ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Unfall mit Fahrerflucht Versicherung stellt Ermittlungen ein?

Unfall mit Fahrerflucht Versicherung stellt Ermittlungen ein?

BMW X3 F25
Themenstarteram 22. März 2016 um 9:27

Hallo Leute,

vielleicht ist hier jemand der sich ein wenig mit Versicherungen auskennt...

Mein Wagen wurde ende letzten Jahres auf einem Parkplatz angefahren. Aufgrund des Schadenbildes und der örtlichen Gegebenheiten konnte der Schadenverursacher auf einen Lkw eingegrenzt werden, welcher den örtlichen Lebensmittelhandel beliefert haben müsste. Nach Rücksprache mit dem Chef des Lebensmittelladens konnten damit 5 Lieferanten ermittelt werden, welche im Anschluss an meine Anzeige bei der Polizei besuch bekamen und bei dem die jeweiligen Lkw´s in Augenschein genommen wurden. Bei einem Lkw stellten die Polizeibeamten ein Schadenbild fest, welches zu meinem Schaden passen "könnte".

Der Fahrer wurde befragt und streitet natürlich ab etwas von dem Schaden bemerkt zu haben. Laut Aussage der Polizei befindet sich das Fahrzeug der Gegenseite allgemein in einem eher desolaten Zustand, weshalb eine eindeutige Zuordnung des Schadens nicht möglich ist.

An meinem Pkw wurden Kunststoff/Gummiteile des gegnerischen Fahrzeuges gesichert. Man erklärte mir bei der Polizei, dass aufgrund von fehlendem öffentlichen Interesse hier aber nicht weiter ermittelt wird, da man davon aus geht das der Fahrer glaubhaft dargelegt hat nichts vom Unfall bemerkt zu haben. Meine Versicherung würde hier ggf. einen Gutachter einschalten, welcher die Teile miteinander vergleicht.

Das Strafverfahren wegen Fahrerflucht wurde also für mich nachvollziehbar eingestellt.

Nun war meine Vollkaskoversicherung am Zuge. Ich habe mich darauf eingestellt zu warten was meine Versicherung erreicht, bevor ich meine Selbstbeteiligung einklage.

Nun habe ich aber erfahren das meine Versicherung nicht beabsichtigt die gesicherten Kunststoffe- /Gummispuren zu vergleichen und hat den Fall intern für abgeschlossen erklärt.

Ich bin gelinde gesagt ziemlich fassungslos. Bei den meisten Unfällen mit Fahrerflucht hat man nichts in der Hand. Diesmal hat man aber ein verdächtiges Fahrzeug und sogar verwertbare Spuren gesichert und die Versicherung macht nichts ?

Man sagte mir die Polizei wäre sich ja nicht sicher gewesen und wenn die nicht weiter ermitteln, dann würde es die Versicherung auch nicht tun. Ich habe der Dame freundlich erklärt das sie bitte die Ermittlungen in einem Strafverfahren nicht mit denen in einem Zivilverfahren verwechseln möchte. Natürlich beauftragt die Polizei keine Gutachter um Beweise zu vergleichen die im Anschluss gar nicht dazu geeignet sind dem Fahrer der Fahrerflucht zu überführen.

Wir sprechen hier über einen Schaden in Höhe von ca. 3.000€ bei einer Selbstbeteiligung in Höhe von 500€ Ich ärgere mich sehr darüber das die Versicherung hier weiter nichts machen will. Ich könnte ja selbst einen Gutachter beauftragen... Toll!

Ich muss mir jetzt überlegen ob ich weiteres Geld investiere oder es dabei belasse. Ich bin dazu geneigt die Sache Ruhen zu lassen um meinen Schaden nicht noch zu vergrößern. Ich verstehe aber die Versicherung nicht. Andere Versicherungen lassen Gutachter Handys etc. auf den Boden werfen um zu prüfen ob die Schadensbilder der eingereichten Schäden zusammen passen und in meinem Fall wo die Erfolgsaussichten einfach mal vielversprechend sind wird nichts unternommen.

