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Klappenauspuffanlage zu Laut - Polizei schreibt Mängelbericht / lässt Gutachten machen!

Themenstarteram 5. September 2019 um 11:40

Was ist eigentlich aus den ganzen Fällen der Audi S "Fraktion" geworden?

Würde mich schon mal interessieren, die Fälle sollten ja schon "durch" sein bzw.

in die Nächsten Stufen gelaufen sein!

Wie ist es ausgegangen?

Wäre schön von "Betroffenen" etwas zu hören!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Moorteufelchen schrieb am 5. September 2019 um 19:43:08 Uhr:

Zitat:

@Bamako schrieb am 5. September 2019 um 18:16:30 Uhr:

Die Kisten sind zu laut. Punkt aus Ende.

Nur: die Hersteller haben die Typgenehmigung (irgendwie, vermutlich via Trick 17 m.S. und Schmiergeld) bekommen und die bleibt gültig.

Ein Hoch auf die Macht der Lobby. Was den Amis ihre Knarren, sind den deutschen ihre Karren.

Dein Punkt aus Ende reicht eben nicht.

Den Herstellern Schmu vorzuwerfen ohne einen Beweis zu haben unterlässt du ab sofort.

Moorteufelchen
MT-Moderation

Mmhhh: So leicht ist es wirklich nicht. Da ich ja nun berufsbedingt täglich damit zu tun habe, komme ich nicht umhin festzustellen, dass es manachmal tatsächlich so ist, dass bestimmte Fahrzeuge schlicht zu laut sind, obwohl sowohl das Fahrzeug als auch die Abgasanlage anscheinend völlig der Typgenehmigung entspricht bzw. die Abgasanlage eine entsprechende EG-Typgenehmigung verfügt.

Der Verordnungsgeber hat ja für die Nachmessungen der Schallpegel schon +5 dB(A) zugegeben, weil sich gegenüber dem Genehmigungsstand ja was an der Abgasanlage verschlechtern kann durch Korrosion, Verschleiß etc.. Aber was ich da bei Anlagen mit nachgewiesener Genehmigung und sonstigem Serienstand der Fahrzeuge nachmesse an Fahr- und Standgeräuschen, da kann man schon staunen, so weit sind manche vom erlaubten Grenzwert weg. Da habe selbst ich als amtlich anerkannter Sachverständiger Zweifel, ob das, was vor mir steht, tatsächlich dem einstigen Genehmigungsstand entspricht.

Dann das weite Feld der elektronisch gesteuerten Klappenauspuffanlagen: Genau im vom Verordnungsgeber festgelegten Drehzahlbereich passen die Werte, und kurz darüber fliegen einem die Ohren weg. Alles soweit legal, aber ist das wirklich gut?

Noch eine Anekdote zum Theme "Typgenehmigung": Nen Freund hat sich ein "China-Roller" geholt, neu für ca. 500,-€. Das Teil hatte tatsächlich eine EG-Typgenehmigung. Als er damit gefahren ist, meinte er, dass alles sehr wackelig ist, schwammig fährt, kurzum, ein scheiß Fahrgefühl. Damit kam er zu mir und sagte, dass ich mal schauen sollte, ob alles okay sei. Ich habe mir dann nur Lenker, Bremsen, Bowdenzüge und Licht angeschaut und mir dazu die komplette EG-Typengenehmigung ausgedruckt. Das Ergebnis des Soll-Ist-Vergleichs war ernüchternd. Der Lenkerdurchmesser, also die Rohrstärke des Lenkers, betrug nicht mal die Hälfte des einstmals genehmigten Lenkers. Die Bremsbowdenzüge waren dünner als genehmigt, die Bremsbeläge passten nicht, und die Elektrik einschließlich der verwendeten Leitungsdurchmesser hatte nichts mit dem Genehmigungsstand zu tun.

Als ich das alles beim KBA offiziell moniert habe, bekam ich die lakonische Auskunft, dass man da nichts machen könne. Die Hersteller würden zum Erlangen der Typgenehmigung halt 5 bis 6 Fahrzeuge ordentlich bauen und so genehmigen lassen. Sobald die Genehmigung vorliegt, brechen beim Hersteller anscheinend alle Dämme, und es wird gespart, wo es geht. Anders ist der Preis ja auch garnicht darstellbar.

Und niemanden interessiert es. Soviel zum Thema "Herstellerverantwortung".

Nachdenkliche Grüße

Der Gardiner

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Diese ganze Diskussion wäre unnötig wenn die entsprechenden Fahrzeugführer bewusst damit umgehen würden. Auch laute Autos lassen sich, gerade in der Stadt, leise fahren. Aber darauf wird ja jetzt zum Glück vermehrt geschaut.

