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Teilschuld Unfall Reparaturkosten

Themenstarteram 6. März 2016 um 13:09

Hallo,

ich hatte gestern meinen ersten Unfall. Ich war auf einer Vorfahrtstraße unterwegs. Vor mir fuhr eine Frau. Aus einer Seitenstraße kam ein älterer Herr eingefahren ohne zu beachten dass er Vorfahrt gewähren muss. Sein auto streift den Wagen der Frau welche verständlich vollbremst. Ich bin auch direkt voll auf die Bremse aber es war schon zu spät. Aufgrund nasser Fahrbahn kommt mein Auto ins rutschen und fährt der Frau voll hinten rein.

Laut Polizei ist der Hauptverursacher und schuldig natürlich der ältere Herr. Die Frau ist geschädigte, und ich bin Teilschuldig da ich nicht genug Sicherheitsabstand zur Frau hatte. Mein Auto hat eindeutig am meisten Schaden genommen. Der ganze vordere Teil ist kaputt.

Ich habe natürlich sofort danach meine Versicherung kontaktiert, welche mir erklärte, dass trotz Teilschuld ich die kosten für meine Reparatur alleine tragen müsste, da mein Auto mit dem des Hauptschuldigen nicht in Berührung kam. Seine Versicherung hätte damit also nichts mehr zu tun.

Jetzt ist meine frage ob das wirklich so stimmt? in meinen augen macht das nicht wirklich viel sinn, weil der Herr ja eindeutig Schuldig für den EINEN Unfall ist. Die Polizei hat sich bewusst dafür entschieden es als nur einen Unfall anzusehen und nicht in zwei zu teilen (Der Herr und die Frau + meinen Auffahrunfall). Wie kommt es dann das die Versicherung dort eine Grenze zieht?

Der Kollege von der Versicherung meinte ich könnte gerichtlich gegen den Herren angehen, was aber wieder mehr Kosten mit sich bringen würde. Wie seht ihr da meine Chancen? Habe ich wirklich nicht das Recht einen Teil der Reparaturkosten der Versicherung des Herren zu überlassen?

Ich selbst habe nur eine Haftpflichtversicherung. Reparatur meiner Versicherung überlassen also auch keine möglichkeit.

Viel Dank im Voraus!

Beste Antwort im Thema

Zumindest die gleiche Zielgruppe. :)

17 weitere Antworten
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17 Antworten
am 6. März 2016 um 14:02

Ein (Mit-)Verschulden ist dann gegeben, wenn ein kausaler Zusammenhang zwischen dem in Rede stehende potentiell Schuldauslösenden Verhalten und dem tatsächlich eingetretenden Schaden vorhanden ist.

Grob gesagt musst Du schauen, ob wenn Du ein "Puzzleteil" (zu wenig Sicherheitsabstand Deinerseits / Vorwahrtsletzung) wegnimmst, ob es zu dem Schaden gekommen wäre. Der Zusammenhang muss adäquat sein, was soviel heißt, dass nicht 50 Kettenglieder noch dazwischen sind, sonst ist man nämlich für fast alles auf der Welt schuld :-)

Schaden der Frau (F):

Hätte der ältere Herr (A) nicht die Vorfahrt verletzt, wäre es zu keinem Schaden gekommen.

Hätte der ältere Herr (A) die Vorfahrt verletzt, Du jedoch genug Sicherheitsabstand gehabt, wäre es zu "nur" zum Seitenschaden gekommen.

A hat die Vorfahrt verletzt und Du den Sicherheitsabstand nicht eingehalten. Dadurch entstand ein weiterer (Heck-)schaden. Ich würde für den Gesamtschaden von einem Verschulden von 70/30 zu Lasten des älteren Herren ausgehen.

Dein Schaden

Hätte der ältere Herr (A) nicht die Vorfahrt verletzt, wäre es zu keinem Schaden gekommen.

Hätte der ältere Herr (A) die Vorfahrt verletzt, Du jedoch genug Sicherheitsabstand gehabt, wäre es zu keinem Schaden gekommen.

A hat die Vorfahrt verletzt und Du den Sicherheitsabstand nicht eingehalten. Dadurch entstand ein weiterer (Heck-)schaden bei und ein Heckschaden bei Dir. Für Deinen Schaden würde ich von einem Verschulden von 50/50 bis 60/40 zu Deinen Lasten ausgehen.

Die Begründung mit der unmittelbaren Berührung erschließt sich mir nicht. Möglicherweise wurde der Sachverhalt aber auch anders geschildert / Verstanden. Auch durch reine Kommunikation können ja shcon fehler entstehen.

