Klage gegen Daimler - Mobilo Life Rostgarantie (Durchrostung von innen nach aussen)

Mercedes E-Klasse S210

Hallo Leidensgenossen,

ich habe mich sehr intensiv mit der Garantie gegen Durchrostung ( Mobilo Life ) auseinandergesetzt, da ich einfach keine klare Antwort darauf bekommen habe, unter welchen Umständen diese Garantie greift bzw. wie die Garantiebedingungen auszulegen sind. Ich habe letztlich gegen die Daimler AG geklagt. Wie es dazu kam und wie es ausgegangen ist, will ich euch hier berichten.

Ich bin Zweitbesitzer eines Mercedes-Benz E-Klasse Kombi (S210) Baujahr 2000.

Das Auto wurde lückenlos bei Mercedes Werkstätten gewartet.

Ich erwarb den Wagen im Jahr 2011. Es rosteten die verdächtigen Stellen: Radläufe, Türen (unter den Dichtgummis), Kofferraumschloss, Kotflügel etc.

Chronik:

2011:

Hinweis auf die Roststellen bei einer Mercedes Fachwerkstatt. Die Werkstatt lehnte eine Behebung der Roststellen ab. Folgende Gründe wurden genannt: „Das Blech müsse in der Mitte beginnen zu rosten, da Kantenrost von der Garantie ausgeschlossen sei; der Rost kommt darüber hinaus nicht von innen nach außen“. Ich habe mich damals mit dieser Aussage abgefunden und ließ einzelne Roststellen auf eigene Kosten beheben.

Im Nachhinein kann ich nun sagen, dass man auf diese Aussagen überhaupt keinen Wert legen darf. Um es mal vorsichtig auszudrücken, handelt es sich hierbei um planloses Geschwätz. Es geht nur darum, Ansprüche abzuwimmeln.

2012:

Da der Wagen weiter fleißig rostete und ich nicht bereit war trotz Rostgarantie auch weitere Reparaturen selbst zu tragen, wand ich mich mit einem Brief an das Mercedes-Benz Customer Assistance Center in Maastricht.

Zunächst sagte man mir, dass die Garantie nicht mehr bestünde, da ich die Rostreparaturen nicht bei einem Mercedes Stützpunkt habe durchführen lassen. Unglaublich, aber das haben die wirklich geschrieben. Nicht nur eine Frechheit mir zunächst die Garantie zu verweigern und mir dann vorzuhalten, ich hätte das nur bei Mercedes machen lassen dürfen. Es ist darüber hinaus auch eine glatte Lüge. Denn heute weiß ich, dass Rostreparaturen keinen Einfluss auf die Garantiehaben, solange sie bei einer Fachwerkstatt durchgeführt werden.

Als man in Maastricht gemerkt hat, dass man mit dieser Argumentation nicht wirklich weiterkommt, unterstellte man einfach es sei kein Rost von „innen nach außen“, sondern von „außen nach innen“ – der Klassiker in der Argumentation von Daimler/Mercedes. Als das aber auch nicht mehr so plausibel erschien, kam man mit dem Argument der Wagen sei nicht lückenlos bei Mercedes Werkstätten gewartet worden. Drei Lügen hintereinander……

Soviel für euch schon mal vorab: Bei den typischen Unter- bzw. Durchrostungen dieser PKW, handelt es sich zu 99 % um Rost von innen nach außen. Dies bedeutet, dass aufgrund von Konstruktionsmängeln das Blech -ohne äußere Einwirkungen- anfängt zu rosten. Lasst euch auch von dem anderen Gequatsche nicht abwimmeln. Diese Vorgehensweise zieht sich wie ein roter Faden durch die ganzen Instanzen. Man soll nur zermürbt werden, bis man eben irgendwann aufgibt. Traurig aber wahr.

2013:

Ich hatte nun zwei Möglichkeiten, meine Ansprüche geltend zu machen. Entweder zunächst durch ein selbständiges Beweisverfahren oder direkt durch eine Klage. Ich entschied mich für das Beweisverfahren. Hier sollte, durch einen vom zuständigen Gericht beauftragter Gutachter, folgendes festgestellt werden:

Sind die Schäden auf eine selbständige Durchrostung zurückzuführen (von innen nach außen)?

