KFZ-Steuereinzugsermächtigung wiederrufen!

Moin,
ich finde leider im Netz nur alte Themen, ich wollte fragen ob ich immer noch die einzugsermächtigung wiederrufen kann. Bekomme ich dann eine Rechunug zu gesendet?MFG

Eigge aus Hamburg

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


und genau aus diesem Grund ist das ja auch eingeführt worden, weil der ein oder andere es nicht so genau genommen hat mit seiner Steuerpflicht.........

dem ist nichts hinzuzufügen....

und bei jemanden der es verpennt hat, wenn die kfz-steuer fällig wird (was man ja bereits 1 jahr im vorraus weiß!) für ausreichende kontodeckung zu sorgen, bei dem waage ich es sehr stark zu bezweifeln ob er die steuer sofern er sie überweisen könnte, auch pünktlich überweisen würde...........

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Zumal das Finanzamt KFZ-Steuer erst nach Fälligkeit abbucht, man selber aber so rechtzeitig überweisen müßte, dass die Steuer vor Fälligkeit beim Finanzamt eingeht.
Daraus folgt:
1) durch die Lastschrift hat man jedes Jahr ein paar Tage Zinsgewinn;
2) das es eine faule Ausrede ist , dass Finanzamt würde zu früh abbuchen. Es sei denn, man bezahlt gewohnheitsmäßig seine Rechnungen nicht pünktlich.

Hallo.

Ich finde diese Einzugsermächtigung super. Habe früher auch ab und an den Fälligkeitstermin verpennt und dann freiwillig schon eine Einzugsermächtigung abgegeben. Nun gehört es ja zu jeder Zulassung dazu und ist damit ein richtig gutes Mittel einen dicken Haufen Verwaltungsarbeit zu sparen. Die eingesparte Arbeit ist mit gesparten Steuermitteln gleichzusetzen - also warum sollte jemand was gegen dieses neue Verfahren haben? Dazu kommt noch, das der Geldfluss für beide Seiten besser planbar ist. Auch dieses halte ich in Zeiten knapper Kassen für wichtig.

Grüße

Genau, das ist der Punkt! Gibt nix bequemeres ... vorausgesetzt man ist nicht immer beim Konto im SOLL !?

Jeder sollte mal schauen, was und wie viel vom Konto abgebucht wird ... Telefon, Handy, TV, Zeitung, alle anderen Versicherungen usw. ..... da bräuchte ich einen Kalender, um das alles zu überwachen!

Zitat:

Original geschrieben von 911westie


vorausgesetzt man ist nicht immer beim Konto im SOLL !?

bei solchen dingen wie der kfz steuer, deren abbuchungsdatum man mindestens 350 tage im vorraus weiß, liegt das problem ganz woanders.......

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Zitat:

Original geschrieben von 911westie


Genau, das ist der Punkt! Gibt nix bequemeres ... vorausgesetzt man ist nicht immer beim Konto im SOLL !?

Jeder sollte mal schauen, was und wie viel vom Konto abgebucht wird ... Telefon, Handy, TV, Zeitung, alle anderen Versicherungen usw. ..... da bräuchte ich einen Kalender, um das alles zu überwachen!

Ich brauche da eigentlich nur meinen Kontoauszug für.

Das mit der Kontodeckung kann sich natürlich zu einem Problem entwickeln - aber mal ehrlich, wer die Musik bestellt, der muss sie auch bezahlen...so oder so.

Ich bleibe bei meiner Meinung, das die Einführung der Einzugsermächtigung eine gute Sache war. Man sieht doch eigentlich schon in den ganzen Beiträgen warum das FA zu dieser Maßnahme gegriffen hat. Rechnet euch doch mal den ganzen Arbeitsaufwand und das Porto plus sämtliche weiteren Kosten zusammen, nur weil der einzelne Autofahrer meint seine Steuerschuld bezahlen zu müssen wann er will und nicht wann er soll. Einzellfälle wären dem FA sicher kein Dorn im Auge. Aber denkt nur daran wieviele Autos es gibt...mehr braucht man eigentlich nicht dazu zu sagen. Mich als Steuerzahler freut so eine sinnvolle Einrichtung - und euch sollte es auch.

Grüße

So jetzt bin hab ich mal wieder ein neues Auto angemeldet und wollte meinen Einzug wiederrufen...es kam ein Brief in dem steht dieses würde nicht möglich sein. Ist das rechtens?

Also vielleicht noch mal an alle die die so heiß auf einzugsermächtigungen sind, ich denke im letzten halben Jahr konnte man sehen, wo private Daten überall auftauchen!

Hier ist ein Gerichtsurteil zu finden bezüglich der EInzugsermächtigung mit einem hinweis auf die Möglichkeit des Widerrufs
http://www.autokiste.de/psg/0505/4293.htm
"...Zwar habe der Gesetzgeber gesehen, dass eine Zahlung durch Widerruf der Einzugsermächtigung oder Unterdeckung des Kontos immer noch gefährdet sein könne,..."

Und spätestens nach der Abmeldung kannst du getrost widerrufen.

Es ist doch gar kein Problem, die Einzugermächtigung zu widerrufen:

Einfach das Auto abmelden!

Zitat:

Original geschrieben von rolf39
Es ist doch gar kein Problem, die Einzugermächtigung zu widerrufen:
 
Einfach das Auto abmelden!

Endlich schreibt hier mal einer so, dass man auch etwas lesen kann...😁

Gruß

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Eigge


So jetzt bin hab ich mal wieder ein neues Auto angemeldet und wollte meinen Einzug wiederrufen...es kam ein Brief in dem steht dieses würde nicht möglich sein. Ist das rechtens?

