Kilometerstand eindeutig manipuliert

BMW 3er E36

Habe vor ca. 3 Wochen zufällig beim AutoAli um die Ecke einen BMW Kombi mit M-Paket und einer Sehr sehr sehr sehr sehr guten Ausstattung gesehen das Baujahr war 98. Das Auto stand mit 250000tkm da und war Noch nicht im inet drinne, habe dann den Händler gesagt das ich Morgen vorbei komme und den spätestens 15 Uhr hole, (Er wollte 1100 €) habe es dann Arbeitsbedingt jedoch nicht bis 15 Uhr geschaft und wo ich dann da war ist er gerade vom Hof gefahren mit einem neuen Besitzer...

So nun habe ich nach 2 Wochen das Auto wieder gefunden... jedoch steht er im Inet nun für 4000€ da... was mir auf gefallen ist ist der Kilometerstand, der war plötzlich auf 160000tkm.

Nach Anfrage beim derzeitigen händler zwecks Kilometer wurde mir gesagt das es Im KUNDENAUFTRAG seie und die nix damit zu tun hätten. Kurz darauf wurde in der Mobile.de anzeige ganz Groß KUNDENAUFTRAG hingeschrieben... habe nun vom AutoAli die Fahrgestellnummer bekommen und Verglichen... JA es ist das selbe Auto...

Was kann ich nun da tun? habe die Anzeige noch wo er mit 250000tkm da stand und 2 Zeugen... davon ist einer AutoAli.

Kann er sich mit "KUNDENAUFTRAG" einfach so absichern?

Danke für Antworten

PS: mir ist nicht langweilig oder so wollte den nur gerne haben und wenn ich dann noch ein eindeutigen manipulierten KMstand sehe dann kommt mir die Gülle hoch, den keiner von uns will beschissen werden...

Beste Antwort im Thema

Ich würde den auf jeden Fall anzeigen.

Du hast Beweise und zwei Zeugen, da muß die Polizei tätig werden, da es sich um eine Straftat und somit ein Offizialdelikt handelt.

Ich sehe auch nicht, wo da der große Aufwand für dich liegen sollte.

Das sind kriminelle Machenschaften und solchen Leuten gehört das Handwerk gelegt.

Bitte auf jeden Fall zur Anzeige bringen und nicht von "Langeweile" oder nicht abhängig machen, da erlaube ich meinem Vorvorposter energisch zu widersprechen.

Du und jeder andere hier (oder nicht hier) könnte schließlich das Opfer solcher Betrüger werden.

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Zitat:

Original geschrieben von SeriousD


 Und wenn Du jemand anzeigst, also nicht die Staatsanwaltschaft die Anzeige macht, denke ich doch, dass Du im Falle eines Freispruchs des Angeklagten die Kosten des Verfahrens tragen musst. Wäre ja noch schöner, dass das dann der Steuerzahler trägt.

Die Klage muß aber erst vom Gericht zugelassen werden. Der Händler wird da sicher über seinen Anwalt eine Klageabweisung beantragen. Wenn die Klage abgewiesen wird,kann ich mir gut vorstellen,daß der Anzeigende in den nächsten Tagen eine Rechnung über die Anwaltskosten des Händlers erhält

Zitat:

Original geschrieben von grande_cochones



Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL


tja, das ist dann leider "hätte, wäre, wenn". noch hat der verkäufer keinen echten betrug begangen, denn zu dem wird es erst kommen, wenn er den wagen mit niedrigerem KM-stand verkauft und nachweislich wusste, dass er vorher mehr drauf hatte.
Wirklich, sonst ist doch sehr oft der Fall (also auch bei anderen Gerichtlichen Themen) "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" - Thema Falschgeld

Hier gibt es aber noch KEINEN Geschädigten. Es ist auch noch kein Betrugsversuch, höchstens vielleicht eine Vorbereitung dazu. Der Händler kann jederzeit noch behaupten,der Tacho wäre zB. wegen einem Defekt ersetzt worden und er würde dies natürlich dem zukünftigen Käufer mitteilen

Zitat:

Original geschrieben von E36 323i Coupe



Zitat:

