Kind beschädigt parkendes Auto

Hallo an alle,

vor 2 Tagen hat ein 7 Jähriger Junge mit seinem Roller mein parkendes Auto beschädigt. Der Vater hat dann Angeboten dies Privat zu regeln da er eine PHV hat , allerdings hatte ich zweifel daran und habe ihm angeboten das ich gerne die Polizei holen würde um die Personalien zu sichern und alles schriftlich zu haben, sodass wir danach immernoch alles regeln können.

Als die Polizei dann kam nahmen diese alles auf und gaben mir den üblichen weissen Zettel den man nach einem Verkehrsunfall bekommt.

Meine Frage ist jetzt was ich als nächstes zu tun habe? Muss ich mit dem Zettel zu einem Gutachter gehen oder meldet der Vater des jungen das seiner Versicherung? Was passiert wenn er es nicht meldet und einfach gar nichts macht?

Danke im Voraus

Beste Antwort im Thema

Gut das ich nicht in Deiner Nachbarschaft wohne oder Du im Urlaub mein Nachbar bist.
Frei nach dem Motto: "Das waren meine Kinder, da habe Sie jetzt Pech gehabt."

Vielleicht kommst Du auch mal auf die Idee, Deinen Kindern beizubringen fremdes Eigentum zu respektieren, anstatt ihnen schon im Vorfeld Ausreden zu liefern.

Insbesondere Deine Ausführungen unter Punkt 4 disqualifizieren Dich selbst...

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Zitat:

@Franklyn67 schrieb am 7. August 2020 um 10:38:14 Uhr:



Zitat:

@rrwraith schrieb am 7. August 2020 um 00:18:19 Uhr:


Warum behaupten fast alle hier, das Kind müsse dem Gesetz nach nicht haften?
Ein kurzer Blick ins BGB hilft: § 828 (1) Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.
Das Kind ist 7 jahre alt und damit deliktfähig.

Ist es nicht dann so, dass bei vorhandener Einsichtsfähigkeit das Kind voll haftet und die Forderung 30 Jahre besteht?
Ich meine mich dunkel an einen Fall zu erinnern, bei dem der Geschädigte in einem vergleichbaren Fall das volle Programm mit Anwalt, SV, Gutachten ect. durchgezogen und Recht bekommen hat!

Bei Uneinsichtigkeit des Vaters würde ich nach vorheriger Rücksprache mit meinem Anwalt so verfahren!

Bei Vorsatz. Nicht bei einem Unfall.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 7. August 2020 um 10:41:44 Uhr:


Für Unfälle im Straßenverkehr liegt die Grenze aber mittlerweile bei 10 Jahren.
Ich denke mal daß das als Straßenverkehrsunfall zählt (100% sicher bin ich mir aber nicht).

Gruß Metalhead

Das mit 10 Jahren gilt für den motorisierten Straßenverkehr.

Da gehts darum, dass ein Kind durch die schnellen Bewegungen im Straßenverkehr mit Kraftfahrzeugen überfordert ist.

Wenn es aber auf einer Straße ganz ohne Verkehr in das parkende Auto fährt, ist das nicht unbedingt gegeben. Es gab dann keine Bewegungen, die das Kind hätten überfordern können.

Zitat:

@aMieX schrieb am 7. August 2020 um 10:59:47 Uhr:


Da gehts darum, dass ein Kind durch die schnellen Bewegungen im Straßenverkehr mit Kraftfahrzeugen überfordert ist.
Wenn es aber auf einer Straße ganz ohne Verkehr in das parkende Auto fährt, ist das nicht unbedingt gegeben. Es gab dann keine Bewegungen, die das Kind hätten überfordern können.

Naja, Mami sagt aber immer "immer 2x Gucken und dann so schnell wie möglich über die Straße gehen".

Daß das hier gegebenenfalls eine 30er Zone war und das Kind sich auch Zeit hätte lassen können, war ihm nicht klar (es hat eine Straße schnellstmöglich überquert und sich dabei mit seinem Roller lang gelegt und das Auto zerkratzt).

Wie das im Ernstfall vor Gericht ausgehen würde weiß ich nicht, aber auf der sicheren Seite würde ich mich dabei keinesfalls fühlen.

Gruß Metalhead

Zitat:

@aMieX schrieb am 7. August 2020 um 10:59:47 Uhr:



Zitat:

@metalhead79 schrieb am 7. August 2020 um 10:41:44 Uhr:


Für Unfälle im Straßenverkehr liegt die Grenze aber mittlerweile bei 10 Jahren.
Ich denke mal daß das als Straßenverkehrsunfall zählt (100% sicher bin ich mir aber nicht).

