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Kleiner Unfall mit Arbeitsbühne

Themenstarteram 16. Mai 2019 um 19:34

Hallo liebe Gemeinde,

ich bräuchte mal eure Einschätzung zu einem etwas kleinen kuriosen Unfall, folgendes ist passiert.

Es wird zur Zeit bei meinen Eltern umgebaut und deswegen hatten wir eine Arbeitsbühne zum Dachdecken, aus Platzgründen stand diese mit dem Gelenk auf der Straße. (Sackgasse, Zone 30) Unglücklicherweise wurden wir durch ein Regenschauer aufgehalten und haben die Bühne zu tief runtergefahren und dann kam es natürlich wie es der Zufall so will, der Nachbar ist mit ach und krach rückwärts da reingedonnert. (Vorher ist er schon mindestens 2 mal vorbei gefahren, wusste also das dort was steht, auch auf die Straße ragend)

Wir haben es quasi kommen sehen, aber da hat es schon heftig geknallt. Er hat große Ohren bekommen wo er die Haftpflichtversicherung gehört hat. Das wir nicht ganz unschuldig sind sollte denke ich wohl klar sein, aber was mir persönlich etwas sauer aufstößt, das er ohne Absprache bzw. Rückfragen, einfach alles reparieren lies. (Rechnung beläuft sich auf 2500€) Es war glaube ein Ford Kuga (Scheibe defekt und Heckklappe ne Beule und 3 Bremsleuchte kaputt) Es wurde natürlich alles erneuert.

Dadurch das es ein SUV war, hat es geknallt.

Über eine Einschätzung würde ich mich sehr freuen.

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 14. Juni 2019 um 18:01

Kurzes Update von meiner Seite:

Die Haftpflichtversicherung hat die Schuld zu 100% bei dem Nachbarn gesehen. Er hätte seine Sorgfallspflicht beim Rückwärtsfahren nicht beachtet. Er sollte den Schaden seiner Vollkasko melden.

Mal abwarten wie seine Reaktion auf das Schreiben reagiert...

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Themenstarteram 16. Mai 2019 um 20:21

Ja das wird aufjedenfall gemacht, aber trotzdem will man am Ende keinen Streit etc...

Themenstarteram 16. Mai 2019 um 20:23

Es geht auch nicht um eine Schuldabweisung, wir sind uns unserer "Teil"Schuld schon bewußt! Wir wollen halt auch kein Streit anfangen, aber ...ich finde es total dämlich von Ihm, das er so eine große Reparatur einfach machen lässt ohne mal Rücksprache zu halten, ob und wie es bezahlt wird, da er ja schließlich selber reingefahren ist.

Eine Macke/Beule an der Heckklappe wäre ja für eine gewisse Zeit kein Problem, bis man die Freigabe der Privathaftpflicht gehabt hätte!

tja... wenn die PHV feststellt, dass Dir kein Verschulden anzulasten ist, Du trotzdem gut mit dem Nachbarn möchtest, dann musst Du ins eigene Portmonaie greifen....

Ein rückwärts fahrender Fahrzeugführer hat eine besondere Sorgfaltspflicht. Ob es in eurem Fall mangelnde Absicherung gab kann mit den bisherigen Angaben kaum bewertet werden. Der Fahrer des SUV kann natürlich reparieren lassen wann er möchte, allerdings muss er seine Forderungen auch stellen und eben Beweisen.

Wenn die Arbeitsbühne geliehen war, wird ja im Zweifelsfall nur die Selbstbeteiligung fällig. Alles andere liegt ja beim Eigentümer der Arbeitsbühne.

lt.TE ist es wohl keine versicherungspflichtige Arbeitsbühne.

Themenstarteram 16. Mai 2019 um 20:32

Eine mangelnde Absicherung war aufjedenfall vorhanden, durch den Regenschauer haben wir uns halt kurz untergestellt, da war die Aufsichtsperson halt weg.

