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Vorleistung notwendig für neues Auto nach Totalschaden

Themenstarteram 12. Oktober 2019 um 18:34

Hallo zusammen,

mir ist jemand ins Auto hinten rein gefahren und lt. Gutachter ist es ein Totalschaden.

D.h. ich werde mir ein neues Auto kaufen müssen und bin mittlerweile auch schon auf der Suche. Einen Mietwagen habe ich momentan noch nicht, werde ich mir aber ggf. nächste Woche holen müssen.

Meine Frage ist nun wie es mit dem neuen Auto aussieht. Ich kann diesen erst bezahlen, wenn ich das Geld von der Versicherung bekommen habe. Und das kann dauern, oder?

Was ist mit der Zeit bis zu Auszahlung? Kann ich so lange einen Mietwagen bzw. Nutzungsausfall verlangen? Macht es überhaupt Sinn, jetzt schon zu suchen, wenn ich das Auto eh erst in ein paar Wochen (?) abholen bezahlen und anmelden kann? Oder bin ich verpflichtet in Vorleistung zu gehen? :confused:

Freundliche Grüße

Beste Antwort im Thema

ich hatte viele Jahre mit Rechtsanwälten zu tun. Vorrangig vertreten die ihre eigenen Interessen, die müssen ja schließlich von was leben

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Meiner Schwiegermutter ist im September einer drauf gefahren und bis heute keine Kohle da der Verursacher behauptet nur teilweise Schuld zu sein. Gib die Sache gleich zum Anwalt spart evtl. Zeit. Wir haben es auch zum Anwalt gegeben da nun 8 Wochen rum sind

Direkt zum Anwalt für Verkehrsrecht gehen, den muss die gegnerische Versicherung bezahlen.

Nimmst Du Dir keinen Anwalt, wirst Du nicht alles an Entschädigung bekommen was Dir zusteht.

Mir ist aktuell jemand beim Spurwechsel ins Auto gefahren, seine Versicherung hat geschrieben, ich solle, bevor ich einen Kredit aufnehme, noch einmal die Versicherung kontaktieren.

(mein Gegner meint auch nicht Schuld zu sein, er war auf der Linksabbiegerspur mit roter Ampel, ich auf der Geradeausspur mit grüner Ampel - sein Vorwurf: Sie haben Gas gegeben. Hallo - soll ich bremsen, wenn ich auf eine grüne Ampel zufahre?)

Wow, zwei Beiträge und jeder empfiehlt den Gang zum Anwalt. Liest man sonst selten.

Der Anwalt wird dir dann hoffentlich alles weitere sagen. Ob du zur Vorleistung verpflichtet bist, richtet sich nach deinen finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen. Bar oder Kredit - wären zwei Möglichkeiten.

Peter - ohne Anwalt steht Otto Normalverbraucher doch im Wald...

Der Anwalt klärt ihn dann auf (anders als Mutti das gemacht hat).

Stimme euch doch vollkommen zu. Nur liest du früher oder später bestimmt auch hier die Kommentare, dass man das alles auch ohne Anwalt selbst regulieren kann. Kostet nur unnötig Geld usw.

Tipp noch @Soupman: Lass keinen Gutachter von der gegnerischen Versicherung an dein Auto. Selbst einen deines Vertrauens beauftragen. Und pass beim Restwert auf. Regelmäßig kommt die Versicherung mit einem Aufkäufer um die Ecke, der zwei weit entfernt sitzt, aber den vom Gutachter ermittelten Restwert deutlich überbietet.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 12. Oktober 2019 um 21:15:52 Uhr:

Regelmäßig kommt die Versicherung mit einem Aufkäufer um die Ecke, der zwei weit entfernt sitzt, aber den vom Gutachter ermittelten Restwert deutlich überbietet.

wo wäre da jetzt speziell das problem für den geschädigten? ich kann da keines erkennen... :confused:

Themenstarteram 12. Oktober 2019 um 19:21

Vielen Dank für die Antworten!

Einen Gutachter habe ich selber beauftragt. Ist es beim Totalschaden nicht relativ egal wie hoch der Restwert ausfällt? Den Wiederbeschaffungswert bekomme ich doch eh gesamt wieder?

Die Dif zwischen Restwert und Wiederbeschaffungswert von der Versicherung und den Restwert vom Aufkäufer, der verpflichtet ist, das Auto abzunehmen?

Wäre nicht das erste Mal, dass der Aufkäufer der Versicherung dann zur Abholung und Bezahlung nicht erscheint, die im Gutachten aber nicht mehr ans ihr Gebot gebunden sind.

richtig @Soupman - dir kann es eigentlich egal sein, an wen du verkaufst. du erhälst den wiederbeschaffungswert.

die hier vertretenen anwälte schreien aber immer am lautesten, wenn plötzlich jemand mehr auf den schrottkarren bietet, als der werkstattkumpel vom sachverständigen.. warum? schmälert es doch den gegenstandswert der regulierung und somit auch die gebühr des anwaltes.

gerade bei unklarer haftung oder wenn speziell noch eine gegenüberstellung (egal ob gerichtlich oder außergerichtlich) erforderlich sein sollte, ist es denkbar ungünstig, wenn das beschädigte fahrzeug schon vor eintreffen des gutachtens bei der versicherung verkauft ist. dann hat der geschädigte u.u. auch mal ein problem.

und @PeterBH - in all den jahren hatte ich genau 1x ein problem mit dem aufkäufer im kh-schadenfall - warum? weil der geschädigte originalteile aus dem fahrzeug demontiert hat... so doof muss man erst mal sein.. und sich dann noch beschweren.. die aufkäufer in den börsen überlegen sich 2x ob sie nachverhandelt oder angebote verstreichen lassen.. ruck zuck fliegen die aus der börse... also nicht immer gleich hal­lu­zi­nie­ren....

Wie viele Totalschäden hattest du denn in all den Jahren?

1/2 ? :D

Zitat:

@PeterBH schrieb am 12. Oktober 2019 um 21:34:03 Uhr:

Wie viele Totalschäden hattest du denn in all den Jahren?

ich zähle die leider nicht jeden tag, tut mir leid! vielleicht hast du auch einfach nicht verstanden, dass ich nicht von mir privat geschrieben habe.. wobei das wohl eher auf den tomold zutrifft.. aber gehe mal davon aus, dass ich wöchentlich schon einige totalschäden auf dem tisch habe.. sowohl kasko als auch kh.

Dann tippe ich mal auf Versicherungsmitarbeiter.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 12. Oktober 2019 um 21:45:11 Uhr:

Dann tippe ich mal auf Versicherungsmitarbeiter.

war das nicht jedem klar???? :confused::rolleyes::D

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