Möglicherweise irre ich auch. Mal schauen was unsere Schädlinge sagen.

gruß

Zitat:

@abu45 schrieb am 6. März 2016 um 14:09:20 Uhr:

 

Ich habe natürlich sofort danach meine Versicherung kontaktiert, welche mir erklärte, dass trotz Teilschuld ich die kosten für meine Reparatur alleine tragen müsste, da mein Auto mit dem des Hauptschuldigen nicht in Berührung kam. Seine Versicherung hätte damit also nichts mehr zu tun.

Jetzt ist meine frage ob das wirklich so stimmt?

Hallo,

die Begründung der Versicherung ist natürlich blanker Unsinn.

Du solltest einen Fachanwalt für Verkehrsrecht konsultieren, damit dieser sich um die Angelegenheit kümmert. Ob Dir letztlich eine Teilschuld angelastet wird, wird ein Gericht entscheiden.

Vor vielen Jahren hatte ich einen ganz ähnlichen Unfall. Mir nahm jemand die Vorfahrt, ich konnte mit Vollbremsung einen Zusammenstoß mit dem Vorfahrtverletzer vermeiden. Die hinter mir fahrende Dame hatte allerdings keine Chance und rauschte mir ins Heck. Auch hier weigerte sich die Versicherung des Unfallverursachers mit der Begründung, das Fahrzeug sei ja nicht mal berührt worden. Vor Gericht wurde sie eines Anderen belehrt. Der Vorfahrtverletzer war alleiniger Unfallverursacher und seine Versicherung musste zu 100% die Schäden der beiden Fahrzeuge zahlen.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 6. März 2016 um 15:42:31 Uhr:

Zitat:

@abu45 schrieb am 6. März 2016 um 14:09:20 Uhr:

 

Ich habe natürlich sofort danach meine Versicherung kontaktiert, welche mir erklärte, dass trotz Teilschuld ich die kosten für meine Reparatur alleine tragen müsste, da mein Auto mit dem des Hauptschuldigen nicht in Berührung kam. Seine Versicherung hätte damit also nichts mehr zu tun.

Jetzt ist meine frage ob das wirklich so stimmt?

Hallo,

die Begründung der Versicherung ist natürlich blanker Unsinn.

Du solltest einen Fachanwalt für Verkehrsrecht konsultieren, damit dieser sich um die Angelegenheit kümmert. Ob Dir letztlich eine Teilschuld angelastet wird, wird ein Gericht entscheiden.

Vor vielen Jahren hatte ich einen ganz ähnlichen Unfall. Mir nahm jemand die Vorfahrt, ich konnte mit Vollbremsung einen Zusammenstoß mit dem Vorfahrtverletzer vermeiden. Die hinter mir fahrende Dame hatte allerdings keine Chance und rauschte mir ins Heck. Auch hier weigerte sich die Versicherung des Unfallverursachers mit der Begründung, das Fahrzeug sei ja nicht mal berührt worden. Vor Gericht wurde sie eines Anderen belehrt. Der Vorfahrtverletzer war alleiniger Unfallverursacher und seine Versicherung musste zu 100% die Schäden der beiden Fahrzeuge zahlen.

Das kann ich nicht glauben.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 6. März 2016 um 16:04:04 Uhr:

Zitat:

@rrwraith schrieb am 6. März 2016 um 15:42:31 Uhr:

 

Hallo,

die Begründung der Versicherung ist natürlich blanker Unsinn.

Der Vorfahrtverletzer war alleiniger Unfallverursacher und seine Versicherung musste zu 100% die Schäden der beiden Fahrzeuge zahlen.

Das kann ich nicht glauben.

Für mich auch nicht nachvollziehbar.

Bei der Konstellation sind für den TE maximal 50 % zu vertreten, d.h. zu erzielen, für den Vergleich bis zu 2/3.

Der TE hat den Unfall auch verschuldet, indem er gemäß § 3.1 STVO verstoßen hat. (Abstand)

Wäre noch für eine Beurteilung wichtig, ob der Aufprall am Fahrzeug des vorfahrtberechtigten Fahrzeuges seitlich oder vorne war.

Bei einer seitlichen Berührung bräuchte man nicht eine Bremswegverkürzung bei der Ermittlung der Haftungsverteilung zu berücksichtigen.

am 6. März 2016 um 15:36

Zitat:

@rrwraith schrieb am 6. März 2016 um 15:42:31 Uhr:

Zitat:

@abu45 schrieb am 6. März 2016 um 14:09:20 Uhr:

 

Ich habe natürlich sofort danach meine Versicherung kontaktiert, welche mir erklärte, dass trotz Teilschuld ich die kosten für meine Reparatur alleine tragen müsste, da mein Auto mit dem des Hauptschuldigen nicht in Berührung kam. Seine Versicherung hätte damit also nichts mehr zu tun.

