Kind beschädigt parkendes Auto

Hallo an alle,

vor 2 Tagen hat ein 7 Jähriger Junge mit seinem Roller mein parkendes Auto beschädigt. Der Vater hat dann Angeboten dies Privat zu regeln da er eine PHV hat , allerdings hatte ich zweifel daran und habe ihm angeboten das ich gerne die Polizei holen würde um die Personalien zu sichern und alles schriftlich zu haben, sodass wir danach immernoch alles regeln können.

Als die Polizei dann kam nahmen diese alles auf und gaben mir den üblichen weissen Zettel den man nach einem Verkehrsunfall bekommt.

Meine Frage ist jetzt was ich als nächstes zu tun habe? Muss ich mit dem Zettel zu einem Gutachter gehen oder meldet der Vater des jungen das seiner Versicherung? Was passiert wenn er es nicht meldet und einfach gar nichts macht?

Danke im Voraus

Beste Antwort im Thema

Gut das ich nicht in Deiner Nachbarschaft wohne oder Du im Urlaub mein Nachbar bist.
Frei nach dem Motto: "Das waren meine Kinder, da habe Sie jetzt Pech gehabt."

Vielleicht kommst Du auch mal auf die Idee, Deinen Kindern beizubringen fremdes Eigentum zu respektieren, anstatt ihnen schon im Vorfeld Ausreden zu liefern.

Insbesondere Deine Ausführungen unter Punkt 4 disqualifizieren Dich selbst...

277 weitere Antworten
277 Antworten

@Äpfel und Birnen:
hast recht, war ein schmarrn. Habs gelöscht.

Zitat:

@Kornpeter schrieb am 6. August 2020 um 21:34:31 Uhr:



Die Frage zeugt von einer sehr bedenklichen Einstellung in Bezug auf Verantwortungsgefühl und Gewissen.
Möchte nicht wissen wie so jenand handelt, wenn er nachts in einer ruhigen Wohngegend mal versehentlich ein parkendes Auto streift oder schlimmeres und er der festen Meinung ist, das hat jetzt bestimmt niemand gesehen.

wie war das mit den Äpfeln und den Birnen?

Hannes, wir haben hier keine weiteren Infos.

Ich bleibe dabei, dass es gut wäre, wenn der Vater zu seiner Aussage stehen würde, dies über die PHV abzuwickeln und diese den entsprechenden Passus in den AHV hat.

Zitat:

@aMieX schrieb am 6. August 2020 um 21:23:16 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 6. August 2020 um 21:14:41 Uhr:


Wenn Du mit dem Editieren durch bist, erklärst Du erstmal was Du warum für blöd hältst.

Er hat eine private Haftpflichtversicherung.

Die übernimmt für ihn alles.
Prüfung, ob die Ansprüche gerechtfertigt sind.
Falls ja, Zahlung der Ansprüche.
Falls nein, Abwehr der Ansprüche.

Aus eigener Tasche zu bezahlen wäre also dumm.

Wäre ich der Vater, würde ich sogar prüfen, ob nicht auch dem Roller von meinem Kind was fehlt, oder dem Kind selber und dann ggf. sogar Ansprüche gegen den PKW Halter stellen.
Stichwort: Betriebsgefahr

Gegen die pHP hat der TE keinen Direktanspruch. Die pHP muss das Kind oder den Vater allerdings aus der Haftung freistellen. Der Vater muss das mit der pHP klären. Mein Vorschlag drückt das kurz und knapp verständlich aus. Es gäbe noch viel verwirrendes zu sagen, weshalb es für den Vater sinvoll sein kann das so zu machen. Aber damit langweilt man hier nur andere. Also lasse ich das.

Das mit der Betriebsgfahr eines ordnungsgemäß abgestellten Autos finde ich ... lustig.

Ähnliche Themen

Zitat:

Das mit der Betriebsgfahr eines ordnungsgemäß abgestellten Autos finde ich ... lustig.

🙂🙂🙂

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 6. August 2020 um 21:41:46 Uhr:


Das mit der Betriebsgfahr eines ordnungsgemäß abgestellten Autos finde ich ... lustig.

