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Dekra-TÜV Schwachsinn lässt grüßen

Themenstarteram 13. Februar 2013 um 7:42

Hallo zusammen,

ich besitze einen Smart und war neulich bei der Dekra wegen TÜV. Als erheblicher Mangel wurde ein Heckscheibenwischblatt, dessen Gummi auf 3 cm gelöst war, aufgeführt. Da muss man sich doch fragen, ob diese Institutionen überhaupt in der Lage sind selbständig zu denken bzw. welcher Hochleistungsdenker dieses Teil zu eheblichen (Wiedervorführung) Mängel erklärt hat. Nach meinem Verständnis ist das einfache legitimierte Abzocke des Autofahrers. Erheblicher Mangel müsste gegeben sein, wenn ich andere oder mich selbst durch einen Mangel am Kfz gefährde. Unabhängig davon, dass z.B. ein Lieferwagen gar kein Fenster hinten hat, funktioniert mein Scheibenwischer ganz normal und ich behaupte einfach, dass weder anderen Verkehrsteilnehmern noch mir selbst eine Gefahr droht noch drohen würde, wenn ich diesen einfach nicht benutze (trotz der Tatsache dass er geht). Von den überzogenen Tarifen abgesehen, TÜV und AU ca. 80,- € in 15 Min. macht 320,- € Stundenlohn (Umsatz) für das Inspizieren meines Autos.

Müssen wir denn als Autofahrer alles hinnehmen?

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69 Antworten

Tja, meist macht der Ton die Musik.

Fakt ist das, wenn due ien Herckscheibenwischer hast, dieser auch Mängelfrei funktionieren muss.

Ob dies nun ein geringer Mangel oder ein erheblicher Mangel ist liegt im Rrmessensspielraum des Prüfers.

Es kommt immer darauf an ob der Prüfer glaubt das du den Mangel beseitigst oder nicht. Bei mir waren auch mal die Bremsleitungen porös, bin aber trotzdem durchgekommen weil ich die beim TÜV-Prüfer gleich telefonisch bestellt habe.

Wobei man einen 3 cm langen Riss im Scheibwenwischerblatt auch als ungelernter KFZler sieht und wenn man zum TÜV fährt sollte man diesen auch beheben. Mängel an der Unterseite vom Auto sind nicht unbedingt sichtbar.

(Dabei fällt mir ein Fernsehbericht ein vom TÜV in der Turkei wo einer mit platten Reifen vorgefahren ist und nicht akzeptiert hat diesen vorher auszutauschen.)

MfG

Mike

Zitat:

Als erheblicher Mangel wurde ein Heckscheibenwischblatt, dessen Gummi auf 3 cm gelöst war, aufgeführt

Mach mal ein Bild von dem HU Untersuchungsbericht und lade hoch, kann mir nicht vorstellen das dies als erheblicher Mangel eingestuft wurde.

 

Die 3 cm abgelöster Gummilippe zeigen doch, dass der Wischer langsam sein Leben aushaucht! Du hättest eigentlich im Wischbetrieb merken müssen, dass da etwas nicht in Ordnung ist. Gerade der Heckwischer wird sehr strapaziert und erfordert häufig eine Reinigung zwischendurch! Nix aufgefallen? Hier Breitseiten auf die DEKRA abzufeuern ist ja leichter als sich im Laden Ersatz zu beschaffen:(

 

am 13. Februar 2013 um 8:23

Zitat:

Original geschrieben von betriebsbereit

Hallo zusammen,

 

Als erheblicher Mangel wurde ein Heckscheibenwischblatt, dessen Gummi auf 3 cm gelöst .

Von den überzogenen Tarifen abgesehen, TÜV und AU ca. 80,- € in 15 Min. macht 320,- € Stundenlohn (Umsatz) für das Inspizieren meines Autos.

 

Müssen wir denn als Autofahrer alles hinnehmen?

und warum fällt einem das erst auf, wenn man schon beim TÜV steht  ....  :confused: 

4.80 teuronen investiert und du müsstest hier nicht jammern

 

hast keinen stammtisch, an dem du das mit gleichgesinnten bejammern kannst  ;):rolleyes:

Schuld sind doch immer die Andern.

