ForumW203
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. C-Klasse
  6. W203
  7. Kfz kauf Probleme

Kfz kauf Probleme

Mercedes C-Klasse W203
Themenstarteram 5. Dezember 2019 um 7:06

Hallo zusammen,

Habe mir vor 2 Wochen einen W203 als winterauto geholt. Hab jetzt leider Gottes keine wirkliche Ahnung von Autos und bei einem Händler den Wagen geholt der anscheinend nicht ganz ehrlich war.

Haben dem Vertrag unterschrieben in dem der Händler aufgelistet hat das er keine Gewährleistung und Garantie gibt.

War jetzt 2 Wochen später bei einem Schrauber und der meinte das spurstunge und beide querlenker vorn neu gemacht werden müssen und es 1000 Euro kostet.

Ausserdem meinte er ich könnte eigentlich nicht mehr mit dem Auto auf die Straße gelassen werden da es zu gefährlich ist und darf weder Autobahn noch holprige Wege fahren. Kann ich den Kaufvertrag irgendwie anfechten? Auf meine Nachfrage ob der 3agen Mangel hat hat der Händler mit nein geantwortet gehabt aber die genannten Probleme sind ja eindeutig schon vor Kauf dagewesen

Vielleicht kennt sich hier einer mit der Rechtslage aus und kann mir die Frage beantworten.

Danke im vorrazs

Beste Antwort im Thema

Sagt mal,

was ist hier eigentlich wieder los?? Warum wird auf den Mann jetzt so eingedroschen, er wollte unsere Hilfe und nicht einen Vortrag über das Thema: Wie kaufe ich für wenig Geld ein tadelloses Auto. Wenn er so unerfahren ist und Pech beim Autokauf hatte, finde ich es unsinnig ihm dazu auch noch solche hämischen Kommentare zu kommen zu lassen. Ich glaube einfach, wenn alle hier ehrlich zu sich selbst sind, dass beim Kauf des ersten Autos, die meisten hier, ihre ersten negativen Erfahrungen gemacht haben und da bringen solche Kommentare gar nichts. Schei...e gelaufen, aber das ändert jetzt nichts mehr, ob hier jemand helfen kann ist ungewiss aber einen Anwalt zur Rechtsberatung hinzu zu ziehen macht auf jeden Fall sinn und kostet nich die Welt, meistens nur ca. 20-50€. Zumindest ist das hier in S-H so wenn ich mich nicht täusche.

35 weitere Antworten
Ähnliche Themen
35 Antworten

Dies ist keine Rechtsberatung, sondern meine Meinung!

Wenn ein Händler einer Privatperson ein Auto verkauft, gilt eine gesetzliche Gewährleistung von 12 Monaten, dass der Wagen keine Mangel hat. Bis zu einem halben Jahr muss der Händler nachweisen, dass ein Mangel NICHT schon beim Kauf vorlag - was er meistens nicht kann. Danach gilt die Beweislastumkehr und der Käufer muss nachweisen, dass der Mangel schon beim Verkauf vorlag. Diese gesetzliche Gewährleistung kann bei einem gewerblichen Händlerverkauf NICHT ausgeschlossen werden! ABER: Der Händler kann ein Fahrzeug "vermitteln", d.h. er verkauft es Dir nicht, sondern vermittelt es nur von einem privaten (!) Vorbesitzer - dann greift die Gewährleistung nicht. Oder der Händler verkauft es Dir als "Privatmann", d.h. im Kaufvertrag steht er nur mit seinem Namen und nicht mit einer Firma. Mangel ist im Übrigen nur, was nicht als "normale Abnutzung" aufgrund von Alter und Laufleistung gilt. Das ganze Gebiet ist nicht so ganz einfach, manches ist ziemlich klar geregelt, anderes im Zweifel nur über ein Gericht zu klären - das dauert meistens. Meine Empfehlung: Zum Verkäufer gehen und mit dem reden, was man machen kann.

