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Kleiner Unfall mit Arbeitsbühne

Hallo liebe Gemeinde,

ich bräuchte mal eure Einschätzung zu einem etwas kleinen kuriosen Unfall, folgendes ist passiert.

Es wird zur Zeit bei meinen Eltern umgebaut und deswegen hatten wir eine Arbeitsbühne zum Dachdecken, aus Platzgründen stand diese mit dem Gelenk auf der Straße. (Sackgasse, Zone 30) Unglücklicherweise wurden wir durch ein Regenschauer aufgehalten und haben die Bühne zu tief runtergefahren und dann kam es natürlich wie es der Zufall so will, der Nachbar ist mit ach und krach rückwärts da reingedonnert. (Vorher ist er schon mindestens 2 mal vorbei gefahren, wusste also das dort was steht, auch auf die Straße ragend)

Wir haben es quasi kommen sehen, aber da hat es schon heftig geknallt. Er hat große Ohren bekommen wo er die Haftpflichtversicherung gehört hat. Das wir nicht ganz unschuldig sind sollte denke ich wohl klar sein, aber was mir persönlich etwas sauer aufstößt, das er ohne Absprache bzw. Rückfragen, einfach alles reparieren lies. (Rechnung beläuft sich auf 2500€) Es war glaube ein Ford Kuga (Scheibe defekt und Heckklappe ne Beule und 3 Bremsleuchte kaputt) Es wurde natürlich alles erneuert.
Dadurch das es ein SUV war, hat es geknallt.

Über eine Einschätzung würde ich mich sehr freuen.

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema

Kurzes Update von meiner Seite:

Die Haftpflichtversicherung hat die Schuld zu 100% bei dem Nachbarn gesehen. Er hätte seine Sorgfallspflicht beim Rückwärtsfahren nicht beachtet. Er sollte den Schaden seiner Vollkasko melden.

Mal abwarten wie seine Reaktion auf das Schreiben reagiert...

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Zitat:

@Harig58 schrieb am 17. Mai 2019 um 13:41:30 Uhr:


Es spielt keine Rolle, ob die Bühne noch oben, mittig oder nach unten gefahren war. Eine solche Arbeitsbühne ist von Gestalt und Farbgebung für einen umsichtigen Fahrer nicht zu übersehen. Das gilt besonders dann, wenn er bereits mehrmals daran vorbeigefahren ist und ihm die Umstände daher bekannt sind. Es sind auch weder plötzliche, unvorhersehbare noch unabwendbare Ereignisse eingetreten. Von daher ist hier ein klassisches Eigenverschulden zu sehen.

Das wage ich mal zu bezweifeln, ob man beim Rückwärtsfahren eine über der Fahrbahn schwebende Arbeitsbühne sehen muss.

Zitat:

Das wage ich mal zu bezweifeln, ob man beim Rückwärtsfahren eine über der Fahrbahn schwebende Arbeitsbühne sehen muss.

vor den einsteigen aber ganz sicher, wenn er vorher schon 2x dran vorbeikam.

am anfang hat er es ja auch gesagt, "mist habs nicht gesehen" und bekam nur feuchte augen, als das wort haftpflicht fiel. im grunde ist es sein schaden, dann er fuhr dagegen. ob das nun eine arbeitsühne, ein auto oder ne schubkarre ist, spielt doch erstmal nur eine untergeordnete rolle. er fuhr gegen einen stehenden gegenstand. das gibt auf jeden fall schonmal mitschuld.

wie schon 100x gesagt. versicherung schaden melden und gucken. wahrscheinlich wirds abgelehnt und dann muss man gucken, wie wichtig einen der nachbar ist. eventuell wäre ne 50:50 kulanzlösung am ende das beste. und wenn einen der nachbar egal ist, soll er sein geld einklagen, wo seine chancen ziemlich schlecht stehen, wenn die haftpflicht schon aussteigt (außer sie steigt aus, weil die sache selbst nicht mitversichert ist).

Vielen Dank für die vielen Ansätze und Meinungen.
Nein es wurde von meiner Seite nichts unnötig geschrieben oder gesagt. Der Versicherungsonkel kümmert sich darum und wird die Schadensanzeige passend verfassen.

Ich werde dann wenn die Versicherung sich gemeldet hat eine Rückmeldung geben wie diese entschieden hat.

Ohne schnick schnack, nur das relevante und wie es passiert ist.

Gut 🙂, klang halt anders....

Hola,

Ich arbeite in einer Baumaschinenvermietung und wir vermieten auch Arbeitsbühnen aller Art (Schere, Raupe, Rad).

Unfälle mit den Maschinen kommen schonmal vor. Dafür hast du beim Vermieter eine Maschinenversicherung mit Selbstbehalt abgeschlossen. Der wird wie üblich so bei ca. 500€ liegen nehme ich an.

Es wäre deine Pflicht, einen Unfall dem Vermieter anzuzeigen. Grade Hubarbeitsbühnen müssen dann nämlich überprüft werden, ob nicht doch ein Schaden entstanden ist, den ein Laie nicht feststellen kann.
Sollte es eine Beschädigung geben, hängen grad bei Hubarbeitsbühnen direkt Menschenleben dran, daher ist man da pingeliger, als z.b. bei einem Minibagger.
Diese Überprüfungen lassen wir nach Verkehrsunfällen und Umkippern routinemäßig durchführen.
Dein Vermieter würde es nicht anders machen, hätte er Kenntnis davon erhalten. Das geht natürlich erstmal auf die Kaution des Mieters.

Zum Absichern im Verkehrsraum wurde ja schon etwas gesagt. Arbeits- und Gefahrenstellen sind kenntlich zu machen. Das kann empfindlich nach hinten losgehen!
Du hättest das vorher beim Vermieter ansprechen sollen, der hätte zumindest (hoffentlich) das passende Absicherungsmaterial mitvermieten können.

