KFZ-Steuereinzugsermächtigung wiederrufen!
Moin,
ich finde leider im Netz nur alte Themen, ich wollte fragen ob ich immer noch die einzugsermächtigung wiederrufen kann. Bekomme ich dann eine Rechunug zu gesendet?MFG
Eigge aus Hamburg
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
und genau aus diesem Grund ist das ja auch eingeführt worden, weil der ein oder andere es nicht so genau genommen hat mit seiner Steuerpflicht.........
dem ist nichts hinzuzufügen....
und bei jemanden der es verpennt hat, wenn die kfz-steuer fällig wird (was man ja bereits 1 jahr im vorraus weiß!) für ausreichende kontodeckung zu sorgen, bei dem waage ich es sehr stark zu bezweifeln ob er die steuer sofern er sie überweisen könnte, auch pünktlich überweisen würde...........
99 Antworten
Hi,
das letzt mal als ich ohne Einzugsermächtigung meine KFZ Steuer gezahlt hatte kam keine Rechung.
Nur ne Mahung als ich net von mir aus gezahlt hatte🙄 Hat mich einen ganzen € mahngebüren gekostet 😁
Gruß Tobias
Zitat:
Original geschrieben von Eigge
Moin,
ich finde leider im Netz nur alte Themen, ich wollte fragen ob ich immer noch die einzugsermächtigung widerrufen kann. Bekomme ich dann eine Rechunug zu gesendet? MFGEigge aus Hamburg
Die Einzugsermächtigung wird ja seit einiger Zeit bei jeder Neuanmeldung/ Umschreibung verlangt. Widerrufen kann man sie nur gegenüber der Zulassungsstelle.
Wie die sich darauf verhalten???
Wäre einmal interessant, die Steuer bereits ca. 4 Wochen vor Fälligkeit zu überweisen, und dann festzustellen, ob die Kfz- Steuerstelle dennoch die Steuer einzieht.
Dann hätte man ja in der Tat einen einleuchtenden Grund, die Einzugsermächtigung zu widerrufen.
Eine Einzugsermächtigung gibt man nicht der Zulassungsstelle, sondern dem Finanzamt.
Die Zulassungsstelle nimmt sie nur entgegen.
Ich verstehe nicht, warum man die widerrufen soll,wollt ihr keine Steuern bezahlen, oder habt ihr kein Geld auf dem Konto ?
Ganz einfach weil die Einzugsermächtigung zwangsweise *erfolgt und das ist NÖTIGUNG von Amtswegen
*den ohne einzugsermächtigung keine zulassung
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Also Du kannst die Einzugsermächtigung beim zuständigen Finanzamt (s. KFZ-Steuerbescheid) jederzeit schriftlich und formlos widerrufen.
Ich möchte als mündiger Bürger gefälligst selbst entscheiden, wann und wie ich meine Steuerschulden begleiche. Als ich dem Fiskus das letze mal einen Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer erteilt habe, wurde natürlich zwei Tage vor Gehaltseingang (NEIN, es war auch nicht der Tag der Zulassung) abgebucht, was in diesem Fall zu Überziehungszinsen geführt hat.
Das war einfach nur unnötig und ärgerlich.
Ja genau,
ich habe selbst zu entscheiden, von welchem Konto mein Geld an den FA geht. Ich denke deswegen bin ich kein krimineller Mensch...Ja habt recht ist fürs Finanzamt, hab mich schlecht ausgedrückt.
Ach ja, mir fällt grade ein ich habe die Ermächtigung garnicht unterschrieben(die wollte wohl Feierabend haben😉)
MFG
nicht unterschrieben hab ich meine auch... haben trotzdem abgebucht...
Zitat:
Original geschrieben von Eigge
Moin,
ich finde leider im Netz nur alte Themen, ich wollte fragen ob ich immer noch die einzugsermächtigung wiederrufen kann. Bekomme ich dann eine Rechunug zu gesendet?MFG
Natürlich kannst Du die "Ermächtigung zum Einzug von Lastschriften" 😁 beim zuständigen Finanzamt widerrufen.
Und nein, Du bekommst keine Rechnung.
Denn Du hast einmalig einen Steuerbescheid bekommen, auf diesem steht das genaue Datum, bis wann der Betrag jährlich auf dem Konto der Behörde zu sein hat.
