Klage gegen Daimler wg. Verwendung einer verbotenen Abschaltvorrichtung im W211 E 300 Bluetec

Mercedes E-Klasse W211

Ich habe vor ca. 2 Wochen Klage gegen Daimler beim Landgericht Stuttgart eingereicht wg. Verwendung einer verbotenen Abschalteinrichtung.
Anträge:
Rückgabe meines Fahrzeugs gegen Erstattung des ursprünglichen Kaufpreises plus Zinsen seit Kaufdatum, evtl. Anrechnung des Nutzungsvorteils.
Fahrzeug:
W211 E300 Bluetec (Motor OM642)
Abgas-Norm: ursprünglich EURO 4, seit Januar 2019 umgeschlüsselt auf EURO 5
EZ 06/2009
aktueller Kilometerstand ca. 118.000 km

Ich habe vor der Kaufentscheidung ca. 12 Monate recherchiert, welches Fahrzeug ich kaufen werde. Da ich den Kauf eines Fahrzeugs der gehobenen Mittelklasse und besonders eines Diesels als langfristige Investition behandele (ich gehöre nicht zur Fraktion der Fahrzeug-Schnellwechsler!), habe ich mir im Hinblick auf immer strenger werdende Abgas-Auflagen für den seinerzeit von Daimler als "saubersten Diesel der Welt" propagierten E300 Bluetec entschieden.
Ich bin sowas von "angepisst", daß Daimler auch in meinem Fahrzeug offenbar eine verbotene Abschalteinrichtung verwendet (Thermofenster)...siehe drei bisher (wg. Berufung durch Daimler) noch nicht rechtswirksam gewordene Entscheidungen des Landgerichts Stuttgart.

Mein W211 E300 Bluetec
Beste Antwort im Thema

Es ist doch sehr heiß in Deutschland! Aber da ist solch ein Post richtig gut!
Meine Ärztin hat mir lachen verordnet und über dieses Post konnte ich lachen, so richtig aus dem vollen heraus, hat das gutgetan!
Taxifahrer dieser Welt, verklagt Daimler auf Rücknahme eures W211ers, die geben Euch allen bestimmt ein nigel nagel Neues der Baureihe W 213, vorzugsweise natürlich auch einen S213 mit allem drum und dran als Entschädigung.
Euch allen ein schönes sonniges Wochenende. Und passt mit den Drogen bei dieser Hitze auf!

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Yes.
Ich erlebe ständig auch die Kehrseite der Medaille.
Wenn ich beruflich unterwegs bin, dann schickt man mich ansich immer gleich zum Flieger. Habe mich da auch schon getraut vorsichtig nachzufragen was das soll, dann heisst es "am schnellsten und am billigsten"!!
Schneller ist es auf Kurzstrecke definitiv nicht, allerdings wie billig die Tickets teilweise verramscht werden ist einfach nur eine Frechheit (vor allem im kommerziellen Sektor).
Diese Art der Massenfortbewegung ist inzwischen ein Teil unseres Business geworden.
Mach die Preise teurer, dann kastrierst Du deinen Markt.
Und so werden permanent Hektoliter an Treibstoff verbrannt und Emissionen erzeugt, welche absolut vermeidbar wären.
Willkommen im Kapitalismus.
Manchmal macht man sich schon seine Gedanken.....

Ich gebe vielen anderen hier recht. Die Anwaltskanzleien freuen sich aktuell ein Loch in den Bauch. Die bekommen immer ihr Geld, egal welche Partei gewinnt oder verliert.

Ich schätze die Chancen auf erfolgreiche Klage auch eher als gering ein. Unter anderem auch, da dein Fahrzeug laut KBA ja gar nicht vom Abgasskandal betroffen ist. Ein OM642 ist zwar ein OM642, aber eben doch nicht gleich.

Daimler kann dir keine neue Euronorm oder RDE bescheinigen, da solche Prüfungen zur Erstellung der Typgenehmigung für den 211 eben noch gar nicht notwendig waren. Du glaubst doch wohl nicht ernsthaft, das wegen der geringen Mengen von in DE zugelassenen W211 E300 Bluetec(Stand 1.1.18 laut KBA 541 Stück!) diese Prüfungen nachgeholt werden!? Zumal man dafür ja entsprechende Neufahrzeuge bräuchte.