Um eine Mitschuld wirst du nie im Leben herumkommen.

Zitat:

@Schnooopie schrieb am 16. Mai 2019 um 21:53:24 Uhr:


An der Arbeitsbühne gibt es kein Schaden, da es am Knickpunkt war.

Sicher oder vermutet?

Zitat:

Es geht ja darum, ob durch das schnelle rückwärts fahren eine "Mitschuld" anzusehen wäre.

Ich würde sogar die Hauptschuld beim Nachbarn sehen, der ja immerhin rückwärts gegen ein stehendes Hindernis gefahren ist. Allerdings habt ihr auch eure Pflichten zur Sicherung des Verkehrs verletzt. Da die genau dazu dienen solche Unfälle zu verhindern, wird euch wohl eine Mitschuld treffen.

Zitat:

Ich würde sogar die Hauptschuld beim Nachbarn sehen, der ja immerhin rückwärts gegen ein stehendes Hindernis gefahren ist. Allerdings habt ihr auch eure Pflichten zur Sicherung des Verkehrs verletzt. Da die genau dazu dienen solche Unfälle zu verhindern, wird euch wohl eine Mitschuld treffen.

Das sehe ich prinzipiell genauso. Dennoch sind die genauen Umstände hier nicht bekannt. So wie der Te. den Fall dargestellt hat, ist der Nachbar ja iwie mit dem Fahrkorb kollidiert. Da käme es schon auf die Höhe an, ob die Hubmechanik überhaupt aus dem Fz. heraus sichtbar war.

Zitat:

@hk_do schrieb am 18. Mai 2019 um 00:06:53 Uhr:



Zitat:

@Schnooopie schrieb am 16. Mai 2019 um 21:53:24 Uhr:


An der Arbeitsbühne gibt es kein Schaden, da es am Knickpunkt war.

Sicher oder vermutet?

Ja das ist sicher, das dort kein Schaden ist.

Doppelt Post

Habe ich ja auch von Anfang an geschrieben, das wir nicht unschuldig sind. Aber wie gesagt, ich gebe eine Rückmeldung wenn die Versicherung sich gemeldet hat

Zitat:

@Schnooopie schrieb am 16. Mai 2019 um 22:23:19 Uhr:


Es geht auch nicht um eine Schuldabweisung, wir sind uns unserer "Teil"Schuld schon bewußt! Wir wollen halt auch kein Streit anfangen, aber ...ich finde es total dämlich von Ihm, das er so eine große Reparatur einfach machen lässt ohne mal Rücksprache zu halten, ob und wie es bezahlt wird, da er ja schließlich selber reingefahren ist.

Eine Macke/Beule an der Heckklappe wäre ja für eine gewisse Zeit kein Problem, bis man die Freigabe der Privathaftpflicht gehabt hätte!

Was hat der Zeitpunkt der Reparatur denn mit irgendwelchen Zahlungen von Versicherungen zu tun? Der lässt sein Auto jetzt sicherlich nicht Wochenlang mit kaputter Scheibe auf dem Hof stehen. Ich verstehe die "Panik" nicht. Wer jetzt Schuld hat oder nicht, dass könnt ihr ja in Ruhe klären. Ob 2500€ jetzt von dir kommen oder der Versicherung ist doch letztendlich für die Höhe und der Begleichung des Schadens egal. Ich habe vermutlich irgendwas nicht richtig verstanden, aber gerade bin ich etwas verwirrt.

Zitat:

@Reaver1988 schrieb am 22. Mai 2019 um 10:12:32 Uhr:



Zitat:

@Schnooopie schrieb am 16. Mai 2019 um 22:23:19 Uhr:


Es geht auch nicht um eine Schuldabweisung, wir sind uns unserer "Teil"Schuld schon bewußt! Wir wollen halt auch kein Streit anfangen, aber ...ich finde es total dämlich von Ihm, das er so eine große Reparatur einfach machen lässt ohne mal Rücksprache zu halten, ob und wie es bezahlt wird, da er ja schließlich selber reingefahren ist.

Eine Macke/Beule an der Heckklappe wäre ja für eine gewisse Zeit kein Problem, bis man die Freigabe der Privathaftpflicht gehabt hätte!

Was hat der Zeitpunkt der Reparatur denn mit irgendwelchen Zahlungen von Versicherungen zu tun? Der lässt sein Auto jetzt sicherlich nicht Wochenlang mit kaputter Scheibe auf dem Hof stehen. Ich verstehe die "Panik" nicht. Wer jetzt Schuld hat oder nicht, dass könnt ihr ja in Ruhe klären. Ob 2500€ jetzt von dir kommen oder der Versicherung ist doch letztendlich für die Höhe und der Begleichung des Schadens egal. Ich habe vermutlich irgendwas nicht richtig verstanden, aber gerade bin ich etwas verwirrt.

Der Zeitpunkt spielt im Prinzip keine Rolle, er fordert ja jetzt die Bezahlung der Rechnung. Natürlich sollte man vernünftig reparieren oder auch nicht wochenlang ein defektes Auto rumstehen lassen.
Bis aber alles geklärt wäre, hätte es eine neue Scheibe und ein neues Bremslicht getan.

Ich glaube nicht das bei Eigenverschulden alles getauscht wird wegen den hohen Kosten. Eine kleine tiefe Macke wäre anders zu reparieren. (Ist natürlich seine Entscheidung)

Zitat:

@Schnooopie schrieb am 22. Mai 2019 um 20:15:10 Uhr:


... er fordert ja jetzt die Bezahlung der Rechnung.

Die Forderung kann er doch direkt an eure Privathaftpflichtversicherung stellen.

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