Schädigen die Durchrostungen die Substanz des Fahrzeugs und haben eine Schwächung des Karosserieblechs zur Folge?

Beide Fragen wurden in dem Verfahren wie erwartet mit „Ja“ beantwortet. Die Schadenhöhe wurde auf ca. 10.000 € beziffert.

Wer nun glaubt, dass Daimler nun endlich einlenkt und zu seinem Garantieversprechen steht, hat weit gefehlt. Was nun kommt ist eine wochenlange Verzögerungs- und Hinhaltetaktik, die einfach nur als absurd und unverschämt bezeichnet werden kann. Man besann sich nämlich bei Daimler nun wieder auf die Garantievoraussetzung „lückenlos scheckheftgepflegt bei einem Mercedes Stützpunkt“ und unterstellte mir einfach mal ganz frech, der Wagen sei nicht regelmäßig in Mercedes Werkstätten gewartet worden, obwohl dies schon mehrfach anhand des Scheckheftes nachgewiesen wurde.
Ziemlich unwürdig für die „Marke mit dem Stern“ finde ich. Nach weiteren Wochen mit Unterstellungen, Fristverlängerungen etc. habe ich Klage eingereicht.

2014:

Klage beim Landgericht in Stuttgart

Hier wieder das gleiche Bild in der mündlichen Verhandlung:

Unterstellung der Wagen sei nicht regelmäßig gewartet worden. Als das Scheckhaft dann keine Zweifel mehr zuließ, versuchte man es mit dem Argument die Durchrostung sei noch nicht erreicht. Es handele sich lediglich um eine Unterrostung. Und hier ist eigentlich auch der einzige Knackpunkt der ganzen Thematik. Das Blech sollte nämlich entweder schon eine Durchrostung aufweisen oder kurz davor stehen durchzurosten. Wenn es allerdings schon durchgerostet ist, wird die Beweisführung schwierig, ob der Rost von innen nach außen kommt. Beginnende Durchrostung war bei mir nicht an allen Stellender Fall. Sehr wohl jedoch an etlichen. Als auch das nicht mehr wegzudiskutieren war, behalf man sich mal wieder einer weiteren Variante die Garantieansprüche abzuerkennen.
Nach dem das Scheckheft nicht mehr angreifbar war, von „innen nach außen“ zweifellos festgestellt wurde und die bevorstehende Durchrostung gegeben war, behauptete man, dass Türen, Kotflügel und Kofferraumklappe nicht zur Karosserie gehören und damit nicht von der Garantie umfasst sind (kein Witz, leider brutaler Ernst). Aber da hatte der Richter dann auch keine Lust mehr drauf und drängte auf einen Vergleich. Daimler machte mir letztlich ein Vergleichsangebot, dass ich annahm (mehrere Tausend Euro).

Voraussetzung für eine erfolgreiche Inanspruchnahme:

1) Ab dem 5. Jahr muss der Wagen spätestens alle 2 Jahre bei Mercedes zur Inspektion. Wenn das nicht der Fall ist/war habt ihr keine Chance.

2) Ihr sollte einen langen Atem und eine Verkehrsrechtschutzversicherung haben.

3) Die rostigen Stellen sollten schon einen gewissen „Rostgrad“ erreicht habe. Ein paar kleine Rostbläschen reichen nicht.

4) Macht ein Beweisverfahren, bevor es richtig bröselt, da man euch sonst unterstellt, dass man nicht mehr nachvollziehen kann, ob der Rost nicht doch von außen nach innen kam.

5) Lasst euch nicht erzählen, dass der Rost nicht von der Garantie umfasst ist („innen nach außen“, „Kantenrost“).