Vielleicht ist hier im Forum jemand der sich mit der Arbeit von Versicherungen auskennt oder auch jemand der einfach über entsprechende Erfahrungen verfügt. Lohnt es sich bei der Versicherung schriftlich Beschwerde einzureichen oder gibt es andere Möglichkeiten die Versicherung dazu zu bewegen die Ermittlungen wieder aufzunehmen?

Lg

Sven

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 22. März 2016 um 18:53:19 Uhr:

 

--> Und das ist mal wieder typisch Polizist. Nichts vernüftiges gelernt, aber von allem eine Ahnung haben. Warum lernen wir nicht alle Polizist? Warum gibt es eigentlich noch Fachleute. Polizisten wissen doch alles. Einfach ignorieren. 99% der Aussagen sind für die Tonne. Als ob der Fuhrunternehmer tatsächlich den Gutachter von der Versicherung an sein Auto lässt. Das muss er nämlich nicht.

Ist zwar jetzt völlig neben dem Thema, muss aber raus.

Was ist eigentlich los mit dir. Es wird langsam peinlich bzw. lächerlich, wie du gegen andere Berufe als deinen eigenen wetterst. Glaubst du die Weisheit mit Löffeln gefressen zu haben, oder hast du schlechte Erfahrungen gemacht. Bleib doch einfach mal sachlich und verallgemeiner nicht die Aussagen einzelner Beamten, auch wenn es dir schwer fallen mag.

Ich glaube nicht, dass dein Beruf, den du ja nicht verheimlichst, anspruchsvoller ist, als das Studium eines Polizisten und dass es dir nicht zusteht, solche pauschale Aussagen hier raus zu posaunen.

Und warum werden nicht alle Polizist? Weil es einige nicht wollen, weil es besser ist, dass es einige nicht werden und weil es tatsächlich einige nicht schaffen. Und weil es auch noch Versicherungsvertreter geben muss.

So wertvoll und nützlich einige deiner Aussagen hier sind, so über sind solche Aussagen. Damit machst du dich selbst nur unglaubwürdig und lächerlich.

 

29 weitere Antworten
Ähnliche Themen
29 Antworten

Da Du einen Tatsachenbericht verfasst hast, könntest Du auch den Namen der Versicherung nennen, damit wir wissen, welche Versicherung man meiden sollte.

Hallo Sven,

wenn für dein Fahrzeug eine Verkehrs-Rechtsschutz-Versicherung besteht, könntest du den Schaden dort melden. Ggf. könnte dein Rechtsanwalt ein Gutachten veranlassen.

Wichtig: vorher Kostenübernahme vom Versicherer bestätigen lassen.

Viel Erfolg.

 

PS: Mir ging es ähnlich. Am 4 Wochen alten Tiguan wurde Fronststoßstange beschädigt. Schaden ca. 700 €. Neben mir parkte ein älterer, tiefergelegter weißer DB W 123, Polizei konnte aber Halter nicht ermitteln. Sache wurde eingestellt.

für eine versicherungsgesellschaft ist die ermittlung oftmals zu kostenintensiv. viele machen irrtümlicherweise den fehler (leider oft auch durch die polizei geschürt), zu glauben das die versicherungen es "untereinander" oder für den versicherten klären. ist nicht. eine versicherung handelt nur nach fakten. da hier kein klarer unfallgegner feststeht den man regresspflichtig machen kann wird die versicherung (ich sage gott sei dank - sonst würden die prämien deutlich steigen müssen) nicht handeln und weitere kostenrisiken gehen.

es wird klar empfohlen sich mit einer verkehrsrechtsschutzversicherung abzusichern (kostet ca.50-60€ im Jahr). die kann da helfen (wichtig vorher rücksprache mit denen halten, bevor man zum RA geht). Du kannst dich auch ohne Anwalt bei der versicherung des mutmasslichen verursachers melden und deinen schaden geltend machen. möglicherweise hast du glück und die übernehmen deinen schaden. gutachten dürfte ja da sein.