So ist das Leben. Der Ahnungslose zahlt immer drauf, zuerst beim Händler und anschließend noch beim Schrauber.

Der Austausch zweier Querlenker und der Spurstangenköpfen soll 1000 Euro kosten ? Lass dich doch nicht doppelt verarschen.

Ich mach dir das für 800 :-) :-) :-)

1000 sind viel zu teuer

Erstmal nachschauen ob da wirklich was wackelt

Zittert die Lenkung oder knartscht da was beim einschlagen ?

Reifen einseitig abgenutzt ?

Wagen mal anheben und sehen ob spiel am Reifen ist

(Reifen links rechts bewegen ohne das sich das Lenkrad bewegt)

Alternativ Plastikverkleidung abmachen und nachsehen

Wenn Spiel vorhanden ist entweder Kostenvoranschlag von "anderer" Garage machen lassen

oder Teile bestellen.

Abstände ungefähr markieren - Teile tauschen -

nach den Markierungen grob einstellen - Spur und Sturz einstellen lassen - fertig

Aber ich würde erstmal die Geschichte mit der Gewährleistung überprüfen !!!

Themenstarteram 5. Dezember 2019 um 9:14

Zitat:

@bebahunter schrieb am 5. Dezember 2019 um 08:52:13 Uhr:

Dies ist keine Rechtsberatung, sondern meine Meinung!

Wenn ein Händler einer Privatperson ein Auto verkauft, gilt eine gesetzliche Gewährleistung von 12 Monaten, dass der Wagen keine Mangel hat. Bis zu einem halben Jahr muss der Händler nachweisen, dass ein Mangel NICHT schon beim Kauf vorlag - was er meistens nicht kann. Danach gilt die Beweislastumkehr und der Käufer muss nachweisen, dass der Mangel schon beim Verkauf vorlag. Diese gesetzliche Gewährleistung kann bei einem gewerblichen Händlerverkauf NICHT ausgeschlossen werden! ABER: Der Händler kann ein Fahrzeug "vermitteln", d.h. er verkauft es Dir nicht, sondern vermittelt es nur von einem privaten (!) Vorbesitzer - dann greift die Gewährleistung nicht. Oder der Händler verkauft es Dir als "Privatmann", d.h. im Kaufvertrag steht er nur mit seinem Namen und nicht mit einer Firma. Mangel ist im Übrigen nur, was nicht als "normale Abnutzung" aufgrund von Alter und Laufleistung gilt. Das ganze Gebiet ist nicht so ganz einfach, manches ist ziemlich klar geregelt, anderes im Zweifel nur über ein Gericht zu klären - das dauert meistens. Meine Empfehlung: Zum Verkäufer gehen und mit dem reden, was man machen kann.

Danke für die schnelle Antwort!

Habe bereits mit ihm telefoniert und der meinte ich habe ja unterschrieben das er keine Gewährleistung und und Garantie gibt und er da nix macht. Hatte darauf hin mich belesen und der bin dann auch darauf gestoßen das es nicht rechtens ist.

Er hat mir das Auto auch nicht als Privatmann verkauft sondern als Händler. Werde mich da jetzt erstmal an einen Fachmann vom Recht wenden.

Themenstarteram 5. Dezember 2019 um 9:20

Zitat:

@wolfman444 schrieb am 5. Dezember 2019 um 09:16:14 Uhr:

Ich mach dir das für 800 :-) :-) :-)

1000 sind viel zu teuer

Erstmal nachschauen ob da wirklich was wackelt

Zittert die Lenkung oder knartscht da was beim einschlagen ?

Reifen einseitig abgenutzt ?

Wagen mal anheben und sehen ob spiel am Reifen ist

(Reifen links rechts bewegen ohne das sich das Lenkrad bewegt)

Alternativ Plastikverkleidung abmachen und nachsehen

Wenn Spiel vorhanden ist entweder Kostenvoranschlag von "anderer" Garage machen lassen

oder Teile bestellen.

