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Kleiner Unfall mit Fahrradfahrerin, Aussage gegen Aussage

Hallo Zusammen,

leider hat es mich heute ziemlich blöd erwischt und bin Beteiligter eines Verkehrsunfalls. Ich werde die Situation kurz schildern und bitte um Meinungen wie ich mich beim Anhörungsbogen am besten äußern kann und evtl. Argumente an die ich nicht gedacht habe, meinen Fall basieren kann.

Am heutigen Tag stand ich mit meinem Fahrzeug an einer roten Ampel (Blaue Linie). Vor mir befand sich die Haltelinie für Autos. Zusätzlich gab es eine zweite Haltelinie für Fahrradfahrer, vor der die Fahrräder stehen durften.

Als die Ampel für meinen Fahrstreifen auf Grün umschaltete, beabsichtigte ich, rechts abzubiegen. Zu diesem Zeitpunkt überholte mich die Fahrradfahrerin auf der rechten Fahrradspur (rote Linie) und stellte sich direkt vor mein Fahrzeug da sie geradeaus fahren wollte. Da ich aber in dem selben Moment losfahren wollte kam es zu einer leichten Berührung, bei der sie zum Fall kam und mein Fahrzeug eine kleine Kratzspur an der Motorhaube davontrug und sie einen verletzten Ellbogen.

Die Polizei wurde vor Ort gerufen und die Fahrradfahrerin behauptete, dass die Ampel für mich rot gewesen sei und dass mein Fahrzeug gerollt habe, was nicht der Fall war. Ich möchte klarstellen, dass ich an der Haltelinie stand und erst losgefahren bin, als die Ampel für mich grün zeigte. Mein Blinker war aktiv, um anzuzeigen, dass ich beabsichtigte, rechts abzubiegen. Es würde ja keinen Sinn ergeben, warum ich ja ansonsten losfahren soll wenn die Ampel rot ist.

Die Polizei meinte es wäre denen egal und sie keine Aussage treffen können wer die Schuld zu tragen hat und ich dann einen Brief bekommen werde wo ich mich zum Sachverhalt äußern kann.

Was könnte auf mich zukommen? Ich erwarte keine Rechtsberatung sondern nur Tipps, die ich verwenden könnte um meinen Fall klarzustellen, damit ich überhaupt eine Chance habe da es aktuell Aussage gegen Aussage steht, ich aber fahrlässige Körperverletzung verursacht habe. Hier nochmal ein Google Streit view und ein Foto vom Auto, wo es nach dem Unfall stand.

Street View

Bin für jeden Tipp dankbar

Bild 2
Bild 1
201 Antworten
@Oetteken schrieb am 8. Juni 2025 um 12:43:11 Uhr:
Zweimal die Entertaste drücken.

Danke !

@nogel

Ich habe für beide meiner Behauptungen stichhaltige Beweise geliefert, welche dann unter anderem von dir, als Fehler auf der verlinkten Website abgetan wurden. Man kann es sich auch einfach machen. Und vor dem Hintergrund, dass du ja vor Kurzem noch behauptet hast, Fußgänger hätten in keinem Falle Vorrang gegenüber Fahrzeugen, solltest du den Ball vielleicht etwas flacher halten. Oder hast du die blinkende MKL schon wieder vergessen?

Zitat:
@Melosine schrieb am 8. Juni 2025 um 10:41:15 Uhr:
Zitat:@Uwe Mettmann schrieb am 8. Juni 2025 um 09:24:37 Uhr:
Nein, ich rede von einer T-Kreuzung. Ein Fahrzeug fährt auf eine Querstraße zu, in die er einbiegen will. Die Querstraße hat auf der Seite von der das Fahrzeug kommt einen Gehweg. Wenn an dieser Stelle Fussgänger die Straße auf der sich das Fahrzeug befindet überqueren wollen, haben sie Vorrang. Ich hoffe, das Szenario verständlich beschrieben zu haben. Bildchen malen ist am Handy schwierig. In deinem Beispiel haben die Fußgänger keinen Vorrang.

Es wäre keine Schande, wenn du deinen Irrtum zugeben würdest.

Zitat:
@Melosine schrieb am 8. Juni 2025 um 14:46:19 Uhr:
@nogel
Und vor dem Hintergrund, dass du ja vor Kurzem noch behauptet hast, Fußgänger hätten in keinem Falle Vorrang gegenüber Fahrzeugen,

Dummfug. Sagte ich nicht, und sagte auch kein anderer hier.

Oder stellst du nun sogar Lügen in den Raum, um deine Haut zu retten? Zwecklos. Ich werde über kein Stöckchen springen...