gruß

rd

Hallo,

mir ist vor ziemlich genau einem Jahr was ähnliches passiert:

http://www.motor-talk.de/.../...ng-am-abend-unfallflucht-t5236341.html

In Kurzform lief es wie folgt ab:

  • LKW wurde ermittelt (Dank "Knall"-Zeuge und Beschreibung des Aufliegers)
  • Fahrer stritt es bei der Vernehmung durch die Polizei, ca 300m vom Unfallort entfernt, natürlich ab.
  • Eindeutige Lackspuren wurden am Auflieger sichergestellt, kleinere Beschädigung am Auflieger sichtbar (lt. Polizei)
  • Am nächsten Tag Termin bei der KTU und Anruf bei Gegnerische Versicherung
  • Gegnerische Versicherung schickt eigenen Gutachter, zuvor noch schnell ein Kostenvoranschlag geholt.
  • Einige Tage später Anruf bei der Versicherung: "die Spedition wüsste von nichts", es gäbe auch keine Beschädigung oder Lackspur. - Danach Rücksprache mit Rechtschutzversicherung und Anwalt konsultiert.
  • Diverse schreiben des Rechtsanwaltes und Wochen später endlich Ergebnis der Ermittlungen der Polizei: "Lack zu 100% von meinem Fahrzeug"
  • Diverse schreiben des Rechtsanwaltes und Monate später wurde das Strafverfahren (nach 2 Gutachten) von der Staatsanwaltschaft eingestellt und an die Verkehrsordnungsbehörde übergeben. Ein absichtliches entfernen wäre es nicht gewesen ABER ein Anstoß hat stattgefunden.
  • Diverse weitere schreiben, weitere Fristsetzung und Monate später - Schaden durfte repariert werden und wurde bezahlt.

Das ganze hat rund 6 Monate gedauert!!! Schadenshöhe knapp 4200€ + Anwalt + Ausfall während Reparatur.

Was ich daraus gelernt habe:

Schaden wenn nicht nötig auch nicht reparieren lassen und warten bis Freigabe kommt.

Reparatur selbst vorfinanzieren geht aber es gibt keine Zinsen wenn eine Vollkasko besteht.

Eine Rechtschutzversicherung ist wichtig!!

Gleich einen Anwalt einschalten, gar nicht mehr rummachen. Das verzögert nur alles.

Zitat:

@romandoering schrieb am 22. März 2016 um 11:33:34 Uhr:

für eine versicherungsgesellschaft ist die ermittlung oftmals zu kostenintensiv. viele machen irrtümlicherweise den fehler (leider oft auch durch die polizei geschürt), zu glauben das die versicherungen es "untereinander" oder für den versicherten klären. ist nicht. eine versicherung handelt nur nach fakten. da hier kein klarer unfallgegner feststeht den man regresspflichtig machen kann wird die versicherung (ich sage gott sei dank - sonst würden die prämien deutlich steigen müssen) nicht handeln und weitere kostenrisiken gehen.

es wird klar empfohlen sich mit einer verkehrsrechtsschutzversicherung abzusichern (kostet ca.50-60€ im Jahr). die kann da helfen (wichtig vorher rücksprache mit denen halten, bevor man zum RA geht). Du kannst dich auch ohne Anwalt bei der versicherung des mutmasslichen verursachers melden und deinen schaden geltend machen. möglicherweise hast du glück und die übernehmen deinen schaden. gutachten dürfte ja da sein.

gruß

rd

In meinem Fall waren beiden Versicherungen Schwestergesellschaften in einem Konzern (R&V Gruppe) und ich brauchte einen guten Anwalt...