Die Bühne ist nicht versichert gewesen für solche Fälle.

wie geschrieben: schildere das der privaten Haftpflicht und lass die entscheiden....

Also ich sehe das so.

Die Bühne stand, wurde nicht bedient. Deshalb wurde der Schaden nicht infolge einer Fehlbedienung, also einer Handlung herbeigeführt, also ein Rückwärtsfahren vom Nachbarn und gleichzeitiges Ablassen der Bühne, was den Platz vergingert hätte bei zwei gleichzeitigen Bewegungen. Hier wurde eine Bewegung der Schaden verursacht, die vom Nachbarn.

Der Fahrzeuglenker hat sich den Schaden selbst beigeführt. Somit haftet er. Denn, wie bereits erwähnt, beim Rückwärtsfahren hat er besondere Sorgfalt walten zu lassen. Es hätte auch ein Kind mit Dreirad hinter ihm rum fahren können, dann hätte er das Kind infolge der Sichtbehinderungen bei Regen umgenietet. Dass die Bühne dort stand ist eben ein Hindernis. Die Absicherung beim Abstellen der Bühne über Nacht bei Nichtgebraucht ist ja hier nicht maßgeblich. Da ihr die Bühne auch nicht unbeaufsichtigt gelassen habt, und soeben damit beschäftigt wart, diese abzusichern, ein Vorgang der eben auch einige Zeit in Anspruch nimmt, und die Materialien zum Absichern vom Lagerort herbeigeschafft werden müssen, sehe ich Euch nicht in der Schuld.

Dennoch sollt ihr den Unfallhergang Eurer PHV melden. Insofern gut, dass ihr diese PHV habt. Wurde die Versicherung durch einen niedergelassenen Vermittler vermittelt? Dann ihn konsultieren. Es ist oft etwas zu beachten, wie man den Schaden schildert, man kann auch viel Schnulli reinschreiben, die die Versicherung nichts angehen. Ich lese hier vom TE einiges dieser Schnullisätze. Solche Dinge nicht! schreiben.

Nach Prüfung der Vers. gibt es zwei Möglichkeiten. Die PHV trägt den Schaden, dann seid ihr Schuld/Mitschuld. Oder sie trägt den Schaden nicht. Dann seid ihr nicht schuld. Das geht aus den Versicherungsbedingungen hervor. Ein Schädiger wird vom Schaden freigestellt. Und lehnt die Versicherung den Schaden ab, guckt der Nachbar in die Röhre. Nix mit selbst zahlen. Lehnt die Versicherung ab, dann habt ihr keine Schuld. Ganz einfach. Da muss man auch nicht sein Portemonnaie auf machen. Lehnt die Versicherung ab, ist man vom Schaden freigestellt. Insoweit trägt die Versicherung hier die rechtliche Prüfung, darum sagte ich gut dass ihr versichert seid. Dann hat der Nachbar zu euphorisch sich in der Annahme verleiten lassen, ein anderer trägt seine Schuld und Schaden. Mietwagen und Instandsetzung ect geht dann auf seine Kosten, bzw seiner Vollkasko. Seine erste Reaktion zeigte dies. Ich denke, sein Hoffen auf Schadenübernahme geht nicht auf. Wird dann zu Verstimmungen führen, ist aber eben so.

Zitat:

@Schnooopie schrieb am 16. Mai 2019 um 22:23:19 Uhr:

Es geht auch nicht um eine Schuldabweisung, wir sind uns unserer "Teil"Schuld schon bewußt! Wir wollen halt auch kein Streit anfangen, aber ...ich finde es total dämlich von Ihm, das er so eine große Reparatur einfach machen lässt ohne mal Rücksprache zu halten, ob und wie es bezahlt wird, da er ja schließlich selber reingefahren ist.

Eine Macke/Beule an der Heckklappe wäre ja für eine gewisse Zeit kein Problem, bis man die Freigabe der Privathaftpflicht gehabt hätte!