Abstände ungefähr markieren - Teile tauschen -

nach den Markierungen grob einstellen - Spur und Sturz einstellen lassen - fertig

Aber ich würde erstmal die Geschichte mit der Gewährleistung überprüfen !!!

Auch hier danke für die schnelle Antwort, also Spiel hat der linke Reifen schon echt viel der wackelt wie sau wenn man an dem Reifen wackelt wenn der Wagen hochgehoben ist, aber der Preis kam mir auch sehr teuer vor.

2 querlenker, 1 spurstunge, 4 Zündkerzen

Das muss alles gewechselt werden hab gerade nochmal nachgeschaut

Hallo,

also, jetzt mal der ganze Vorgang aus rechtlicher Sicht:

@bebahunter hat die Gewährleistung Einiges gesagt, wenngleich es hier nur die halbe Wahrheit ist, denn die Gewährleistungsfrist von 2 Jahren kann vertraglich bei Gebrauchtgüterkauf auf ein Jahr eingeschränkt werden. Betonung: "vertraglich"! Hier liegt aber keine vertragliche Grundlage vor, da die Gewährleistung grundsätzlich rechtswidrig, so wie @bebahunter beschrieben hat, ausgeschlossen wurde. Damit gilt:2Jahre Gewährleistung, nach 6 Monaten Beweislastumkehr.

Nun hat das Fahrzeug aber anscheinend erhebliche, die Fahrtüchtigkeit zudem einschränkende Mängel. Hier wäre zu fragen, ob der Verkäufer, der ja kein Automechaniker sein muss, den Mangel hätte feststellen können, bzw, ob ihm der Mangel bekannt war. War der Mangel ihm bekannt, bzw. hätte dieser ihm bekannt sein müssen (z.B. durch Geräusche während einer Probefahrt o.ä.) so haftet er für den Mangel. Die Gewährleistung besteht in dieser konkreten Konstellation der verschwiegenen Mängel, 3 Jahre.

Aber, was nützt dies alles, wenn sich der Händler stur stellt?

Mein dringender Rat: ab zum Rechsanwalt. Der wird Deinen Kaufvertrag prüfen und, wenn es so ist, wie wir es von Dir erfahren haben, dem Händler ganz ungemütlich auf den Pelz rücken. So etwas kann bis zum Entzug der Gewerbegenehmigung gehen. Also ist nur der Händler der Verlierer, wenn er die Gewährleistungsrechte seiner Kunden vertraglich, und damit rechtswidrig, ausschließt.

Gruss vom Asphalthoppler

P.s. Lenker, Surstange ok, aber Zündkerzen werden wohl nicht unter die Gewährleistung fallen, da es sich um sog. "Verschleißteile" handelt..

Warum? der Händler hat wahrscheinlich kein "Bastlerauto" o.ä. angeboten. Damit haftet er für die Funktion aller Teile zum Zeitpunkt des Verkaufes. Verschleißschäden können erst nach Verkauf durch den Händler geltend gemacht werden. (Z.B. Klimakompressor fällt nach 6 Monaten wegen Verschleiß aus.) Es gibt für jedes Bauteil eine Verschleißgrenze, welche bei gewerblichem Verkauf nicht überschritten sein darf., ansonsten hätten wir nur noch Schrott bei Autohändlern zu erwarten.

Schön wäre mal ein Foto von dem Kaufvertrag.

Ich stimme Asphalthoppler 100%tig zu.

Ich hoffe nur das er im Rechtsschutz ist, auch ohne Rechtsschutz

wird er das Ding gewinnen. Nur nicht einschüchtern lassen.

Aber vorab erstmal richtig auf Fehler überprüfen lassen, die Rechnung

kann er dann mit einreichen.

Themenstarteram 5. Dezember 2019 um 11:17

Hey zusammen

Erstmal danke für die ganzen Beiträge.

