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Transporter geliehen Unfall wer zahlt?

Themenstarteram 5. März 2016 um 21:36

Hallo,

ich bin mal auf eure Hilfe angewiesen. Ich habe mir heute einen Transporter ausgeliehen um Gartenmöbel abzuholen. Auf dem Rückweg hab ich dummerweise einem parkenden Sprinter den Außenspiegel abgefahren. An dem Leihfahrzeug ist kein Schaden entstanden. Der Schaden wurde dann vom freundlichen Helfer aufgenommen und zurück zur Verleihfirma hieß es dann ich müsste den Schaden mit der Selbstbeteiligung die 500 Euro beträgt selber zahlen. Meines Wissens ist die Teilkasko fürs Leihfahrzeug und die Haftpflichtversicherung haftet bei einem Schaden an dem Fremdfahrzeug. Für die Haftpflicht steht im Vertrag keine Selbstbeteiligung also müsste ich doch ohne was zu zahlen raus aus der Sache sein oder?

Ich bedanke mich schon mal für eure Antworten

Beste Antwort im Thema
am 7. März 2016 um 8:25

Man sollte den Vertrag durchlesen bevor man sich ein Auto leiht. Dann ist der günstigste manchmal gar nicht mehr so günstig. Eine SB in der KH gibt es nicht, aber natürlich kann der Verleiher in seinem Vertrag alles mögliche vereinbaren, auch dass bei jedem Schaden bis 500 Euro der Mieter diesen zu begleichen hat, bzw. dass 500 Euro bei einem gemeldeten Schaden fällig werden. Er hat ja auch den Rückstufungsschaden, bzw. bei zu vielen Schäden kann ihm auch die ganze Verbindung gekündigt werden.

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Die SB bezieht sich üblicherweise auf die Kaskoversicherung.

Themenstarteram 5. März 2016 um 21:48

Das heißt ich muss den Spiegel nicht bezahlen?

Hast Du mal gefragt, auf welcher Rechtsgrundlage diese Forderung beruht? Auf die Antwort wäre ich mal gespannt.

Eine KH-Selbstbeteiligung gibt es wohl kaum.

Themenstarteram 5. März 2016 um 21:53

Ich muss sagen mich hat das von Anfang an alles ein bisschen gewundert. Die NETTE Dame sagte mir noch wenn sie es selber privat zahlen dann muss ich Ihnen jetzt keine 500 Euro in Rechnung stellen.

Also sehe ich das richtig, dass ich nichts bezahlen muss sondern deren Haftpflicht dafür auskommen muss?

Ich möchte mich hier vorher absichern bevor ich Montag dorthin fahre und die Herrschaften zur Rechenschaft ziehe und mich dort im Endeffekt blamiere.

Du kannst Dich nicht blamieren. Frag einfach, an welcher Stelle geschrieben steht, dass Du das im Falle eines selbstverschuldeten Unfalls eine Selbstbeteiligung zahlen musst. Wenn dann kommt "Ist so!", gehst Du einfach wieder weg. Da wird wohl kaum noch was kommen. Bis zum Mahnbescheid würde ich alles in die Tonne treten.

Themenstarteram 5. März 2016 um 22:17

ok ein Problem habe ich dann noch die haben meine Kaution in Höhe von 150 Euro einbehalten. Die haben gesagt die würde ich dann wieder bekommen wenn ich die Rechnung vom Geschädigten bezahlt hätte. Wie soll ich da am besten vorgehen?

Heiße Kiste von denen.

Dann setze denen schriftlich (per Fax) eine Frist zur Rückgabe der Kaution. Verweise noch darauf, dass sie sich schon jetzt im Verzug befinden. Ich wette, dass das Geld dann schnell kommt.

Danach kannst Du unbesorgt einen Anwalt nehmen. Die Kosten gehen zu deren Lasten. Weil die das aber wissen, werden die sehr schnell zahlen.

Themenstarteram 5. März 2016 um 22:40

Hab ich das richtig verstanden es gibt also beim Verleih von Fahrzeugen keine Selbstbeteiligung bei der Haftpflicht ?

Du hast doch einen Vertrag. Steht da irgendetwas von einer KH-Selbstbeteiligung? Oder steht da pauschal, dass im Schadenfall die Selbstbeteiligung 500.- Euro beträgt?

Die müssten ja schon sehr blöd sein, wenn die 500.- Euro SB haben und die Kaution auf 150.- Euro festsetzen. Mietwagenunternehmen erheben grundsätzlich eine Kaution über die Selbstbeteiligung. Im Regelfall über eine Reservierung der Kreditkarte.

Themenstarteram 6. März 2016 um 8:29

Da steht das im Schadenfall eine Selbstbeteiligung von 500 Euro fällig ist.

am 6. März 2016 um 8:38

Scan den Vertrag mal und mach deine und deren Daten schwarz

Themenstarteram 6. März 2016 um 9:02

Kann ich leider erst morgen machen , da ich den Vertrag dort in dem ganzen Stress vergessen habe.

Ohne zu wissen was der Vermieter für einen Vertrag mit seiner Versicherung hat, kann man nur schwer die Fragen des TE beantworten. Wenn dem Vermieter durch die Inanspruchnahme seiner Versicherung ein Höherstufungsschaden entsteht, dann ist der ja grundsätzlich auch vom Verursacher (also dem TE) auszugleichen. Das können schnell mehr als 500 Euro sein.

(mal ganz davon abgesehen, dass ein neuer Spiegel für einen Sprinter je nach Ausführung deutlich günstiger als die genannten 500 Euro sein kann)

am 6. März 2016 um 20:39

Üblicherweise gelten die 500EUR auch bei HF-Schäden, es gibt entsprechende Verträge für Mieten da sind Kleinschäden in der HF aufpreispflichtig. Nicht schön aber wohl rechtens....

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