Tipp: Spart euch die überteuerten Inspektionen bei Mercedes und investiert das gesparte Geld in die Entrostung eures Autos ;-)

Viele Grüße
Tobias

Beste Antwort im Thema

Hallo Leidensgenossen,

ich habe mich sehr intensiv mit der Garantie gegen Durchrostung ( Mobilo Life ) auseinandergesetzt, da ich einfach keine klare Antwort darauf bekommen habe, unter welchen Umständen diese Garantie greift bzw. wie die Garantiebedingungen auszulegen sind. Ich habe letztlich gegen die Daimler AG geklagt. Wie es dazu kam und wie es ausgegangen ist, will ich euch hier berichten.

Ich bin Zweitbesitzer eines Mercedes-Benz E-Klasse Kombi (S210) Baujahr 2000.

Das Auto wurde lückenlos bei Mercedes Werkstätten gewartet.

Ich erwarb den Wagen im Jahr 2011. Es rosteten die verdächtigen Stellen: Radläufe, Türen (unter den Dichtgummis), Kofferraumschloss, Kotflügel etc.

Chronik:

2011:

Hinweis auf die Roststellen bei einer Mercedes Fachwerkstatt. Die Werkstatt lehnte eine Behebung der Roststellen ab. Folgende Gründe wurden genannt: „Das Blech müsse in der Mitte beginnen zu rosten, da Kantenrost von der Garantie ausgeschlossen sei; der Rost kommt darüber hinaus nicht von innen nach außen“. Ich habe mich damals mit dieser Aussage abgefunden und ließ einzelne Roststellen auf eigene Kosten beheben.

Im Nachhinein kann ich nun sagen, dass man auf diese Aussagen überhaupt keinen Wert legen darf. Um es mal vorsichtig auszudrücken, handelt es sich hierbei um planloses Geschwätz. Es geht nur darum, Ansprüche abzuwimmeln.

2012:

Da der Wagen weiter fleißig rostete und ich nicht bereit war trotz Rostgarantie auch weitere Reparaturen selbst zu tragen, wand ich mich mit einem Brief an das Mercedes-Benz Customer Assistance Center in Maastricht.

Zunächst sagte man mir, dass die Garantie nicht mehr bestünde, da ich die Rostreparaturen nicht bei einem Mercedes Stützpunkt habe durchführen lassen. Unglaublich, aber das haben die wirklich geschrieben. Nicht nur eine Frechheit mir zunächst die Garantie zu verweigern und mir dann vorzuhalten, ich hätte das nur bei Mercedes machen lassen dürfen. Es ist darüber hinaus auch eine glatte Lüge. Denn heute weiß ich, dass Rostreparaturen keinen Einfluss auf die Garantiehaben, solange sie bei einer Fachwerkstatt durchgeführt werden.

Als man in Maastricht gemerkt hat, dass man mit dieser Argumentation nicht wirklich weiterkommt, unterstellte man einfach es sei kein Rost von „innen nach außen“, sondern von „außen nach innen“ – der Klassiker in der Argumentation von Daimler/Mercedes. Als das aber auch nicht mehr so plausibel erschien, kam man mit dem Argument der Wagen sei nicht lückenlos bei Mercedes Werkstätten gewartet worden. Drei Lügen hintereinander……

Soviel für euch schon mal vorab: Bei den typischen Unter- bzw. Durchrostungen dieser PKW, handelt es sich zu 99 % um Rost von innen nach außen. Dies bedeutet, dass aufgrund von Konstruktionsmängeln das Blech -ohne äußere Einwirkungen- anfängt zu rosten. Lasst euch auch von dem anderen Gequatsche nicht abwimmeln. Diese Vorgehensweise zieht sich wie ein roter Faden durch die ganzen Instanzen. Man soll nur zermürbt werden, bis man eben irgendwann aufgibt. Traurig aber wahr.

2013:

Ich hatte nun zwei Möglichkeiten, meine Ansprüche geltend zu machen. Entweder zunächst durch ein selbständiges Beweisverfahren oder direkt durch eine Klage. Ich entschied mich für das Beweisverfahren. Hier sollte, durch einen vom zuständigen Gericht beauftragter Gutachter, folgendes festgestellt werden:

Sind die Schäden auf eine selbständige Durchrostung zurückzuführen (von innen nach außen)?