Ein Fahrzeug kostet nun mal mehr als nur Anschaffung & Versicherung.

Verschleißteile halten nun mal nicht ewig.

Ach den Sprit hab ich noch vergessen:)

Ich checke mein Auto selbst kurz durch bevor ich es zur HU vorstelle.

Beleuchtung, Wischerblätter, Zustand der Bremsen das sind 15 Minuten Aufwand und erspart Diskussionen mit dem Prüfer.

Schwachsinnig ist es wissentlich mit einem maroden Wischerblatt vorzufahren und dann einen Thread zu eröffnen wenn der Prüfer den

Mangel bemerkt.

 

 

 

am 13. Februar 2013 um 10:08

Also erstmal zum fachlichen, es ist nach dem neuen Mägelkatalog statthaft einen fehlerbehafteten Heckwischer als bedeuteten Mangel einzustufen.

Anderseits ist mir die Arbeitsweise der Dekra nicht ganz unbekannt ,hier ist es nicht sehr wahrscheinlich,dass ein fehlerbehaftetes Wischerblatt zum versagen zur Plakette führt.

Es ist doch erstaunlich ,dass diese fehlerbehaftet Wischerblatt durch ganz MT zieht ,nur der Fahrzeugtyp ist immer ein anderer.

Ein Schelm wer böses dabei denkt.

Zitat:

Original geschrieben von e30lion

 

Ob dies nun ein geringer Mangel oder ein erheblicher Mangel ist liegt im Rrmessensspielraum des Prüfers.

quark. eben genau DAS wurde mitte 2012 eingeführt. wo es früher 3000 geringe mängel gab gibts heute nurnoch 300. und das ganze obliegt NICHT dem ermessensspielraum des prüfers (ok er KÖNNTE es eben nicht gesehen haben) sondern es wird den prüfern EGAL ob dekra, tüv, gtü oder sonst was VORGEGEBEN.

ich finde es aber wirklich klasse das sich JEDER aufgeregt hat über eine schnapps idee der politik das man ja einen jährlichen tüv einführen KÖNNTE. da gabs jede menge postings. stand ja auch in der bild. das man aber in der zeit wo sich jeder aufgeregt hat die tüv richtlinien RADIKAL verändert hat und eben 90% aller geringen mängeln zu GROSSEN mängel gemacht hat....das hat keine sau interesiert. weils eben nicht in der bild stand.

das problem ist eben NUR wie es erfasst wird. siehe hierzu: http://www.daserste.de/.../tuev-dekra-co-100.html

das es hier ggf zu unklarheiten kommt ist in einer übergangsphase durchaus auch zu verstehen. siehen den link.

@te

warum bist net kurz zur tanke und hast einen neuen wischer gekauft? bzw bieten hier sogar tüv stationen solche "verschleissteile" zum günstigen tarif an?

und die frage warum das ding fratze ist musst dir schon gefallen lassen.

@bopp

naja viel "dümmer" finde ich das ewige "batterie pluspol abdeckung fehlt". ist schon klar das die regel fordert das da was drauf sein muss. aber es gibt auch einen gewissen bestandsschutz. wen ich mit einem 52er käfer vorfahre dann blinkt da der blinker eben rot und gurte gibts auch keine. das wird akzeptiert. hat der selbe käfer von 1952 aber keine batterieabdeckung gibts einen mangel. und ganz lustig wirds dann wen man aus dem verbandskaten ein plaste und ein tempo auf den pluspol klebt. das erfüllt nämlich die regel und der drop is gelutscht. über sowas könnte ICH mich z.b. aufregen.

Themenstarteram 13. Februar 2013 um 10:21

Zur Klarstellung:

Ich bin nicht am jammern wegen den Scheibenwischern sondern wegen der Umsetzung der Richtlinie. Das ließe sich beliebig fortsetzen, aber ich merke dass 90% der Antworten an dem Thema vorbeigehen und ja

ich bin schuld, dass ich das nicht kontrolliert habe. Gott sei Dank hab ich vorher die Antenne dran gemacht, sonnst wäre sie möglicherweise auch aufgeführt worden (das ist jetzt Ironie).