Werde heut nachmittag ein Foto des Vertrages hochladen.

Hab auch schon sicherheitshalber bei meiner Versicherung angerufen und vertragsrecht ist bei der Rechtsschutz mit abgedeckt, wenigstens 1 was positives.

Hab den Händler jetzt noch nicht erreicht um evtl eine außergerichtliche Einigung zu treffen

Zitat:

@Arbr1992 schrieb am 5. Dezember 2019 um 12:17:05 Uhr:

Hey zusammen

Erstmal danke für die ganzen Beiträge.

Werde heut nachmittag ein Foto des Vertrages hochladen.

Hab auch schon sicherheitshalber bei meiner Versicherung angerufen und vertragsrecht ist bei der Rechtsschutz mit abgedeckt, wenigstens 1 was positives.

Hab den Händler jetzt noch nicht erreicht um evtl eine außergerichtliche Einigung zu treffen

---------------------------------------------------------------------

Mündlich bringt das gar nichts, nur Brief mit Einschreiben, von Anwalt

----------------------------------------------------------------------

Und anknüpfend / wiederholend (an) das von Maik:

Stell doch den Kaufvertrag mal ein, schwärze alles was uns nichts angeht bzw. nicht öffentlich gemacht werden sollte. Hast du den Anzeigentext noch? Wurde der TÜV evtl. vor Kauf erneuert?

Eine andere Werkstatt würde ich mir dennoch suchen, ein Querlenker (egal jetzt welcher der 4 und unabhängig von den Bezeichnung, bevor wieder einer um die Ecke kommt....) kostet von Lemförder zwischen 60 und 90€. Ein Spurstangenkopf mit Axialgelenk kostet alles in allem 45€.

Einbau für jemand mit ner Bühne der 0,0 Ahnung von dem Auto hat: 2 Stunden. Wohlwollend... Mit Achsvermessung sollte man da unter 500€ bleiben können.

Themenstarteram 5. Dezember 2019 um 16:22

Hier der Kaufvertrag, mir ist klar das das Auto alt ist und paar Kilometer auf dem buckel hat aber es mir als okay zu verkaufen und dann stellt sich raus das es eigentlich nicht Straßen tauglich ist finde ich schon ziemlich dreist

Themenstarteram 5. Dezember 2019 um 16:25

Der Verkäufer schrieb

Fahrzeug wird vom Verkäufer noch innen aufbearbeitet, füllstände geprüft und auspuff instand gesetzt (wobei bei dem Wagen wie ich jetzt sehen konnte nach dem Kat EIN VW Teil verschweißt wurde?! Kann mir nicht vorstellen das das so konform ist). Alle weiteren reperatur en übernimmt der Käufer selbst. Keine Gewährleistung oder Garantie

Spannende Sache. Der Reparaturvorbehalt seitens des Verkäufers zu Lasten des Käufers erschwert die Sache natürlich, setzt m.E. die gesetzliche Gewährleistung aber nicht ausser Kraft.

Meine Empfehlung: Rechtsberatung!

Viel Glück

Mal unabhängig von der Rechtslage: Was erwartest Du für 1700 Euro? Ist doch klar, dass es dafür nur Bastelbuden gibt.

Und jetzt mal ein Tipp aus der Praxis: Die meisten kleinen Gebrauchtwagenhändler haben keine Rechtsschutzversicherung, weil viel zu teuer. Fordere ihn schriftlich auf (Mail genügt), das Auto zurückzunehmen und drohe mit einem teuren Gutachten und Anwalt. Der wird ein paar Mal zucken und die Gurke dann zurücknehmen. Du musst nur den Eindruck erwecken, dass Du Ernst machst.

Und dann kaufst Du ein Winterauto für Leute ohne Ahnung, also einen Polo ohne DSG und Steuerkette.

Deine Antwort
Ähnliche Themen