KFZ-Steuereinzugsermächtigung wiederrufen!

Moin,
ich finde leider im Netz nur alte Themen, ich wollte fragen ob ich immer noch die einzugsermächtigung wiederrufen kann. Bekomme ich dann eine Rechunug zu gesendet?MFG

Eigge aus Hamburg

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


und genau aus diesem Grund ist das ja auch eingeführt worden, weil der ein oder andere es nicht so genau genommen hat mit seiner Steuerpflicht.........

dem ist nichts hinzuzufügen....

und bei jemanden der es verpennt hat, wenn die kfz-steuer fällig wird (was man ja bereits 1 jahr im vorraus weiß!) für ausreichende kontodeckung zu sorgen, bei dem waage ich es sehr stark zu bezweifeln ob er die steuer sofern er sie überweisen könnte, auch pünktlich überweisen würde...........

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Zitat:

Original geschrieben von zille1976


PS: 😠 Toll Drahkke. Das war mein Text. 🙁

???

Den Gesetzestext habe ich aus dem Internet.

Hast du an der Formulierung des Textes mitgewirkt?

Ich bin das Gesetz 😁

MfG Zille

Zitat:

Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
 
Den Gesetzestext habe ich aus dem Internet.
 
Hast du an der Formulierung des Textes mitgewirkt?

also, manchmal fällt bei dir der Groschen aber Pfennigweise, mein Lieber......😁

Gruß

Delle 😉

Zitat:

Ganz einfach weil die Einzugsermächtigung zwangsweise *erfolgt und das ist NÖTIGUNG von Amtswegen

*den ohne einzugsermächtigung keine zulassung

Schon Mal Lohn/Gehalt erhalten?? Stell dir vor da wird dir vom Finanzamt auch zwangsweise die Steuer abgezogen - was für eine NÖTIGUNG!

Und dann erst die MwSt und Mineralölsteuer - die werden einfach auf die Preise draufgeschlagen und somit wird man böse GENÖTIGT die zu bezahlen. Ist ja auch ein Skandal, dass ich die nicht bequem per Rechnung überweisen kann...

Warum sollte das bei der KFZ-Steuer anders laufen als bei den diversen anderen Steuern?!

Zitat:

Ich möchte als mündiger Bürger gefälligst selbst entscheiden, wann und wie ich meine Steuerschulden begleiche.

Wie sich aber hier im Forum und auch ganz deutschlandweit feststellen lässt ist "der Deutsche" aber unmündig und größtenteils komplett unfähig mit Eigenverantwortung umzugehen! Da reicht es sich mal grob die Threads von Versicherungs-, Finanzierungs- und Sicherheitsforum hier auf MT durchzulesen...

Das zahlen der KFZ-Steuer per Rechnung wurde auch nicht "aus Spaß" abgeschafft, sondern weil die Zahlungsmoral der Leute einfach besch... war und das Eintreiben der Kfz-Steuer nunmal sonst horrende Summen annimmt die der brave Steuerzahler tragen muss. Wenn du also mündig und verantwortungsvoller Bürger bist wirst du das hoffentlich verstehen, dass du dich bei den ganzen Pfeifen bedanken kannst die in der Vergangenheit eben eine schlechte Zahlungsmoral hatten.

Zitat:

Als ich dem Fiskus das letze mal einen Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer erteilt habe, wurde natürlich zwei Tage vor Gehaltseingang (NEIN, es war auch nicht der Tag der Zulassung) abgebucht, was in diesem Fall zu Überziehungszinsen geführt hat.

Ist das deren Problem wann du Gehalt bekommst und wie du dein Konto führst?! Du weißt in welchem Monat die KFZ-Steuer erhoben wird und das du das berücksichtigst ist deine Aufgabe!

Dein Satz zeigt aber offenbar dass du dann wohl doch nicht so zuverlässig und mündig bist, das man dir vernünftigen Umgang mit Geld zutrauen kann.

