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Kleiner Unfall mit Fahrradfahrerin, Aussage gegen Aussage

Hallo Zusammen,

leider hat es mich heute ziemlich blöd erwischt und bin Beteiligter eines Verkehrsunfalls. Ich werde die Situation kurz schildern und bitte um Meinungen wie ich mich beim Anhörungsbogen am besten äußern kann und evtl. Argumente an die ich nicht gedacht habe, meinen Fall basieren kann.

Am heutigen Tag stand ich mit meinem Fahrzeug an einer roten Ampel (Blaue Linie). Vor mir befand sich die Haltelinie für Autos. Zusätzlich gab es eine zweite Haltelinie für Fahrradfahrer, vor der die Fahrräder stehen durften.

Als die Ampel für meinen Fahrstreifen auf Grün umschaltete, beabsichtigte ich, rechts abzubiegen. Zu diesem Zeitpunkt überholte mich die Fahrradfahrerin auf der rechten Fahrradspur (rote Linie) und stellte sich direkt vor mein Fahrzeug da sie geradeaus fahren wollte. Da ich aber in dem selben Moment losfahren wollte kam es zu einer leichten Berührung, bei der sie zum Fall kam und mein Fahrzeug eine kleine Kratzspur an der Motorhaube davontrug und sie einen verletzten Ellbogen.

Die Polizei wurde vor Ort gerufen und die Fahrradfahrerin behauptete, dass die Ampel für mich rot gewesen sei und dass mein Fahrzeug gerollt habe, was nicht der Fall war. Ich möchte klarstellen, dass ich an der Haltelinie stand und erst losgefahren bin, als die Ampel für mich grün zeigte. Mein Blinker war aktiv, um anzuzeigen, dass ich beabsichtigte, rechts abzubiegen. Es würde ja keinen Sinn ergeben, warum ich ja ansonsten losfahren soll wenn die Ampel rot ist.

Die Polizei meinte es wäre denen egal und sie keine Aussage treffen können wer die Schuld zu tragen hat und ich dann einen Brief bekommen werde wo ich mich zum Sachverhalt äußern kann.

Was könnte auf mich zukommen? Ich erwarte keine Rechtsberatung sondern nur Tipps, die ich verwenden könnte um meinen Fall klarzustellen, damit ich überhaupt eine Chance habe da es aktuell Aussage gegen Aussage steht, ich aber fahrlässige Körperverletzung verursacht habe. Hier nochmal ein Google Streit view und ein Foto vom Auto, wo es nach dem Unfall stand.

Street View

Bin für jeden Tipp dankbar

Bild 2
Bild 1
201 Antworten
Nein. Natürlich nicht. Es reicht zu behaupten: Das ist ein Fehler.

Nein, das reicht natürlich nicht, aber so wurde auch nicht argumentiert, das weist du auch.

Ich würde dir ja gerne zustimmen, hätte ich wieder was gelernt. Mir geht es nicht ums Recht haben.

Aber ich habe das Netz bemüht, nichts, und von dir kommt auch…nichts.

Wenn es diese Regelung geben würde, würde man sicher auch mehrfach im Netz finden, tut man aber nicht, oder hast du noch andere Links ?

Schöne Pfingsten noch. 😉

Ich denke, man müsste mal die aktuellen Fragen zur theoretischen Fahrprüfung durchgehen, Evtl. wird da genau die umstrittene Situation abgefragt. Dann hätte man eine eindeutige Antwort. Leider kommt man da ohne Bezahlung nicht ran.

Wir drehen uns im Kreis.

Zitat:
@Melosine schrieb am 8. Juni 2025 um 18:05:07 Uhr:
Zitat:@Diedicke1300 schrieb am 8. Juni 2025 um 17:54:03 Uhr:
Nein. Natürlich nicht. Es reicht zu behaupten: Das ist ein Fehler.

Eigentlich weiß jeder, dass im Internet auch falsche Informationen kursieren.

Dass dein Link zumindest eine falsche Information enthält, habe ich bereits gestern geschrieben.

Was da konstruiert wurde, mit dem Bezug „Einbahnstraße“, ist IMO hanebüchen.

Schau dir mal das Impressum an, dann geht dir vielleicht ein Licht auf.

Wenn man §9 (3) StVO so falsch verstehen will, dass Abbiegende den zu Fuß Gehenden sowohl im Parallel- wie auch im Querverkehr Vorrang zu gewähren haben, muss man konsequenterweise damit leben (bessergesagt sterben), dass die nicht abbiegen Wollenden (aka Geradeausfahrer) denselben Fußgängern eben diesen Vorrang NICHT zu gewähren haben, weil der Vorrang nur gegenüber Abbiegenden (m/w/d/unentschieden) gewährt werden muss. Bereits 1977 hat man solche Fehlinterpretationen durch eine eindeutige Novelierung in der StVO (DDR) klargestellt, wonach denen Vorrang zu gewähren ist, die die Fahrbahn queren, auf die eingebogen wird. In Ostelbien wurde angestrebt, solch einfache Verkehrssituationen in einfacher Sprache und eineindeutig zu regeln, damit es alle verstehen.

§ 15 StVO äDDR 1977

Änderung der Fahrtrichtung

...

