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Klappenauspuffanlage zu Laut - Polizei schreibt Mängelbericht / lässt Gutachten machen!

Was ist eigentlich aus den ganzen Fällen der Audi S "Fraktion" geworden?
Würde mich schon mal interessieren, die Fälle sollten ja schon "durch" sein bzw.
in die Nächsten Stufen gelaufen sein!
Wie ist es ausgegangen?
Wäre schön von "Betroffenen" etwas zu hören!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Moorteufelchen schrieb am 5. September 2019 um 19:43:08 Uhr:



Zitat:

@Bamako schrieb am 5. September 2019 um 18:16:30 Uhr:


Die Kisten sind zu laut. Punkt aus Ende.

Nur: die Hersteller haben die Typgenehmigung (irgendwie, vermutlich via Trick 17 m.S. und Schmiergeld) bekommen und die bleibt gültig.

Ein Hoch auf die Macht der Lobby. Was den Amis ihre Knarren, sind den deutschen ihre Karren.

Dein Punkt aus Ende reicht eben nicht.
Den Herstellern Schmu vorzuwerfen ohne einen Beweis zu haben unterlässt du ab sofort.

Moorteufelchen
MT-Moderation

Mmhhh: So leicht ist es wirklich nicht. Da ich ja nun berufsbedingt täglich damit zu tun habe, komme ich nicht umhin festzustellen, dass es manachmal tatsächlich so ist, dass bestimmte Fahrzeuge schlicht zu laut sind, obwohl sowohl das Fahrzeug als auch die Abgasanlage anscheinend völlig der Typgenehmigung entspricht bzw. die Abgasanlage eine entsprechende EG-Typgenehmigung verfügt.

Der Verordnungsgeber hat ja für die Nachmessungen der Schallpegel schon +5 dB(A) zugegeben, weil sich gegenüber dem Genehmigungsstand ja was an der Abgasanlage verschlechtern kann durch Korrosion, Verschleiß etc.. Aber was ich da bei Anlagen mit nachgewiesener Genehmigung und sonstigem Serienstand der Fahrzeuge nachmesse an Fahr- und Standgeräuschen, da kann man schon staunen, so weit sind manche vom erlaubten Grenzwert weg. Da habe selbst ich als amtlich anerkannter Sachverständiger Zweifel, ob das, was vor mir steht, tatsächlich dem einstigen Genehmigungsstand entspricht.

Dann das weite Feld der elektronisch gesteuerten Klappenauspuffanlagen: Genau im vom Verordnungsgeber festgelegten Drehzahlbereich passen die Werte, und kurz darüber fliegen einem die Ohren weg. Alles soweit legal, aber ist das wirklich gut?

Noch eine Anekdote zum Theme "Typgenehmigung": Nen Freund hat sich ein "China-Roller" geholt, neu für ca. 500,-€. Das Teil hatte tatsächlich eine EG-Typgenehmigung. Als er damit gefahren ist, meinte er, dass alles sehr wackelig ist, schwammig fährt, kurzum, ein scheiß Fahrgefühl. Damit kam er zu mir und sagte, dass ich mal schauen sollte, ob alles okay sei. Ich habe mir dann nur Lenker, Bremsen, Bowdenzüge und Licht angeschaut und mir dazu die komplette EG-Typengenehmigung ausgedruckt. Das Ergebnis des Soll-Ist-Vergleichs war ernüchternd. Der Lenkerdurchmesser, also die Rohrstärke des Lenkers, betrug nicht mal die Hälfte des einstmals genehmigten Lenkers. Die Bremsbowdenzüge waren dünner als genehmigt, die Bremsbeläge passten nicht, und die Elektrik einschließlich der verwendeten Leitungsdurchmesser hatte nichts mit dem Genehmigungsstand zu tun.

Als ich das alles beim KBA offiziell moniert habe, bekam ich die lakonische Auskunft, dass man da nichts machen könne. Die Hersteller würden zum Erlangen der Typgenehmigung halt 5 bis 6 Fahrzeuge ordentlich bauen und so genehmigen lassen. Sobald die Genehmigung vorliegt, brechen beim Hersteller anscheinend alle Dämme, und es wird gespart, wo es geht. Anders ist der Preis ja auch garnicht darstellbar.
Und niemanden interessiert es. Soviel zum Thema "Herstellerverantwortung".

Nachdenkliche Grüße

Der Gardiner

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Ja beim Start sind meistens die Klappen offen. Je nach Modus gehen sie aber auch beim Start nicht auf.

Zitat:

@Bamako schrieb am 5. September 2019 um 18:16:30 Uhr:


Ein Hoch auf die Macht der Lobby. Was den Amis ihre Knarren, sind den deutschen ihre Karren.

In America gibt es gar keine Beschränkungen für Autos, da kann jeder machen, was er will.

Manche bauen sich sogar blaues Unterbodenlicht an das eigene Auto -völlig legal!
https://www.ledunderbody.com/

Dann auf ins gelobte Land, nur lassen die nicht jeden auf Dauer rein.

Zitat:

@Bogdan-82 schrieb am 7. September 2019 um 20:35:29 Uhr:



Zitat:

@Bamako schrieb am 5. September 2019 um 18:16:30 Uhr:


Ein Hoch auf die Macht der Lobby. Was den Amis ihre Knarren, sind den deutschen ihre Karren.

In America gibt es gar keine Beschränkungen für Autos, da kann jeder machen, was er will.

