Kind beschädigt parkendes Auto
Hallo an alle,
vor 2 Tagen hat ein 7 Jähriger Junge mit seinem Roller mein parkendes Auto beschädigt. Der Vater hat dann Angeboten dies Privat zu regeln da er eine PHV hat , allerdings hatte ich zweifel daran und habe ihm angeboten das ich gerne die Polizei holen würde um die Personalien zu sichern und alles schriftlich zu haben, sodass wir danach immernoch alles regeln können.
Als die Polizei dann kam nahmen diese alles auf und gaben mir den üblichen weissen Zettel den man nach einem Verkehrsunfall bekommt.
Meine Frage ist jetzt was ich als nächstes zu tun habe? Muss ich mit dem Zettel zu einem Gutachter gehen oder meldet der Vater des jungen das seiner Versicherung? Was passiert wenn er es nicht meldet und einfach gar nichts macht?
Danke im Voraus
Beste Antwort im Thema
Gut das ich nicht in Deiner Nachbarschaft wohne oder Du im Urlaub mein Nachbar bist.
Frei nach dem Motto: "Das waren meine Kinder, da habe Sie jetzt Pech gehabt."
Vielleicht kommst Du auch mal auf die Idee, Deinen Kindern beizubringen fremdes Eigentum zu respektieren, anstatt ihnen schon im Vorfeld Ausreden zu liefern.
Insbesondere Deine Ausführungen unter Punkt 4 disqualifizieren Dich selbst...
277 Antworten
Für die Eltern geht gar nichts in die Hose, wenn er es seiner Haftpflicht meldet.
Die prüfen und zahlen oder wehren unberechtigte Forderungen ab.
Das Kind wird wohl nicht auf der Strasse gefahren sein. Einfach beim nächsten Mal vernünftig parken oder sich eine Garge mieten.
Auto = Gebrauchsgegenstand
Zitat:
@Uwe.Pampus schrieb am 7. August 2020 um 08:52:24 Uhr:
Mal ne gewisse Sabberei von mir als 4 - fachen Vater hierzu.
Jetzt habt ihr hier einmal die Ansicht eines 4 fachen Vaters gelesen.
Mit Deiner asozialen und egoistischen Einstellung bestätigst Du leider das Vorurteil vieler Menschen.
Gott sei Dank gibt es aber auch die "kinderreichen" Eltern, die wissen, was Recht ist, Moral und Anstand besitzen und diese Werte auch ihren Kindern vermitteln...
Zitat:
@Jigga96 schrieb am 6. August 2020 um 17:40:40 Uhr:
Ich habe halt Sorge das der Vater jetzt so ziemlich gar nichts macht, da er nachdem die Polizei kam ziemlich pampig geworden ist.
Für was sollte die Polizei überhaupt gut sein? Da wäre ich auch angepisst gewesen.
Man war sich doch scheinbar einig und Personalien austauschen hätte doch gereicht.
Wundert mich daß die überhaupt gekommen sind?
Gruß Metalhead
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Zitat:
@berlin-paul schrieb am 7. August 2020 um 09:40:56 Uhr:
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 7. August 2020 um 06:49:04 Uhr:
Kinder mit 7 Jahren dürfen alleine Wege bewältigen, ganz ohne Verletzung der Aufsichtspflicht.
....Die Eltern sind hier in der Darlegungs- und Beweislast.
Grundsätzlich falsch. Der Geschädigte hat die Beweislast.
Zitat:
@zille1976 schrieb am 7. August 2020 um 10:02:40 Uhr:
Das Kind wird wohl nicht auf der Strasse gefahren sein. Einfach beim nächsten Mal vernünftig parken oder sich eine Garge mieten.Auto = Gebrauchsgegenstand
Ich hoffe das ist Ironie!
"wird wohl" sagt ja schon alles.
Man kann ja auch vernünftig parken, z.B. ausgewiesener Parkstreifen am Gehsteigrand.
Das Kind "wird wohl" auf Gesteig gefahren sein und "höchster Wahrscheinlichkeit" nach, an das vorschriftsmäßig geparkte Auto gestoßen sein. Kann aber auch ganz anders sein.
Nicht jeder hat eine Garage am Wohnort, Arbeitsplatz, beim Einkaufen, oder wo auch immer man sich gerade befindet.
Zitat:
@jansen75 schrieb am 7. August 2020 um 09:06:52 Uhr:
Insbesondere Deine Ausführungen unter Punkt 4 disqualifizieren Dich selbst...
Wie bereits erwähnt: bei einem Gehwegparker würde ich das ganz genauso sehen. Bei einem ordnungsgemäß geparkten Fahrzeug, dessen Besitzer mir gegenüber zivilisiert auftritt und keine völlig überzogenen Forderungen stellt, nicht.
Zitat:
@zille1976 schrieb am 7. August 2020 um 10:02:40 Uhr:
Das Kind wird wohl nicht auf der Strasse gefahren sein. Einfach beim nächsten Mal vernünftig parken oder sich eine Garge mieten.Auto = Gebrauchsgegenstand
Ordnungsgemäß parkendes Auto, Kotflügel vorne links ...