(9) Abbiegende Fahrzeugführer haben auf Radfahrer und Fußgänger Rücksicht zu nehmen,die die Fahrbahn überqueren, in die eingebogen wird.

Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 8. Juni 2025 um 18:21:52 Uhr:
Wir drehen uns im Kreis.

Die ersten Kreis-Drehungen waren schon gestern mehrfach vollführt.

Aber ja, ich geb´s zu, ich hab mich auch heute dazu hinreißen lassen, nochmals zu argumentieren.

Dabei wissen hier ALLE längst, wer sich total verrannt hat.

Zitat:@berlin-paul schrieb am 8. Juni 2025 um 18:24:29 Uhr:

Zitat:

Wenn man §9 (3) StVO so falsch verstehen will, dass Abbiegende den zu Fuß Gehenden sowohl im Parallel- wie auch im Querverkehr Vorrang zu gewähren haben, muss man konsequenterweise damit leben (bessergesagt sterben), dass die nicht abbiegen Wollenden (aka Geradeausfahrer) denselben Fußgängern eben diesen Vorrang NICHT zu gewähren haben, weil der Vorrang nur gegenüber Abbiegenden (m/w/d/unentschieden) gewährt werden muss.

Ich fasse es nicht. Ich rede die ganze Zeit ausdrücklich und eindeutig von einer T-Kreuzung an der jemand in die querende Straße einbiegt. Darauf habe ich im Verlauf x mal hingewiesen. Und doch kommt noch einer ums Eck und redet von Geradeausfahrern. Chapeau!

Zitat:
@Melosine schrieb am 8. Juni 2025 um 18:15:26 Uhr:
Ich denke, man müsste mal die aktuellen Fragen zur theoretischen Fahrprüfung durchgehen, Evtl. wird da genau die umstrittene Situation abgefragt. Dann hätte man eine eindeutige Antwort.

Antwort einer Fahrschule, die es ja wissen muss: Klick mich

Gruß

Uwe

Zitat:
@Melosine schrieb am 8. Juni 2025 um 18:33:31 Uhr:
Zitat:@berlin-paul schrieb am 8. Juni 2025 um 18:24:29 Uhr:
Ich fasse es nicht. Ich rede die ganze Zeit ausdrücklich und eindeutig von einer T-Kreuzung an der jemand in die querende Straße einbiegt. Darauf habe ich im Verlauf x mal hingewiesen. Und doch kommt noch einer ums Eck und redet von Geradeausfahrern. Chapeau!

Es gibt keinen Unterschied bei den Regeln für Fußgänger, egal ob es sich um eine Kreuzung oder eine Einmündung handelt, und ob es eine Einbahnstraße ist spielt schon mal gar keine Rolle.

Fußgänger haben ausschließlich gegenüber abbiegenden Fahrzeugen Vorrang, wenn diese ihre Gehrichtung kreuzen.

@Uwe Mettmann schrieb am 8. Juni 2025 um 18:36:48 Uhr:
Antwort einer Fahrschule, die es ja wissen muss: Klick mich
Gruß
Uwe

Danke, hier wird nun genau auch die sagenumwobene T-Kreuzung behandelt.

@Uwe Mettmann

Ich können jetzt ja hergehen und behaupten, die Seite sei fehlerhaft. Mach ich aber nicht und akzeptiere das. Da lag ich wohl falsch. Danke an dich fuer die Aufklaerung und sorry an alle.

P.S. Die App hat sich bei mir wieder mal auf englische Tastatur umgestellt. Deswegen keine Umlaute.

Zitat:
@Melosine schrieb am 8. Juni 2025 um 18:33:31 Uhr:
Zitat:@berlin-paul schrieb am 8. Juni 2025 um 18:24:29 Uhr:
Ich fasse es nicht. Ich rede die ganze Zeit ausdrücklich und eindeutig von einer T-Kreuzung an der jemand in die querende Straße einbiegt. Darauf habe ich im Verlauf x mal hingewiesen. Und doch kommt noch einer ums Eck und redet von Geradeausfahrern. Chapeau!

Gibt es auf deinem Planeten an T-Kreuzungen etwa keine quer- und parrallel kreuzenden Fußgänger vor dem Abbiegenden? Und inwiefern unterscheidet sich das von einer Kreuzung mit vier Zu- und Abgängen? Und noch viel relevanter: was haben deine Ausführungen mit dem Thema des threads zu tun?

Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 8. Juni 2025 um 18:36:48 Uhr:
Antwort einer Fahrschule, die es ja wissen muss: Klick mich
Gruß
Uwe

Da ist aber der ominöse Fall mit der Einbahnstraße nicht angesprochen. Ich kann mir auch denken warum. Weil es keine Rolle spielt ob Einbahnstraße oder nicht, wie im Link vom @Melosine aufgeführt. Solche Seiten sind oft fehlerhaft. Ein Indiz dafür ist auch, dass hier das Zeichen 205 liebevoll "Vorfahrtachten-Schild" genannt wird. Das passiert einer ernst zu nehmenden Verkehrsrechtsseite nicht. Vom Impressum ganz zu schweigen.

Da hat die liebe Diana wohl einen Fehler gemacht. 😂😂

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