Schädigen die Durchrostungen die Substanz des Fahrzeugs und haben eine Schwächung des Karosserieblechs zur Folge?

Beide Fragen wurden in dem Verfahren wie erwartet mit „Ja“ beantwortet. Die Schadenhöhe wurde auf ca. 10.000 € beziffert.

Wer nun glaubt, dass Daimler nun endlich einlenkt und zu seinem Garantieversprechen steht, hat weit gefehlt. Was nun kommt ist eine wochenlange Verzögerungs- und Hinhaltetaktik, die einfach nur als absurd und unverschämt bezeichnet werden kann. Man besann sich nämlich bei Daimler nun wieder auf die Garantievoraussetzung „lückenlos scheckheftgepflegt bei einem Mercedes Stützpunkt“ und unterstellte mir einfach mal ganz frech, der Wagen sei nicht regelmäßig in Mercedes Werkstätten gewartet worden, obwohl dies schon mehrfach anhand des Scheckheftes nachgewiesen wurde.
Ziemlich unwürdig für die „Marke mit dem Stern“ finde ich. Nach weiteren Wochen mit Unterstellungen, Fristverlängerungen etc. habe ich Klage eingereicht.

2014:

Klage beim Landgericht in Stuttgart

Hier wieder das gleiche Bild in der mündlichen Verhandlung:

Unterstellung der Wagen sei nicht regelmäßig gewartet worden. Als das Scheckhaft dann keine Zweifel mehr zuließ, versuchte man es mit dem Argument die Durchrostung sei noch nicht erreicht. Es handele sich lediglich um eine Unterrostung. Und hier ist eigentlich auch der einzige Knackpunkt der ganzen Thematik. Das Blech sollte nämlich entweder schon eine Durchrostung aufweisen oder kurz davor stehen durchzurosten. Wenn es allerdings schon durchgerostet ist, wird die Beweisführung schwierig, ob der Rost von innen nach außen kommt. Beginnende Durchrostung war bei mir nicht an allen Stellender Fall. Sehr wohl jedoch an etlichen. Als auch das nicht mehr wegzudiskutieren war, behalf man sich mal wieder einer weiteren Variante die Garantieansprüche abzuerkennen.
Nach dem das Scheckheft nicht mehr angreifbar war, von „innen nach außen“ zweifellos festgestellt wurde und die bevorstehende Durchrostung gegeben war, behauptete man, dass Türen, Kotflügel und Kofferraumklappe nicht zur Karosserie gehören und damit nicht von der Garantie umfasst sind (kein Witz, leider brutaler Ernst). Aber da hatte der Richter dann auch keine Lust mehr drauf und drängte auf einen Vergleich. Daimler machte mir letztlich ein Vergleichsangebot, dass ich annahm (mehrere Tausend Euro).

Voraussetzung für eine erfolgreiche Inanspruchnahme:

1) Ab dem 5. Jahr muss der Wagen spätestens alle 2 Jahre bei Mercedes zur Inspektion. Wenn das nicht der Fall ist/war habt ihr keine Chance.

2) Ihr sollte einen langen Atem und eine Verkehrsrechtschutzversicherung haben.

3) Die rostigen Stellen sollten schon einen gewissen „Rostgrad“ erreicht habe. Ein paar kleine Rostbläschen reichen nicht.

4) Macht ein Beweisverfahren, bevor es richtig bröselt, da man euch sonst unterstellt, dass man nicht mehr nachvollziehen kann, ob der Rost nicht doch von außen nach innen kam.

5) Lasst euch nicht erzählen, dass der Rost nicht von der Garantie umfasst ist („innen nach außen“, „Kantenrost“).

Tipp: Spart euch die überteuerten Inspektionen bei Mercedes und investiert das gesparte Geld in die Entrostung eures Autos ;-)

Viele Grüße
Tobias

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Das Problem ist ein anderes. Fehler passieren, bei jedem und immer wieder gerne. Nach dem Tauchbaddesaster stellte sich die Frage, wie man damit umgeht. Üblich sind dann gute Rückkaufspreise in Verbindung mit einem Neuwagenkauf.