Themenstarteram 22. März 2016 um 10:56

Verkehres RS ist vorhanden (150€ SB). Dazu der Aufwand welcher zeitlich auch nicht zu unterschätzen ist, deshalb zögere ich etwas.

Ich habe natürlich Verständnis dafür, dass eine Versicherung bemüht ist Kosten klein zu halten. Gerade deswegen verstehe ich es in diesem Fall nicht, weil die Aussichten gut aussehen. Natürlich besteht dennoch die Möglichkeit das bei einer Untersuchung der Stoffe keine Übereinstimmung gefunden wird. Diese Unsicherheit lässt mich selbst ja auch zögern. Nur bei einer so großen Versicherung und er Masse an Fällen die vermutlich so anfallen muss man solche guten Möglichkeiten doch nutzen würde ich meinen.

Ich ärgere mich einfach! Ich habe ohnehin ein Problem damit zu glauben das ein "Berufskraftfahrer" angeblich nicht merken soll wenn er einen Wagen dermaßen berührt das ein Schaden von fast 3.000€ entsteht und nun bleibe ich auch noch auf meiner Selbstbeteiligung sitzen.

Zum Glück werde ich durch den Schaden nicht auch noch höher gestuft, sonst würde ich vermutlich Amok laufen *lach*

Lg

Sven

am 22. März 2016 um 17:53

Hallo Sven,

Dir sollten erst einmal ein paar Sachen klar werden:

Zitat:

@Epic03 schrieb am 22. März 2016 um 10:27:49 Uhr:

Hallo Leute,

vielleicht ist hier jemand der sich ein wenig mit Versicherungen auskennt...

Der Fahrer wurde befragt und streitet natürlich ab etwas von dem Schaden bemerkt zu haben.

--> Der Fahrer streitet nur ab einen möglichen Schaden nicht bemerkt zu haben, was durchaus möglich ist. Er streitet nicht ab, dass es möglich ist, dass er Dich geschädigt hat.

Laut Aussage der Polizei befindet sich das Fahrzeug der Gegenseite allgemein in einem eher desolaten Zustand, weshalb eine eindeutige Zuordnung des Schadens nicht möglich ist.

--> Dann wird es wohl schwer ein Beteiligungsnachweis zu führen.

 

An meinem Pkw wurden Kunststoff/Gummiteile des gegnerischen Fahrzeuges gesichert. Man erklärte mir bei der Polizei, dass aufgrund von fehlendem öffentlichen Interesse hier aber nicht weiter ermittelt wird, da man davon aus geht das der Fahrer glaubhaft dargelegt hat nichts vom Unfall bemerkt zu haben.

--> Die Polizei bestimmt nicht, ob eine mögliche Straftat verfolgt wird. Viele vestehen nicht, dass Polizisten despektierlich gesagt Protokolanten sind. Über die Verfolgung einer möglichen Straftat entscheidet der Staatsanwalt; genauso wie über eine Klageerhebung. Auch wenn einige Polizisten anderer Auffassung sind, sprechen diese auch kein Recht. Das heißt Einschätzungen von Polizisten sind so nützlich wie Fußpilz. Recht spricht nur ein Richter.

Meine Versicherung würde hier ggf. einen Gutachter einschalten, welcher die Teile miteinander vergleicht.

--> Und das ist mal wieder typisch Polizist. Nichts vernüftiges gelernt, aber von allem eine Ahnung haben. Warum lernen wir nicht alle Polizist? Warum gibt es eigentlich noch Fachleute. Polizisten wissen doch alles. Einfach ignorieren. 99% der Aussagen sind für die Tonne. Als ob der Fuhrunternehmer tatsächlich den Gutachter von der Versicherung an sein Auto lässt. Das muss er nämlich nicht.

Das Strafverfahren wegen Fahrerflucht wurde also für mich nachvollziehbar eingestellt.

