Kind beschädigt parkendes Auto
Hallo an alle,
vor 2 Tagen hat ein 7 Jähriger Junge mit seinem Roller mein parkendes Auto beschädigt. Der Vater hat dann Angeboten dies Privat zu regeln da er eine PHV hat , allerdings hatte ich zweifel daran und habe ihm angeboten das ich gerne die Polizei holen würde um die Personalien zu sichern und alles schriftlich zu haben, sodass wir danach immernoch alles regeln können.
Als die Polizei dann kam nahmen diese alles auf und gaben mir den üblichen weissen Zettel den man nach einem Verkehrsunfall bekommt.
Meine Frage ist jetzt was ich als nächstes zu tun habe? Muss ich mit dem Zettel zu einem Gutachter gehen oder meldet der Vater des jungen das seiner Versicherung? Was passiert wenn er es nicht meldet und einfach gar nichts macht?
Danke im Voraus
Beste Antwort im Thema
Gut das ich nicht in Deiner Nachbarschaft wohne oder Du im Urlaub mein Nachbar bist.
Frei nach dem Motto: "Das waren meine Kinder, da habe Sie jetzt Pech gehabt."
Vielleicht kommst Du auch mal auf die Idee, Deinen Kindern beizubringen fremdes Eigentum zu respektieren, anstatt ihnen schon im Vorfeld Ausreden zu liefern.
Insbesondere Deine Ausführungen unter Punkt 4 disqualifizieren Dich selbst...
277 Antworten
Willkommen in Deutschland!
Was ist das denn für eine Rechtsprechung? Nur weil Eltern ihre Kinder nicht im Griff haben, erleiden Dritte einen Schaden, den sie nicht mal ersetzt bekommen.
Verantwortungsvolle Eltern achten auf ihre Kinder und vermitteln ihnen Werte das Eigentum anderer zu achten und zu schätzen.
Zitat:
@rrwraith schrieb am 7. August 2020 um 11:48:25 Uhr:
Die Erweiterung der Deliktunfähigkeit bis zur Vollendung des 10. Lebensjahrs greift nur bei Unfällen im fließenden Verkehr. Hätte das Kind den Unfall mit einem fahrenden Auto verursacht, würde es nicht haften.
Quelle bitte. Im Paragraph 828 BGB steht das nicht...
Zitat:
@jansen75 schrieb am 7. August 2020 um 11:49:03 Uhr:
Willkommen in Deutschland!
Was ist das denn für eine Rechtsprechung? Nur weil Eltern ihre Kinder nicht im Griff haben, erleiden Dritte einen Schaden, den sie nicht mal ersetzt bekommen.
Verantwortungsvolle Eltern achten auf ihre Kinder und vermitteln ihnen Werte das Eigentum anderer zu achten und zu schätzen.
Und auch das schließt Unfälle nicht aus. Außerdem wird hier nur die rechtliche Seite betrachtet, nicht die moralische.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 7. August 2020 um 11:04:45 Uhr:
Zitat:
@aMieX schrieb am 7. August 2020 um 10:59:47 Uhr:
Das mit 10 Jahren gilt für den motorisierten Straßenverkehr.
Da gehts darum, dass ein Kind durch die schnellen Bewegungen im Straßenverkehr mit Kraftfahrzeugen überfordert ist.
Wenn es aber auf einer Straße ganz ohne Verkehr in das parkende Auto fährt, ist das nicht unbedingt gegeben. Es gab dann keine Bewegungen, die das Kind hätten überfordern können.
Steht wo?
Paragraph 828, Abs. 2:
"Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug [...] einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. Das gilt nicht, wenn er die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt hat."
https://verkehrslexikon.de/Module/KinderHaftung.php
Hier schön nachzulesen um was es dabei geht.
Ähnliche Themen
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 7. August 2020 um 11:07:29 Uhr:
Zitat:
@celica1992 schrieb am 7. August 2020 um 11:05:12 Uhr:
Eigentlich ist die PHP dafür da, so he
Richtig, und selbst wenn einer noch eine HP hat für die eine Verletzung der Aufsichtspflicht nötig ist (wer hat sowas noch?), wird das halt passend ausgesagt. 😉
Warum man dafür allerdings Polizei braucht erschließt sich mir immer noch nicht.Gruß Metalhead
So ein Schwachsinn.