Du stellst dich aber hin und verlangst eine unwirtschaftliche Reparatur, weil Du mit dem Rückkaufsangebot unzufrieden bist bzw warst. Genau dieser Punkt scheint aber den Unterschied zu vielen anderen 210er Fahrern zu machen, denn sonst hätte Mercedes eine Massenklage am Hals.

ICH SCHREIBE MAL GANZ LANGSAM IN GROSSBUCHSTABEN, DAMIT DU´S VIELLEICHT BESSER VERSTEHST:

DAS IST EINE HALBARKEITSGARANTIE FÜR EINE FÜR 30 JAHRE ZUGESICHERTE EIGENSCHAFT DES FAHRZEUGES: DA MUSS ICH KEIN RÜCKKAUFSANGEBOT ANNEHMEN, SCHON GAR NICHT, WENN ES JENSEITS VON GUT UND BÖSE IST. UND WENN ICH ALLE BEDINGUNGEN EINGEHALTEN HABE, DANN WIRD DAS AUTO IM ERNSTFALL AUCH NOCH IM 30STEN JAHR RINGSUM SANIERT, WENN DER GARANTIEGEBER KEIN ANDERES ANNEHMBARES ANGEBOT MACHT. SELBST WENN DAS AUTO DANN SCHON KURZ DAVOR WÄRE, ZU STAUB ZU ZERFALLEN. SO EINE GARANTIE HAT NIX; ABER AUCH GAR NIX MIT IRGENDEINEM ZEITWERT, WIRTSCHAFTLICHKEIT, RENTABILITÄT, RÜCKKAUFSANGEBOT, KILOMETRLEISTUNG ODER SONSTIGEM ZU TUN. WAS ÜBLICHERWEISE GEMACHT WIRD UND VOM GARANTIENEHMER AUCH TEILWEISE WOHLWOLLEND ANGENGENOMMEN WIRD, HAT DOCH NICHTS DAMIT ZU TUN, AUF WAS DER GARANTIENEHMER ANSPRUCH HÄTTE. WENN MAN MIR EIN VERNÜNFTIGES ANGEBOT GMACHT HÄTTE, HÄTTE ICH VIELLEICHT AUCH NICHT MEHR LANGE RUMGESTRITTEN. DA MAN DAS ABER NICHT FÜR NÖTIG HIELT, WIRD´S FÜR DEN HERSTELLER DANN NOCH TEURER, SO EINFACH IST DAS. OB DIR DAS NUN GEFÄLLT ODER NICHT.

Und wenn ich als Hersteller einen Fehler gemacht habe, und diesen dann auch noch dummerweise mit einer weitreichenden und einzigartigen Garantie verbunden habe, dann muss ich dafür grade stehen, egal wie schmerzlich das auch sein mag. Nennt man "unternehmerisches Risiko". Und wenn ich als Unternehmer meine Risiken nicht abgesichert habe, weil vielleicht auch gar nicht möglich, hab ich halt Pech gehabt, wenn doch was schief geht, was nicht versichert war. Grade stehen muss ich trotzdem dafür, auch wenn es die Existenz des Unternehmens kosten würde. Bei ganz Großen springt vielleicht der Staat ein. Aber nicht bei so Peanuts,, um die es hier für den Hersteller geht.

Das wird wohl auch der Grund sein, warum Mercedes (Daimler AG) immer versucht hat, die Rostprobleme am Kulanzweg und nicht als Garantieleistung abzuwickeln. Einfach um den Anschein aufrecht zu erhalten, damit kein weiterer Rechtsanspruch daraus abgeleitet werden kann.

Ich finde die Großbuchstaben äußerst unleserlich, deshalb verzichte ich darauf.

Auch wenn Mercedes die gegebene Garantie nicht erfüllt, kannst Du maximal den Wagen abzüglich der Nutzungsentgelte zurückgeben, den Kaufvertrag quasi aufheben.
So sahen es zumindest die Richter im VW Skandal. Was Du verlangst ist so, als wenn ein Käufer eines Skandaldiesels VW zum unwirtschaftlichen Nachrüsten mit einer ad blue Anlage verpflichtet hätte, und das wäre sogar möglich gewesen!