Gruß Metalhead

Das mit 10 Jahren gilt für den motorisierten Straßenverkehr.

Da gehts darum, dass ein Kind durch die schnellen Bewegungen im Straßenverkehr mit Kraftfahrzeugen überfordert ist.

Wenn es aber auf einer Straße ganz ohne Verkehr in das parkende Auto fährt, ist das nicht unbedingt gegeben. Es gab dann keine Bewegungen, die das Kind hätten überfordern können.

Steht wo?

Paragraph 828, Abs. 2:
"Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug [...] einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. Das gilt nicht, wenn er die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt hat."

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Eigentlich ist die PHP dafür da, solche Schäden zu begleichen.
Vielleicht machst sie dies ja einfach, ein Anruf bei der Versicherung würde genügen

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 7. August 2020 um 10:53:59 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 7. August 2020 um 10:43:14 Uhr:


Da liegst Du falsch ... nur den Schadensumfang und dessen Verursachung durch das Kind müsste der Geschädigte nachweisen. Dass der Schaden vom Kind verursacht wurde, ist hier bereits eingestanden. Die Aufsichtpflichtigen müssen sich nun aus ihrer grundsätzlich gegebenen Haftung entlasten.

Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass die Nachweispflicht nicht verletzt wurde. Dass es anders war, müsste der Geschädigte nachweisen. Und ein 7-Jähriger darf sich selbstverständlich auf dem Gehweg mit dem Roller ohne ständige Aufsicht bewegen. Zumal der Sturz auch genau so passiert wäre, wenn der Vater 3 m daneben gestanden wäre.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 7. August 2020 um 10:53:59 Uhr:



Zitat:

Das Gekapere des threads finde ich nämlich nicht i.O..

Wo findest Du in diesem Thread OT?

Mit dem Prozesssrecht bist Du nicht vertraut. Macht nix. Kannst meinen was Du magst.

Wenn Du jetzt noch mal vormachst, wie man ein ordnungsgemäß parkendes Auto auf dem Gehweg rollernd am linken vorderen Kotflügel verbeult, dann bist Du mein Held.

Der TE ist der Fragesteller. Diese Position haben aber mal wieder andere für sich in Anspruch genommen ... 🙄

Zitat:

@celica1992 schrieb am 7. August 2020 um 11:05:12 Uhr:


Eigentlich ist die PHP dafür da, so he

Richtig, und selbst wenn einer noch eine HP hat für die eine Verletzung der Aufsichtspflicht nötig ist (wer hat sowas noch?), wird das halt passend ausgesagt. 😉

Warum man dafür allerdings Polizei braucht erschließt sich mir immer noch nicht.

Gruß Metalhead

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 7. August 2020 um 11:05:22 Uhr:



Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 7. August 2020 um 10:53:59 Uhr:


Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass die Nachweispflicht nicht verletzt wurde. Dass es anders war, müsste der Geschädigte nachweisen. Und ein 7-Jähriger darf sich selbstverständlich auf dem Gehweg mit dem Roller ohne ständige Aufsicht bewegen. Zumal der Sturz auch genau so passiert wäre, wenn der Vater 3 m daneben gestanden wäre.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 7. August 2020 um 11:05:22 Uhr:



Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 7. August 2020 um 10:53:59 Uhr:


Wo findest Du in diesem Thread OT?

Mit dem Prozesssrecht bist Du nicht vertraut. Macht nix. Kannst meinen was Du magst.

Wenn Du jetzt noch mal vormachst, wie man ein ordnungsgemäß parkendes Auto auf dem Gehweg rollernd am linken vorderen Kotflügel verbeult, dann bist Du mein Held.

Der TE ist der Fragesteller. Diese Position haben aber mal wieder andere für sich in Anspruch genommen ... 🙄

Aber mit der Haftung bei Schadenfällen. Das sichert mir mein in guten Jahren sechsstelliges Gehalt, mein Einzelbüro und meinen Dienstwagen...

Gerichtsverhandlungen kenne ich nur als Zeuge, wo ich meine Gutachten in der Regel erfolgreich verteidig.

Für eine Delle im Kotflügel reicht ein Schlenker und der Einschlag des Lenkerendes ins Blech. Gar kein Problem.

Edit:
In der Einbahnstraße natürlich auch links. Danke @metalhead79

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 7. August 2020 um 11:09:22 Uhr:


Für eine Delle im Kotflügel reicht ein Schlenker und der Einschlag des Lenkerendes ins Blech. Gar kein Problem.

