Kfz unfallfrei gekauft , hat sich als Unfall Kfz herausgestellt

VW Bora 1J

Schönen guten Abend Gemeinde ,
Ich habe folgendes Problem ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen :
Ich habe 01.2018 einen 2,3l v5 gekauft , im Vertrag ist festgehalten bzw nicht angegeben das es kein Unfall wagen ist .
Ich bin dabei alle Mängel zu beseitigen und dabei habe ich die die Front abgebaut , dabei ist mir aufgefallen das der stossfänger einen extremen Schaden hat .
Das Auto war bis jetzt nicht angemeldet und wurde nur beim Kauf überführt .

Jetzt meine Frage was kann ich machen ? Wie sollte ich mich verhalten bzw was für Ansprüche habe ich an den Verkäufer .

Ps : das Auto wurde privat erworben
Vielen Dank schonmal im vorraus

Beste Antwort im Thema

Deshalb verkaufe ich lieber an Kärtchenhändler. Die stressen im Nachhinein nicht herum.

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Zitat:

@Tom1182 schrieb am 27. Januar 2019 um 20:00:27 Uhr:


Nein aber man erkennt ob es eine Werkslackierung ist oder nicht!

Die werkslackierungen haben diesen orangenlook! Eine nachlackierung ist schön glatt!

So was - ich hätte fast S...sinn geschrieben - habe ich ja noch nie gelesen. Und so einen "Orangenlook" hat mein Auto ganz sicher nicht gehabt als ich es in Wolfburg abgeholt habe.

Nein eine Werkslackierung ist kein Orangenlook dann schau dir mal genau die heute noch ausgelieferten Autos in Wolfsburg an oder in jedem anderen Werk! Mal abgesehen von Autos jenseits der 100000€ Marke!

Sie werden alle nur von den sprührobotern bearbeitet und nicht im Anschluss fein aufpoliert! Mal abgesehen das ein Werkslack dafür eine zu dünne Klarlackschicht hat!

Zitat:

@Fluup schrieb am 27. Januar 2019 um 19:41:30 Uhr:


du willst mir damit sagen das du beim Auto Kauf die Stoßstange abbaust verstehe ich das richtig ?

Bei einem verformten Träger ist das sicher kein Bagatellschaden mehr. Und nein, die Stoßfänger demontieren, das macht eigentlich keiner vor dem Kauf. Falls der Verkäufer den Vorschaden kannte, hätte er ihn Dir ungefragt nennen müssen. Sonst muss er sich arglistige Täuschung unterstellen lassen. Nach 1 Jahr könnte es schwierig sein nachzuweisen, dass der Schaden bereits bei Kauf Bestand und dass der Verkäufer Kenntnis vom Schaden hatte. Nur dann hättest Du eventuell die Möglichkeit den Vertrag zu wandeln. Wenn es Dir darum geht den Kaufpreis zu mindern, wirst Du bei einem geringen Fahrzeugwert bzw. hohem Fahrzeugalter wenig Erfolg haben. Ein Unfallschaden bei einem so alten Fahrzeug wirkt in der Regel nicht mehr wertmindernd.

Also gibt halt Leute die in den Grümmeln suchen und sowas wie der Thread Ersteller ist sicher der Alpftraum eines jeden Verkäufers, den Standpunkt teilen ja auch andere hier.
Frag mich auch was das ganze soll bei so einem alten Karren, denn das ist er nun mal mit 18 Jahren und was willst Du da jetzt noch raus haben, frag mich nur was Du dafür bezahlt hast, sicher weniger wie für ein E-Bike, denn Preis und KM Stand hast Du ja nicht angegeben.
Also entweder hast Du Langeweile und bist so ein Rosinenpicker wie man sagt oder Du machst Dir selber Stress der in keinem Verhältnis steht.

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Du hattest sicher so ein GOLF 4 Modell gesucht und auch gefunden.