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Zitat:@nogel schrieb am 8. Juni 2025 um 15:14:39 Uhr:

Dummfug. Sagte ich nicht, und sagte auch kein anderer hier.

Schau dir malerin Posting von gestern 17:12 an.

@Melosine

Was ist mit einer Antwort auf meine Frage:

Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 8. Juni 2025 um 11:31:52 Uhr:
Nenne mir also bitte eine gesetzliche Grundlage, wieso die Fußgänger im Falle einer T-Kreuzung Vorrang haben, bei einer normalen Kreuzung hingegen nicht?

Bitte beantworte sie.

Gruß

Uwe

Natürlich steht es auch dort nicht. Denn da ist vom Heranfahren des Autos an eine Kreuzung die Rede und daß der Fußgänger diese Straße QUEREN will.

Daß er dabei keinen Vorrang hat, ist tatsächlich IMMER SO und ist ja genau das, was du seit X Seiten nicht glauben/verstehen magst.

Aber ich ertappe mich gerade dabei, daß ich doch weiter gefüttert habe....

Zitat:
@Melosine schrieb am 8. Juni 2025 um 15:28:29 Uhr:
Zitat:@nogel schrieb am 8. Juni 2025 um 15:14:39 Uhr:
Schau dir malerin Posting von gestern 17:12 an.

Hab mir das Posting angesehen. Es bezog sich auf einen konkrente Fall, welchen du schildertest.

Und Richtig, in solch einem Fall wie von dir geschildert..."Ist das nie so".

Also hey, dichte anderen nicht an Blödsinn zu schreiben, wenn sie dich eindeutig wiederlegen. Ist schon schade, wenn man sich erst um Kopf und Kragen schreibt und dann versucht den Kopf aus der Schlinge zu ziehen, indem man anderen irgendetwas vorwirft. Nicht sehr souverän.....und durchschaubar.

Kennt man nicht anders.

Zitat:@Uwe Mettmann schrieb am 8. Juni 2025 um 15:38:37 Uhr:

@MelosineWas ist mit einer Antwort auf meine Frage:Bitte beantworte sie.GrußUwe

Hallo Uwe, die Seite, die Licht ins Dunkel bringt, hatte ich bereits gestern verlinkt. Und zu deiner Frage nach gesetzlichen Grundlagen: Die gibt es für solche Vorgaben eigentlich nie. Das sind in der Regel Verordnungen und keine Gesetzt. Aber ich hab deine Frage schon verstanden.

Dann zitiere einfach die Stelle in einer VERORDNUNG, vorzugsweise in der StraßenverkehrsORDNUNG 😂😂😂

Zitat:
@Melosine schrieb am 8. Juni 2025 um 16:24:44 Uhr:
Aber ich hab deine Frage schon verstanden.

Da du sie nicht beantwortest, bist du also der festen Überzeugung, dass in dieser Verkehrssituation, die Fußgänger Vorrang haben, richtig?

Wenn nicht, wieso nicht und wieso haben Fußgänger deiner Meinung nach im Falle der T-Kreuzung Vorrang , denn die gesetzlichen Regeln sind identisch?

Jedenfalls konntest du bisher keine Unterschiede in den gesetzlichen Regeln nennen.

Gruß

Uwe

@Melosine

Hast du dein Wissen zu dieser Streitfrage auf dieser Webseite erworben oder war dein Wissensstand schon vorher so ?

Ich bin jetzt auch auf diese Seite gestoßen, klingt gut, man könnte es glauben, allerdings kommt es in den Kommentaren auch zu Diskussionen zu dieser Situation. Ich bin über mehrere andere Seiten, konnte aber nichts finden, weiter auch nichts in der STVO und auch nicht in den Erläuterungen zur STVO.

Deshalb meine Frage.

Die StVo beschreibt das nur sehr allgemein, was aber verständlich ist. Wollte man alle potentiellen Situationen erfassen würde das den Rahmen deutlich sprengen.

Meine Erkenntnis stammt übrigens aus der Erfahrung, weil 99% der Autofahrer im beschriebenen Fall Fußgänger queren lassen. Zumal die StVO das auch einfordert.

Paragraph 9 Absatz 3:

Abbiegende Autofahrer müssen auf Fußgänger warten, bis sie die Straße überquert haben

Auf dieser Seite werden einzelne Situationen anhand von Gerichtsurteilen genauer beschrieben:

https://rechtstipp24.de/2020/07/30/vorfahrt-fuer-fussgaenger-in-welchen-faellen-autofahrer-warten-muessen/amp/

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