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Kleiner Unfall mit Arbeitsbühne

Hallo liebe Gemeinde,

ich bräuchte mal eure Einschätzung zu einem etwas kleinen kuriosen Unfall, folgendes ist passiert.

Es wird zur Zeit bei meinen Eltern umgebaut und deswegen hatten wir eine Arbeitsbühne zum Dachdecken, aus Platzgründen stand diese mit dem Gelenk auf der Straße. (Sackgasse, Zone 30) Unglücklicherweise wurden wir durch ein Regenschauer aufgehalten und haben die Bühne zu tief runtergefahren und dann kam es natürlich wie es der Zufall so will, der Nachbar ist mit ach und krach rückwärts da reingedonnert. (Vorher ist er schon mindestens 2 mal vorbei gefahren, wusste also das dort was steht, auch auf die Straße ragend)

Wir haben es quasi kommen sehen, aber da hat es schon heftig geknallt. Er hat große Ohren bekommen wo er die Haftpflichtversicherung gehört hat. Das wir nicht ganz unschuldig sind sollte denke ich wohl klar sein, aber was mir persönlich etwas sauer aufstößt, das er ohne Absprache bzw. Rückfragen, einfach alles reparieren lies. (Rechnung beläuft sich auf 2500€) Es war glaube ein Ford Kuga (Scheibe defekt und Heckklappe ne Beule und 3 Bremsleuchte kaputt) Es wurde natürlich alles erneuert.
Dadurch das es ein SUV war, hat es geknallt.

Über eine Einschätzung würde ich mich sehr freuen.

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema

Kurzes Update von meiner Seite:

Die Haftpflichtversicherung hat die Schuld zu 100% bei dem Nachbarn gesehen. Er hätte seine Sorgfallspflicht beim Rückwärtsfahren nicht beachtet. Er sollte den Schaden seiner Vollkasko melden.

Mal abwarten wie seine Reaktion auf das Schreiben reagiert...

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Zitat:

@Drahkke schrieb am 26. Mai 2019 um 12:29:04 Uhr:



Zitat:

@Schnooopie schrieb am 22. Mai 2019 um 20:15:10 Uhr:


... er fordert ja jetzt die Bezahlung der Rechnung.

Die Forderung kann er doch direkt an eure Privathaftpflichtversicherung stellen.

Kann er nicht.

Zitat:

@NDLimit schrieb am 26. Mai 2019 um 12:30:47 Uhr:


Kann er nicht.

Warum nicht?

Habe ich im bisherigen Thread-Verlauf etwas übersehen?

Im Gegensatz zur KH kann man als Geschädigter keine Ansprüche an die PH des Gegners direkt stellen

Dazu schrubte ich zu Beginn etwas.... ja

Kurzes Update von meiner Seite:

Die Haftpflichtversicherung hat die Schuld zu 100% bei dem Nachbarn gesehen. Er hätte seine Sorgfallspflicht beim Rückwärtsfahren nicht beachtet. Er sollte den Schaden seiner Vollkasko melden.

Mal abwarten wie seine Reaktion auf das Schreiben reagiert...

Danke für die Rückmeldung

Auch von mir ein Danke - so habe ich mir das gedacht.

Der Geschädigte scheint ja ein recht geduldiger Mensch zu sein.

Hättest du mir die Bühne ungesichert in den Weg gestellt und würdest wegen der Höhe des von dir verursachten Schadens herumheulen hättest du längst Post in Form eines gelben Briefes, und bei Nichtzahlung die Klage am Hals natürlich incl. sämtlicher Nebenforderungen.

Zitat:

@Schnooopie schrieb am 14. Juni 2019 um 20:01:32 Uhr:


Kurzes Update von meiner Seite:

Die Haftpflichtversicherung hat die Schuld zu 100% bei dem Nachbarn gesehen. Er hätte seine Sorgfallspflicht beim Rückwärtsfahren nicht beachtet. Er sollte den Schaden seiner Vollkasko melden.

Mal abwarten wie seine Reaktion auf das Schreiben reagiert...

Die Vollkasko wird schwer begeistert sein das der Wagen ohne jegliche Rücksprache repariert wurde.

Zitat:

@weiss-blau schrieb am 14. Juni 2019 um 21:41:29 Uhr:


Der Geschädigte scheint ja ein recht geduldiger Mensch zu sein.

Hättest du mir die Bühne ungesichert in den Weg gestellt und würdest wegen der Höhe des von dir verursachten Schadens herumheulen hättest du längst Post in Form eines gelben Briefes, und bei Nichtzahlung die Klage am Hals natürlich incl. sämtlicher Nebenforderungen.

Und die PH des TE würde mit Dir vor Gericht ziehen 🙂

Zitat:

@weiss-blau schrieb am 14. Juni 2019 um 21:41:29 Uhr:


Der Geschädigte scheint ja ein recht geduldiger Mensch zu sein.

Hättest du mir die Bühne ungesichert in den Weg gestellt und würdest wegen der Höhe des von dir verursachten Schadens herumheulen hättest du längst Post in Form eines gelben Briefes, und bei Nichtzahlung die Klage am Hals natürlich incl. sämtlicher Nebenforderungen.

Da wäre ich aber mega gespannt drauf!
Wenn man zu blöde ist, rückwärts zu fahren und dann noch gegen eine Bühne, die so groß ist wie ein Scheunentor und zudem noch den ganzen Tag am gleichen Ort steht, ist eher eine Überprüfung auf Fahrtauglichkeit angebracht!

Stellt die PHV den Anwalt wenn der Geschädigte den TE verklagt?
Würde die PHV zahlen wenn der TE vor Gericht verliert?

Auf jeden Fall wird der Nachbar den TE jetzt verfluchen und ein Problem mit seiner VK bekommen.

Die PHV würde entweder selbst eine Kanzlei namens des TE beauftragen oder den TE mit einer Deckungszusage für die Verfahrenskosten ausstatten und ihn auffordern, sich gegen eine solche Klage anwaltlich verteidigen zu lassen. Im Falle des rechtskräftigen Unterliegens wäre die PHV an das Urteil im Verhältnis zum TE gebunden und würde ihn aus allen Kosten freistellen.

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