Kleinbus mit 8 Sitzen wie oft zum TÜV?
Der VW-Bus gehört dem Verein und wird tageweise an Vereins-Wander- und Klettergruppen verliehen. Wechselnde Fahrer. Die Teilnehmer entrichten dafür einen Obolus. Muß der Wagen jährlich zur HU?
40 Antworten
Ja, dann machts doch kompliziert.
Zeigt auf jeden Fall diesen Verein an mit seiner gewerblichen Vermietung.
Bitte nicht jammern, wenn es dann in Zukunft mehr kostet.
Was genau steht denn im Vertrag? Steht es schriftlich geschrieben mit Fahrt oder Fahrzeug?
Wenn da steht nur Fahrt, ja mei da sehe da trotzdem keine gewerbliche Vermietung.
Warum dreht sich das wie so Vieles ständig im Kreis?
Es wurde x Mal erklärt, dass die Mitfahrer für die Fahrt NICHTS bezahlen, im Gegenteil, sogar die Spritkosten werden noch vom Verein übernommen, also gibt es keine gewerbliche Personenbeförderung.
Wenn jetzt ein Mitglied des Vereins für die 9 Mann ein Hotel gebucht hat das Jeder selbst bezahlt spielt das überhaupt keine Rolle, wieso sollte Jeder einzeln buchen?
Auch der „Bergführer” ist ein Vereinsmitglied und macht das als Hobby.
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Das Einzige was jetzt offen ist, ist muss das Auto jährlich zum TÜV, selbst das glaube ich in dem Fall nicht, kann es aber auch nicht völlig ausschließen. Das kann man aber ganz einfach aus den Fahrzeugpapieren ablesen.
"glauben" ist, wie auch sonst im Leben, aber nicht hilfreich.
Das Problem ist hier, dass der TE offenbar selbst nicht weiß, ob für die Nutzung gezahlt wird oder nicht.
Falls ja, wäre "gewerblich" denkbar, falls nein, sicher nicht.
@RalfausBonn dann schaut man halt auf den Stempel, oder die Papiere, ist das so schwer und für Niemanden nachvollziehbar?
Nochmal, wenn für die Nutzung nur die Selbstkosten bezahlt werden, ist es nicht gewerblich, außerdem wurde ganz klar geschrieben, dass sogar das Benzin vom Verein bezahlt wird, da zahlt Keiner was.
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Das Problem ist, wie bereits erwähnt, dass der TE beim entscheidenden Kriterium unklar bleibt bzw. sich selbst widerspricht ("Die Teilnehmer entrichten dafür einen Obolus." - "Es wird an niemand ein Auto "vermietet", sondern es wird der Gruppe vom Verein zur Verfügung gestellt"😉.
Ohne Klärung keine Klärung.
Zitat:
@Taxler222 schrieb am 23. März 2023 um 00:49:35 Uhr:
Es wurde x Mal erklärt, dass die Mitfahrer für die Fahrt NICHTS bezahlen, im Gegenteil, sogar die Spritkosten werden noch vom Verein übernommen, also gibt es keine gewerbliche Personenbeförderung.
Ich habe zwar Verständnis dafür, dass dir diese Argumentation ganz logisch erscheint, das Problem ist aber: Sie stimmt einfach nicht.
§ 1 PBefG regelt:
"Als Entgelt sind auch wirtschaftliche Vorteile anzusehen, die mittelbar für die Wirtschaftlichkeit einer auf diese Weise geförderten Erwerbstätigkeit erstrebt werden."
Wenn also der gesamte Betrieb als Erwerbstätigkeit angesehen werden kann, dann nützt es überhaupt nichts, wenn für das Fahrzeug keine separate Bezahlung verlangt wird.
Beispiel: Ein Hotel in der Innenstadt von München wirbt damit, dass Hotelgäste vom Flughafen oder vom Bahnhof abgeholt werden und nach dem Aufenthalt wieder zurück gebracht werden. Für diese Fahrten müssen die Hotelgäste nichts extra bezahlen, es ist in den Übernachtungskosten eingepreist. Dann ist das trotzdem gewerbliche Personenbeförderung mit einem Mietwagen.