Das ist rechtens und auch sinnvoll.

Sinn und Zweck der Einzugsermächtigung ist es schließlich, den Zahlungspflichtigen von der Führung einer Terminliste und dem Weg zur Bank zu entlasten. Also schlicht und einfach, ihm mehr Annehmlichkeiten zu verschaffen.

kann das einer, mit z.b. einem gesetzestext, belegen?

ich stelle die sinnhaftigkeit hierbei nicht in frage!

aber irgendwo sehe ich nur die pflicht zur abgabe einer einzugsermächtigung bei zulassung/ummeldung.
nirgendwo, warum man diese (warum auch immer) nicht widerrufen darf.
dass hierbei natuerlich der grundgedanke umgangen wird, ist schon richtig.

PS
zuständig fuer den widerruf duerfte ja auch nicht die zulassungsstelle sein, sondern das betreffende finanzamt.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von Eigge


So jetzt bin hab ich mal wieder ein neues Auto angemeldet und wollte meinen Einzug wiederrufen...es kam ein Brief in dem steht dieses würde nicht möglich sein. Ist das rechtens?
Das ist rechtens und auch sinnvoll.

Sinn und Zweck der Einzugsermächtigung ist es schließlich, den Zahlungspflichtigen von der Führung einer Terminliste und dem Weg zur Bank zu entlasten. Also schlicht und einfach, ihm mehr Annehmlichkeiten zu verschaffen.

Ich bitte nicht zu diskutieren ob es sinnvoll ist!diese wurde bereits getan und ich habe meine meinung auch zum besten gegeben hat, dass meine privatsphaere und privatem entscheidungen vor meiner bequemlichkeit steht! Wer dies nicht akzeptieren kann, sollte bitte nichtz antworten.

Also das FA beruft sich auf paragrafh 13 des kfzsteuergestzes....

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


.

Sinn und Zweck der Einzugsermächtigung ist es schließlich, den Zahlungspflichtigen von der Führung einer Terminliste und dem Weg zur Bank zu entlasten. Also schlicht und einfach, ihm mehr Annehmlichkeiten zu verschaffen.

Da habe ich aber erhebliche Zweifel, dass das Erfordernis der Einzugsermächtigung im Hinblick auf eine Entlastung des Zahlungspflichtigen eingeführt wurde.

O.

§ 13 KraftStG Feststellung der Besteuerungsgrundlagen und Nachweis der Besteuerung

(1) Die Zulassungsbehörde darf ein Fahrzeug erst zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zulassen, wenn die Besteuerungsgrundlagen im Sinne von § 8 festgestellt und im Fahrzeugschein ausgewiesen sind und wenn nachgewiesen ist, dass den Vorschriften über die Kraftfahrzeugsteuer genügt ist. Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung die Zulassung auch davon abhängig machen, dass

1. im Falle der Steuerpflicht

a)
die Kraftfahrzeugsteuer oder ein ihrer voraussichtlichen Höhe entsprechender Betrag für den ersten Entrichtungszeitraum entrichtet ist und

b)
eine Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer von einem Konto des Fahrzeughalters bei einem Geldinstitut erteilt worden ist oder eine Bescheinigung vorgelegt wird, wonach die für die Ausübung der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer zuständige Behörde auf eine Einzugsermächtigung wegen einer erheblichen Härte für den Fahrzeughalter verzichtet, oder

c)
eine der vorgenannten Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sein muss;

2. im Falle einer Steuerbefreiung die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nachgewiesen oder glaubhaft gemacht sind. Das gilt nicht in den Fällen der §§ 3b bis 3d.

Die Landesregierung kann die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die zuständigen obersten Landesbehörden übertragen.

Zitat:

Original geschrieben von Eigge


Ich bitte nicht zu diskutieren ob es sinnvoll ist!diese wurde bereits getan und ich habe meine meinung auch zum besten gegeben hat, dass meine privatsphaere und privatem entscheidungen vor meiner bequemlichkeit steht!

Welche persönlichen Daten hast du denn den Behörden nun genau vorenthalten um deine Privatssphäre zu schützen wenn du aus dem Lastschriftverfahren aussteigst?

Aber da du das ja nicht hören willst nun zum Thema:

§13 KraftStG:

Zitat:

(...) Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung die Zulassung auch davon abhängig machen, dass

1. im Falle der Steuerpflicht

a) die Kraftfahrzeugsteuer oder ein ihrer voraussichtlichen Höhe entsprechender Betrag für den ersten Entrichtungszeitraum entrichtet ist und

b) eine Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer von einem Konto des Fahrzeughalters bei einem Geldinstitut erteilt worden ist oder eine Bescheinigung vorgelegt wird, wonach die für die Ausübung der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer zuständige Behörde auf eine Einzugsermächtigung wegen einer erheblichen Härte für den Fahrzeughalter verzichtet, oder (...)

Du siehst, alles ist rechtlich im grünen Bereich. Wenn man es nicht schafft innerhalb der 6-Wochen Rückbuchungsfrist seine Kontoauszüge zu kontrollieren (1 x im Monat reicht da bequem aus) oder es nicht schafft seine Konto nach einem Jahr vorlauf zum passenden Termin zu decken, dann sollte man ernsthaft überlegen seine Geldgeschäfte in Zukunft in professionelle Hände zu legen.

Mfg Zille

PS: 😠 Toll Drahkke. Das war mein Text. 🙁

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