1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Kleiner Unfall mit Fahrradfahrerin, Aussage gegen Aussage

Kleiner Unfall mit Fahrradfahrerin, Aussage gegen Aussage

Hallo Zusammen,

leider hat es mich heute ziemlich blöd erwischt und bin Beteiligter eines Verkehrsunfalls. Ich werde die Situation kurz schildern und bitte um Meinungen wie ich mich beim Anhörungsbogen am besten äußern kann und evtl. Argumente an die ich nicht gedacht habe, meinen Fall basieren kann.

Am heutigen Tag stand ich mit meinem Fahrzeug an einer roten Ampel (Blaue Linie). Vor mir befand sich die Haltelinie für Autos. Zusätzlich gab es eine zweite Haltelinie für Fahrradfahrer, vor der die Fahrräder stehen durften.

Als die Ampel für meinen Fahrstreifen auf Grün umschaltete, beabsichtigte ich, rechts abzubiegen. Zu diesem Zeitpunkt überholte mich die Fahrradfahrerin auf der rechten Fahrradspur (rote Linie) und stellte sich direkt vor mein Fahrzeug da sie geradeaus fahren wollte. Da ich aber in dem selben Moment losfahren wollte kam es zu einer leichten Berührung, bei der sie zum Fall kam und mein Fahrzeug eine kleine Kratzspur an der Motorhaube davontrug und sie einen verletzten Ellbogen.

Die Polizei wurde vor Ort gerufen und die Fahrradfahrerin behauptete, dass die Ampel für mich rot gewesen sei und dass mein Fahrzeug gerollt habe, was nicht der Fall war. Ich möchte klarstellen, dass ich an der Haltelinie stand und erst losgefahren bin, als die Ampel für mich grün zeigte. Mein Blinker war aktiv, um anzuzeigen, dass ich beabsichtigte, rechts abzubiegen. Es würde ja keinen Sinn ergeben, warum ich ja ansonsten losfahren soll wenn die Ampel rot ist.

Die Polizei meinte es wäre denen egal und sie keine Aussage treffen können wer die Schuld zu tragen hat und ich dann einen Brief bekommen werde wo ich mich zum Sachverhalt äußern kann.

Was könnte auf mich zukommen? Ich erwarte keine Rechtsberatung sondern nur Tipps, die ich verwenden könnte um meinen Fall klarzustellen, damit ich überhaupt eine Chance habe da es aktuell Aussage gegen Aussage steht, ich aber fahrlässige Körperverletzung verursacht habe. Hier nochmal ein Google Streit view und ein Foto vom Auto, wo es nach dem Unfall stand.

Street View

Bin für jeden Tipp dankbar

Bild 2
Bild 1
201 Antworten

Abschließend der Kommentar/Erläuterung zur StVO von Bouska, der "Papst" im Bereich StVO (ich hab ihn noch persönlich kennenlernen dürfen). Das Standardwerk neben Hentschel und Jagusch.

Daraus zwei Textstellen als Foto

Bouska
Bouska

könnt ihr per PN weitermachen?

Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 8. Juni 2025 um 19:20:53 Uhr:
könnt ihr per PN weitermachen?

Nein, warum sollten wir das tun?

Aber es hat sich wohl sowieso erledigt, so wie ich dem Geschriebenen auf Seite 12 entnehmen kann, hat es die Melosine tatsächlich eingesehen.

Zitat:
@Melosine schrieb am 8. Juni 2025 um 16:58:21 Uhr:
Meine Erkenntnis stammt übrigens aus der Erfahrung, weil 99% der Autofahrer im beschriebenen Fall Fußgänger queren lassen.

Klar, wenn man doch sowieso wegen "Vorfahrt gewähren" warten muss, dann kann man auch kurz einen Fußgänger durchlassen. Das ist dann einfach ein Vorfahrtsverzicht seitens des Autofahrers.

Man kann aber aus solchen Verhaltensweisen keine gesetzliche Regelung herleiten.
Im Stau wirst du auch oft aus einer Ausfahrt rausgelassen. Bei Stau wird man beim Auffahren auf die Autobahn vom Beschleunigungsstreifen oft vorgelassen, ähnlich dem Reißverschlussverfahren. Beides ist nur ein Vorfahrtsverzicht.