Zitat:

@Bytemaster schrieb am 6. September 2019 um 09:57:31 Uhr:

Wie sich hier wieder Urteile über Menschen gebildet werden, die man nicht mal kennt .... und dann noch alle über einen Kamm geschert, Wahnsinn. Menschheit, wo bist Du nur angelangt.

Selbstverständlich maße ich mir ein Urteil an über Menschen, die grundlos die Allgemeinheit mit absichtlich erhöhtem Lärm terrorisieren. Und dabei schere ich alle, die das tun, über einen Kamm.

Ich maße mir übrigens auch ein Urteil über Donald Trump an, obwohl ich ihn nicht kenne. Verrückt, oder?

Moin, wir sind seit einer Woche im Italienurlaub. Was hier zum Thema Abgasanlagen auch in der Nacht abgeht (gerade im Bereich Zweirad) übertrifft alles in Deutschland gehörte :-)

Auch die Nase bekommt hier einiges geboten...

Vespa 2-Takt läßt grüßen..

Zitat:

@matzi99 schrieb am 6. September 2019 um 10:21:27 Uhr:

Moin, wir sind seit einer Woche im Italienurlaub. Was hier zum Thema Abgasanlagen auch in der Nacht abgeht (gerade im Bereich Zweirad) übertrifft alles in Deutschland gehörte :-)

Auch die Nase bekommt hier einiges geboten...

Schönen Urlaub!

Zitat:

@Moorteufelchen schrieb am 5. September 2019 um 19:43:08 Uhr:

Zitat:

@Bamako schrieb am 5. September 2019 um 18:16:30 Uhr:

Die Kisten sind zu laut. Punkt aus Ende.

Nur: die Hersteller haben die Typgenehmigung (irgendwie, vermutlich via Trick 17 m.S. und Schmiergeld) bekommen und die bleibt gültig.

Ein Hoch auf die Macht der Lobby. Was den Amis ihre Knarren, sind den deutschen ihre Karren.

Dein Punkt aus Ende reicht eben nicht.

Den Herstellern Schmu vorzuwerfen ohne einen Beweis zu haben unterlässt du ab sofort.

Moorteufelchen
MT-Moderation

Mmhhh: So leicht ist es wirklich nicht. Da ich ja nun berufsbedingt täglich damit zu tun habe, komme ich nicht umhin festzustellen, dass es manachmal tatsächlich so ist, dass bestimmte Fahrzeuge schlicht zu laut sind, obwohl sowohl das Fahrzeug als auch die Abgasanlage anscheinend völlig der Typgenehmigung entspricht bzw. die Abgasanlage eine entsprechende EG-Typgenehmigung verfügt.

Der Verordnungsgeber hat ja für die Nachmessungen der Schallpegel schon +5 dB(A) zugegeben, weil sich gegenüber dem Genehmigungsstand ja was an der Abgasanlage verschlechtern kann durch Korrosion, Verschleiß etc.. Aber was ich da bei Anlagen mit nachgewiesener Genehmigung und sonstigem Serienstand der Fahrzeuge nachmesse an Fahr- und Standgeräuschen, da kann man schon staunen, so weit sind manche vom erlaubten Grenzwert weg. Da habe selbst ich als amtlich anerkannter Sachverständiger Zweifel, ob das, was vor mir steht, tatsächlich dem einstigen Genehmigungsstand entspricht.

Dann das weite Feld der elektronisch gesteuerten Klappenauspuffanlagen: Genau im vom Verordnungsgeber festgelegten Drehzahlbereich passen die Werte, und kurz darüber fliegen einem die Ohren weg. Alles soweit legal, aber ist das wirklich gut?

Noch eine Anekdote zum Theme "Typgenehmigung": Nen Freund hat sich ein "China-Roller" geholt, neu für ca. 500,-€. Das Teil hatte tatsächlich eine EG-Typgenehmigung. Als er damit gefahren ist, meinte er, dass alles sehr wackelig ist, schwammig fährt, kurzum, ein scheiß Fahrgefühl. Damit kam er zu mir und sagte, dass ich mal schauen sollte, ob alles okay sei. Ich habe mir dann nur Lenker, Bremsen, Bowdenzüge und Licht angeschaut und mir dazu die komplette EG-Typengenehmigung ausgedruckt. Das Ergebnis des Soll-Ist-Vergleichs war ernüchternd. Der Lenkerdurchmesser, also die Rohrstärke des Lenkers, betrug nicht mal die Hälfte des einstmals genehmigten Lenkers. Die Bremsbowdenzüge waren dünner als genehmigt, die Bremsbeläge passten nicht, und die Elektrik einschließlich der verwendeten Leitungsdurchmesser hatte nichts mit dem Genehmigungsstand zu tun.