Original geschrieben von SeriousD


 Und wenn Du jemand anzeigst, also nicht die Staatsanwaltschaft die Anzeige macht, denke ich doch, dass Du im Falle eines Freispruchs des Angeklagten die Kosten des Verfahrens tragen musst. Wäre ja noch schöner, dass das dann der Steuerzahler trägt.
Die Klage muß aber erst vom Gericht zugelassen werden. Der Händler wird da sicher über seinen Anwalt eine Klageabweisung beantragen. Wenn die Klage abgewiesen wird,kann ich mir gut vorstellen,daß der Anzeigende in den nächsten Tagen eine Rechnung über die Anwaltskosten des Händlers erhält

Sag' mal, wo hast Du denn so ein Halbwissen her?

Es geht hier um Betrug. Ob die anzuzeigende Person bestraft wird, oder nicht, ist für die rechtliche Einordnung erstmal irrelevant.

Ein Betrug ist eine Straftat, also ein Offizialdelikt, bei der der Anzeigende (falls ein Verfahren eröffnet werden sollte) automatisch Zeuge wird. Ankläger ist der Staat.

Etwaige Anwaltskosten trüge im Falle eines Freispruches somit die Staatskasse.
---
Was Du meinst, ist nur bei Zivilprozessen der Fall.

Zitat:

Original geschrieben von E36 323i Coupe



Zitat:

Original geschrieben von grande_cochones


Wirklich, sonst ist doch sehr oft der Fall (also auch bei anderen Gerichtlichen Themen) "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" - Thema Falschgeld

Hier gibt es aber noch KEINEN Geschädigten. Es ist auch noch kein Betrugsversuch, höchstens vielleicht eine Vorbereitung dazu. Der Händler kann jederzeit noch behaupten,der Tacho wäre zB. wegen einem Defekt ersetzt worden und er würde dies natürlich dem zukünftigen Käufer mitteilen

😕😕😕

Hä, meine Aussage bezieht sich doch auf die von Martin mit dem Fall der Wagen wäre verkauft worden.

Steht doch alles da.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von thoelz



Zitat:

Original geschrieben von E36 323i Coupe


Die Klage muß aber erst vom Gericht zugelassen werden. Der Händler wird da sicher über seinen Anwalt eine Klageabweisung beantragen. Wenn die Klage abgewiesen wird,kann ich mir gut vorstellen,daß der Anzeigende in den nächsten Tagen eine Rechnung über die Anwaltskosten des Händlers erhält

Sag' mal, wo hast Du denn so ein Halbwissen her?

Es geht hier um Betrug. Ob die anzuzeigende Person bestraft wird, oder nicht, ist für die rechtliche Einordnung erstmal irrelevant.

Ein Betrug ist eine Straftat, also ein Offizialdelikt, bei der der Anzeigende (falls ein Verfahren eröffnet werden sollte) automatisch Zeuge wird. Ankläger ist der Staat.

Etwaige Anwaltskosten trüge im Falle eines Freispruches somit die Staatskasse.
---
Was Du meinst, ist nur bei Zivilprozessen der Fall.

Bis jetzt handelt es sich hier eben noch nicht um Betrug!

Und warum Halbwissen? Führt jede Anzeige automatisch und ungeprüft zu einer Klage vor Gericht? Wenn das so wäre dann gute Nacht.Hast du mal die verlinkten Erfahrungsberichte weiter vorne durchgelesen? Dann wüßtest du,daß die Polizei in dem Fall bis zu dem jetzigen Zeitpunkt nix unternehmen wird

Du hast mich nicht verstanden.

Nochmal anders formuliert: es geht hier nicht um eine zivilrechtliche Auseinandersetzung zwischen zwei Privatpersonen, sondern um eine Strafrechtliche Angelegenheit.

In solchen Fällen ist die anzeigende Person Zeuge, der Staat Ankläger (falls es dazu kommt).

Mitnichten habe ich impliziert, daß jede Anzeige zu einem Verfahren führt.

Übrigens: Mit einer anderen Farbe zum Deutlichmachen hätte man besser etwas gesehen.

Zitat:

Original geschrieben von thoelz


Übrigens: Mit einer anderen Farbe zum Deutlichmachen hätte man besser etwas gesehen.

Im Nachtdesign sieht man das krassgelb deutlich. 😉

Greetz

Cap

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