kleiner unfall, Fahrerflucht und folgen?
hallo
heute war ich in Mannehim unterwegs, wollte nur aus der Stadt raus nach Hause. Alles war gesperrt wegen Fashingsumzug.
Dann hab ich mich für einen weg durch Neckerstadt entschieden, duch kleine Straßen in 30 Zone.
So, da fahr ich und plötzlich kommt ein taxi direkt vor mir und fährt viel zu weit über die mittellinie, da ich kein platz mehr hatte, hab ich ganz entspannt noch weiter nach rechts gezogen. Leider um halben spiegel zu weit, was ich nie gedacht hätte 🙁
hab mich vollerschrocken, wusste nicht was passiert ist. da guck ich nach rechts und sehe meinen rechten spiegel an und das glas ist zersprungen.
bin halt an einem Mondeo hängen geblieben. angehalten, ausgestiegen, taxi war dann glei weg. Beim Mondeo ist das Glas auch zersprungen und teil der gehäuse abgebrochen. hab halt das kennzeichen aufgeschrieben und bin weiter gefahren. dann war ich erst mol zu hause und dann zu polizei. die haben es aufgenommen, freundlich war er nicht. kann noch was auf mich außer der spiegelkosten zu kommen? was würde passieren wenn ich mich nicht gestellt hätte?
was kostet das spiegelglas beim VW, klein, blau und beheizt? bei Ebay ca 30€ ink versand.
vielleicht weiß jemand was es bei dem mondeo kosten wird ink. arbeitslohn? Bj. 1996.
hoffentlcih war eurer sonntag schöner als meiner.
gruß
39 Antworten
Ich sagte ja auch: Zettel PLUS Polizei
Ist doch Schwachsinn erst an der Karre zu warten, anstatt
direkt die Bullerei zu informieren.
Ich glaube kaum, dass die sagen würden:
"Nee nee, junger Mann, sie warten jetzt nochmal n bischen am Auto, dann rufen sie nochmal an"......
wenn der halter des mondeo nach der meldung bei der polizei noch nichts von seinem schaden wußte, dürfte es auch schwer sein, ssawik nachzuweisen, daß er nicht am unfallort gewartet hat.
in der zeit, in der er zu hause war, könnte er durchaus dort gewartet haben, oder? 😉
gruß andreas
ist mir neulich auch ähnlich passiert! Ich war in ner 30er zone mit ca. 40 Km/h unterwegs (sehr enge straße) und auf der gegenfahrbahn parkte ein auto. Dahinter wartete schon ganz ungeduldig ein schwarzer Alfa 146. Als ich schon fast an dem parkenden auto vorbei war, meinte der alfa, er müsste sich noch vorbei zwängen.
Mein Golf: Spiegel eingeklappt, kleiner kratzer aber sonst heile.
Alfa: Spiegel (nicht original) incl. Halterung abgerissen.
Hab dann angehalten und gewartet bis er das auch tut. Statt dessen kratzt er die kurve. Sein Spiegel (die reste davon) hat er dann im laufe des tages wohl wieder eingesammelt.
Also zu mir hat's geheißen, wenn der Schaden geringer als ~500€ ist würde es kein Strafverfahren geben (bei unerlaubtem verlassen des Unfallorts).
Da der Schaden aber vom Gutachter auf rund 2000€ geschätzt wurde, bekam ich nen schönen Brief, in dem stand, dass ich den Führerschein für 9 Monate abgeben soll.
Nach 5 Monaten (~8 Monate nach dem Unfall) haben die es dann mal geschafft ne Gerichtsverhandlung zu machen in der sich dann rausstellte, dass ich das garnicht war, und ich dann meinen Führerschein wieder bekommen habe.
Aber bei nem Spiegel solltest du unter 500€ liegen. Somit hast du auch nichts zu befürchten.
Und außerdem bist du ja dann auch zur Polizei (wenn auch etwas spät - wohl aber noch früh genug...)
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Zitat:
Original geschrieben von Edelpopper
Nach 5 Monaten (~8 Monate nach dem Unfall) haben die es dann mal geschafft ne Gerichtsverhandlung zu machen in der sich dann rausstellte, dass ich das garnicht war, und ich dann meinen Führerschein wieder bekommen habe.
Aber bei nem Spiegel solltest du unter 500€ liegen. Somit hast du auch nichts zu befürchten.
Und außerdem bist du ja dann auch zur Polizei (wenn auch etwas spät - wohl aber noch früh genug...)
du musstest den lappen ohne eindeutige schuldklärung abgeben?
Also, Zettel ist immer Pflicht, wird der vom Regen verwaschen, nicht eure Schuld. Aber ihr seit in der Nachweispflicht, d.h. findet der Halter keinen Zettel, habt ihr ein Problem. Darum immer bei den grünen anrufen und danach vor ort melden.
24H stimmt. Bei personenschäden ist umgehende meldepflicht, bei personen halt 24h...
mfg
Zitat:
du musstest den lappen ohne eindeutige schuldklärung abgeben?
Ja, musste ich.
War ein Firmenwagen (mit dem außer mir noch jemand unterwegs war). Aber die von der Polizei hat gemeint: "So wie Sie zittern müssen Sie ja was verbrochen haben!" (Ist bei mir halt normal, dass ich zittere, aber das hat die garnicht interessiert).
Zitat:
wird der vom Regen verwaschen, nicht eure Schuld
Na, das würde ich anders sehen......
Zitat:
Original geschrieben von meingott
Na, das würde ich anders sehen......
nein, eindeutige deutsche rechtssprechung.
hab mich mittlerweile an viel solchen käse gewöhnt. schönes beispiel ist auch, Richtgeschwindigkeit außerorts ist 100km/h. Langsamerfahren gilt als Behinderung des nachfolgenden Verkehres und ist lt. STVZO strafbar --> Nötigung...
Aber 60% der Höchstgeschwindigkeit wird von Richtern als "akzeptierbar" angesehen...
@Edelpopper
das ist ja ne schöne Schei*e. Was hat denn der Anwalt dazu gesagt? Kenne das mit Firmenwagen, da hat man nur ärger mit wenn was ist...so schön es auch ist nix zu zahlen 😁
mfg
Zitat:
Original geschrieben von wing2579
... Langsamerfahren gilt als Behinderung des nachfolgenden Verkehres und ist lt. STVZO strafbar --> Nötigung ...
Ich denke, Du meinst die Behinderung kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden gem. § 49 (1) Nr. 1 u. 3 StVO in Verbindung mit § 24 StVG. 😉
In der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) kann man da lange suchen.
Für alle, die das vertiefen möchten, hier der Lesetipp.
Die Nötigung ist in § 240 StGB geregelt. Dieser Tabestand erfordert den Vorsatz, jemanden rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zu nötigen. Diese Handlung ist ein Vergehen und der Versuch ist strafbar.
Ist jetzt nicht bös gemeint, nur der Ordnung halber. 😉
Gruß Axcell
@ wing2579: Der konnte da auch nichts machen. Die Polizeit hat zu mir nur gesagt, dass ich ja meinen Führerschein nicht zwingend brauche und somit soll ich ihn abgeben (auch vor der Gerichtsverhandlung).