Diese Beschädigung an der Frontstoßstange ist in meinen Augen eine KLEINIGKEIT, die bei so einem alten Auto hinzunehmen ist.
Wenn Du den alten Wagen picko pello haben willst, so kaufe Dir eine neue Stoßstange.
Ich würde so eine Kleinigkeit mit einem 10 Kilogramm Hammer auf einem Feld mit Erde zurechtklopfen - Lehmerde ist dazu perfekt geeignet nach einigen Hammerschlägen durch seine Verdichtung die notwendige Rundung anzunehmen …

-> Mir wäre eher wichtiger, wie die darüber befindliche Kunststoff-Frontschürze aussieht ???
Wurde die alte ausgebessert: gespachtelt, geschliffen und neu lackiert, oder wurde eine neue Schürze montiert.

Zitat:

@Flying Kremser schrieb am 28. Januar 2019 um 12:53:38 Uhr:


Diese Beschädigung an der Frontstoßstange ist in meinen Augen eine KLEINIGKEIT, die bei so einem alten Auto hinzunehmen ist.

So ein Schaden ist nicht einfach so hinzunehmen. Hier geht es nicht um eine Kleinigkeit, sondern darum, dass ein ordentlicher Unfallschaden unter Umständen bewusst verschwiegen wurde.
Kleinigkeiten sind kleine Lackkratzer oder abblätternder Softlack. Eine deformierte Stoßfängerhalterung deutet auf mehr als einen kleinen Kratzer hin.

@GTITyp - das Problem in unserem Rechtsstaat sind Leute mit Deinem Rechtsverständnis. Es geht nicht um die Höhe des Schadens, sondern darum, dass der Käufer möglicherweise bewusst getäuscht wurde. Wenn es so eine Kleinigkeit ist, warum hat der Verkäufer den Käufer nicht darüber informiert? Weil er damit vermutlich einen niedrigeren Preis erzielt hätte, auch bei einem 18 Jahre alten Auto.

Für alle die meinen, dass man diesen Schaden nicht erwähnen müsse.

Selbst den Heckschaden an meinem Golf 7, bei dem nur der Stoßfänger (Plastik) getauscht wurde und darunter kein Schaden vorhaden war, muss ich beim eventuellen Verkauf als Unfallschaden angeben. Hierfür habe nach Gutachten auch 100 Euro Wertminderung von der Versicherung erhalten.

Wie alt das Fahrzeug ist, spielt da auch gar keine Rolle, sondern allein Art und Umfang des Schadens.

Das Auto muss definitive eine neue Stoßstange bekommen haben .
Was seit ihr hier alle für klugscheisser das ist ja unglaublich , man bittet um eine Meinung und Uhr zieht euch so extrem dran hoch . Anscheind ist euer Leben so langweilig das ihr euch andere Sachen sucht um euer Leben zu bereichern .
Wenn es um Euro Autos geht dann ist das Geheule ganz groß aber wenn’s um andere geht dann sind es nur Kleinigkeiten .

Das Auto war bis jetzt nicht angemeldet ich habe es nur überführt und bis dato nicht weiter bewegt

... was hat der Golf denn seinerzeit gekostet (und wievielte Hand ist er?) und was hättest Du Dir denn als Wiedergutmachung gewünscht, wenn man den Mangel beim Verkäufer anspricht?

viele Grüße,
Oliver ...der auch der Meinung ist, dass man bei Dritt- oder Vierthand - Autos irgendwann wirklich kaum noch jemaden Vorsatz vorwerfen kann, wenn unterm Blech doch noch was krumm oder rostig ist. Besonders wenn's auch noch günstig ist.

Zitat:

@Fluup schrieb am 28. Januar 2019 um 15:03:10 Uhr:


Was seit ihr hier alle für klugscheisser das ist ja unglaublich , man bittet um eine Meinung und Uhr zieht euch so extrem dran hoch

Warum schimpfst Du uns hier?
Du hast uns gefragt und hast zu Deinem Problem die Meinung einiger Auto-Schrauber erhalten.

