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Kleinbus mit 8 Sitzen wie oft zum TÜV?
Der VW-Bus gehört dem Verein und wird tageweise an Vereins-Wander- und Klettergruppen verliehen. Wechselnde Fahrer. Die Teilnehmer entrichten dafür einen Obolus. Muß der Wagen jährlich zur HU?
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40 Antworten
Zitat:
@Handschweiß schrieb am 20. März 2023 um 17:55:19 Uhr:
Sorry, ich war ein paar Tage am Berg unterwegs, ohne Auto ;-)
Also es gibt keinen angestellten Bergführer, das sind alles Ehrenamtliche, die eine Wanderführerausbildung haben. Es wird an niemand ein Auto "vermietet", sondern es wird der Gruppe vom Verein zur Verfügung gestellt. Einer, der Lust hat, holt den Schlüssel in der Geschaftsstelle ab und das Auto aus der Garage und fährt es. Am Schluß tankt er wieder voll und bekommt das Geld dafür, wenn er den Schlüssel wieder abgibt. Die Gruppe besteht aus 8 Leuten, die einen Programmpunkt "2 Tage x-Berg mit Fahrt und Halbpension" buchen.
Also entrichten die Nutzer doch keinen "Obulus"?
@RalfausBonn also P-Schein dafür würde ich ausschließen, denn dann müßte je Jeder der einen Leihwagen fährt und Personen mitnimmt einen P-Schein haben, oder auch ein Mitarbeiter einer Firma, der seine Kollegen zum Arbeitseinsatz fährt.
Gewerblich weiß ich jetzt nicht wie es sich da bei einem Verein genau verhält. Der Verein ist ja scheinbar Halter des KFZ und überlässt es Mitgliedern zur kostenlosen Nutzung, ich glaube das ist irgendwie eine „Grauzone”
Tatsache ist, wenn ich einen Firmenwagen auch zur privaten Nutzung kostenlos zur Verfügung habe, muss entweder ein Fahrtenbuch geführt werden, oder ich muss als Nutzer 1% des Neuwerts monatlich versteuern.
Beim Fahrtenbuch muss ich die private Nutzung anteilig als geldwerten Vorteil auch versteuern
Der Punkt
Die Gruppe besteht aus 8 Leuten, die einen Programmpunkt "2 Tage x-Berg mit Fahrt und Halbpension" buchen.
Hört sich für mich nach einer Entgeltlichen Beförderung an, und das würde ich mit der zuständigen Behörde abklären, ob der Verein eine Mietwagen Konzession benötigt mit entsprechender Eintragung in der ZB1, Versicherung und P Schein der Fahrers, der ja Vereinsmitglied ist und zum Veranstalter der Tour gehört
@windelexpress
Ich denke das ist nicht der Fall, sondern es findet sich eher zufällig eine Gruppe zusammen die einem Verein angehört und die gemeinsam mit einem Bergkundigen eine Tour machen.
Es ist also kein Reiseangebot inkl Kost und Logie vom Verein, die Fahrt ist kostenlos und die anderen Kosten trägt jeder individuell selbst. Wer den Bus fährt ist eigentlich egal, es ist ein beliebiges Vereinsmitglied.
Selbst das Fahrzeug ist nicht gemietet, sondern steht Mitgliedern kostenlos zur Verfügung. Selbst wenn es gemietet wäre, wäre es eine Selbstfahrervermietung.
Ich kann mir ja auch einen Bus für 9 Personen bei Sixt, oder irgendwo mieten und mit 8 Spezln zum Skifahren in die Berge fahren. Die Mietkosten, samt Sprit werden durch 9 geteilt und fertig. Das ist keine gewerbliche Personenbeförderung.
Das könnte @Handschweiß ja mal präzisieren.
Sind die Wanderer immer Vereinsmitglieder?
Für mich deute das Wort "buchen" auf eine kostenpflichtige Dienstleistung hin.
2 Tage, mit Halbpension, mit Fahrt, mit Bergführer.
Wann und damit wie oft lässt sich doch aus den Fahrzeugpapieren ablesen bzw. den nächsten Termin weißt auch die Prüfplakette aus.
Also warum dies Diskussion :confused:
Zitat:
@JoergFB schrieb am 21. März 2023 um 08:18:31 Uhr:
Wann und damit wie oft lässt sich doch aus den Fahrzeugpapieren ablesen bzw. den nächsten Termin weißt auch die Prüfplakette aus.
Ganz einfach: Da ist es je nach Nutzung Halterpflicht die Eintragung in den Papieren zu ändern.
Im Leihwagen jemanden mitnehmen hat nichts mit dem aktuellen Fall zu tun. Mietwagen ist per Verordnung kein Leihwagen sondern ein Fahrzeug zur gewerblichen Personenbeförderung. Der klassische Leihwagen ist das Selbstfahrvermietfahrzeug. Fahrten mit Kollegen zur Arbeit sind ausgenommen. Da zahlt aber auch keiner der Mitfahrenden für die Fahrt.
Am Ende bleibt es eine Frage was die Gäste dafür zahlen und ob das am Ende unter gewerbliche Beförderung zählt oder nicht. Nur weil der Halter ein Verein ist macht es keinen Unterschied, solche Angebote nutzen auch Vereine um ihre Vereinskasse zu füllen. Dann ist zwar der Gesamtverein gemeinnützig, die Fahrt selber dann trotzdem gewerblich/gewinnorientiert.
