Kind beschädigt parkendes Auto
Hallo an alle,
vor 2 Tagen hat ein 7 Jähriger Junge mit seinem Roller mein parkendes Auto beschädigt. Der Vater hat dann Angeboten dies Privat zu regeln da er eine PHV hat , allerdings hatte ich zweifel daran und habe ihm angeboten das ich gerne die Polizei holen würde um die Personalien zu sichern und alles schriftlich zu haben, sodass wir danach immernoch alles regeln können.
Als die Polizei dann kam nahmen diese alles auf und gaben mir den üblichen weissen Zettel den man nach einem Verkehrsunfall bekommt.
Meine Frage ist jetzt was ich als nächstes zu tun habe? Muss ich mit dem Zettel zu einem Gutachter gehen oder meldet der Vater des jungen das seiner Versicherung? Was passiert wenn er es nicht meldet und einfach gar nichts macht?
Danke im Voraus
Beste Antwort im Thema
Gut das ich nicht in Deiner Nachbarschaft wohne oder Du im Urlaub mein Nachbar bist.
Frei nach dem Motto: "Das waren meine Kinder, da habe Sie jetzt Pech gehabt."
Vielleicht kommst Du auch mal auf die Idee, Deinen Kindern beizubringen fremdes Eigentum zu respektieren, anstatt ihnen schon im Vorfeld Ausreden zu liefern.
Insbesondere Deine Ausführungen unter Punkt 4 disqualifizieren Dich selbst...
277 Antworten
Wahnsinn wie viele es hier sensationell finden, dass man nicht zahlen muss, wenn das deliktunfähige Blag einen Wagen verunstaltet.
Früher (vor +/- 20 Jahren) sind die Eltern noch in die Versicherungsagentur gekommen und man hat gemeinsam an der Formulierung gefeilt, damit auch ja die Aufsichtspflicht verletzt war, damit der arme Geschädigte seine Kohle kriegt.
Heute nur noch armselige Hähme und Schadenfreude. Widerlich!!
Nix widerlich... willkommen in der tollen modernen Zeit.
Die Gesellschaft hat sich in den Jahren gewandelt, Werte wie Anstand, Charakter oder Moral werden von immer mehr Leuten als staubig, veraltet, wertlos, nicht mehr in die heutige Zeit passend abgekanzelt.
Weil würde man an diesen (alten) Werten, Werten früherer Generationen festhalten fühlt man sich ja in so manchen Situationen / Dingen des Lebens eingeschränkt.
Komischerweise sind es genau die Leute, die dann wenn es ihnen in den Kram paßt z.B. wie in diesem Fall genau nach Anstand & Moral schreien.
Eigentlich bin ich persönlich konservativ eingestellt und würde gerne an den Werten der Generationen der Groß- und Urgroßvater festhalten... aber bei diesem "Sodom und Gomorra", das inzwischen vorherrscht... nein, Moral / Anstand ist als alter staubiger Scheiß abgeschafft, deshalb würde ich dem Vater dieses 7 Jährigen raten gemäß der gesetzlichen Regelung nichts zu bezahlen und auch die Versicherung nicht durch irgendwelche ausgefeilten Angaben zum Zahlen zu bewegen - das wäre übrigends mal so nebenbei erwähnt Versicherungsbetrug.
Für den Geschädigten zwar blöd, aber die Gesetze sind nun einmal so wie sie sind...
Zitat:
@gast356 schrieb am 6. August 2020 um 22:55:50 Uhr:
Für den Geschädigten zwar blöd, aber die Gesetze sind nun einmal so wie sie sind...
Die Gesetze waren früher nicht anders.
Meine Haftpflicht hat die entsprechende Klausel. Ich würde die auch zahlen lassen, sofern der Geschädigte nicht völlig aus der Rolle fällt und/oder überzogene Forderungen stellt. Z.B. mit dem 20 Jahre alten Auto auf eine Reparatur in der Fachwerkstatt besteht.
Und wie gesagt: absolutes No-Go sind Gehwegparker. Die würden keinen Cent sehen.
vielleicht ist es ja auch unmoralisch sich von jemanden einen Schaden erstatten zu lassen, der diesen gar nicht zu verantworten hat?
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Warum behaupten fast alle hier, das Kind müsse dem Gesetz nach nicht haften?
Ein kurzer Blick ins BGB hilft: § 828 (1) Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.
Das Kind ist 7 jahre alt und damit deliktfähig.
Berlin Paul hat völlig Recht, der Vater sollte ohne sich zu zieren zahlen und sich das Geld von seiner Privathaftpflicht zurückholen. Alles Andere würde weitere enorme Kosten verursachen.