Über Überziehungszinsen (für 2 Tage!) rumzuheulen ist jawohl der größte Witz an der Sache. Da geht es um Cent-Beträge, also scheinst du ja ein extremer Erbsenzähler zu sein. Weil bei einer "normalen" KFZ-Steuer für 1-2 Autos von 200-800€/Jahr kann es ja nicht zu allzuhohen Überziehungszinsen gekommen sein, sofern du natürlich ein paar Ferraris u. ein riesen Fuhrpark hast so dass die KFZ-Steuer bei dir drei bis vierstellige Bereiche einnimmt dann sind die Überziehungszinsen vielleicht im Eurobereich, da dich das dann aber nicht groß tangieren dürfte mit Riesenfuhrpark bist und bleibst du in meinen Augen ein peinlicher Erbsenzähler der sich mit seinem Geschreibsel gleichzeitig als vollkommen unselbstständig qualifiziert hat.

Zitat:

und genau aus diesem Grund ist das ja auch eingeführt worden, weil der ein oder andere es nicht so genau genommen hat mit seiner Steuerpflicht.........

100% Agree!! Und als mündiger und halbwegs intelligenter Mensch sollte man das verstehen können wem man das zu verdanken hat und nicht weiter rumjammern oder lamentieren.

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@zxcoupe

Du hast noch etwas vergessen............

Ich habe fertig......😁

Gruß

Delle

So da es hier mal wieder nicht um die sache geht, sondern nur ums wichtig machen geht und aufzuzeigen wie dumm andere sind habe ich mir ander weitig juristischen rat besachfft.

Soo etwas ist unzulaessig. Also das Finanzamt MUSS den Wiederruf annehmen!

Sollte dies nicht geschehen, kann dagegen geklagt werden. Was man meiner Meinung auch machen sollte, aber da es hier wahrscheinlich wieder einige leute gibt, die darin etwas krimineles sehen und es nicht verstehn,dass es doch gegen den freiheitlichen und demokratischen Gedanken in unserem staat geht. Verabschiede ich mich aus dem thema, auser jemand braucht noch hilfe da Ihm/Ihr das selbe passiert ist.

MfG

Da hast du ja Glück, daß du einen Anwalt gefunden hat, der noch etwas Geld braucht.
Berichte doch bitte vom Fortschritt der Klage und wie schnell das Kratzkommando da war.

Also ich weiß nicht was du hast. Zwei Leute haben hier den Gesetzestext zitiert, der eindeutig zeigt, dass die Ablehnung des Widerrufs rechtlich in Ordnung geht. Der Text ist sogar so eindeutig, dass man kein Jura studiert haben muss um ihn zu verstehen.

Natürlich kann man sowas auch ignorieren und solange Leute fragen, bis man jemanden findet, der das sagt was man hören möchte.

Ich wünsche dir viel Spass beim klagen und empfehle dringend vorher eine Deckungszusage deiner Rechtsschutzversicherung einzuholen.

Ich sehe sogar das Potential das sowas bis zum BGH geht.

Mfg Zille

Zitat:

Original geschrieben von zille1976

Natürlich kann man sowas auch ignorieren und solange Leute fragen, bis man jemanden findet, der das sagt was man hören möchte.

Auf den Punkt gebracht.......😁

vor Allem, was bringt die Datengeheimhaltung der paar Punkte aus der EInzugsermächtigung, wenn die Daten doch dann bei der Überweisung trotzdem dem Empfänger bekannt gegeben werden?
Oder hast du x Konten die du geheim halten willst? Angst vor einer Steuerprüfung?

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher


vor Allem, was bringt die Datengeheimhaltung der paar Punkte aus der EInzugsermächtigung, wenn die Daten doch dann bei der Überweisung trotzdem dem Empfänger bekannt gegeben werden?

Ist ja eigentlich noch viel paradoxer: Die Einzugsermächtigung besteht ja schon. Also sind alle Daten heute schon gespeichert. Der Widerruf der Einzugsermächtigung sorgt nicht dafür, dass die Daten dann aus der EDV gelöscht werden.