Welcher Schuld? Wenn ihr vorsätzlich handeltet, dann kann das auch ein Ausschluss sein. Also Vorsicht mit allen Angaben!!!!!!! Niemals solche Angaben machen!

Richtig. Freigabe wäre abzuwarten gewesen.

Thema Gewitter und Selbstschutzmaßnahmen beachten!

Lag denn eine verkehrsbehördliche Anordnung für die Einrichtung einer Arbeitsstelle im öffentlichen Verkehrsraum nach § 45 Abs. 1 und 6 StVO vor? Wenn nein hätte dort keine einsatzbereite Arbeitsbühne stehen dürfen. Und dabei ist es egal ob diese gerade bedient wird oder nur dort ortsfest abgestellt wurde. Nur wenn die Arbeitsbühne "parkt" ist es keine Arbeitsstelle. Sobald Stützen ausgefahren sind usw. liegt eine Arbeitsstelle vor die nach den Vorgaben der RSA zu sichern ist. Wird diese nicht beachtet kann man nicht davon ausgehen das nur der Nachbar Schuld hat.

Darüber hinaus liegt eine Sondernutzung der öffentlichen Verkehrsfläche (Nutzung über den Gemeingebrauch) vor, auch hierfür würde man eine entsprechende Erlaubnis benötigen.

Wären die notwendigen "Panzersperren" aufgestellt gewesen, wäre der Nachbar halt gegen diese geknallt. Man darf eben auch dann nicht gegen Hindernisse fahren, wenn sie sich evtl. unbefugt auf der Straße befinden. Der Nachbar solte seine VK betreffs der Regulierung bemühen.

am 17. Mai 2019 um 9:27

Ich sehe die Sachlage so, dass der Nachbar seinen Schaden selbst zahlen muss. Er ist gegen ein Hinderniss gefahren und gerade beim Rückwärtsfahren muss er besondere Sorgfalt walten lassen. Es hätte dort z.B. auch ein Kind stehen können oder ein geparktes Auto, da gäbe es auch keine Diskussion wer schuld hat.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 17. Mai 2019 um 10:57:00 Uhr:

Wären die notwendigen "Panzersperren" aufgestellt gewesen, wäre der Nachbar halt gegen diese geknallt. Man darf eben auch dann nicht gegen Hindernisse fahren, wenn sie sich evtl. unbefugt auf der Straße befinden. Der Nachbar solte seine VK betreffs der Regulierung bemühen.

Ich habe den Eingangspost so verstanden, dass die Bühne zu weit runtergefahren war und der Geschädigte mit dem oberen Teil seines Fahrzeugs dagegen gefahren ist. Wäre sie höher gewesen, hätte sein Fahrzeug drunter gepasst. Eventuell war das Hindernis auf Grund der Höhe gar nicht sichtbar für den Rückwärtsfahrer, obwohl er nach hintern geguckt hat.

Wenn dem so war sehe ich hier die größte Schuld beim Aufsteller der Bühne durch die fehlende Absicherung unter der Bühne. Die erhöhte Sorgfaltspflicht beim Rückwärtsfahren bezieht sich hier meiner Meinung nach nicht auf Gegenstände, die sich auf der Straße auf Dachhöhe befinden. Es sei denn man befindet sich in der Nähe von Gebäuden, wo man mit Vordächern rechnen muss.

Aber vielleicht habe ich das ja auch falsch verstanden und er ist einfach gegen die auf dem Boden stehende Bühne gefahren. Dann bin ich bei dir und es hätte so oder so geknallt.

Es spielt keine Rolle, ob die Bühne noch oben, mittig oder nach unten gefahren war. Eine solche Arbeitsbühne ist von Gestalt und Farbgebung für einen umsichtigen Fahrer nicht zu übersehen. Das gilt besonders dann, wenn er bereits mehrmals daran vorbeigefahren ist und ihm die Umstände daher bekannt sind. Es sind auch weder plötzliche, unvorhersehbare noch unabwendbare Ereignisse eingetreten. Von daher ist hier ein klassisches Eigenverschulden zu sehen.

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