KFZ Steuer
Mal ne schnelle Frage
Will mir morgen nen V10 anschauen
Baujahr 9/2004
Was kostet der an KFZ Steuer?
und was frißt der so?
Mir isses ja egal, aber meine Frau wills wissen
Gibt es da was zu beachten beim Kauf?
hat 23000 Kilometer runter
57 Antworten
Re: Was soll Das?
Zitat:
Original geschrieben von coltsevers
Wie kann mann sich Sorgen um Steuer und Dieselverbrauch machen wenn mann sich ein 2,5t Fahrzeug mit 5.0l-Maschine holt und dafür mal eben ca.65.000€ zu zahlen bereit ist?
Wenn man es geschafft hat, soviel Geld für ein KFZ zurückzulegen, dann bedeutet das im Gegenschluß nicht, daß man das Geld mit vollen Händen zum Fenster hinauswerfen kann. Nur durch Sparen läßt sich ein Vermögen ansammeln.
@ coltsevers :
Schon mal an die Besitzer eines Geländewagens gedacht, die ihr Auto gewerblich als Zugmaschine nutzen? Schon mal 2 Tonnen Holz täglich mit einem Mittelklasse-PKW gezogen ???!?
Hat jemand eine Ahnung, was man machen kann, wenn die Einspruchsfrist beim Steuerbescheid verstrichen ist? Gibt es die Möglichkeit, einen Überprüfungsantrag, die Aussetzung der Zahlung o.ä. zu beantragen?
Wir denken einfach realistisch...
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Re: ?
Zitat:
Original geschrieben von coltsevers
Mann ihr seid schon tolle Typen !!!
Gibt es kein DODGE-Forum??? Vieleicht freuen die sich über deinen geistigen Erguss.............
Individu...was?
Es gibt sehr schöne und vernünftige DODGE-FOREN aber die beckacken sich nicht wegen ein Bischen Steuer und Verbrauch so wie ihr, die leben für ihre DODGES!
Nicht persöhnlich nehmen es geht mir nur um diesen Geiz im
Forum😁icke Karre fahren aber beim Unterhalt knausern (am besten nur schiebn weil da 0,0l/100Km)!
!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Hallo,
was ist denn nun zu tun, um zukünftig in den Genuss der geringeren Steuer zu kommen. Beim Finanzamt einen Antrag auf Versteuerung als LKW stellen? Wie funktioniert das?
Mein Steuerbescheid ist vom 12.12.05 (Touareg V6TDI, € 463,00), damit kann ich wohl keinen Einspruch mehr für das laufende Steuerjahr einlegen, oder? Aber der nächste Bescheid kommt ja, dann wäre eine Ersparnis natürlich erfreulich.
Danke für eine Antwort!
Gruß, nick88
Ganz richtig! Die Einspruchsfrist von einem Monat nach
Bekanntgabe des Bescheides ist abgelaufen.
Somit wirst du bis zum nächsten Bescheid warten müssen. Gegen
den dann Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung über die diversen Verfahren beantragen.
Die Kfz-Steuer ist (nach dem heutigen Stand) dann trotzdem zu zahlen. Evtl. gibts bis dahin was neues.
MfG
Alex
Mich wundert es immer wieder, warum vom Mittel des Einspruchs oft so zögerlich Gebrauch gemacht wird.
Zitat:
Original geschrieben von abel99
Somit wirst du bis zum nächsten Bescheid warten müssen. Gegen
den dann Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung über die diversen Verfahren beantragen.Die Kfz-Steuer ist (nach dem heutigen Stand) dann trotzdem zu zahlen. Evtl. gibts bis dahin was neues.
MfG
Alex
.... das ist leider komplett falsch was Du sagst ... mfg volltanke
Innerhalb 3 Tagen hatte ich negativen Bescheid meines Finanzamtes auf dem Tisch: Meinem Einspruch wird nicht stattgegeben. Steuer ist fällig.
Ich hatte mit dem Düsseldorfer Urteil argumentiert..... jetzt habe ich nochmals mit dem aktuellen Kölner Urteil nachgelegt. Dieses sieht ja die Aussetzung der Zahlung vor, bis zur endgültigen Entscheidung beim BGH (?). Auf diese Antwort warte ich schon ein paar Tage. Das scheint eine Denksportaufgabe für den Beamten zu sein.