Ah sorry. Auto war geparkt.
Bin davon ausgegangen, dass es ebenfalls in Bewegung war, als der Unfall passierte.
Aber der TE schreibt es ja im Eingangsposting sogar. Das mit der Betriebsgefahr ist damit natürlich hinfällig.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 6. August 2020 um 21:41:46 Uhr:


Gegen die pHP hat der TE keinen Direktanspruch. Die pHP muss das Kind oder den Vater allerdings aus der Haftung freistellen. Der Vater muss das mit der pHP klären. Mein Vorschlag drückt das kurz und knapp verständlich aus. Es gäbe noch viel verwirrendes zu sagen, weshalb es für den Vater sinvoll sein kann das so zu machen. Aber damit langweilt man hier nur andere. Also lasse ich das.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 6. August 2020 um 20:07:04 Uhr:


Lass dir in einer Karrosseriewerkstatt einen KVA als Selbstzahler machen. Denke das wird sich bei ca. 600,- / 800,- € ausgehen. Dann gibst Du dem Vater eine Kopie davon und er zahlt dann die Rechnung nach der Ausführung.

Dein Vorschlag drückt aus, dass der Vater die Rechnung aus eigener Tasche bezahlt.

Mich würde jetzt also, auch wenn es verwirrend sein sollte interessieren, warum er das machen sollte?

Die Argumentation die den Vater aus der Haftung bringen könnte, bringt zwangsläufig den Sohn in die Haftung und umgekehrt. Wenn der TE die vollen Register ziehen wollen würde, kann das am Ende wesentlich teurer ausfallen. Es ist also alles andere als blöd, wenn man es lieber günstig abwickelt.

Tolle Rechtssprechung...

Zitat:

@AudiFahrer1783 schrieb am 6. August 2020 um 17:47:22 Uhr:


Wenn ich der Vater wäre und du gegen meinen Willen die Polizei geholt hättest, würde ich meiner Haftpflicht sagen, sie sollen trotz Deliktunfähigkeitsklausel nicht bezahlen. 😁

Du siehst das falsch.

Für den Vater wäre es das dümmste, wenn er es selber bezahlen würde.

Soll sich der TE doch mit seiner Haftpflichtversicherung rumstreiten, ob die Aufssichtspflicht verletzt wurde, oder ob das Kind mit 7 Jahren hier schuldfähig ist oder nicht, weil das Auto geparkt war.
Das kann ihm alles egal sein.
Egal wie es ausgeht. Er braucht keinen Cent aus der eigenen Tasche bezahlen.

Solche Threads kommen ja öfters mal wieder.
Und ich werde das Gefühl nicht los, dass da meistens pro Kind argumentiert wird...

was heißt pro Kind?
die einen wollen eben eine Lösung, auf Basis der deutschen Gesetzeslage,
die anderen meinen die "Moral" zwänge einen zu einer anderen Lösung.

Zitat:

@aMieX schrieb am 6. August 2020 um 22:07:03 Uhr:


Du siehst das falsch.

....

Der Irrtum steht Dir durchaus frei ...

Wir wäre es denn einfacn mit zugefügtem Schaden begleichen ?

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 6. August 2020 um 22:25:45 Uhr:



Zitat:

@aMieX schrieb am 6. August 2020 um 22:07:03 Uhr:


Du siehst das falsch.

....

Der Irrtum steht Dir durchaus frei ...

Ich sehe keinen Irrtum bei aMiex

Aber es würde auch mich brennend interessieren, warum der Vater den Schaden selber bezahlen soll?

Vielleicht könntest du es gütigerweise für uns alle erklären?

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 6. August 2020 um 21:59:52 Uhr:


Die Argumentation die den Vater aus der Haftung bringen könnte, bringt zwangsläufig den Sohn in die Haftung und umgekehrt. Wenn der TE die vollen Register ziehen wollen würde, kann das am Ende wesentlich teurer ausfallen. Es ist also alles andere als blöd, wenn man es lieber günstig abwickelt.

Mit 7 ist der Sohn aber schuldunfähig. Also haftet dann niemand.

Deine Antwort
Ähnliche Themen