Hier könnte es so sein (fiktiv): Der Alpenverein bietet eine einwöchige Tour zu einem bestimmten Preis an. Darin enthalten ist die Übernachtung in einer Berghütte, ein Bergführer wird zur Verfügung gestellt, ein VW Bus wird für die Transfers zur Verfügung gestellt. Für den VW Bus muss nichts extra bezahlt werden, aber es könnte sich dennoch um gewerbliche Personenbeförderung handeln.
Ob diese Konstellation im Falle des TE wirklich zutrifft, wissen wir nicht.
@Rockville
Der Wagen wird selbst von einem der Teilnehmer gefahren, es gibt keinen Chauffeur und es gibt keine Bezahlung dafür.
Der Verein tritt auch nicht als Veranstalter auf, sondern die Mitglieder/Mitfahrer organisieren die Unterkunft selbst.
Bietet z.B. ein Hotel einen Shuttleservice zum Bahnhof, oder Flughafen an und stellt das Fahrzeug und den Fahrer ist das was völlig Anderes
Zitat:
@Taxler222 schrieb am 23. März 2023 um 13:52:16 Uhr:
Der Wagen wird selbst von einem der Teilnehmer gefahren, es gibt keinen Chauffeur
Dann kann es immer noch ein Selbstfahrervermietfahrzeug sein.
Zitat:
@Taxler222 schrieb am 23. März 2023 um 13:52:16 Uhr:
und es gibt keine Bezahlung dafür.
Doch, denn: "Die Teilnehmer entrichten dafür einen Obolus."
@Rockville zum glaube ich 8. x die Teilnehmer zahlen keinen Obolus und selbst wenn, so lang der die Slelbstkosten nicht übersteigt ist es Keiner.
Es ist auch keine Selbstfahrervermietung, der Wagen wird kostenlos zur Verfügung gestellt, sogar den Sprit zahlt der Verein, steht doch alles oben ich glaub schon zig X.
Außerdem fällt Selbstfahrer auch nicht unter das PbefG.
Zitat:
@Taxler222 schrieb am 23. März 2023 um 15:10:33 Uhr:
@Rockville zum glaube ich 8. x die Teilnehmer zahlen keinen Obolus
Irgendwie liest du nicht richtig. Der zitierte Satz "Die Teilnehmer entrichten dafür einen Obolus" stammt doch vom TE, nachzulesen direkt im Ausgangsbeitrag. Wie kannst du da jetzt "zum achten mal" behaupten, dass die Teilnehmer keinen Obolus entrichten?
Zitat:
@Taxler222 schrieb am 23. März 2023 um 15:10:33 Uhr:
und selbst wenn, so lang der die Slelbstkosten nicht übersteigt ist es Keiner.
Nur zwei Beiträge weiter oben wurde doch erklärt, dass das nicht stimmt.
Zitat:
@Taxler222 schrieb am 23. März 2023 um 15:10:33 Uhr:
Außerdem fällt Selbstfahrer auch nicht unter das PbefG.
Der TE fragte auch nur nach den HU-Fristen. Eine 12-monatige Frist gilt eben auch für Selbstfahrervermietfahrzeuge und nicht nur für Mietwagen oder Taxis.
Der TE hat doch selber geschrieben
"Die Gruppe besteht aus 8 Leuten, die einen Programmpunkt "2 Tage x-Berg mit Fahrt und Halbpension" buchen."
Ich hab es so verstanden..dass ein Vereinsmitglied den Bergführer macht und die Truppe mit dem Vereinsaus zum Berg fährt.
Fällt für mich unter Mietwagen.
Wenn man natürlich nichts sagt,wird so etwas nicht auffallen, wie zum Beispiel das Verbringen von Nierengeschädigten zur Dialyse, wo sich die beförderer gegenseitig auf die Finger gucken.
Sollte bei der Fahrt aber was passieren und ein Fahrgast geschädigt werden..könnte die Frage schon auftauchen, ob nicht doch gewerbliche Personenbeförderung stattgefunden hat,die natürlich mit einem anderen Tarif belegt worden wäre.
Die Anfragen,ob selbstfahrer, Mietwagen etc bei der Zulassung erfasst wurde, kommen schon