Kleiner Unfallschaden

Mercedes C-Klasse W204

Hallo Forum,

heute hat eine Autofahrerin beim Vorbeifahren meinen Außenspiegel beschädigt. Ich habe nur das Kennzeichen von dem Auto und ihre Telefonnummer. Da zunächst kein Schaden zu sehen war, habe ich sie weiterfahren lassen mit dem Hinweis, dass ich bei einer Mercedes Niederlassung noch einmal den Zustand des Außenspiegels kontrollieren lasse. Dort ergab sich, dass ein Plastikteil beschädigt ist, das ca. 70 Euro Reparaturkosten verursacht. Ich habe dies der Fahrzeugführerin mitgeteilt. Seitdem ist sie trotz gegenteiligem Versprechen nicht mehr erreichbar und reagiert auch nicht auf sms. Ich denke, Sie hat beschlossen, das auszusitzen.

Ist Euch sowas schon mal passiert? Wie kann man vorgehen, um den Schaden trotzdem ersetzt zu bekommen?

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Zitat:

@peterlustig868 schrieb am 11. Februar 2015 um 22:38:39 Uhr:


Melde es der Polizei. Mit dem Aktenzeichen gehst Du zu einem Kfz-Sachverständigen. Der kostet Dich nichts, da es ein Haftpflichtschaden ist.

Erstens, nein, Gutachten werden bei Bagatellschäden nicht bezahlt und zweitens, die dumme Zeit, die man dafür verschwendet, bezahlt einem auch niemand!

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Kämpfen oder abhaken.................

Zitat:

@ChAoZisonfire! schrieb am 12. Februar 2015 um 11:34:52 Uhr:


Im übrigen habe ich auch nichts anderes geschrieben als Du, das einzige Säumnis meinerseits wahr wohl, dass wort "Anzeige".

Doch hast du, vor allem hast du kräftig eine Unfallflucht mit dem hier vorliegenden Fall verwurstet.

Und die passt hier null und gar nicht hin. Auch der Rückschluss, wenn der TE hier auf sein Recht verzichtet, befördert er die Unfallflucht, war Quatsch.

Ich habe in keinster weise eine Unfallflucht hier hinzugedichtet oder hier mit eingebunden.

Ich habe lediglich angemerkt und klar vom hiesigen Fall differenziert, dass heutzutage nicht einmal mehr bei Parkplatzremplern angehalten wird um die Daten zu hinterlassen und DAS ist Verkehrsunfallflucht.

Wenn Du nicht in der Lage zu lesen und zu verstehen bist ist das nicht meine Schuld.

Leute, lest doch erstmal die Vor-Postings (komplett), bevor ihr etwas vollkommen Abwegiges/zum Fall Unpassendes schreibt oder auch einfach Vorgepostetes wiederholt. Dann wäre der Thread viel kürzer UND informativer.

PS:
Jupp ist nicht gemeint.

PPS:
ja, ich weiß, wer im Glashaus sitzt, soll nicht mit 'ner Flak feuern. Aber hier fällt es doch sehr auf...

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Stört euch doch nicht an dem Wort. Eine Anzeige ist lediglich das Herantragen eines wie auch immer gearteten Sachverhalts an die Polizei. Was die dann daraus macht, ist etwas anderes. Natürlich kann daraus dann eine Straf- oder Ordnungswidrigkeitenanzeige entstehen. Aber "etwas anzeigen" ist nicht mehr, als "etwas kundtun".

Insofern kann man auch erst einmal alles anzeigen. Was daraus wird, ist eine andere Sache.

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