Zitat:

@Esquire10 schrieb am 1. Juli 2019 um 07:16:00 Uhr:


Ja, Da haben Sie etwas verpasst! Unter folgendem Link können Sie eine offizielle Daimler Firmenveröffentlichung über die Abgastechnologie meines Fahrzeugs herunterladen, die wesentlich für meine seinerzeitige Entscheidung war, genau diesen Fahrzeugtyp zu kaufen:

Und weiter ? Deine Karre ist nicht vom Dieselskandal (illegale Abgasabschaltung zur Erreichung der Euro 6 Norm) betroffen da Deine Karre gar nicht mit Euro 6 homogolisiert wurde oder siehst Du dass dort im Artikel oder in Deinen Fahrzeugpapieren steht dass die Karre die Abgasnorm Euro 6 erfüllt ?

Zitat:

@Esquire10 schrieb am 30. Juni 2019 um 14:45:52 Uhr:


Vielleicht haben viele hier im Forum ein Missverständnis:

Ich bin nicht Die Deutsche Umwelthilfe e.V.!

Ziel meiner Klage ist es nicht unmittelbar, die Luft und damit die Umwelt zu verbessern. Dies kann mit solchen Klagen nur mäßig, mittelfristig und indirekt erreicht werden, indem z.B. die Urteile zu einer so grossen finanziellen Belastung für den Hersteller werden, daß er künftig solche Manipulationen schon alleine aus betriebswirtschaftlichen Gründen unterlässt. Alle sonstigen bereits bestehenden Barrieren wie z.B. Vorschriften wie die EU-Richtlinien, Ethik etc. haben die Hersteller ja bisher nicht abgehalten.

Nein, ich bekenne mich ganz offen dazu: ich möchte Kompensation für die mir von Daimler zugefügten Schäden im Bereich meiner eingeschränkten Mobilität und meiner Finanzen durch aktuelle und zu erwartende Fahrverbote und den dadurch verursachten überproportionalen Wertverlust meines Fahrzeugs. Ich hatte vor, mein Fahrzeug, das erst einen Kilometerstand von ca. 118.000 km hat, noch viele Jahre weiter zu benutzen.

Ereigniskette:
• Die EU hat Deutschland verklagt, weil nach Ansicht der EU keine geeigneten Maßnahmenpläne zur Einhaltung der Luftkonzentrationen von für gesundheitsschädlichen Schadstoffen eingeleitet und umgesetzt wurden. Man kann sich natürlich darüber heftig streiten, ob die Grenzwerte betreffend die Gesundheitsgefährdung richtig und wissenschaftlich festgelegt wurden. Sie gelten aber unverändert - trotz Aufweichungsversuch durch die Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetz, durch den der Grenzwert für Fahrverbote faktisch auf 50 µg/m³ angehoben werden sollte – und damit bleiben die erwähnten Schäden (eingeschränkte Mobilität und Wertverlust) bestehen.
• Die DUH e.V. hat durch ihre Klagen über die Gerichte die betreffenden Städte zum Verhängen von Fahrverboten für Dieselfahrzeuge mit EURO V und schlechter gezwungen.
• Nach dem kürzlich ergangenen EuGH-Urteil ist damit zu rechnen, daß es zu vielen weiteren Fahrverboten – auch in Kleinstädten – kommen wird.