Er meint vermutlich einen linken Kotflügel könne man nicht verdellen weil der normalerweise Richtung Fahrbahn zeigt.

Allerdings wird beispielsweise in Einbahnstraßen auch links geparkt, oder das Kind wollte zwischen zwei Fahrzeugen hindurch die Seite wechseln.

Möglich wäre natürlich auch daß der PKW gegen die Fahrtrichtung nicht vorschriftsmäßig abgestellt war.
Wäre das Unfallursächlich? Vermutlich nicht und anstatt des vorderen Kotflügels wäre er hinten verbeult.
Dieser würde sich nicht so einfach tauschen lassen und der Schaden wäre noch höher. 😉

Gruß Metalhead

Das hilft nicht weiter Hannes. Abweichungen vom Normalfall sind nunmal nicht ersichtlich. Vom Gehweg schlenkert man halt an das andere Links. Nix für ungut ...

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 7. August 2020 um 11:17:28 Uhr:


Das hilft nicht weiter Hannes. Abweichungen vom Normalfall sind nunmal nicht ersichtlich. Vom Gehweg schlenkert man halt an das andere Links. Nix für ungut ...

Wieso? In der Einbahnstraße kein Problem. Auch in engen Straßen kann man entgegen der Fahrtrichtung parken. Ich sehe Dein Problem nicht? Oder musst Du jetzt mangels Argumenten auf so einem Blödsinn rumreiten?

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 7. August 2020 um 11:07:29 Uhr:



Zitat:

@celica1992 schrieb am 7. August 2020 um 11:05:12 Uhr:


Eigentlich ist die PHP dafür da, so he

Richtig, und selbst wenn einer noch eine HP hat für die eine Verletzung der Aufsichtspflicht nötig ist (wer hat sowas noch?), wird das halt passend ausgesagt. 😉
Warum man dafür allerdings Polizei braucht erschließt sich mir immer noch nicht.

Gruß Metalhead

Das wird hier vom TE begründet.

https://www.motor-talk.de/.../...digt-parkendes-auto-t6920225.html?...

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 7. August 2020 um 11:22:29 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 7. August 2020 um 11:17:28 Uhr:


Das hilft nicht weiter Hannes. Abweichungen vom Normalfall sind nunmal nicht ersichtlich. Vom Gehweg schlenkert man halt an das andere Links. Nix für ungut ...

Wieso? In der Einbahnstraße kein Problem. Auch in engen Straßen kann man entgegen der Fahrtrichtung parken. Ich sehe Dein Problem nicht? Oder musst Du jetzt mangels Argumenten auf so einem Blödsinn rumreiten?

Du bist der Reiter, Hannes. Der TE hat nirgends etwas von Einbahnstraße oder sonstigen besonderen Konstellationen geschrieben. Also legt man die auch nicht zu Grunde.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 7. August 2020 um 11:27:03 Uhr:



Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 7. August 2020 um 11:22:29 Uhr:


Wieso? In der Einbahnstraße kein Problem. Auch in engen Straßen kann man entgegen der Fahrtrichtung parken. Ich sehe Dein Problem nicht? Oder musst Du jetzt mangels Argumenten auf so einem Blödsinn rumreiten?

Du bist der Reiter, Hannes. Der TE hat nirgends etwas von Einbahnstraße oder sonstigen besonderen Konstellationen geschrieben. Also legt man die auch nicht zu Grunde.

Also, Zusammenfassung:

7-Jähriger fährt alleine auf dem Roller: darf er. Beschädigt dabei ein Auto: nicht deliktfähig, der 7-Jährige haftet nicht. Die Eltern haften nur, wenn die Aufsichtspflicht verletzt war: war sie nicht. 7-Jährige dürfen sich durchaus auf vertrauten Wegen alleine bewegen, zumal der Anstoß genau so auch hätte passieren können, wenn die Eltern daneben gestanden wären.

Fazit:
TE ist hier auf die Kulanz des Vaters angewiesen.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 7. August 2020 um 11:32:38 Uhr:


Also, Zusammenfassung:
7-Jähriger fährt alleine auf dem Roller: darf er.

Richtig!

Zitat:

Beschädigt dabei ein Auto: nicht deliktfähig, der 7-Jährige haftet nicht.

Falsch!

Die Erweiterung der Deliktunfähigkeit bis zur Vollendung des 10. Lebensjahrs greift nur bei Unfällen im fließenden Verkehr. Hätte das Kind den Unfall mit einem fahrenden Auto verursacht, würde es nicht haften.

Zitat:

Fazit:
TE ist hier auf die Kulanz des Vaters angewiesen.

Ganz falsch.

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