MfG Zille

Man kann bei jeder Bank auf das Konto des FA bar einzahlen, kostet doch nur ein paar €uronen.
Bei der Steuererklärung muß man ja auch keine Bankverbindung angeben.
Das das FA da evtl. mißtrauisch wird und sich ne Zentralauskunft über vorhandene Konten und Freistellungsaufträge holt, ist doch Nebensache, Hauptsache Recht bekommen, koste es was es wolle.

Zitat:

Original geschrieben von Eigge


So da es hier mal wieder nicht um die sache geht, sondern nur ums wichtig machen geht und aufzuzeigen wie dumm andere sind habe ich mir ander weitig juristischen rat besachfft.
 
Soo etwas ist unzulaessig. Also das Finanzamt MUSS den Wiederruf annehmen!
 
Sollte dies nicht geschehen, kann dagegen geklagt werden. Was man meiner Meinung auch machen sollte, aber da es hier wahrscheinlich wieder einige leute gibt, die darin etwas krimineles sehen und es nicht verstehn,dass es doch gegen den freiheitlichen und demokratischen Gedanken in unserem staat geht. Verabschiede ich mich aus dem thema, auser jemand braucht noch hilfe da Ihm/Ihr das selbe passiert ist.
 
 
MfG

Es gibt Leute, die haben mit dem Finanzamt offensichtlich noch nicht viel zu tun gehabt. Leg du dich mal ruhig mit denen an. 

Das haben schon ganz andere versucht........🙄

Aber mach mal erst einmal selber, bevor du anderen hier "Hilfe" anbieten möchtest.

Und spare schon mal schön für "deinen Prozess" und vor allen Dingen für deinen RA der dir diesen super Tipp gegeben hat....😎

Kannst ja noch mal vorher einen Brandbrief an Wolfgang Schäuble schreiben.

Vieleicht bekommt der ja Fracksausen und lenkt in deiner Sache ein.

Dann wärst du natürlich ganz weit vorn...........🙂

Tja,

es gibt Dinge im Leben eines Mannes, die ein Mann tun muss.

Einen aussichtslosen Rechtsstreit mit dem Finanzamt führen gehört aber mit Sicherheit nicht dazu.

MfG Zille

Zitat:

Original geschrieben von zille1976


Also ich weiß nicht was du hast. Zwei Leute haben hier den Gesetzestext zitiert, der eindeutig zeigt, dass die Ablehnung des Widerrufs rechtlich in Ordnung geht. Der Text ist sogar so eindeutig, dass man kein Jura studiert haben muss um ihn zu verstehen.

Natürlich kann man sowas auch ignorieren und solange Leute fragen, bis man jemanden findet, der das sagt was man hören möchte.

Ich wünsche dir viel Spass beim klagen und empfehle dringend vorher eine Deckungszusage deiner Rechtsschutzversicherung einzuholen.

Ich sehe sogar das Potential das sowas bis zum BGH geht.

Mfg Zille

Ich verweise einfach nocheinmal auf m einem jurustenrat das und bezweifel das hier einer gepostet hat der ahnung hat. Sich auf ein gesetz zu betziehen und zu sagen ja da steht es so und so ist es, ist sehr naiv, unser rechtsprechung hat mehr 0rechte als das KFZ-steuerrecht. Alles bevor man auf dicke hose macht vielleicht doch mal alles lesen und seinen horizont erweitern!

P.S.:
Ich berate beruflich leute auch in steuerlichen dingen, und kenne auch den zentierten text! Und es steht dort nicht drinne das es genzlich ausgeschlossen ist zu wiederrunfen!so wie es auch auf dem Blatt steht welches man unterschreibt wenn man bei der Zulassungsstelle ist! Aber fuer die die meinen es besser zuwissen, werde ich die texte zusammen tragen und auch die weitern antworten des FA mitteilen!

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