ... seine Entscheidung.

Nun, Du darfst Dir sicher sein, dass ich ganz gut differenzieren kann worin sich Rechte und Pflichten unterscheiden. Im übrigen habe ich auch nichts anderes geschrieben als Du, das einzige Säumnis meinerseits wahr wohl, dass wort "Anzeige".

Das hier keine Unfallflucht vorliegt und auch im Sinne der typischen "Anzeige" nichts anzuzeigen ist sollte klar sein. Die Polizei ist aber durchaus dazu befugt diesen Fall aufzunehmen, sollte man anders nicht an deren Daten kommen.

Dass der TE hier versäumt hat sich direkt die Versicherungsdaten geben zu lassen steht ausser Frage, das schützt die Verursacherin aber noch lange nicht davor "belangt" zu werden.

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