Wir wissen viel zu wenig, um die Schuldfähigkeit des Kindes abschließend zu beurteilen.
Ja, es war ein geparktes Auto und das Kind hat das 7. Lebensjahr bereits vollendet.
Aber vielleicht war das Kind durch ein weiteres fahrendes Kfz irritiert?
Dann sind wir nämlich wieder ganz schnell bei der Deliktunfähigkeit vom Kind.
Das dümmste was man in dem Fall hier machen kann wäre, den Schaden aus eigener Tasche vorzustrecken.
Man meldet den Fall seiner Haftpflicht. Die kümmert sich um alles.
Zitat:
@rrwraith schrieb am 7. August 2020 um 00:18:19 Uhr:
Warum behaupten fast alle hier, das Kind müsse dem Gesetz nach nicht haften?
Ein kurzer Blick ins BGB hilft: § 828 (1) Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.
Das Kind ist 7 jahre alt und damit deliktfähig.
Berlin Paul hat völlig Recht, der Vater sollte ohne sich zu zieren zahlen und sich das Geld von seiner Privathaftpflicht zurückholen. Alles Andere würde weitere enorme Kosten verursachen.
Du solltest auch Absatz 2 lesen. Bis 10 Jahre haftet man nur wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde.
Und es klang bisher nicht so als wäre das Kind aua Spaß am Beschädigen gegen das Auto gefahren.
Nebenbei: Ich würde als Vater den Schaden begleichen unabhängig davon ob ich das muss. Ist für mich eine Frage der Moral..
Wenn man sich auskennt, dann ist es eigentlich ganz einfach. Das 7 jährige Kind war ohne Aufsichtsperson mit einem Roller allein im Straßenverkehr unterwegs und fährt gegen ein ordnungsgemäß parkendes Auto. Warum sollen da die Eltern aus der Nummer raus sein, die ihnen das Gesetz nunmal in seltener Klarheit zugewiesen hat?
Wir kennen doch bislang nicht die näheren Umstände. War es z. B. ein verkehrsberuhigter Wendehammer und das Kind war in direkter Nähe zum Wohnort?
Ich tendiere weiterhin, dass die PHV des Vaters hier entscheiden sollte. Alle anderen Schritte des TE sollten nur mit einer RSV mit geringer/keiner SB gegangen werden
Zitat:
@rrwraith schrieb am 7. August 2020 um 00:18:19 Uhr:
Warum behaupten fast alle hier, das Kind müsse dem Gesetz nach nicht haften?
Ein kurzer Blick ins BGB hilft: § 828 (1) Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.
Das Kind ist 7 jahre alt und damit deliktfähig.
Berlin Paul hat völlig Recht, der Vater sollte ohne sich zu zieren zahlen und sich das Geld von seiner Privathaftpflicht zurückholen. Alles Andere würde weitere enorme Kosten verursachen.
Willst Du dem Kind jetzt Vorsatz unterstellen? Wenn nicht: keine Haftung des Kindes.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 7. August 2020 um 01:20:32 Uhr:
Wenn man sich auskennt, dann ist es eigentlich ganz einfach. Das 7 jährige Kind war ohne Aufsichtsperson mit einem Roller allein im Straßenverkehr unterwegs und fährt gegen ein ordnungsgemäß parkendes Auto. Warum sollen da die Eltern aus der Nummer raus sein, die ihnen das Gesetz nunmal in seltener Klarheit zugewiesen hat?
Kinder mit 7 Jahren dürfen alleine Wege bewältigen, ganz ohne Verletzung der Aufsichtspflicht.
Oder dürfen Grundschüler neuerdings nicht mehr alleine zur Schule? Vielleicht haben die Fahrer der ganzen Elterntaxis ja auch die gleiche falsche Auffassung wie Du...
Mal ne gewisse Sabberei von mir als 4 - fachen Vater hierzu.
1. NIEMAND auf dieser Erde kann in jeder erdenklichen Lage auf ein Kind Obacht geben.
2. IST das von der Natur so bestimmt nicht vorgesehen dass man in jeder einzelnen Sekunde seine Kinder im Blick hat, nur weil irgendwo parkende Blechkisten herum stehen.
3. Hat meiner Meinung nach weder die Polizei noch sonst eine Institution dieser Art irgendwas mit Schäden, verursacht durch kleine Kinder, zu tun.
4. Ist das grundsätzlich dem Autofahrer selbst sein Problem, er hätte ja seinen Wagen woanders hinstellen können.
5.
6.
7.