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Ich geb´s auf, bei Dir hat es wirklich keinen Sinn mehr, Tschüss!!!

Was hat denn die Nutzung damit zu tun, dass MB eine 30 jährige Durchrostungsgarantie gegeben hat.
Du vergleichst hier Äpfel mit Birnen. Im Abgaskandal geht es nur um eine zugesichert Eigenschaft des Produktes beim Neukauf.

Das ist was völlig anderes, wenn ich großspurig verspreche, dass die Karosse 30 Jahre keinen Schaden nimmt, bei sorgsamer Pflege.
Da spielt es auch keine Rolle, wenn das Auto in der Garantiezeit 25Millionen km als Taxi gelaufen wäre... Die Garantie bezieht sich nicht auf die Technik sondern lediglich auf die Haltbarkeit der Karosserie.
Der TE ist ja auch kein Einzelfall. Erst vor ein paar Jahren wurde MB vom Gericht dazu verdonnert, eine Karosserieinstandsetzung an einem W208 von fast 40k€ zu bezahlen.

Gruß

Jürgen

Zitat:

@Austro-Diesel schrieb am 28. April 2021 um 20:54:32 Uhr:


Das wird wohl auch der Grund sein, warum Mercedes (Daimler AG) immer versucht hat, die Rostprobleme am Kulanzweg und nicht als Garantieleistung abzuwickeln. Einfach um den Anschein aufrecht zu erhalten, damit kein weiterer Rechtsanspruch daraus abgeleitet werden kann.

Das ist der einzig wahre Grund. Und dann kommen eben auch so bizarre Entscheidungen dabei raus, dass man in ein 17 Jahre altes Auto noch eine 5-stellige Summe rein repariert. Alles natürlich auf "Kulanz". Und das behauptet man auch dann noch, obwohl man vorher 2x schriftlich bestätigt hat, dass Garantieansprüche aus der Durchrostungsgarantie bestehen und dass in deren Rahmen repariert wird. Man ist sich dann auch nicht zu blöd, diese Zusage schriftlich als "Versehen" hinzustellen. Schlimmer geht immer: Mercedes-Benz.

Und deshalb gibt's auch keine breit angelegte Klagewelle, weil man den Kunden erst mal versucht abzuwimmel, in der 2. Stufe kommt dann ein Minimalangebot. An dritter Stelle wird dem Kunden dann Fehlverhalten unterstellt. Und wenn das auch nix hilft, den renitenten Kunden abzuschütteln, wird dann eingelenkt und repariert oder ein anderer Vergleich gesucht. Und erst wenn das auch scheitert, kommt es u. U. zu einer Verurteilung. Da bleibt von denen, die einstmals auszogen, um sich mit einem Riesen anzulegen, nicht mehr viel übrig.

Genau so läuft's ja grad bei mir.

Zitat:

@Locke1971 schrieb am 28. April 2021 um 23:38:47 Uhr:


Was hat denn die Nutzung damit zu tun, dass MB eine 30 jährige Durchrostungsgarantie gegeben hat.
Du vergleichst hier Äpfel mit Birnen. Im Abgaskandal geht es nur um eine zugesichert Eigenschaft des Produktes beim Neukauf.

Das ist was völlig anderes, wenn ich großspurig verspreche, dass die Karosse 30 Jahre keinen Schaden nimmt, bei sorgsamer Pflege.
Da spielt es auch keine Rolle, wenn das Auto in der Garantiezeit 25Millionen km als Taxi gelaufen wäre... Die Garantie bezieht sich nicht auf die Technik sondern lediglich auf die Haltbarkeit der Karosserie.
Der TE ist ja auch kein Einzelfall. Erst vor ein paar Jahren wurde MB vom Gericht dazu verdonnert, eine Karosserieinstandsetzung an einem W208 von fast 40k€ zu bezahlen.

Gruß

Jürgen

Vergiss es, Jürgen, tomato67 wirst du nicht von seiner Zeitwert- oder Wirtschaftlickeitstheorie abbringen können. Das hab ich auch schon mehrmals erfolglos probiert.