Die Folgen:
• Durch die bereits bestehenden Fahrverbote ist meine Mobilität ohne mein Verschulden deutlich eingeschränkt worden und wird durch noch weiter zu erwartende Fahrverbote noch einmal weiter eingeschränkt werden.
• Durch diese Fahrverbote und durch die bekanntgewordenen betrügerischen Manipulationen der Hersteller – eben auch von Daimler – sind die Zeitwerte von Dieselfahrzeugen mit EURO V und schlechter dramatisch gesunken, auch dies ohne mein Verschulden!
Was haben die Hersteller dazu beigetragen:
• Meine These, die ich zwar nicht beweisen kann: hätten die Hersteller – allen voran VW, aber auch Mercedes und vermutlich alle übrigen europäischen Hersteller – nicht manipuliert, sondern durch bereits vorhandene technische Möglichkeiten dafür gesorgt, daß die durch die EURO V vorgeschriebenen Grenzwerte auch im Normalbetrieb auf der Straße eingehalten werden (wie es die EU-Richtlinie auch verlangt!), gäbe es keine Fahrverbote.
Warum nicht?
Weil dann entweder der Grenzwert von 40 µg/m³ überall nicht überschritten würde oder, weil dann auch bei einer Überschreitung vermutlich nicht gegen die nun vollkommen rechtskonformen Fahrzeuge ein Fahrverbot verhängt werden könnte.
Mein persönliches Problem mit Daimler
• Das von Daimler angebotene „freiwillige“ oder verordnete Software-Update hat sich als untauglich erwiesen und schafft auf Kosten der Fahrzeugeigentümer nur weitere Probleme: erhöhter Kraftstoffverbrauch und „Versottung“ des AGR-Stranges.
• Was mir persönlich besonders wehtut, um nicht zu sagen „stinkt“: Daimler gab bei der Typzulassung meines Fahrzeugtyps Abgaswerte an, die sogar bereits die strengeren Werte der Abgasnorm VIb „übererfüllten“, hat den Fahrzeugtyp aber dennoch „nur“ als EURO IV, später nach meinem Umschlüsselungsantrag als EURO V angemeldet.
Die von Daimler zur Typzulassung meines Fahrzeugs verwendeten Werte:

Auszug aus der Typgenehmigungstabelle des KBA für MB 0999 AFW & MB 1313 ACX vom 15.03.2017 vs. 6b Norm:
Mein Fahrzeug Bluetec 1313/ACX (NEFZ EURO 4)
CO 187 mg/km
HC -
NOX 28 mg/km
HC+NOX 52 mg/km
PM 1 mg/km

Grenzwerte NEFZ EURO 6b Norm
CO 500 mg/km
HC -
NOX 80 mg/km
HC+NOX 170 mg/km
PM 4,5 mg/km

Vorgerichtliche Anträge an Daimler
• Ich habe daraufhin Daimler gebeten, zu prüfen und ggfls. zu bescheinigen, ob mein Fahrzeug bei diesen hervorragenden Abgaswerten entweder nach EURO 6 umgeschlüsselt werden kann oder im realen Fahrbetrieb unter 270 mg/km NOX im Real-Betrieb (RDF-Emission) bleibt; Fahrzeuge der Abgasnorm IV und V, die unter 270 mg/km NOX bleiben, behalten zwar ihre ursprüngliche Abgasnorm IV oder V, sind aber von Fahrverboten befreit. Beide Anfragen wurden abschlägig beschieden! Wäre einer der Anträge von Daimler erfüllt worden, gäbe es meine jetzige Klage nicht.
Warum klage ich nicht auf Hardware-Nachrüstung gegen Daimler
• Erstens: es gibt noch kein einziges Fahrzeug – gleich welcher Marke -, für die es vom KBA zugelassene Hardware-Ausrüstungen gibt.
• Die Nachrüstung ist technisch und unter dem Aspekt der Garantieverantwortung nicht unproblematisch.
• Ich schätze die Chancen einer erfolgreichen Klage deshalb als äußerst gering ein.

Du machst aber m.E. einen Denkfehler: Daimler und kein anderer Hersteller konnte zu dieser Zeit absehen was die heute veränderte Gesetzgebung vorschreiben wird. Insofern schätze ich die Klage als Erfolglos ein. Ich will dir nicht wie hier schon passiert "Geldgier" unterstellen. Es geht dir hoffentlich um eine prinzipielle Regelung. Ich habe selbst immer wieder beruflich mit Gerichten zu tun und hatte natürlich auch schon im privaten Bereich die ein oder andere Klage und ich kann dir sagen: Rechtsprechung hat nichts mit RICHTIG oder FALSCH zu tun und schon gar nicht mit Gerechtigkeit.
Selbst wenn du die erste Instanz gewinnen würdest: du wirst damit rechnen müssen, dass daimler bis zur letzten Instanz durchklagt. Irgendwann werden die dann gewinnen und dir das Geld für den Anwalt ausgehen oder der wird merken dass sich seine zeit und der zu erwartende Gewinn nicht mehr rechnen. dann wirst du sehen wie schwer du deinen Anwalt dann noch erreichen kannst.
Uns ganz zum Schluss: Mir wäre die Zeit zu schade um sie vor Gericht zu verbringen.
Nichtsdestotrotz: Ich wünsche Dir Erfolg bei deiner Klage...allein mir fehlt der Glaube....