Und wenn ich mich in einem verkehrsberuhigten Bereich oder an an einem Grünpfeilschild immer an der Mehrheit der Autofahrer orientieren würde, dann käme ich nie zum StVO-konformen Ergebnis.

Außer auf geregelten -Kreuzungen- oder Fußgängerstreifen, haben Fußgänger niemals Vorrang.

Zitat:
@T5Plus schrieb am 9. Juni 2025 um 18:27:20 Uhr:
Außer auf geregelten Ampeln oder Fußgängerstreifen, haben Fußgänger niemals Vorrang.

OMG.😱 Nach 13 Seiten hitziger Diskussion kommt einer ums Eck und schreibt sowas, das natürlich SO komplett falsch ist.

Natürlich haben Fußgänger in Längsrichtung Vorrang wenn ein Auto abbiegt.....

P.S: was ist eigentlich der Unterschied zwischen einer geregelten und einer ungeregelten Ampel? 🤔 Und was sind "Fußgängerstreifen"?

Zitat:
@T5Plus schrieb am 9. Juni 2025 um 18:27:20 Uhr:
Außer auf geregelten Ampeln oder Fußgängerstreifen, haben Fußgänger niemals Vorrang.

Na da können wir ja wieder von vorne anfangen ! 🤣

Zitat:@nogel schrieb am 9. Juni 2025 um 18:40:58 Uhr:

OMG.😱 Nach 13 Seiten hitziger Diskussion kommt einer ums Eck und schreibt sowas, das natürlich SO komplett falsch ist.Natürlich haben Fußgänger in Längsrichtung Vorrang wenn ein Auto abbiegt.....P.S: was ist eigentlich der Unterschied zwischen einer geregelten und einer ungeregelten Ampel? 🤔 Und was sind "Fußgängerstreifen"?

Was du für einen Blödsinn schreibst ist nicht mehr normal.

Ja - geregelte Kreuzung sollte es heißen - zwei Gedanken.

Ansonsten wiedermal Stumpfsinn vom Feinsten von dir.

Zitat:
@T5Plus schrieb am 9. Juni 2025 um 18:27:20 Uhr:
Außer auf geregelten -Kreuzungen- oder Fußgängerstreifen, haben Fußgänger niemals Vorrang.

Vielleicht solltest du etwas differenzierter Antworten, denn so ist das einfach falsch.

Zitat:
@T5Plus schrieb am 9. Juni 2025 um 19:07:17 Uhr:
Zitat:@nogel schrieb am 9. Juni 2025 um 18:40:58 Uhr:
Was du für einen Blödsinn schreibst ist nicht mehr normal.
Ansonsten wiedermal Stumpfsinn vom Feinsten von dir.

Genau. Ich schreibe Blödsinn. Und Stumpfsinn vom Feinsten. Wieder mal.

Was ist mit dir nicht richtig?

Gehts jetzt endlich weiter ?

Kann doch nicht sein dass nach 13 Seiten schon die Luft raus ist ohne dass ein Sieger feststeht.

🤣😅

Zitat:@Spi95 schrieb am 9. Juni 2025 um 19:18:49 Uhr:

Gehts jetzt endlich weiter ?Kann doch nicht sein dass nach 13 Seiten schon die Luft raus ist ohne dass ein Sieger feststeht.🤣😅

Der Sieger steht erst fest wenn vom TE gekürt 😄

Ich habe schon damit gerechnet, dass diese Diskussion noch kommen wird. 😉

Ich denke, die Interpretation von T5 bezieht sich darauf, dass in §9, Absatz 3, Satz 3 nichts von Vorrang steht, sondern von besondere Rücksicht nehmen.

Im Falle, dass sich ein Fußgänger auf die Straße zubewegt, ist das sicherlich das Gleiche. Wie sieht das aber aus, wenn der Fußgänger an der Straße steht und wartet? Heißt besondere Rücksicht nehmen, dann auch anhalten und dem Fußgänger Vorrang gewähren oder kann der Linksabbieger weiterfahren?

Viel Spaß der kontroversen Diskussion eurer Interpretationen. 😉

Gruß

Uwe

Ähnliche Themen