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Kleiner Unfall mit Arbeitsbühne

Themenstarteram 16. Mai 2019 um 19:34

Hallo liebe Gemeinde,

ich bräuchte mal eure Einschätzung zu einem etwas kleinen kuriosen Unfall, folgendes ist passiert.

Es wird zur Zeit bei meinen Eltern umgebaut und deswegen hatten wir eine Arbeitsbühne zum Dachdecken, aus Platzgründen stand diese mit dem Gelenk auf der Straße. (Sackgasse, Zone 30) Unglücklicherweise wurden wir durch ein Regenschauer aufgehalten und haben die Bühne zu tief runtergefahren und dann kam es natürlich wie es der Zufall so will, der Nachbar ist mit ach und krach rückwärts da reingedonnert. (Vorher ist er schon mindestens 2 mal vorbei gefahren, wusste also das dort was steht, auch auf die Straße ragend)

Wir haben es quasi kommen sehen, aber da hat es schon heftig geknallt. Er hat große Ohren bekommen wo er die Haftpflichtversicherung gehört hat. Das wir nicht ganz unschuldig sind sollte denke ich wohl klar sein, aber was mir persönlich etwas sauer aufstößt, das er ohne Absprache bzw. Rückfragen, einfach alles reparieren lies. (Rechnung beläuft sich auf 2500€) Es war glaube ein Ford Kuga (Scheibe defekt und Heckklappe ne Beule und 3 Bremsleuchte kaputt) Es wurde natürlich alles erneuert.

Dadurch das es ein SUV war, hat es geknallt.

Über eine Einschätzung würde ich mich sehr freuen.

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 14. Juni 2019 um 18:01

Kurzes Update von meiner Seite:

Die Haftpflichtversicherung hat die Schuld zu 100% bei dem Nachbarn gesehen. Er hätte seine Sorgfallspflicht beim Rückwärtsfahren nicht beachtet. Er sollte den Schaden seiner Vollkasko melden.

Mal abwarten wie seine Reaktion auf das Schreiben reagiert...

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@berlin-paul

Danke

Danke Paul, warst schneller :)

Zitat:

@Franklyn67 schrieb am 14. Juni 2019 um 22:01:42 Uhr:

Wenn man zu blöde ist, rückwärts zu fahren und dann noch gegen eine Bühne

Da könnte man rein aus Langeweile und hypotetisch drauf antworten: Wenn man - nur um beim Ton zu bleiben - so blöde ist und so ein Ding ungesichert auf der Straße abstellt und sich bei Regen verpisst, dann ... u.s.w.

Davon abgesehen brauchen wir uns darüber nicht aufzuregen - du hast das Ding nicht da geparkt und ich bin nicht dagegen gefahren. Wie immer müssen sich für so einen Blödsinn die richtigen suchen und finden, was ja mal wieder geklappt hat.

Ansonsten:

Ob da eine PH ist oder nicht und ob / wie der Schädiger im Innenverhältnis mit dieser klarkommt interessiert den Geschädigten Null.

Mit der selbstverständlich zahlunsunwilligen Versicherung muss sich dieser nicht beschäftgen, der wendet sich natürlich direkt an den Schädiger.

Und ob das 100 : 0 oder anders ausgeht entscheidet ein Richter und sonst niemand ...

Man sollte sich mal mit den Aufgaben der PHV beschäftigen und zu dem Rest mit dem Richter hat der Santa das gut beantwortet

Zitat:

@Schnooopie schrieb am 14. Jun 2019 um 20:1:32 Uhr:

Die Haftpflichtversicherung hat die Schuld zu 100% bei dem Nachbarn gesehen. Er hätte seine Sorgfallspflicht beim Rückwärtsfahren nicht beachtet. Er sollte den Schaden seiner Vollkasko melden.

Natürlich sagt die PHV das. Das machen Versicherungen nunmal so: erstmal eine Haftung verneinen oder vermindern.

 

Sonst können die ja weniger Geld verdienen, wenn man direkt alles auf die eigene Kappe nimmt, auch wenn Zweifel bestehen.

 

Eine Versicherung ist auch nur ein Wirtschaftsunternehmen, Mutter Theresa und Mahatma Ghandi haben da nie gearbeitet.

Manchmal ist diese Empfehlung der PHV allerdings zutreffend. ;)

Zitat:

@Bamako schrieb am 15. Juni 2019 um 07:52:08 Uhr:

Zitat:

@Schnooopie schrieb am 14. Jun 2019 um 20:1:32 Uhr:

Die Haftpflichtversicherung hat die Schuld zu 100% bei dem Nachbarn gesehen. Er hätte seine Sorgfallspflicht beim Rückwärtsfahren nicht beachtet. Er sollte den Schaden seiner Vollkasko melden.

Natürlich sagt die PHV das. Das machen Versicherungen nunmal so: erstmal eine Haftung verneinen oder vermindern.

Das ist ja auch deren gutes Recht. Wenn der Nachbar damit nicht zufrieden ist, dann kann er oder seine VK gegen die PHV vorgehen. Ich habe eh nicht verstanden warum der TE schuld sein sollte, wenn jemand gehen ein stehendes kaum zu übersehendes Hindernis knallt. Im Zweifelsfall hat sich der Nachbar auf seine Parkpiepser verlassen, statt auch einen Blick nach hinten zu werfen. Es wurde die Heckscheibe getroffen. Besser sichtbar kann die Bühne gar nicht beim Rücksetzen sein. Ein Pylönchen auf dem Boden hätte er doch erst recht nicht gesehen.

am 15. Juni 2019 um 9:39

Zitat:

@Anselm-M schrieb am 15. Juni 2019 um 09:34:28 Uhr:

... Im Zweifelsfall hat sich der Nachbar auf seine Parkpiepser verlassen, statt auch einen Blick nach hinten zu werfen. Es wurde die Heckscheibe getroffen. Besser sichtbar kann die Bühne gar nicht beim Rücksetzen sein. ...

...scheiß Technik... Einparkhilfe, Spurhalteassi, Bremsassi..., den Fahrern wird systematisch aberzogen das Hirn -soweit vorhanden- einzuschalten und die Augen aufzumachen.

Bei uns hat vor 1 oder 2 Jahren einer an seinem Firmenwagen (VW Golf Kombi) in einer Tiefgarage an einem Unterzug die Heckklappe/ Dachkante zerdengelt... stand ja nur dick und fett alle paar Meter an der Wand vorwärts einzuparken... in dem Fall halt nicht wegen irgendwelcher Russflecken an der Wand sondern wegen dem Unterzug auf Höhe der Dachkante.

Die zusätzlich am Unterzug aufgepinselte rot/weiße Warnmarkierung hat auch nix gebracht... und dabei sind wir ne Baufirma und ein Bauleiter sollte schon von Berufs wegen sensibilisiert ein Augenmerk auf irgendwelche Gebäudedetails haben.

"Früher war alles besser". Und Unfälle gab es damals erst recht nicht. *augenroll*

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