Kfz kauf Probleme
Hallo zusammen,
Habe mir vor 2 Wochen einen W203 als winterauto geholt. Hab jetzt leider Gottes keine wirkliche Ahnung von Autos und bei einem Händler den Wagen geholt der anscheinend nicht ganz ehrlich war.
Haben dem Vertrag unterschrieben in dem der Händler aufgelistet hat das er keine Gewährleistung und Garantie gibt.
War jetzt 2 Wochen später bei einem Schrauber und der meinte das spurstunge und beide querlenker vorn neu gemacht werden müssen und es 1000 Euro kostet.
Ausserdem meinte er ich könnte eigentlich nicht mehr mit dem Auto auf die Straße gelassen werden da es zu gefährlich ist und darf weder Autobahn noch holprige Wege fahren. Kann ich den Kaufvertrag irgendwie anfechten? Auf meine Nachfrage ob der 3agen Mangel hat hat der Händler mit nein geantwortet gehabt aber die genannten Probleme sind ja eindeutig schon vor Kauf dagewesen
Vielleicht kennt sich hier einer mit der Rechtslage aus und kann mir die Frage beantworten.
Danke im vorrazs
Beste Antwort im Thema
Sagt mal,
was ist hier eigentlich wieder los?? Warum wird auf den Mann jetzt so eingedroschen, er wollte unsere Hilfe und nicht einen Vortrag über das Thema: Wie kaufe ich für wenig Geld ein tadelloses Auto. Wenn er so unerfahren ist und Pech beim Autokauf hatte, finde ich es unsinnig ihm dazu auch noch solche hämischen Kommentare zu kommen zu lassen. Ich glaube einfach, wenn alle hier ehrlich zu sich selbst sind, dass beim Kauf des ersten Autos, die meisten hier, ihre ersten negativen Erfahrungen gemacht haben und da bringen solche Kommentare gar nichts. Schei...e gelaufen, aber das ändert jetzt nichts mehr, ob hier jemand helfen kann ist ungewiss aber einen Anwalt zur Rechtsberatung hinzu zu ziehen macht auf jeden Fall sinn und kostet nich die Welt, meistens nur ca. 20-50€. Zumindest ist das hier in S-H so wenn ich mich nicht täusche.
35 Antworten
Ein Autoverkäufer hat es nicht einfach. 😁 Er muss günstig einkaufen und mit möglichst größtem Gewinn verkaufen. Der einfachste Weg zur Gewinnmaximierung ist den Käufer zu betrügen. Ahnungslose Opfer werden bevorzugt vertilgt. Das Ganze erinnert an den afrikanischen Dschungel.Ein Opfer sollte sich gefälligst mit seinem Schicksal abfinden.
Ein wehrhaftes Opfer führt zur Magenverstimmung und verdirbt das Spiel. Wahrscheinlich werden ältere Fahrzeuge deshalb bevorzugt für den Export angeboten . Der Verkäufer verhindern damit, dass die Mahlzeit wieder aus dem Magen hervorkrabellt.
Hallo,
ich kenne einige Gebrauchtwagenhändler. Das sind bestimmt gute Geschäftsleute, die gut rechnen können, aber, sie sind keine Betrüger. Das ist ein Fakt! Auf der anderen Seite sind Käufer von Gebrauchtfahrzeugen in den letzten Jahren /Jahrzehnten immer anspruchsvoller geworden. Manchmal so anspruchsvoll, dass es überzogen wirkt. Der Kunde will ein Schnäppchen machen, denn Geiz ist ja geil. Willkommen im Schwabenländle. Aber dort bezieht sich die Sparsamkeit nicht auf eine unangemessene Vorteilsnahme, sondern auf eine langlebige Nutzung des Eigenen. Sparen tut nur der, der nichts kauft!
Wer ein Fahrzeug kauft, muss wissen, dass er sich neben weiteren Kosten, auch den Verderb des Fahrzeuges einkauft.