8. Sind kleine Kinder deliktunfähig, denn sie wissen es definitiv NICHT, was sie da tun oder getan haben, denn sie sind eben halt DELIKTUNFÄHIG.
9. Wäre ich der betroffene Vater, würde ich mich grundsätzlich erst mal im Background verhalten.
Die Beweislage ist hier äusserst schwierig und muss zunächst einmal nachgewiesen werden.
Eine PHV zu haben bedeutet:
1. Schaden melden
2. Schadenmeldung ausfüllen
3. Abwarten, was die Versicherung diesbezüglich zurück schreibt.
Wenn der PHV - Kunde von der Schadensumme her höher als die Einnahnen der Beiträge geführt wird, erfolgt in der Regel eine Kündigung, nachdem der Schaden reguliert wurde.
Als Autofahrer muss ich damit leben, dass man auf der Welt 8.mrd. Mitmenschen um sich herum hat.
Da kann und wird sowas schon mal öfter vorkommen.
Seine Prioritäten sollte man in unserem Familienfeindlichen Glücksstaat woanders setzen, aber keineswegs in die Beseitigung von irgendwelchen Kratzern, die vielleicht von kleinen Kinderm verursacht werden können.
Jetzt habt ihr hier einmal die Ansicht eines 4 fachen Vaters gelesen.
Gut das ich nicht in Deiner Nachbarschaft wohne oder Du im Urlaub mein Nachbar bist.
Frei nach dem Motto: "Das waren meine Kinder, da habe Sie jetzt Pech gehabt."
Vielleicht kommst Du auch mal auf die Idee, Deinen Kindern beizubringen fremdes Eigentum zu respektieren, anstatt ihnen schon im Vorfeld Ausreden zu liefern.
Insbesondere Deine Ausführungen unter Punkt 4 disqualifizieren Dich selbst...
Hallo Leute. Bleibt ruhig.
Meine Meinung: Auch wenn ein Kind nicht haftbar ist, wäre es doch schon eine moralische Pflicht für den von "meinem Kind" verursachten Schaden einzustehen.
Denke mal dran, wie es einem gefallen würde, wenn das eigene Auto von einem fremden Kind mit einem Stein "geputzt" wird. Hatte schon einen solchen Fall.
Das war sicher keine böse Absicht und das Kind (4J) wollte nur helfen. Die Eltern standen dafür ein.
Wenn das Kind schon 7 Jahre alt ist, versteht es sehr wohl was recht ist und was falsch.
Schäden können passieren, das ist auch noch nicht das Problem.
Nur wenn es nicht dafür einstehen muß ("ist doch egal!"😉, läuft was falsch.
Was lernt da das Kind?
Da werden Jugendliche herangezogen, die die Werte anderer nicht mehr anerkennen und nur auf das eigene Wohl bedacht sind. Ich sage nicht alle sind oder werden so, aber die Tendenz dazu ist erschreckend.
Aber das ist nur meine Meinung.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 7. August 2020 um 06:49:04 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 7. August 2020 um 01:20:32 Uhr:
Wenn man sich auskennt, dann ist es eigentlich ganz einfach. Das 7 jährige Kind war ohne Aufsichtsperson mit einem Roller allein im Straßenverkehr unterwegs und fährt gegen ein ordnungsgemäß parkendes Auto. Warum sollen da die Eltern aus der Nummer raus sein, die ihnen das Gesetz nunmal in seltener Klarheit zugewiesen hat?Kinder mit 7 Jahren dürfen alleine Wege bewältigen, ganz ohne Verletzung der Aufsichtspflicht.
....
Die Eltern sind hier in der Darlegungs- und Beweislast. Ausgehend von der Schilderung des Fragestellers, die hier nunmal die Grundlage ist, ist nichts zu deren Gunsten ersichtlich. Wenn ein Kind nicht in der Lage ist mit einem Roller über die Straße zu kommen, ohne in ordnungsgemäß parkende Fahrzeuge zu fahren, dann war das Kind noch nicht hinreichend geübt mit dem Roller, um unbeaufsichtigt damit im Straßenverkehr teilzunehmen, speziell dass beim Überqueren der Straße der Roller zu schieben ist, scheint nicht eingeübt gewesen zu sein, was wohl ein Versäumis der aufsichtspflichtigen Eltern wäre.
Die Sache kann also für die Eltern haftungsmäßig durchaus in die Hose gehen und der TE könnte den Schadensbetrag ohne weiteres auch auf über 2k€ hochtreiben. Das käme die Eltern dann ggf. auch bei einer nur quotalen Mithaftung teurer. Der Vater wäre vernünftig, wenn er der vorgeschlagenen günstigen Regulierung zustimmt.