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Zitat:

@Mackhack schrieb am 30. Juni 2019 um 20:28:40 Uhr:



Zitat:

@Papibenz schrieb am 30. Juni 2019 um 18:58:58 Uhr:


Ein Aufstand wäre sehr wohl angebracht.
Dazu müsste man aber auch mit Transparenten auf die Straße gehen und lautstark dagegen protestieren.
Wir haben doch eine riesengroße Lobby!
Warum nutzen immer weniger Menschen ihre demokratischen Rechte? Nur so werden Medien und dadurch auch Politiker aktiv.
Vereinzelte juristische Prozesse die sich abseits des Bürgers abspielen werden, wenn, dann nur dem einzelnen etwas bringen.
Vermutlich werden demnächst wieder die KFZ Steuern fuer die alten Stinker ins masslose steigen - hatten wir ja alles schon (mein 240D 3.0 hat damals 2000DM Steuer per anno gekostet).
Der Deutsche wird es wieder akzeptieren, und klaglos bezahlen. Incl. einem schlechten Gewissen.
Fahrt mit euren Dieseln vor den Bundestag und hisst die Banner! Fuellt die Gazetten mit euren Aktionen!
Nur so hat man in Deutschland eine reelle Chance!

Alles nur meine Meinung.

  1. Ging der Deutsche noch nie auf die Straße
  2. Wahrscheinlich weil es keine echte Demokratie gibt
  3. Hast recht 😁 Der deutsche Michel lässt eben alles mit sich machen und seine Zipfelmütze wird immer länger

@Mackhack: so oder so ähnlich hatten wir doch vor ein paar Monaten schon mal drüber gesprochen....Sternfahrt nach Berlin usw.... Müsste man echt machen...aber ich fürchte wir sind alle zu bequem dazu (mich eingeschlossen). In Griechenland oder Frankreich hätte man schon längst die Parlamente gestürmt.

Sternfahrt ist gut, es kommt ja nicht mal ein einfaches 211er Treffen zustande 😁 Da wollten doch auch gaaaanz viele etwas planen. Bin froh dass ich nur Stunden später den Flug stornierte und mich auf was besseres für den diesjährigen späten Sommerurlaub in Europa entschied.

Aua...du hast gut reden von übern großen Teich.
Aber pass nur auf...meine Cousine aus Texas ist gerade zu besuch bei uns. Am Ende mache ich dort einen Gegenbesuch und will dann mal einen deiner 211 er Probefahren ;-)...............

Sag an wenn’s soweit ist dann geht das schon klar.

da nehm´ ich dich beim Wort. Jetzt muss ich nur noch meine Frau so weit kriegen. Die hat Flugangst.....das geht soweit dass ich beim Autofahren auf der Autobahn maximal 130 fahren darf. Wenn ich dann mal (was sehr selten vorkommt) schneller unterwegs sein möchte kriege ich schon mal schlechte Kritiken von rechts....grins

Scheidung. Ganz klar, Scheidung. Nicht vom Auto, von der Frau. LOL was würde ich und der AMG dafür geben endlich ohne lächerliche Geschwindigkeitsbegrenzung fahren zu dürfen????

Genug OT jetzt.

Zitat:

@Mackhack schrieb am 3. Juli 2019 um 15:48:17 Uhr:



LOL was würde ich und der AMG dafür geben endlich ohne lächerliche Geschwindigkeitsbegrenzung fahren zu dürfen????

Wir haben es ja versucht, aber um Stuttgart rum war einfach zu viel Verkehr. Komm einfach das nächste Mal bei mir daheim vorbei, dann fahren wir in Ulm auf die A7 und dann klappt das schon.

Zitat:

@MichaelV12 schrieb am 3. Juli 2019 um 15:54:30 Uhr:



Zitat:

@Mackhack schrieb am 3. Juli 2019 um 15:48:17 Uhr:



LOL was würde ich und der AMG dafür geben endlich ohne lächerliche Geschwindigkeitsbegrenzung fahren zu dürfen????