Das wird oft vergessen und dann soll der Händler mit biegen und brechen in die Gewährleistungspflicht gedrückt werden. Also dorthin, wo er nicht zwangsläufig immer hingehört.
Vier Totalschäden in kurzer Zeit, an Neuwagen, können einen Händler an den Rand des Ruins bringen. Bis er alle Kosten wieder eingesammelt hat, kann er schon in Insolvenz gegangen sein. Bei Gebrauchtwagenhändlern genügt manchmal schon ein desolates Fahrzeug und ein sturer Kunde dazu.
Gruss vom Asphalthoppler
Zitat:
@rekord_1 schrieb am 6. Dezember 2019 um 22:35:35 Uhr:
Gilt die Gewährleistung nicht NUR über 6 Monate??
Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, kann aber bei gebrauchten Waren auf 1 Jahr verkürzt werden. Nach 6 Monaten gilt die "Beweislastumkehr".
Bei Verkauf privat an privat kann die Gewährleistung aber ausgeschlossen werden. Hier ist der richtige Wortlaut zu beachten sonst ist der Ausschluss ungültig.
Zitat:
@amdwolle schrieb am 7. Dezember 2019 um 12:01:00 Uhr:
Zitat:
@rekord_1 schrieb am 6. Dezember 2019 um 22:35:35 Uhr:
Gilt die Gewährleistung nicht NUR über 6 Monate??
Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, kann aber bei gebrauchten Waren auf 1 Jahr verkürzt werden. Nach 6 Monaten gilt die "Beweislastumkehr".Bei Verkauf privat an privat kann die Gewährleistung aber ausgeschlossen werden. Hier ist der richtige Wortlaut zu beachten sonst ist der Ausschluss ungültig.
Das stimmt nicht ganz. Die Beweislastumkehr tritt nach der hälfte des Gewährleistungszeitraumes ein. Da der Verkäufer im vorliegenden Fall die Gewährleistung nicht auf ein Jahr verkürzt hat (ausschliessen kann er sie nicht und es steht diesbezüglich ja nix im Kaufvertrag) beträgt die Gewährleistung also sogar 2 Jahre. Und somit tritt die Beweislastumkehr erst nach 12 Monaten ein.
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Das glaube ich nicht. § 477 BGB sagt da was anderes.
Siehe auch § 474 Verbrauchsgüterkauf ff.
Zitat:
Die Beweislastumkehr tritt nach der hälfte des Gewährleistungszeitraumes ein. Da der Verkäufer im vorliegenden Fall die Gewährleistung nicht auf ein Jahr verkürzt hat (ausschliessen kann er sie nicht und es steht diesbezüglich ja nix im Kaufvertrag) beträgt die Gewährleistung also sogar 2 Jahre. Und somit tritt die Beweislastumkehr erst nach 12 Monaten ein.
Hallo,
fast richtig, nur, wir sind hier nicht im Fussball, wo die Halbzeit wichtig ist: Richtig ist:
2 Jahre Gewährleistung, innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf werden Mängel an der Sache so betrachtet, als hätten diese bereits vor Kauf vorgelegen. Der Käufer muss also nicht beweisen, dass der Mangel bei Kauf bereits bestand.
Nach Ablauf der 6 Monate greift die sog. Beweislastumkehr. Nun muss der Käufer, im Falle eines Mangels, beweisen, dass dieser schon bei Kauf vorlag, was im Einzelfall recht schwierig- bis unmöglich sein kann.
Bei Gebrauchtwarenkauf kann ( muss aber nicht!) die Gewährleistungsfrist auf 1 Jahr reduziert werden. An der Beweislastumkehr nach 6 Monaten ändert sich aber nichts.
Verdeckte und arglistig verschwiegene Mängel erweitern die Gewährleistungsfrist auf 3 Jahre, beginnen ab Jahresende des Jahres der Kenntniserlangung.
Gruss vom Asphalthoppler