Warum sollte der Vater vom Kind Versicherungsbetrug begehen?
Damit seine Versicherung einen Fremdschaden bezahlt, für den er ggf. gar nicht haften muss?
Der schadet sich damit ja selber nur doppelt.
Er begeht Versicherungsbetrug und er versaut sich seine Renta.
Zitat:
@aMieX schrieb am 7. August 2020 um 12:17:17 Uhr:
https://verkehrslexikon.de/Module/KinderHaftung.phpHier schön nachzulesen um was es dabei geht.
Ah, interessant.
Da treffen dann die meisten Urteile genau meine moralische Wertung: Auto ordnungsgemäß geparkt: Kind haftet. Auto widerrechtlich geparkt: Kind haftet nicht.
Interessant ist auch, dass ein vorbeifahrendes Auto, dass das Kind irritiert und es daraufhin gegen ein anderes Auto stößt dazu führt, dass das Kind nicht haftet.
Also als Vater des Kindes:
Schaden der Versicherung melden und schauen, was die draus macht. Wenn die ablehnt, ist es auch deren Risiko.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 7. August 2020 um 12:36:26 Uhr:
Also als Vater des Kindes:
Schaden der Versicherung melden und schauen, was die draus macht. Wenn die ablehnt, ist es auch deren Risiko.
Genau das ist der richtige Weg.
Das dümmste was der Vater machen könnte, wäre den Schaden aus eigener Tasche vorzustrecken.
Damit hat er nur das Risiko, selber auch dem Schaden sitzen zu bleiben, wenn die Versicherung der Meinung ist, dass sie hier keine Haftung besteht.
Zitat:
@aMieX schrieb am 7. August 2020 um 13:02:49 Uhr:
Das dümmste was der Vater machen könnte, wäre den Schaden aus eigener Tasche vorzustrecken.
Damit hat er nur das Risiko, selber auch dem Schaden sitzen zu bleiben, wenn die Versicherung der Meinung ist, dass sie hier keine Haftung besteht.
Warum glauben eigentlich so viele Menschen, dass die Meinung einer Versicherung irgendeine Relevanz hat?
Die Grundlagen für eine Haftung liegen Im Gesetz, nachzulesen im BGB. Das Vorhandensein einer Versicherung hat damit nicht das Geringste zu tun.
Und die Meinung der Versicherung spielt erst recht absolut keine Rolle!
Zitat:
@rrwraith schrieb am 7. August 2020 um 13:09:17 Uhr:
Warum glauben eigentlich so viele Menschen, dass die Meinung einer Versicherung irgendeine Relevanz hat?
Die Meinung der Versicherung hat für den Versicherten durchaus eine Relevanz. Wenn nämlich der Versicherte das Geld an den Geschädigten überweist, ohne auf die Weisung seiner Versicherung zu hören, kann es passieren, dass er sein Geld von der Versicherung nicht wiederbekommt. Wenn die Versicherung der Meinung ist, dass keine Haftung besteht, führt sie auch einen entsprechenden Rechtsstreit falls der Geschädige anderer Meinung ist. Wird dort festgestellt, dass Haftung besteht, zahlt die Versicherung. Wird festgestellt, dass keine Haftung besteht, zahlt sie nicht. Hat im letzteren Fall der Schädiger bereits an den Geschädigten gezahlt, kann er selber zusehen, wie er sein Geld wiederbekommt.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 7. August 2020 um 11:32:38 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 7. August 2020 um 11:27:03 Uhr:
Du bist der Reiter, Hannes. Der TE hat nirgends etwas von Einbahnstraße oder sonstigen besonderen Konstellationen geschrieben. Also legt man die auch nicht zu Grunde.
Also, Zusammenfassung:
7-Jähriger fährt alleine auf dem Roller: darf er. Beschädigt dabei ein Auto: nicht deliktfähig, der 7-Jährige haftet nicht. Die Eltern haften nur, wenn die Aufsichtspflicht verletzt war: war sie nicht. 7-Jährige dürfen sich durchaus auf vertrauten Wegen alleine bewegen, zumal der Anstoß genau so auch hätte passieren können, wenn die Eltern daneben gestanden wären.