--> Naja, in dem Verfahren ging es ja um Fahrerflucht. Nicht um das Bestehen eines möglichen Anspruchs. Wenn du schon mal ein 7,5 Tonner (vermutlich) gefahren bist, dann wirst Du verstehen, dass es sehr leicht nachvollziehbar ist, dass er es nicht gemerkt hat. Es ist halt kein PKW. Und wenn er es nicht bemerkt hat und nichts anderes nachweisbar ist, ist auch nichts zu verfolgen. Der Straftatbestand der Verkehrsunfallflucht ist nicht erfüllt.

Ich bin gelinde gesagt ziemlich fassungslos. Bei den meisten Unfällen mit Fahrerflucht hat man nichts in der Hand. Diesmal hat man aber ein verdächtiges Fahrzeug und sogar verwertbare Spuren gesichert und die Versicherung macht nichts ?

--> Zunächst mal muss Du Dir klar werden, dass ein möglicher Anspruch gegen den Verursacher durch die Inanspruchnahme der Kasko Dein Anspruch auf die Kaskoversicherung übergeht (§86VVG). Das heißt es geht Dich garnichts an, ob der Versicherer hier etwas verfolgt oder nicht. Es geht den Versicherer ja anders herum auch nichts an, ob Du Deine SB geltend machst. Er wird hier vermutlich genau die gleichen Gedanken haben wie ich und festgestellt haben, dass es nicht durchsetzbar wäre.

Ich könnte ja selbst einen Gutachter beauftragen... Toll!

--> Aha, und was willst Du begutachten? Frag doch mal den Fuhrunternehmen, ob Du an sein LKW darfst.

Ich muss mir jetzt überlegen ob ich weiteres Geld investiere oder es dabei belasse. Ich bin dazu geneigt die Sache Ruhen zu lassen um meinen Schaden nicht noch zu vergrößern. Ich verstehe aber die Versicherung nicht.

--> Lass es.

Andere Versicherungen lassen Gutachter Handys etc. auf den Boden werfen um zu prüfen ob die Schadensbilder der eingereichten Schäden zusammen passen und in meinem Fall wo die Erfolgsaussichten einfach mal vielversprechend sind wird nichts unternommen.

--> Zuviel Versicherungsdetektive geschaut, waaa?

Lohnt es sich bei der Versicherung schriftlich Beschwerde einzureichen oder gibt es andere Möglichkeiten die Versicherung dazu zu bewegen die Ermittlungen wieder aufzunehmen?

--> Nein, da es kein vertraglichen Anspruch gibt, dass der Versicherer deine Ansprüche verfolgen muss.

Lg

Sven

Sehr gut, eine Tatsache muss noch berücksichtigt werden, die Wirtschaftlichkeit.

Es muss zumindest ein unabhängiger Sachverständiger mit der Gegenüberstellung der Fahrzeuge beauftragt werden.

Die Kosten hierfür kann man im besten Falle mit € 500,-- veranschlagen. Sollte die Sache dann durch ein Gericht entschieden werden wird in aller Regel ein weiterer Gutachter beauftragt, dessen Gebühren den Betrag des 1. Gutachters bei weitem überschreiten.

Das ist für die Versicherung ein absolut unwirtschaftliches Verfahren.

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 22. März 2016 um 18:53:19 Uhr:

 

--> Und das ist mal wieder typisch Polizist. Nichts vernüftiges gelernt, aber von allem eine Ahnung haben. Warum lernen wir nicht alle Polizist? Warum gibt es eigentlich noch Fachleute. Polizisten wissen doch alles. Einfach ignorieren. 99% der Aussagen sind für die Tonne. Als ob der Fuhrunternehmer tatsächlich den Gutachter von der Versicherung an sein Auto lässt. Das muss er nämlich nicht.

Ist zwar jetzt völlig neben dem Thema, muss aber raus.