Ist es bis zu diesem Stichtag nicht gutgeschrieben worden, bekommst Du eine Mahnung mit entsprechendem Säumnisszuschlag.
Zitat:
Original geschrieben von J.Preston
Also Du kannst die Einzugsermächtigung beim zuständigen Finanzamt (s. KFZ-Steuerbescheid) jederzeit schriftlich und formlos widerrufen.Ich möchte als mündiger Bürger gefälligst selbst entscheiden, wann und wie ich meine Steuerschulden begleiche. Als ich dem Fiskus das letze mal einen Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer erteilt habe, wurde natürlich zwei Tage vor Gehaltseingang (NEIN, es war auch nicht der Tag der Zulassung) abgebucht, was in diesem Fall zu Überziehungszinsen geführt hat.
Das war einfach nur unnötig und ärgerlich.
Wenn man ein Auto mit Einzugsermächtigung anmeldet, dann kommt der KfzSt-Bescheid etwa 3-4 Wochen später und dann dauert es noch mal eine ganze Zeit, bis der Betrag vom Konto abgebucht wird!
In diesen Wochen hat dein Geld für dich gearbeitet!
Also, .... was soll die Beschwerde?
Und dann, .. ."selbst entscheiden, w a n n und wie ..." na toll, dann würden die Meisten entscheiden, überhaupt nicht zu zahlen!
Zitat:
Original geschrieben von 911westie
Also, .... was soll die Beschwerde?
Und dann, .. ."selbst entscheiden, w a n n und wie ..." na toll, dann würden die Meisten entscheiden, überhaupt nicht zu zahlen!
und genau aus diesem Grund ist das ja auch eingeführt worden, weil der ein oder andere es nicht so genau genommen hat mit seiner Steuerpflicht.........
Gruß
Delle
Ich versteh das Problem hier ebenfalls nicht.
Nein, der Steuerzahler hat nicht selbst zu entscheiden, wann und wie die Steuerschuld beglichen wird. Es gibt eine Fälligkeit und zwar genau einmal im Jahr, da kann man sich doch wirklich darauf einstellen und für Kontodeckung sorgen.
Na, und von wegen "welches Konto", man kann doch auf dem Schriebs die Kontonummer eintragen, sie ist doch nicht vorgedruckt. Der normale Mensch hat doch ohnehin nicht 5 Konten, über die er Zahlungsverkehr abwickelt.
Gruß
traumzauber
Es besteht zwar in Deutschland eine Versicherungspflicht für Kraftfahrzeuge, die im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden; trotzdem verstehe ich nicht, wo hinsichlich der Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer der Bezug zur KFZ-Versicherung liegen soll. Woraus läßt sich also eine Plazierung dieses Themas im Unterforum "Versicherung" ableiten?
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Es besteht zwar in Deutschland eine Versicherungspflicht für Kraftfahrzeuge, die im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden; trotzdem verstehe ich nicht, wo hinsichlich der Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer der Bezug zur KFZ-Versicherung liegen soll. Woraus läßt sich also eine Plazierung dieses Themas im Unterforum "Versicherung" ableiten?
Das ist allerdings auch eine gute Frage, habe ja letztens vorgeschlagen einen eigenes Forum für ZULASSUNG einzurichten um so allgemeine Fragen wie diese hier aufzunehmen.. gehört ja seit einiger Zeit zusammen das Thema ZUlassung und KFZ-Steuer.. hat allerdings scheinbar nur wenig User interessiert... Also generell kann man eine Einzugsermächtigung widerrufen... Die Zulassungsstelle handelt nur im Auftrag des Finanzamts... also Widerruf an das zuständige Finanzamt... Da das FA nicht nur die erste Steuer abbucht , sondern auch die
folgenden(wird oftmals übersehen) sollte man schon überlegen, ob man dem FA die Einzugsermächtigung erteilt.. hier in Berlin kann man auch bei Zulassung BAR einzahlen...
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
und genau aus diesem Grund ist das ja auch eingeführt worden, weil der ein oder andere es nicht so genau genommen hat mit seiner Steuerpflicht.........
dem ist nichts hinzuzufügen....
und bei jemanden der es verpennt hat, wenn die kfz-steuer fällig wird (was man ja bereits 1 jahr im vorraus weiß!) für ausreichende kontodeckung zu sorgen, bei dem waage ich es sehr stark zu bezweifeln ob er die steuer sofern er sie überweisen könnte, auch pünktlich überweisen würde...........