Fazit:
TE ist hier auf die Kulanz des Vaters angewiesen.
Aber:
Was hat ein 7-jähriger Junge um 21 Uhr auf der Straße zu suchen, während die Eltern im Haus sind? Wussten die überhaupt, wo ihr Kind ist? Da liegt eine deutliche Verletzung der Aufsichtspflicht für mich doch sehr nahe.
Ich habe drei Kinder großgezogen und alle von ihnen verursachten Schäden so oder so ausgeglichen; weil ich es mir wert und schuldig bin. 🙄
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 7. August 2020 um 11:17:28 Uhr:
Vom Gehweg schlenkert man halt an das andere Links.
Wer heute nach Rechts schlenkert ist in der Gesellschaft i.d.R. heute gleich verschrieen.
Zitat:
Warum glauben eigentlich so viele Menschen, dass die Meinung einer Versicherung irgendeine Relevanz hat?
Die Grundlagen für eine Haftung liegen Im Gesetz, nachzulesen im BGB. Das Vorhandensein einer Versicherung hat damit nicht das Geringste zu tun.
Und die Meinung der Versicherung spielt erst recht absolut keine Rolle!
das ist hier halt falsch. der gesetzgeber sagt ja im prinzip, das keine haftung vorliegt. die versicherung versichert also etwas, was der bürger eigentlich gar nicht zahlen bräuchte. es geht vielmehr um das moralisch richtige (mein kind hat das eigentum eines anderen beschädigt, also werde ich den schaden ersetzen).
außerdem geistert immer noch der dumme baustellenspruch "eltern haften für ihre kinder" durch alle welt, obwohl das völliger bullshit ist. irgendein idiot hat sich das mal ausgedacht...
Zitat:
@rrwraith schrieb am 7. August 2020 um 13:09:17 Uhr:
Warum glauben eigentlich so viele Menschen, dass die Meinung einer Versicherung irgendeine Relevanz hat?
Die Grundlagen für eine Haftung liegen Im Gesetz, nachzulesen im BGB. Das Vorhandensein einer Versicherung hat damit nicht das Geringste zu tun.
Und die Meinung der Versicherung spielt erst recht absolut keine Rolle!
Aber natürlich. Ich melde den Schaden der Versicherung und schildere den Hergang. Wenn die Versicherung zu dem Schluss kommt, dass die Ansprüche gerechtfertigt sind, zahlt sie. Wenn nicht, zahlt sie die Verfahrenskosten.
Wenn ich aber aus eigener Tasche zahle und die Versicherung kommt dann zu dem Schluss, dass ich gar nicht hätte haften müssen, habe ich Pech gehabt und bleibe auf den Kosten sitzen.
Also:
Nix zahlen, Versicherung machen lassen. Den Schaden selber übernehmen kann man immer noch...
Edit:
Die Meinung meiner Versicherung spielt also eine sehr grosse Rolle, wenn sie von meiner Meinung abweicht. Wenn die Versicherung meint, dass keine Haftung vorliegt, trägt sie auch das Prozessrisiko. Also: zurücklehnen und Versicherung machen lassen.
Zitat:
@PayDay schrieb am 7. August 2020 um 14:36:36 Uhr:
... die versicherung versichert also etwas, was der bürger eigentlich gar nicht zahlen bräuchte. ...
Sofern die Verletzung der Aufsichtspflicht nicht Voraussetzung für die Leistung ist.
Gruß Metalhead
Zitat:
@PayDay schrieb am 7. August 2020 um 14:36:36 Uhr:
außerdem geistert immer noch der dumme baustellenspruch "eltern haften für ihre kinder" durch alle welt, obwohl das völliger bullshit ist. irgendein idiot hat sich das mal ausgedacht...
Naja, was Du Dir so ausdenkst, ist leider auch nicht besser.
Zitat:
der gesetzgeber sagt ja im prinzip, das keine haftung vorliegt.
Eben nicht, er sagt genau das Gegenteil.
Zitat:
die versicherung versichert also etwas, was der bürger eigentlich gar nicht zahlen bräuchte.
Ausschließlich dann, wenn Schäden durch deliktunfähige Kinder versichert werden.