Kfz kauf Probleme

Mercedes C-Klasse W203

Hallo zusammen,
Habe mir vor 2 Wochen einen W203 als winterauto geholt. Hab jetzt leider Gottes keine wirkliche Ahnung von Autos und bei einem Händler den Wagen geholt der anscheinend nicht ganz ehrlich war.
Haben dem Vertrag unterschrieben in dem der Händler aufgelistet hat das er keine Gewährleistung und Garantie gibt.
War jetzt 2 Wochen später bei einem Schrauber und der meinte das spurstunge und beide querlenker vorn neu gemacht werden müssen und es 1000 Euro kostet.
Ausserdem meinte er ich könnte eigentlich nicht mehr mit dem Auto auf die Straße gelassen werden da es zu gefährlich ist und darf weder Autobahn noch holprige Wege fahren. Kann ich den Kaufvertrag irgendwie anfechten? Auf meine Nachfrage ob der 3agen Mangel hat hat der Händler mit nein geantwortet gehabt aber die genannten Probleme sind ja eindeutig schon vor Kauf dagewesen

Vielleicht kennt sich hier einer mit der Rechtslage aus und kann mir die Frage beantworten.
Danke im vorrazs

Beste Antwort im Thema

Sagt mal,
was ist hier eigentlich wieder los?? Warum wird auf den Mann jetzt so eingedroschen, er wollte unsere Hilfe und nicht einen Vortrag über das Thema: Wie kaufe ich für wenig Geld ein tadelloses Auto. Wenn er so unerfahren ist und Pech beim Autokauf hatte, finde ich es unsinnig ihm dazu auch noch solche hämischen Kommentare zu kommen zu lassen. Ich glaube einfach, wenn alle hier ehrlich zu sich selbst sind, dass beim Kauf des ersten Autos, die meisten hier, ihre ersten negativen Erfahrungen gemacht haben und da bringen solche Kommentare gar nichts. Schei...e gelaufen, aber das ändert jetzt nichts mehr, ob hier jemand helfen kann ist ungewiss aber einen Anwalt zur Rechtsberatung hinzu zu ziehen macht auf jeden Fall sinn und kostet nich die Welt, meistens nur ca. 20-50€. Zumindest ist das hier in S-H so wenn ich mich nicht täusche.

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Zitat:

@Hinnerk1963 schrieb am 5. Dezember 2019 um 20:27:04 Uhr:


Mal unabhängig von der Rechtslage: Was erwartest Du für 1700 Euro? Ist doch klar, dass es dafür nur Bastelbuden gibt.

Und jetzt mal ein Tipp aus der Praxis: Die meisten kleinen Gebrauchtwagenhändler haben keine Rechtsschutzversicherung, weil viel zu teuer. Fordere ihn schriftlich auf (Mail genügt), das Auto zurückzunehmen und drohe mit einem teuren Gutachten und Anwalt. Der wird ein paar Mal zucken und die Gurke dann zurücknehmen. .

Hallo,
wenn Du Dich da mal nicht irrst...
Der Kaufvertrag hat es in sich, weil sich der Ausschluss der Gewährleistung nur auf die von dem Käufer vorzunehmenden Reparaturen beziehen kann. In dem Fall- mit Recht.
Natürlich kann ich etwas kaufen, von dem ich bei Kauf informiert bin, dass die zu kaufende Sache Mängel aufweist.
Ich kaufe praktisch die Mängel bewusst mit. Da kann ich dann nicht später hingehen und genau diese Mängel beanstanden und deren Beseitigung zu Lasten des Verkäufers fordern.
Ich denke, so sau dumm kann der Händler in rechtlichen Dingen nicht sein, wenn er solche Zusätze in seine Verträge aufnimmt. Das Ganze kann daher ganz böse für den TE werden und fällt mal wieder unter die Kategorie: Das ist genau so, wie beschrieben, nur gänzlich anders.
Der Vertrag ist gänzlich anders, als der TE es uns zuvor geschildert hat.
Gruss vom Asphalthoppler

Manche Mitbürger sind wirklich drollig, sie kaufen für sage und schreibe 1700€ einen Mercedes und erwarten ein tadelloses Auto .... Entweder investiert man etwas mehr Geld in die Beschaffung des Fahrzeuges oder man kauft genau so ein Exemplar aber dafür in der Lage solche läppischen Arbeiten wie Querlenkerwechsel selbst durchzuführen....und ich lege meine beiden Hände ins Feuer dass diese C-Klasse noch zig weitere verschließene Stellen hat, man muss nur genauer hingucken......

Sagt mal,
was ist hier eigentlich wieder los?? Warum wird auf den Mann jetzt so eingedroschen, er wollte unsere Hilfe und nicht einen Vortrag über das Thema: Wie kaufe ich für wenig Geld ein tadelloses Auto. Wenn er so unerfahren ist und Pech beim Autokauf hatte, finde ich es unsinnig ihm dazu auch noch solche hämischen Kommentare zu kommen zu lassen. Ich glaube einfach, wenn alle hier ehrlich zu sich selbst sind, dass beim Kauf des ersten Autos, die meisten hier, ihre ersten negativen Erfahrungen gemacht haben und da bringen solche Kommentare gar nichts. Schei...e gelaufen, aber das ändert jetzt nichts mehr, ob hier jemand helfen kann ist ungewiss aber einen Anwalt zur Rechtsberatung hinzu zu ziehen macht auf jeden Fall sinn und kostet nich die Welt, meistens nur ca. 20-50€. Zumindest ist das hier in S-H so wenn ich mich nicht täusche.