Falls Du das Aktenzeichen und Gericht zu dem W208-Fall hast, würde mich natürlich brennend interessieren.

https://www.motor-talk.de/.../...er-mobilo-life-garantie-t4821287.html

Kannst ja selber nachlesen 😉 Wie viel hat deiner gelaufen?

Zitat:

@tomate67 schrieb am 29. April 2021 um 16:24:26 Uhr:


https://www.motor-talk.de/.../...er-mobilo-life-garantie-t4821287.html

Kannst ja selber nachlesen 😉 Wie viel hat deiner gelaufen?

Das is´n alter Hut, das kenn´ ich schon. Hier gings aber nicht um einen W208 sondern um einen Van, wo Mercedes noch rotzfrech behauptete, dass das Auto nicht als PKW sondern als LKW verkauft wurde und somit nicht unter die mobilo-life zählt. Das fand das Gericht dann aber doch nicht lustig und MB wurde verurteilt.

Meinen Kilometerstand verrat ich Dir nicht, weil der an der Stelle völlig unerheblich ist.

Hast Du das Urteil gelesen? Der Kläger hat ja Recht bekommen und gewonnen, aber

es wurden rund 15 Cent pro Kilometer für die Nutzung abgezogen. Bei 300.000km hieße das ca 45.000€.

Zitat:

@tomate67 schrieb am 29. April 2021 um 16:45:50 Uhr:


Hast Du das Urteil gelesen? Der Kläger hat ja Recht bekommen und gewonnen, aber

es wurden rund 15 Cent pro Kilometer für die Nutzung abgezogen. Bei 300.000km hieße das ca 45.000€.

Nun endlich könnte auch bei Dir der Groschen fallen (aber nur "könnte", also Konjunktiv).

Der Kläger hat sein Auto ZURÜCK GEGEBEN(!!!!!!), Zitat:

"Dem Kläger steht wegen der Verletzung der vertraglichen Verpflichtungen der Beklagten aus dem Garantieversprechen „MobiloLife“ ein Schadensersatzanspruch in Form eines Zahlungsanspruchs … Zug um Zug gegen Rückgabe des von dem Garantieversprechen erfassten Fahrzeugs an die Beklagte zu."

Dass man ihm dann, genau wie bei Dieselgate, was für die vorherige Nutzung des Fahrzeugs abzieht, ist völlig normal.

Ich will aber mein Auto gar nicht zurück geben, ich will´s ja nur vertragsgemäß repariert haben. Dort ging es um Schadenersatzansprüche, die sich ergeben, wenn wiederholt erfolglos nachgebessert wird. Bei mir geht es um Garantieleistungsanspruch, der noch vor Schadenersatzanspruch kommt. Das Eine hat aber mit dem Andern direkt nix zu tun. Das sind die berühmten Äpfel und Birnen von denen Jürgen sprach. Zumal der Geschädigte sich ja auch nicht auf den Schadenersatz verweisen lassen müsste, wenn er damit schlechter gestellt würde, als bei Nachbeserung. Denkst Du das Ding ist rechtskräftig geworden, weil der Kläger sich mit ner Handvoll Erdnüsse hat zufrieden stellen lassen. Wohl eher nicht.

Hier wird´s auch berechnet:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 19.650,27 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 05.09.2007 zu zahlen abzüglich eines Betrages, der sich wie folgt errechnet: 0,148 € x Tachostand in km zum Zeitpunkt der Rückgabe des Fahrzeuges an die Beklagte abzüglich 100.000 km, Zug-um-Zug gegen Übergabe des PKW, …, Erstzulassung …, Fahrzeug-Ident-Nr. …, zu bezahlen.

Wenn er also bspw. 150.000 km bei Rückgabe auf der Uhr hatte, dann werden ihm 50.000 km x 0,148 € von den 19.650,27 € abgezogen. Und davon kann er sich dann ein gleichwertiges mängelfreies Auto seiner Wahl kaufen.

Das ist eine völlig andere Situation als bei mir. Hast Du´s jetzt endlich verstanden???