Ignoriert einfach den Beitrag und nickt in gewohnter Weise weiter.

So hab ich es bei meinem Saisonauto gemacht. Da war der Pluspoldeckel weg und bevor ich letztes Jahr im April hingefahren bin, hab ich mir aus einer alten Plastikbox ein entsprechendes Teil mit Aussparungen gebaut und das Ganze hat noch zwei Löcher zum Durchfädeln eines Kabelbinders am Anlasserkabel. Voilá, Pluspol abgedeckt und Prüfer hat es für gut befunden.

Mach es einfach für die Zukunft derart, dass Du Dir im Internet eine Checkliste besorgst (das passt auf zwei DIN A4 Seiten) und dann gehst Du einmal das Auto nach dieser Liste ab. Wenn Du das vorher behoben oder festgestellt hast (als "ist vorhanden" oder "funktioniert/ist heil"), dann kannst Du dem Termin gelassen entgegensehen.

Die Checklisten werden von den Prüforganisationen auf deren Webseiten zur Verfügung gestellt.

cheerio

Zitat:

Original geschrieben von betriebsbereit

ich bin schuld, dass ich das nicht kontrolliert habe. Gott sei Dank hab ich vorher die Antenne dran gemacht, sonnst wäre sie möglicherweise auch aufgeführt worden (das ist jetzt Ironie).

ja aber sicher ist das ein mangel. antennen haben ja ein gewinde heutzutage. und das steht je nach typ auch mal raus. wen du jetzt einen fussgänger/radfahrer auf die haube nimmst und der sich dummerweise eben den schädel an der antenne anhaut dann hat der n loch im kopp. selbiges gilt im übrigen auch für alte abgerissene teleskop antennen.

@kaleun

mir gehts um den "bestandsschutz" wen ich 40 jahre keine abdeckung hatte und der wagen eh nichtmehr im heutigen sinne der stvo dasteht (war halt in den 70er jahren vieles anders und trotzdem zulässig) und man sich DANN an einer batterie abdeckung "aufgeilt". das ist so ziemlich das einzige was mich in der sache aufregt. defekte wischergummis sind schon etwas "drollig". das ist das selbe wie birnchen kaputt und durchgefallen.

Moin Moin !

Zitat:

neulich bei der Dekra wegen TÜV

Du meinst sicherlich wg. HU

Zitat:

es ist nach dem neuen Mägelkatalog statthaft einen fehlerbehafteten Heckwischer als bedeuteten Mangel einzustufen

Zitat:

Ob dies nun ein geringer Mangel oder ein erheblicher Mangel ist liegt im Rrmessensspielraum des Prüfers.

Beides völlig falsch , seit dem 1.7.2012 ist nicht nur der Mängelkatalog geändert worden ,auch die Software Aller Prüforganisationen musste dermassen umgstellt werden ,dass der Prüfer keinen Einfluss auf die Mängeleinstufung nehmen kann.

Zitat:

Da muss man sich doch fragen, ob diese Institutionen überhaupt in der Lage sind selbständig zu denken

Das hat wohl der Verkehrsminister auch so gesehen

Zitat:

welcher Hochleistungsdenker dieses Teil zu eheblichen (Wiedervorführung) Mängel erklärt hat

und deswegen wurde ja der Mängelkatalog als nicht zu ändernde Massnahme in die vorgeschriebene Software eingebaut.

 

Zitat:

Von den überzogenen Tarifen abgesehen, TÜV und AU ca. 80,- € in 15 Min

Du wirst es nicht glauben ,aber abgesehen davon ,dass auch die Preise vorgeschrieben sind , ich schaffe es ,in nicht einmal 5 Min. mein Fzg für einen noch höheren Betrag zu betanken , und auch dieses muss ich wesentlich öfter als nur alle 2 Jahre !

Und ganz zum Schluss : Ein beschädigtes oder verschlissenes Wischerblatt ist auch nach dem neuen Mängelkatalog ein geringer Mangel ,diese Einstufung kann wie bereits geschrieben vom Prüfer nicht geändert werden ,insofern ist der gesamte Beitrag schlicht erfunden !

MfG Volker

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