Was ist eigentlich los mit dir. Es wird langsam peinlich bzw. lächerlich, wie du gegen andere Berufe als deinen eigenen wetterst. Glaubst du die Weisheit mit Löffeln gefressen zu haben, oder hast du schlechte Erfahrungen gemacht. Bleib doch einfach mal sachlich und verallgemeiner nicht die Aussagen einzelner Beamten, auch wenn es dir schwer fallen mag.

Ich glaube nicht, dass dein Beruf, den du ja nicht verheimlichst, anspruchsvoller ist, als das Studium eines Polizisten und dass es dir nicht zusteht, solche pauschale Aussagen hier raus zu posaunen.

Und warum werden nicht alle Polizist? Weil es einige nicht wollen, weil es besser ist, dass es einige nicht werden und weil es tatsächlich einige nicht schaffen. Und weil es auch noch Versicherungsvertreter geben muss.

So wertvoll und nützlich einige deiner Aussagen hier sind, so über sind solche Aussagen. Damit machst du dich selbst nur unglaubwürdig und lächerlich.

 

am 22. März 2016 um 20:28

Warum enden fast alle Themen hier so?

Es gibt eine Thema und eine Frage.

Das hat nichts mit Berufsgruppen usw. zu tun.

Ich kann mir schon vorstellen, dass man etwas nicht merkt, wenn man mit einem großen LKW im Stress einen kleinen PKW berührt.

 

Aber zum Thema: Wenn man die Vollkasko in Anspruch nimmt, ist es in der Tat eine Frage der Wirtschaftlichkeit. Ist heute so.

Das die Gesellschaften zu einem Konzern gehören, spielt dabei keine Rolle.

Sind alle selbständige Risikoträger.

Auch Haftpflichtschäden werden teilweise zu schnell reguliert. Auch hier wird geprüft, ob ein Prozess lohnt.

Dumm für den Versicherten, wenn der SFR futsch ist.

am 22. März 2016 um 20:50

Zitat:

@Epic03 schrieb am 22. März 2016 um 10:27:49 Uhr:

Ich muss mir jetzt überlegen ob ich weiteres Geld investiere oder es dabei belasse. Ich bin dazu geneigt die Sache Ruhen zu lassen um meinen Schaden nicht noch zu vergrößern.

Wo ist das Problem?

Du denkst doch haar genau so, wie die Versicherung.

Auch die wollen Ihren Schaden nicht noch vergrößern!

Zitat:

@Knut schrieb am 22. März 2016 um 21:28:53 Uhr:

Warum enden fast alle Themen hier so?

Weil sich in jedem Thread früher oder später ein Versicherunsgmitarbeiter wichtig macht und meint, es nun ganz genau zu wissen.

Oder es zumindest halbwegs genau ergoogelt oder erraten zu haben.

Und wo es noch nichtmal dazu reicht wird halt irgendwer belöffelt.

am 22. März 2016 um 23:17

Ist das der Dank, dass die euch hier kostenlos weiter helfen?

Zitat:

@germania47 schrieb am 22. März 2016 um 19:15:46 Uhr:

Sehr gut, eine Tatsache muss noch berücksichtigt werden, die Wirtschaftlichkeit.

Es muss zumindest ein unabhängiger Sachverständiger mit der Gegenüberstellung der Fahrzeuge beauftragt werden.

Basierend auf dem Beitrag über deinem hätte ich dazu eine Frage:

Warum sollte jemand einen unabhängigen Gutachter (von wem sollte dieser denn eigentlich beauftragt werden?) sein Fahrzeug begutachten lassen, weil iergendjemand ihn verdächtigt in einen Unfall verwickelt gewesen zu sein?

Wer hat denn die Handhabe dies zu veranlassen?

Mir fällt einer ein: Der zuständige Richter.

Dazu muss der Geschädigte jedoch zunächst tätig werden, muss den Fall zur Anklage bringen.

Vorher würde mich solches Ansinnen als Speditionsbesitzer bestenfalls ein müdes Lächeln kosten.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Unfall mit Fahrerflucht Versicherung stellt Ermittlungen ein?