Am Ende kann nur das zuständige Amt verbindliche Aussage geben. Da kommt es auf die Details an wie die Fahrten und die Bezahlung dafür geregelt sind. Die vorliegenden Angaben sind zu knapp um das beurteilen zu können. Grenzen wie die 30ct/km wurden ja schon genannt.
Ggf. wäre es da sinnvoll das buchungstechnisch zu trennen. Die Fahrt nur gegen Spritkostenerstattung und dann getrennt von der Reiseführertätigkeit abrechnen. :confused:
@Moers75 es wurde doch schon beschrieben, Keiner zahlt was, sogar der Sprit geht auf die Vereinskasse und wird erstattet.
Die zahlen nur jeder für sich seine Unterkunft, Essen und Trinken
Im Übrigen, für einen Mietwagen bräuchte man eine Konzession, für einen Leihwagen, (Selbstfahrer) nicht.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 20. März 2023 um 18:26:16 Uhr:
Dann würde ich von gewerblicher Personenbeförderung ausgehen und den Bus als "Mietwagen" sehen.
Dafür bräuchte der Fahrer dann einen P-Schein.
Bevor es Böses Erwachen gibt,würde ich das mal mit der unteren Straßenbehörde Eures LK abklären.
Bei einem Verein als Veranstalter könnte es sein, dass die Gewinnerzielungsabsicht fehlt und somit keine gewerbliche Personenbeförderung besteht.
Bevor ich mich ans Amt wende, würde ich erst juritischen Rat einholen und evtl. den Steuerberater befragen. Zum einen sollte man im Vorfeld klären, wie die gesamte Sache abgerechnet (z.B. Selbstkostenpreis, Gastvereinsbeitrag für Externe) werden muss und welche Feinheiten bei der Durchführung beachtet werden müssen, damit die Fahrt möglichst nicht als gewerbliche Dienstleistung gilt und damit man die passende Wortwahl hat, damit man nicht versehentlich durch laienhafte Wortwahl beim Amt einen falschen Eindruck erzeugt, der hinterher schwer korrigierbar ist.
"Die Gruppe besteht aus 8 Leuten, die einen Programmpunkt "2 Tage x-Berg mit Fahrt und Halbpension" buchen." klingt sehr nach kommerziellen Reiseveranstalter. Da ist bestimmt eine andere Wortwahl angesagt.
Ich würde einfach gar nichts machen.
Warum sollte man etwas herbeiführen, was mich als Nutzer null angeht.
Das Gegenteil wird dann eintreten, dann darf dies oder das eben nicht mehr stattfinden, oder wird unnötig teuer.
Im übrigen würde ich im Falle dieses Vereins diesen Passus zur Anwendung gelten lassen:
Personenbeförderungsgesetz
§ 1 Sachlicher Geltungsbereich
2) Diesem Gesetz unterliegen nicht Beförderungen
1. mit Personenkraftwagen, wenn
a) die Beförderung unentgeltlich erfolgt oder
b) das Gesamtentgelt je Kilometer zurückgelegter Strecke den in § 5 Absatz 2 Satz 1 des Bundesreisekostengesetzes genannten Betrag nicht übersteigt;
Somit fällt das auch nicht in den Geltungsbereich der BOKraft, und damit auch keine Anforderungen wie jährliche HU.
Hört sich gut an, danke!
Wie sagte schon meine Oma immer?
Wer lang fragt, geht lang irr.
Zitat:
@Handschweiß schrieb am 21. März 2023 um 12:27:15 Uhr:
Hört sich gut an, danke!
Das mit dem PBefG habe ich schon auf Seite 1 geschrieben, allerdings ohne die falsche Schlussfolgerung:
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 21. März 2023 um 10:25:03 Uhr:
Somit fällt das auch nicht in den Geltungsbereich der BOKraft, und damit auch keine Anforderungen wie jährliche HU.
Die jährliche HU gilt nicht nur für Mietwagen und andere Fahrzeuge nach PBefG und BOKraft, sondern auch für Selbstfahrervermietfahrzeuge, s. Anlage VIII Nr. 2.2 StVZO. Solange solche Dinge hier verwechselt werden, nützt es nichts, dass es sich "gut anhört". Ich würde eher das hier beherzigen:
Zitat:
@hk_do schrieb am 15. März 2023 um 18:13:00 Uhr:
Ihr solltet das Thema dringend sowohl mit der Zulassungsstelle als auch mit eurer Versicherung klären.
Zitat:
@Rockville schrieb am 22. März 2023 um 18:27:44 Uhr:
Die jährliche HU gilt nicht nur für Mietwagen und andere Fahrzeuge nach PBefG und BOKraft, sondern auch für Selbstfahrervermietfahrzeuge, s. Anlage VIII Nr. 2.2 StVZO. Solange solche Dinge hier verwechselt werden, nützt es nichts, dass es sich "gut anhört". Ich würde eher das hier beherzigen:
Und wo siehst du die gewerbliche Vermietung?
Und BTW.
Die Zulassungsstelle ist in der Hinsicht dumm.
Woher soll denn die das wissen?
Es ist und bleibt keine gewerbliche Nutzung. Denn dafür fließt kein Geld.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 22. März 2023 um 20:09:33 Uhr:
Und wo siehst du die gewerbliche Vermietung?
Zitat:
Die Gruppe besteht aus 8 Leuten, die einen Programmpunkt "2 Tage x-Berg mit Fahrt und Halbpension" buchen.