Was schwebt Dir vor?
1) Rückabwicklung des Autokaufes;
2) Preisminderung des ehemaligen Kaufpreises;

Wenn Du seht gut Haftplicht versichert bist, kannst Du dies versuchen. Nach Meinung einiger Kollegen hier hast Du nach 13 Monaten sehr schlechte Karten dafür …

Wenn Dein GOLF durch mehrere Hände an Besitzen gegangen ist kann es sehr gut sein, dass Dein Verkäufer von diesem Vorschaden keine Ahnung gehabt hatte und Du auch gerichtlich bei einem Auto dieses Alters keinerlei Kaufpreis-Minderung erreichen kannst oder vielleicht NUR Euro 100,- …

Zitat:

@Fluup schrieb am 28. Januar 2019 um 15:03:10 Uhr:


Das Auto muss definitive eine neue Stoßstange bekommen haben.

Dann könnte der GOLF 4 in einer Werkstatt repariert worden sein und die Stoßstange aus dickem Blech hinter der Kunststoff-Schürze ist vielleicht nur ausgeklopft oder mit einer hydraulischen Presse zurechtgedrückt worden.

Zitat:

@Flying Kremser schrieb am 28. Januar 2019 um 16:05:07 Uhr:



Zitat:

@Fluup schrieb am 28. Januar 2019 um 15:03:10 Uhr:


Das Auto muss definitive eine neue Stoßstange bekommen haben.

Dann könnte der GOLF 4 in einer Werkstatt repariert worden sein und die Stoßstange aus dickem Blech hinter der Kunststoff-Schürze ist vielleicht nur ausgeklopft oder mit einer hydraulischen Presse zurechtgedrückt worden.

Oder oder oder...

Der TE sollte langsam mal den Kaufpreis nennen, was im Kaufvertrag steht und was er sich denn nun vorstellt wie das enden soll!

Zitat:

@Fluup schrieb am 25. Januar 2019 um 21:00:14 Uhr:


Ich bin dabei alle Mängel zu beseitigen...

bedeutet, daß du das auto also "mit Mängel" gekauft hast ? inwieweit ein ramponierter stoßstangenträger aus einem auto einen "unfallwagen" macht, das bestimmt ein gutachter. das wird aber sicher net billig...

Um VVW zu antworten, klar geht es um das Prinzip, aber wie einer schreibt wenn es aus 4. Hand ist woher soll der letzte Besitzer so was wissen.
Und an alle, bisher schweigt der TE ganz doll auf die Fragen, Vorbesitzer, KM Stand und was er dafür bezahlt hat wieso wohl, ich denke eher er hat das Fahrzeug bei uns sagt man für einen Apfel und ein Ei bekommen ( vielleicht für 500 € ) und dann würde er am liebsten 400 zurück bekommen und schämt sich deshalb. Wieso sonst dieses Still schweigen ?
Und wir alle hier wissen nicht was er gekauft hat, vielleicht ein Bastler Fahrzeug , sind doch alles ungeklärte Dinge und von daher ist jeder Satz hier überflüssig.

Zitat:

@Flying Kremser schrieb am 28. Januar 2019 um 15:56:53 Uhr:


Was schwebt Dir vor?
1) Rückabwicklung des Autokaufes;
2) Preisminderung des ehemaligen Kaufpreises;

Wenn Du seht gut Haftplicht versichert bist, kannst Du dies versuchen.

Was soll da eine Haftpflicht bringen? 😕Oder meinst Du vielleicht eine Rechtschutzversicherung? Ist ein kleiner Unterschied.

@JoeBarHG - ganz Deiner Meinung, der Nachweis der arglistigen Täuschung dürfte schwerfallen. Wenn aber im Kaufvertrag das Ding ohne Einschränkung als unfallfrei tituliert wird, lehnt sich der Verkäufer auch etwas weit aus dem Fenster. Wie es am Ende war, kann nur der TE sagen.

Die Fragen der TE waren aber: Was kann ich machen? Wie sollte ich mich verhalten bzw was für Ansprüche habe ich an den Verkäufer?

Das war einfach zu beantworten und mind. die Hälfte der Beiträge ging darauf genau Null ein.

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