Grad bei der Kita Sonnenscheinchen gelesen: Ausflug zu deinem Auto ... als Gruppengebrauchsgegenstandsbehoppsenevent ... Du bist da ja sehr entspannt ... 😁 (nur ein Spaß)
Zitat:
@aMieX schrieb am 6. August 2020 um 21:23:16 Uhr:
Wäre ich der Vater, würde ich sogar prüfen, ob nicht auch dem Roller von meinem Kind was fehlt, oder dem Kind selber und dann ggf. sogar Ansprüche gegen den PKW Halter stellen.
Stichwort: Betriebsgefahr
Dafür müsste der PKW aber zumindest falsch geparkt gewesen sein.
Denn was hätte der Idealfahrer anders gemacht als der PKW Halter (das ist IMHO vorraussetzung für Haftung aus Betriebsgefahr)?
EDID: hat sich ja schon geklärt.
Gruß Metalhead
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 6. August 2020 um 21:59:52 Uhr:
Die Argumentation die den Vater aus der Haftung bringen könnte, bringt zwangsläufig den Sohn in die Haftung und umgekehrt.
Einen 7-Jähriger haftet? Im Straßenverkehr??
Gruß Metalhead
Zitat:
@rrwraith schrieb am 7. August 2020 um 00:18:19 Uhr:
Warum behaupten fast alle hier, das Kind müsse dem Gesetz nach nicht haften?
Ein kurzer Blick ins BGB hilft: § 828 (1) Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.
Das Kind ist 7 jahre alt und damit deliktfähig.
Ist es nicht dann so, dass bei vorhandener Einsichtsfähigkeit das Kind voll haftet und die Forderung 30 Jahre besteht?
Ich meine mich dunkel an einen Fall zu erinnern, bei dem der Geschädigte in einem vergleichbaren Fall das volle Programm mit Anwalt, SV, Gutachten ect. durchgezogen und Recht bekommen hat!
Bei Uneinsichtigkeit des Vaters würde ich nach vorheriger Rücksprache mit meinem Anwalt so verfahren!
Zitat:
@rrwraith schrieb am 7. August 2020 um 00:18:19 Uhr:
Das Kind ist 7 jahre alt und damit deliktfähig.
Für Unfälle im Straßenverkehr liegt die Grenze aber mittlerweile bei 10 Jahren.
Ich denke mal daß das als Straßenverkehrsunfall zählt (100% sicher bin ich mir aber nicht).
Gruß Metalhead
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 7. August 2020 um 10:18:06 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 7. August 2020 um 09:40:56 Uhr:
Die Eltern sind hier in der Darlegungs- und Beweislast.
Grundsätzlich falsch. Der Geschädigte hat die Beweislast.
Da liegst Du falsch ... nur den Schadensumfang und dessen Verursachung durch das Kind müsste der Geschädigte nachweisen. Dass der Schaden vom Kind verursacht wurde, ist hier bereits eingestanden. Die Aufsichtpflichtigen müssen sich nun aus ihrer grundsätzlich gegebenen Haftung entlasten.
So ... ich beantworte hier nur noch etwaige Nachfragen des TE. Das Gekapere des threads finde ich nämlich nicht i.O..
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 7. August 2020 um 10:43:14 Uhr:
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 7. August 2020 um 10:18:06 Uhr:
Grundsätzlich falsch. Der Geschädigte hat die Beweislast.
Da liegst Du falsch ... nur den Schadensumfang und dessen Verursachung durch das Kind müsste der Geschädigte nachweisen. Dass der Schaden vom Kind verursacht wurde, ist hier bereits eingestanden. Die Aufsichtpflichtigen müssen sich nun aus ihrer grundsätzlich gegebenen Haftung entlasten.
Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass die Nachweispflicht nicht verletzt wurde. Dass es anders war, müsste der Geschädigte nachweisen. Und ein 7-Jähriger darf sich selbstverständlich auf dem Gehweg mit dem Roller ohne ständige Aufsicht bewegen. Zumal der Sturz auch genau so passiert wäre, wenn der Vater 3 m daneben gestanden wäre.
Zitat:
Das Gekapere des threads finde ich nämlich nicht i.O..
Wo findest Du in diesem Thread OT?
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 7. August 2020 um 09:40:56 Uhr:
Wenn ein Kind nicht in der Lage ist mit einem Roller über die Straße zu kommen, ohne in ordnungsgemäß parkende Fahrzeuge zu fahren, dann war das Kind noch nicht hinreichend geübt mit dem Roller, um unbeaufsichtigt damit im Straßenverkehr teilzunehmen, ...
Mit der Argumentation könntest du aber jedem die nötigen Fähigkeiten im Straßenverkehr absprechen (offensichtlich konnte der 50-Jährige rechts vor links nicht hinreichend unterscheiden und hat dadurch einen Unfall verursacht --> nicht hinreichend geübt Auto zu fahren 😁).
Gruß Metalhead