Stimmt so nicht. Auch in den USA gibt es Lautstärkbestimmungen für Abgasanlagen.
Nur interessiert es niemanden mehr sobald das Auto den Hof des Neuwagenhändler verläßt.
TÜV gibt es da nicht und die Polizei hat besseres zu tun als sich um laute AGA zu kümmern.
Aber rein Rechtlich wäre es auch da nicht erlaubt.

Zitat:

@Bogdan-82 schrieb am 7. September 2019 um 20:35:29 Uhr:



Zitat:

@Bamako schrieb am 5. September 2019 um 18:16:30 Uhr:


Ein Hoch auf die Macht der Lobby. Was den Amis ihre Knarren, sind den deutschen ihre Karren.

In America gibt es gar keine Beschränkungen für Autos, da kann jeder machen, was er will.

Manche bauen sich sogar blaues Unterbodenlicht an das eigene Auto -völlig legal!
https://www.ledunderbody.com/

Wen stört den diese Unterbodenbeleuchtung ? Dadurch sieht man die Auto nur noch besser....

Zitat:

@Beethoven

Schönen Urlaub!

Danke...heute wieder zu Hause angekommen und muß festellen: Es ist Winter hier bei uns an der Küste brr... 😁
...aber OT

Auch eine komplett legale Klappenanlage schützt ja nicht davor ein Ticket wegen unnötigem Lärm o.ä. zu erhalten.

Zitat:

@Golfschlosser schrieb am 7. September 2019 um 09:27:18 Uhr:


Heute nutzt das kaum noch, weil in der Regel das Fz. sichergestellt wird und somit kaum eine Chance auf einen Tausch der Abgasanlage besteht. Das ist auch gut so!

Er konnte die Dämlichkeit der Polizisten schon damals nicht glauben.

Und ja, es waren zwei komplette Anlagen und das die Offene nicht für die Rennstrecke war dürfte die eingeschlagene Prüfnummer beweisen da Sie identisch mit der Nummer in der ABE war. War dann vielleicht nicht Billig aber auch nicht teuerer als wenn man sich eine halbwegs legale Sportanlage plus komplett Offene zulegt.

Ein Gas-Wasser-Sch.. Fachmann hat in den 80ern mal eine Anlage für einen Kumpel angefertigt, Zeitaufwand und Materialkosten haben sich in Grenzen gehalten und das bei Edelstahl.
"Teuer"waren nur die Versuche den optimalen Sound hinzubekommen da der "Kunde" nicht zwingend Krach wollte sondern einen dumpfen basslastigen Sound und den haben Sie beim dritten Versuch hinbekommen. 😁 Sogar mit Eintragung da bei einem unfreiwilligen TÜV-Besuch festgestellt wurde das die Anlage gerade so innerhalb der Grenzwerte lag. Also wurde eine Nummer eingeschlagen mit der die Anlage in die Papiere eingetragen wurde. War damals der Brüller auf allen Treffen das eine Anlage eines Intallateurs der sie frei Schnauze angefertigt hat eingetragen wurde. Aber wenn Sie zufällig "leise" genug ist, warum nicht. Aber das was damals in den 80ern Legal war ist es eben nicht mehr.

Aber mit einer alten Duc und offener Lafranconi und offenen Vergasern kommt man auch durch keine Polizeikontrolle mehr ohne angehalten zu werden. 😁 Und sei es nur wegen der Karre an sich.

Zitat:

@onzlaught schrieb am 7. September 2019 um 23:52:01 Uhr:


Auch eine komplett legale Klappenanlage schützt ja nicht davor ein Ticket wegen unnötigem Lärm o.ä. zu erhalten.

Zum Glück. Man muss das Bewusstsein bei den Fahrern schaffen wenn das nicht, wie es sein sollte, von allein da ist.

Ich befürchte jegliches Bewusstsein der Besitzer solcher Fahrzeuge beschränkt sich auf sie selbst und die Kompensation ihrer Männlichkeitsdefizite.

Da wird unter Umständen so eine Ordnungswidrigkeit noch mit Stolz angenommen und damit geprahlt.

Kann dir versichern das nicht jeder so denkt 🙂 Wobei man die, die sich der Lautstärke bewusst sind, eher nicht Runden drehend auf dem Innenstadtring sehen wird.

Zitat:

@WingZ schrieb am 8. September 2019 um 10:36:27 Uhr:


Wobei man die, die sich der Lautstärke bewusst sind, eher nicht Runden drehend auf dem Innenstadtring sehen wird.

Nee, die findet man vor der Dorfdisco oder McDonalds 😁

Na wer als H4 Empfänger von seinem Cousin einen AMG gesellt kriegt damit er eine Chance hat wieder auf die Beine zu kommen hat wahrscheinlich auch die Mittel mal ein Ticket zu bezahlen, da muß man halt...
1. die Kontrolldichte deutlich erhöhen
2. im Wiederholungsfall auch mal die oberen Grenzen der möglichen Mittel ausspielen.
3. die Kontrolldichte erhöhen.

Was ist der Unterschied zwischen Punkt 1 und 3 ?
Und warum erst im Wiederholungsfall bei Punkt 2 ?

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 9. September 2019 um 11:53:02 Uhr:


Was ist der Unterschied zwischen Punkt 1 und 3 ?
Und warum erst im Wiederholungsfall bei Punkt 2 ?

1.
Um die höherrangige Dringlichkeit zu betonen.

2.
Weil man erst bei Wiederholungstätern die charakterliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges im öffentlichen Strassenverkehr hinterfragen kann.

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