Jetzt ist meine frage ob das wirklich so stimmt?

Hallo,

die Begründung der Versicherung ist natürlich blanker Unsinn.

Du solltest einen Fachanwalt für Verkehrsrecht konsultieren, damit dieser sich um die Angelegenheit kümmert. Ob Dir letztlich eine Teilschuld angelastet wird, wird ein Gericht entscheiden.

Vor vielen Jahren hatte ich einen ganz ähnlichen Unfall. Mir nahm jemand die Vorfahrt, ich konnte mit Vollbremsung einen Zusammenstoß mit dem Vorfahrtverletzer vermeiden. Die hinter mir fahrende Dame hatte allerdings keine Chance und rauschte mir ins Heck. Auch hier weigerte sich die Versicherung des Unfallverursachers mit der Begründung, das Fahrzeug sei ja nicht mal berührt worden. Vor Gericht wurde sie eines Anderen belehrt. Der Vorfahrtverletzer war alleiniger Unfallverursacher und seine Versicherung musste zu 100% die Schäden der beiden Fahrzeuge zahlen.

Märchenstunde!

Zitat:

@MaxMueler schrieb am 6. März 2016 um 16:36:31 Uhr:

 

Märchenstunde!

Du solltest folgendes zur Kenntnis nehmen, olmo12:

Normalerweise überlese ich Deine durchweg schwachsinnigen Beiträge, aber ich lasse mich nicht als Lügner beleidigen, schon gar nicht von jemandem wie Dir!

am 6. März 2016 um 17:43

Zitat:

@germania47 schrieb am 6. März 2016 um 16:26:40 Uhr:

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 6. März 2016 um 16:04:04 Uhr:

 

Das kann ich nicht glauben.

Bei einer seitlichen Berührung bräuchte man nicht eine Bremswegverkürzung bei der Ermittlung der Haftungsverteilung zu berücksichtigen.

genau deswegen habe ich ein wenig mehr zu seinen lasten, da eben nach ausführungen oben es zu keiner Bremswegverkürzung kam.

fazit: 50% (aufwährts) sollten drin sein.

am 6. März 2016 um 18:00

Zitat:

@rrwraith schrieb am 6. März 2016 um 17:10:52 Uhr:

Zitat:

@MaxMueler schrieb am 6. März 2016 um 16:36:31 Uhr:

 

Märchenstunde!

Du solltest folgendes zur Kenntnis nehmen, olmo12:

Normalerweise überlese ich Deine durchweg schwachsinnigen Beiträge, aber ich lasse mich nicht als Lügner beleidigen, schon gar nicht von jemandem wie Dir!

@rrwraith

MaxMueler ist Olmo12?

Zum Thema. Mein Bauchgefühl, andere nennen es gesunden Menschenverstand :), sagt mir, dass der ursprüngliche Unfallverursacher nicht so einfach aus der Haftung ist. Erst durch ihn hat ja der ganze Schlamassel begonnen.

Gruß Frank,

vieviel Prozent Schuld der hat zeigt meine Glaskugel leider nicht. ;)

Zitat:

@Frank128 schrieb am 6. März 2016 um 19:00:56 Uhr:

 

MaxMueler ist Olmo12?

Hier is wat los !

Sodom und Gomorra !

Und ich dachte, Max Mueler ist ChristianHa.... :-))

Zumindest die gleiche Zielgruppe. :)

Go Mor Ra wieder mal falsch geschrieben von Stotterern und Stammlern.

Einfach Abstand halten- und Fresse dazu. Dummheit sollte ja auch bestraft werden.

Empfehle Vollkasko. Wer voll fährt sollte das schon haben. Ansonsten einfach Abstand und Augen auf halten.

Zitat:

@Omegawuzi schrieb am 6. März 2016 um 22:59:24 Uhr:

Go Mor Ra wieder mal falsch geschrieben von Stotterern und Stammlern.

Einfach Abstand halten- und Fresse dazu. Dummheit sollte ja auch bestraft werden.

Empfehle Vollkasko. Wer voll fährt sollte das schon haben. Ansonsten einfach Abstand und Augen auf halten.

Na Du bist ja ein ganz Netter.

Und zu dem Rest schaust du hier .

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