Als ich das alles beim KBA offiziell moniert habe, bekam ich die lakonische Auskunft, dass man da nichts machen könne. Die Hersteller würden zum Erlangen der Typgenehmigung halt 5 bis 6 Fahrzeuge ordentlich bauen und so genehmigen lassen. Sobald die Genehmigung vorliegt, brechen beim Hersteller anscheinend alle Dämme, und es wird gespart, wo es geht. Anders ist der Preis ja auch garnicht darstellbar.

Und niemanden interessiert es. Soviel zum Thema "Herstellerverantwortung".

Nachdenkliche Grüße

Der Gardiner

Zitat:

@gardiner schrieb am 6. September 2019 um 12:58:53 Uhr:

...

Dann das weite Feld der elektronisch gesteuerten Klappenauspuffanlagen: Genau im vom Verordnungsgeber festgelegten Drehzahlbereich passen die Werte, und kurz darüber fliegen einem die Ohren weg. Alles soweit legal, aber ist das wirklich gut?

...

Die Werte im vorgegebenen Rahmen der Prüfrichtlinie passen. So weit, so gut.

Aber gibt es (darüber hinaus) nicht einen (laienhaft ausgedrückt) "allgemeingültigen Lärmgrenzwert"?

Zugegebenermaßen konstruiert, aber folgende Situation mal angenommen. Ein Auto mit einem solchen Klappenauspuff steht vor meinem Haus, der Fahrer tritt immer schön aufs Pedal, es röhrt wie Hölle, über den Grenzwerten.

Wenn da überhaupt was in Richtung Lärm passiert, der Wagen an sich ist ja "legal", obwohl man beim "voll durchtreten" ggf. einen nicht erlaubten Wert feststellt.

Das System krankt irgendwie. Warum darf der Grenzwert kein "echter Maximalwert" sein, sondern gilt nur in bestimmten Drehzahlbereichen?

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 6. September 2019 um 13:59:11 Uhr:

Zugegebenermaßen konstruiert, aber folgende Situation mal angenommen. Ein Auto mit einem solchen Klappenauspuff steht vor meinem Haus, der Fahrer tritt immer schön aufs Pedal, es röhrt wie Hölle, über den Grenzwerten.

Wenn da überhaupt was in Richtung Lärm passiert, der Wagen an sich ist ja "legal", obwohl man beim "voll durchtreten" ggf. einen nicht erlaubten Wert feststellt.

Das System krankt irgendwie. Warum darf der Grenzwert kein "echter Maximalwert" sein, sondern gilt nur in bestimmten Drehzahlbereichen?

Was ist daran "konstruiert"? Das ist doch in Deutschland gang und gäbe.

Die Idee des drehzahlabhängigen Grenzwertes kommt aus einer Zeit, als die Fahrzeuge im täglichen Betrieb oft dem Leistungsmaximum nahe waren und schwierige Aufgaben (z.B. voll besetzt bergauf fahren) nur über hohe Drehzahl bewältigen konnten. Wie laut der VW Käfer bei 4.500 U/min ist, war faktisch egal - weil kein vernünftiger Fahrer länger als nötig mit dieser Drehzahl herumfuhr (allein schon, um seinen Motor nicht zu schrotten).

Heute sind hohe Drehzahlen bei kaum einem Fahrzeug mehr nötig, um im Straßenverkehr voranzukommen - aber der drehzahlabhängige Grenzwert ist geblieben. Es fehlt der zusätzliche absolute Grenzwert, den das Fahrzeug in keinem denkbaren Zustand überschreiten darf. Hier wäre ein Wert von 80db wünschenswert und auch technisch kein Problem.

Womit fast alle Motorräder und Krawallfahrzeuge ihre Zulassung verlieren würden.

Zitat:

@gardiner schrieb am 6. September 2019 um 12:58:53 Uhr:

 

Der Verordnungsgeber hat ja für die Nachmessungen der Schallpegel schon +5 dB(A) zugegeben, weil sich gegenüber dem Genehmigungsstand ja was an der Abgasanlage verschlechtern kann durch Korrosion, Verschleiß etc.. Aber was ich da bei Anlagen mit nachgewiesener Genehmigung und sonstigem Serienstand der Fahrzeuge nachmesse an Fahr- und Standgeräuschen, da kann man schon staunen, so weit sind manche vom erlaubten Grenzwert weg. Da habe selbst ich als amtlich anerkannter Sachverständiger Zweifel, ob das, was vor mir steht, tatsächlich dem einstigen Genehmigungsstand entspricht.