Wir haben es ja versucht, aber um Stuttgart rum war einfach zu viel Verkehr. Komm einfach das nächste Mal bei mir daheim vorbei, dann fahren wir in Ulm auf die A7 und dann klappt das schon.

Klingt gut. Würden uns freuen. Sollen wir dir dann das Sperrdifferential gleich mitbringen?

Zitat:

@MichaelV12 schrieb am 3. Juli 2019 um 15:54:30 Uhr:



Zitat:

@Mackhack schrieb am 3. Juli 2019 um 15:48:17 Uhr:



LOL was würde ich und der AMG dafür geben endlich ohne lächerliche Geschwindigkeitsbegrenzung fahren zu dürfen????

Wir haben es ja versucht, aber um Stuttgart rum war einfach zu viel Verkehr. Komm einfach das nächste Mal bei mir daheim vorbei, dann fahren wir in Ulm auf die A7 und dann klappt das schon.

Stimmt die Strecke kenne ich, fahre ich immer wenn ich in Urlaub nach Italien fahre! Das Problem ist immer den Zeitpunkt so zu legen dass die Sippe schläft! Letzten Urlaub hat es geklappt.....
MfG
Drago

Zitat:

@Fritzibass schrieb am 3. Juli 2019 um 15:31:40 Uhr:



Zitat:

@Esquire10 schrieb am 30. Juni 2019 um 14:45:52 Uhr:


Vielleicht haben viele hier im Forum ein Missverständnis:

Ich bin nicht Die Deutsche Umwelthilfe e.V.!

Ziel meiner Klage ist es nicht unmittelbar, die Luft und damit die Umwelt zu verbessern. Dies kann mit solchen Klagen nur mäßig, mittelfristig und indirekt erreicht werden, indem z.B. die Urteile zu einer so grossen finanziellen Belastung für den Hersteller werden, daß er künftig solche Manipulationen schon alleine aus betriebswirtschaftlichen Gründen unterlässt. Alle sonstigen bereits bestehenden Barrieren wie z.B. Vorschriften wie die EU-Richtlinien, Ethik etc. haben die Hersteller ja bisher nicht abgehalten.

Nein, ich bekenne mich ganz offen dazu: ich möchte Kompensation für die mir von Daimler zugefügten Schäden im Bereich meiner eingeschränkten Mobilität und meiner Finanzen durch aktuelle und zu erwartende Fahrverbote und den dadurch verursachten überproportionalen Wertverlust meines Fahrzeugs. Ich hatte vor, mein Fahrzeug, das erst einen Kilometerstand von ca. 118.000 km hat, noch viele Jahre weiter zu benutzen.

Ereigniskette:
• Die EU hat Deutschland verklagt, weil nach Ansicht der EU keine geeigneten Maßnahmenpläne zur Einhaltung der Luftkonzentrationen von für gesundheitsschädlichen Schadstoffen eingeleitet und umgesetzt wurden. Man kann sich natürlich darüber heftig streiten, ob die Grenzwerte betreffend die Gesundheitsgefährdung richtig und wissenschaftlich festgelegt wurden. Sie gelten aber unverändert - trotz Aufweichungsversuch durch die Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetz, durch den der Grenzwert für Fahrverbote faktisch auf 50 µg/m³ angehoben werden sollte – und damit bleiben die erwähnten Schäden (eingeschränkte Mobilität und Wertverlust) bestehen.
• Die DUH e.V. hat durch ihre Klagen über die Gerichte die betreffenden Städte zum Verhängen von Fahrverboten für Dieselfahrzeuge mit EURO V und schlechter gezwungen.
• Nach dem kürzlich ergangenen EuGH-Urteil ist damit zu rechnen, daß es zu vielen weiteren Fahrverboten – auch in Kleinstädten – kommen wird.