Hallo
Will hier nichts rechtliches o.Ä. einbringen......aaaaaaber……..der vorliegende Vertrag kann nicht zu deinem gekauften Fahrzeug gehören. Die FIN von Mercedes hat 17 Stellen.....die im Vertrag 18.

Rein hypotetisch ist das also gar nicht gültig...…Vertragsbeschreibung und Fahrzeug stimmen nicht überein. Eventuell ein Ansatz den Vertrag als ungültig erklären zu lassen (Anwalt).

Bitte um Belehrung falls ich da einen Gedankenfehler habe...

Gruß der Ballu

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Zitat:

@Bimbamballu schrieb am 6. Dezember 2019 um 11:38:08 Uhr:


Hallo
Will hier nichts rechtliches o.Ä. einbringen......aaaaaaber……..der vorliegende Vertrag kann nicht zu deinem gekauften Fahrzeug gehören. Die FIN von Mercedes hat 17 Stellen.....die im Vertrag 18.

Rein hypotetisch ist das also gar nicht gültig...…Vertragsbeschreibung und Fahrzeug stimmen nicht überein. Eventuell ein Ansatz den Vertrag als ungültig erklären zu lassen (Anwalt).

Bitte um Belehrung falls ich da einen Gedankenfehler habe...

Gruß der Ballu

Die FIN ist tatsächlich falsch auf dem Vertrag da ist eine 5 zuviel, die Kiste war anscheinend ursprünglich ein Behördenfahrzeug und total nackt.

"SA-Code 026: Serienversuch SBC 3"
Hat der Wagen eine SBC-Bremse oder steht das "SBC" für etwas anderes?
Wenn der eine SBC-Bremse hat, wäre das ja eine kuriose Seltenheit.

Zitat:

@m.o.m.o schrieb am 6. Dezember 2019 um 13:21:03 Uhr:


"SA-Code 026: Serienversuch SBC 3"
Hat der Wagen eine SBC-Bremse oder steht das "SBC" für etwas anderes?
Wenn der eine SBC-Bremse hat, wäre das ja eine kuriose Seltenheit.

Hallo
Hatte ich letztens auch bei einem anderen User mit CL nach FIN-Aufschlüsselung gesehen. War auch ungefähr der Bauzeitraum. User hatte aber andere Probleme, sind auf diesen Passus nicht weiter eingegangen.

Gruß der Ballu

Die SBC Bremse ist das gewiss nicht.
Gabs nur in Maybach, SL und Vormopf W211.
Steht vielleicht für Shooting Brake Coupe?

Danke für die uberwiegend hilfreichen Nachrichten, hätte nicht mit einem so großen und schnellen Feedback gerechnet. Werd am Montag den Vertrag bei meinem Anwalt einreichen, bin auch durch die Rechtsschutz abgesichert nicht das ich da auch noch draufzahlen muss.
Werd ihm die ganze Sache schildern und dann schauen wir weiter. Halte euch gern auf dem laufenden

Im Kaufvertrag steht HANDSCHRIFTLICH "Keine Garantie oder Gewährleistung". Das ist m. E. eine individuelle Vereinbarung und keine vom Händler vorformulierte Regelung oder Allgemeine Geschäftsbedingung, die als solche unwirksam wäre, weil von der gesetzlichen Regelung abweichend. Aber als individuelle handschriftlich eingetragene und damit "verhandelte" Regelung könnte sie wirksam sein.

Nein, kann sie nicht.
Die Gewährleistung von mindestens einem Jahr bei gebrauchten Fahrzeugen von Händlern an Privatkunden kann NICHT ausgehebelt werden.

Gilt die Gewährleistung nicht NUR über 6 Monate??

Wieso kauft mann so eine alte C-Klasse wenn mann selbst nicht schrauben kann???

Weil man einfach ein billiges Auto gesucht hat als Winterauto. Was soll das denn schon wieder, dass hatten vor Dir schon andere gesagt. Jeder fängt mal man und der ein oder andere fällt dann halt auch mal auf die Nase. Das hätte bei jeder anderen Marke genauso sein können. Hört doch mal auf mir dem Sch....

Zitat:

@f.jurand schrieb am 6. Dezember 2019 um 21:15:17 Uhr:


Im Kaufvertrag steht HANDSCHRIFTLICH "Keine Garantie oder Gewährleistung". Das ist m. E. eine individuelle Vereinbarung und keine vom Händler vorformulierte Regelung oder Allgemeine Geschäftsbedingung, die als solche unwirksam wäre, weil von der gesetzlichen Regelung abweichend. Aber als individuelle handschriftlich eingetragene und damit "verhandelte" Regelung könnte sie wirksam sein.

Es gibt keine individuellen Vereinbarungen, die die gesetzliche Regelung unwirksam werden lassen. Würde dann wohl jeder Verkäufer so machen und somit das Vertragsrecht komplett aushebeln..
Nein, so einfach ist es zum Glück nicht.

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