Ich habe schon verstanden, dass Du von Mercedes eine unwirtschaftliche Reparatur verlangst. Deiner Theorie zufolge, müsste Mercedes sogar 50.000€ für die Instandsetzung deines 202ers bezahlen. Ich habe da Zweifel.
Witzig übrigens, dass Du meine Quelle nimmst und Zitate verwendest, die ich genau anders herum bewertet hätte.

Wir werden es ja sehen, Du wirst uns sicherlich auf dem Laufenden halten. Der verlinkte Prozess incl. Urteil und Revision hat vier Jahre gedauert(je zwei Jahre). Wie lange läuft deiner schon?

Gerichtsentscheidungen (zivil) sind für alle da!

Hallo Leute,

da ich der Meinung bin, dass mein Fall (Rostgarantie Daimler AG) von öffentlichem Interesse sein könnte, habe ich mich entschlossen, veröffentlichungsfähige Dokumente hier zu veröffentlichen (s. Anlage). Dazu gehören in erster Linie Entscheidungen der involvierten Gerichte.

Zunächst habe ich (bzw. mein Anwalt) im Oktober 2020 bei dem AG Stuttgart/Bad Cannstadt Antrag auf Prozesskostenhilfe wegen angestrebter Klage wegen Nachbesserung einer Garantieleistung (durchgerostete Längsträger) gestellt. Dieser Antrag wurde abgelehnt, da ich Kundendienste überzogen habe, und seit 2015 kein Eintrag im Serviceheft enthalten ist. Diese Begründung ist in meinem Fall in mehrfacher Hinsicht fehlerhaft:

1. Verkennt das Gericht, dass es vorliegend nicht um einen neuen Garantiefall geht, sondern um einen Garantiefall aus dem Jahre 2017, bei dem die Garantie zweifellos noch bestand und der nachgebessert bzw. überhaupt erst erbracht werden soll.

2. Allgemeine Garantieklauseln (z. B. Leistungsausschluss bei Überziehung von Wartungsdiensten), - so es sie denn vorliegend überhaupt gäbe (was bezweifelt wird) - die den Garantienehmer unbillig beachteiligen würden, sind unwirksam. Das hat der BGH (Urteil v. 17.10.2007 VIII ZR 251/06) bereits klar gestellt (s. u.). Konkret auf meinen Fall heißt das: es spielt keine Rolle, ob ich Kundendienste für einige Hundert km überzogen habe, da die Ursache des Garantiefalls (also Rost) darauf nicht zurückzuführen wäre.

3. Ebenso verkennt das Gericht, dass es schon deshalb keine Rolle spielen würde, ob man die Wartungsdienste überzogen hat, da man mit jedem neuen Wartungsdienst ohnehin in die mobilo-life-Garantie wieder einsteigt, s. hier (unten! auf "mobilo-life" klicken, nicht bei "mobilo", das sind 2 verschiedene Garantien, je nach EZ):

https://www.mercedes-benz-allgaeu.de/.../mobilitaetsgarantien.html

Das Gericht kann die Ablehnung des PKH-Antrags also nicht auf die Überziehung von Wartungsdiensten stützen.

4. Zudem ist noch ein formaler Fehler drin: Gegen die Versagung von PKH gibt es das Rechtsmittel der "Beschwerde" und nicht, wie vom AG in der Rechtsmittelbelehrung ausgeführt, die "Berufung". Dies wurde vom LG Stuttgart, wo der Fall jetzt anhängig ist, mit neuem Az. bereits richtig gestellt.

BGH: "Eine Klausel in einem vom Garantiegeber formularmäßig verwendeten Ge-brauchtwagengarantievertrag, die für den Fall, dass der Garantienehmer die vom Fahrzeughersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-, In-spektions- und Pflegearbeiten nicht durchführen lässt, die Leistungspflicht des Garantiegebers unabhängig von der Ursächlichkeit für den eingetretenen Scha-den ausschließt, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Kunden un-wirksam."

Also hast du bereits vom LG die PKH zugesagt bekommen?
Nimm dich deine Adresse raus aus dem Urteil.

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