Die Folgen:
• Durch die bereits bestehenden Fahrverbote ist meine Mobilität ohne mein Verschulden deutlich eingeschränkt worden und wird durch noch weiter zu erwartende Fahrverbote noch einmal weiter eingeschränkt werden.
• Durch diese Fahrverbote und durch die bekanntgewordenen betrügerischen Manipulationen der Hersteller – eben auch von Daimler – sind die Zeitwerte von Dieselfahrzeugen mit EURO V und schlechter dramatisch gesunken, auch dies ohne mein Verschulden!
Was haben die Hersteller dazu beigetragen:
• Meine These, die ich zwar nicht beweisen kann: hätten die Hersteller – allen voran VW, aber auch Mercedes und vermutlich alle übrigen europäischen Hersteller – nicht manipuliert, sondern durch bereits vorhandene technische Möglichkeiten dafür gesorgt, daß die durch die EURO V vorgeschriebenen Grenzwerte auch im Normalbetrieb auf der Straße eingehalten werden (wie es die EU-Richtlinie auch verlangt!), gäbe es keine Fahrverbote.
Warum nicht?
Weil dann entweder der Grenzwert von 40 µg/m³ überall nicht überschritten würde oder, weil dann auch bei einer Überschreitung vermutlich nicht gegen die nun vollkommen rechtskonformen Fahrzeuge ein Fahrverbot verhängt werden könnte.
Mein persönliches Problem mit Daimler
• Das von Daimler angebotene „freiwillige“ oder verordnete Software-Update hat sich als untauglich erwiesen und schafft auf Kosten der Fahrzeugeigentümer nur weitere Probleme: erhöhter Kraftstoffverbrauch und „Versottung“ des AGR-Stranges.
• Was mir persönlich besonders wehtut, um nicht zu sagen „stinkt“: Daimler gab bei der Typzulassung meines Fahrzeugtyps Abgaswerte an, die sogar bereits die strengeren Werte der Abgasnorm VIb „übererfüllten“, hat den Fahrzeugtyp aber dennoch „nur“ als EURO IV, später nach meinem Umschlüsselungsantrag als EURO V angemeldet.
Die von Daimler zur Typzulassung meines Fahrzeugs verwendeten Werte:

Auszug aus der Typgenehmigungstabelle des KBA für MB 0999 AFW & MB 1313 ACX vom 15.03.2017 vs. 6b Norm:
Mein Fahrzeug Bluetec 1313/ACX (NEFZ EURO 4)
CO 187 mg/km
HC -
NOX 28 mg/km
HC+NOX 52 mg/km
PM 1 mg/km

Grenzwerte NEFZ EURO 6b Norm
CO 500 mg/km
HC -
NOX 80 mg/km
HC+NOX 170 mg/km
PM 4,5 mg/km

Vorgerichtliche Anträge an Daimler
• Ich habe daraufhin Daimler gebeten, zu prüfen und ggfls. zu bescheinigen, ob mein Fahrzeug bei diesen hervorragenden Abgaswerten entweder nach EURO 6 umgeschlüsselt werden kann oder im realen Fahrbetrieb unter 270 mg/km NOX im Real-Betrieb (RDF-Emission) bleibt; Fahrzeuge der Abgasnorm IV und V, die unter 270 mg/km NOX bleiben, behalten zwar ihre ursprüngliche Abgasnorm IV oder V, sind aber von Fahrverboten befreit. Beide Anfragen wurden abschlägig beschieden! Wäre einer der Anträge von Daimler erfüllt worden, gäbe es meine jetzige Klage nicht.
Warum klage ich nicht auf Hardware-Nachrüstung gegen Daimler
• Erstens: es gibt noch kein einziges Fahrzeug – gleich welcher Marke -, für die es vom KBA zugelassene Hardware-Ausrüstungen gibt.
• Die Nachrüstung ist technisch und unter dem Aspekt der Garantieverantwortung nicht unproblematisch.
• Ich schätze die Chancen einer erfolgreichen Klage deshalb als äußerst gering ein.