?

Da gibt es auch so Hersteller die da ihre Tricks haben.

Ein bekannter hatte seinerzeit in den 90ern an seinem Motorrad eine regelrechte Brülltüte, den hörte man wenn alles Ruhig war wenn Er die Karre Zuhause angelassen hat und wegfuhr, Luftlinie rund 2km.

Der Witz ist das ihn die Polizei mal zum TÜV schickte wegen dem Krach, der nach Hause und die legale Version des Auspuffs montiert. Wenn man diese Brülltüte kaufte bekam man zwei Anlagen, eine Legale und eine Offene die eher den Krach verstärkte statt zu reduzieren. Und beide Anlagen waren optisch Identisch, inklusive der Zulassungsnummer die auch auf der Offenen eingestanzt war.

Da haben sich selbst Freunde lauter Motorräder gefragt wie Er diesen Krach aushält.

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 7. September 2019 um 01:00:26 Uhr:

 

Ein bekannter hatte seinerzeit in den 90ern an seinem Motorrad eine regelrechte Brülltüte, den hörte man wenn alles Ruhig war wenn Er die Karre Zuhause angelassen hat und wegfuhr, Luftlinie rund 2km.

Der Witz ist das ihn die Polizei mal zum TÜV schickte wegen dem Krach, der nach Hause und die legale Version des Auspuffs montiert. Wenn man diese Brülltüte kaufte bekam man zwei Anlagen, eine Legale und eine Offene die eher den Krach verstärkte statt zu reduzieren. Und beide Anlagen waren optisch Identisch, inklusive der Zulassungsnummer die auch auf der Offenen eingestanzt war.

Heute nutzt das kaum noch, weil in der Regel das Fz. sichergestellt wird und somit kaum eine Chance auf einen Tausch der Abgasanlage besteht. Das ist auch gut so!

Ich kann mir ehrlich gesagt nur schwer vorstellen, daß man beim Kauf eines solchen Auspuffs gleich 2 Stück (!) zum Preis von einem (?) bekommen hat.

 

Oder meinst Du, die gab es wahlweise offen oder gedämpft, mit identischem Aussehen und Nummer?

Auch schwer möglich, an irgendwelchen Merkmalen muss man die ja unterscheiden können.

 

Denke eher daß Dein Bekannter sich einen 2. dazu besorgt und diesen persönlich „behandelt“ hat. Auf gut Deutsch: ausgeräumt!

Hi,

man sollte mal die unterschiedlichen Geräuschmessungen auseinander halten.

Standgeräusch: keine Grenzwert, der Wert wird nur vom Hersteller angegeben und in die Papiere eingetragen, muß aber dann zukünftig eingehalten werden.

Fahrgeräusch: Wir bei beschleunigter Vorbeifahrt innerhalb einer Messtrecke gemessen, Grenzwert 74 dB zukünftig weniger siehe Anhang.

Grüße

Lärmgrenzwerte EU

@Mopedmongo

Ich glaub zu meiner Motorrad Zeit auch so was gesehen zu haben,

Eine komplette EG-TG AGA wo man zusätzlich zwei Offene Racing Töpfe für die Rennstrecke mit dabei hatte.

Der Gedanke war, das man auf der Strecke die Töpfe getauscht hat,nicht umkehrt,wenn man im öffentlichen Verkehr Krach machen will und dann kontrolliert wurde.

Ich glaube es war sogar von Werk so ausgeliefert worden. Möchte meinen es war ein Sondes Modell von . Hab's gefunden

Es war die Aprilia RSV Mille R Factory Haga.

Da gab's beim Racing Kit zwei Offene Töpfe mit dazu.

hier kurz nachzulesen.

Hatte sich unser örtlicher Händler gezogen so ein Teil.

War sehr spektakulär zu der Zeit

Vielleicht bin ich ja einfach zu alt, aber für mich sind diese Brüllaffen einfach nur Neandertaler im Balzverhalten, die nur geboren wurden, vernünftigen Menschen auf den Sack zu gehen.

Braucht keine Sau, so einen Dreck

Ist dieses losbrüllen beim Motorstart eigentlich auch einprogrammiert?

Stand gestern mit meinem Roller an der Zapfsäule. Neben mir ein Silversurfer mit lachsfarbenem Hemd und so nem Jaguar Cabrio aktuellen Baumusters.

Als er startete brüllte sein Auto so dermaßen los, dass ich mir ein lautes "OH, der Auspuff ist kaputt" nicht sparen konnte. Er sah mich ernsthaft peinlich berührt an.

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