Du machst aber m.E. einen Denkfehler: Daimler und kein anderer Hersteller konnte zu dieser Zeit absehen was die heute veränderte Gesetzgebung vorschreiben wird. Insofern schätze ich die Klage als Erfolglos ein. Ich will dir nicht wie hier schon passiert "Geldgier" unterstellen. Es geht dir hoffentlich um eine prinzipielle Regelung. Ich habe selbst immer wieder beruflich mit Gerichten zu tun und hatte natürlich auch schon im privaten Bereich die ein oder andere Klage und ich kann dir sagen: Rechtsprechung hat nichts mit RICHTIG oder FALSCH zu tun und schon gar nicht mit Gerechtigkeit.
Selbst wenn du die erste Instanz gewinnen würdest: du wirst damit rechnen müssen, dass daimler bis zur letzten Instanz durchklagt. Irgendwann werden die dann gewinnen und dir das Geld für den Anwalt ausgehen oder der wird merken dass sich seine zeit und der zu erwartende Gewinn nicht mehr rechnen. dann wirst du sehen wie schwer du deinen Anwalt dann noch erreichen kannst.
Uns ganz zum Schluss: Mir wäre die Zeit zu schade um sie vor Gericht zu verbringen.
Nichtsdestotrotz: Ich wünsche Dir Erfolg bei deiner Klage...allein mir fehlt der Glaube....

Danke für die aufmunternden Worte...

Der Denkfehler ist m. E. folgender:

1. Es gibt kein Junktim dergestalt, dass es einen Abgasbetrug nur in Verbindung mit der Abgasstufe EURO 6 gibt, siehe die letzten Meldungen über Audi, die noch bis 2018 manipulierte EURO 5 Fahrzeuge verkauft haben. Im Prinzip unabhängig von der Abgasnorm liegt ein Aggasbetrug dann vor, wenn das Fahrzeug/die Motorsteuerungs-Software basierend auf Signale von beliebigen Gebern (Temperatur, Drehzahl, Zeit, etc., etc) im Normalbetrieb (nicht auf dem Teststand, sondern auf der Strasse) die Wirksamkeit der Abgasnachbehandlung reduziert - selbst wenn nur geringfügig - bzw. ganz abschaltet. Dies ist z.B. bei Mercedes mindestens über das "Thermofenster", die Kühlmitteltemperatursteuerung und vermutlich noch einigen weiteren Parameter der Fall, wobei Daimler das Thermofenster vor dem LG Stuttgart bereits eingeräumt hat, das KBA (erstaunlicherweise😕) die Kühlmittelsteuerung festgestellt und zum Anlass der letzten Rückrufaktion genommen hat. Die verschiedenen Hersteller haben zwar ähnliche, aber nicht immer identische Strategien zur Reduzierung der Abgasnachbehandlung: die dreisteste soll bei FIAT verwendet werden, wo nach ca. 22 Minuten die AGR komplett abgeschaltet wird (der NEFZ-Abgastest dauert ca. 20 Minuten!).

2. Ja, ich rechne ebenso wie Du damit, daß Daimler über alle Instanzen geht, ich aber auch, falls nötig.

3. Die Tatsache, ob das KBA einen Rückruf angeordnet hat, ist zwar vor Gericht hilfreich, aber nicht notwendig. Ich denke, dass Du Dich ebenso wie ich nicht wunderst, dass das KBA - zumindest bis jetzt - auf diesem Gebiet mit "angezogener Handbremse" nach vorne stürmt.😁 Ich habe den Eindruck, als wenn das KBA sich bisher in erster Linie als Verwalter der Verkehrsünderkartei und daneben bei der Fahrzeug-Homologierung als Filiale der Fahrzeughersteller sieht.

4. Ich habe ebenso wie Du nicht vor, meine Zeit vor Gericht zu verbringen, da dies nur der Anwalt muß.

Du schriebst, dass Fiat extrem dreist ist, da sie ihre AGR Regelung 2s. nach Pruefzyklus ausschalten.
Warum dreist?
Die Regierung schreibt die Gesetze und diese werden dadurch eingehalten!
Die Industrie ist konsumorientiert. Wenn die ihre Lücken nicht ausnutzen wuerden, dann waeren sie nicht konkurrenzfähig.
Das Problem sind die Pruefzyklen die absoluter Schwachsinn sind, aber da kann kein Hersteller was dafür.
Prüfungen im Realbetrieb müssen her!

Wenn ein Hersteller die AGR Regelung ausschaltet, dann wäre das fuer mich sogar ein Kaufgrund.
AGR macht leider nur Probleme und Kosten (natuerlich fuer den Halter), die Wirkung fuer die Umwelt ist dabei zu vernachlässigen.
AGR System bedeutet für mich mit Kanonen auf Spatzen schießen. (Ohne das Wort "Schwachsinn" zu benutzen).
Aber das nur am Rande.

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