Kettenspanner und Nockenwelle defekt

Audi Q7 2 (4M)

Hallo Freunde,

ich habe gestern mein Q7 bei Audi abgegeben. Verdacht auf Kettenspanner oder Steuerkette. Nach ca. 2 Stunden wurde ich angerufen. Es war tätsichlich der Kettenspanner. Der Freundliche sagte, dass die einen weiteren Fehler gefunden gaben. Auch die Nockenwelle soll defekt sein und soll ausgetauscht werden. Die brauchen ca. 9 Tage. Als Leihwagen ein Q3 (traurig).

Hat jemand schon Erfahrung mit der Nockenwelle?

Beste Antwort im Thema

Das Problem sind die vielen kleinen und doch teuren Reparaturen, die bis dahin anfallen können, bis er mal auseinanderfällt.

Über die EUR 890,- hätte ich keine zwei Sekunden nachgedacht. Außerdem lässt sich die Garantie nicht soweit verlängern, wie Du ihn tatsächlich fahren willst. Das Restrisiko hättest Du also noch ein paar Jahre danach.

Viel Glück ab Monat 25. Das wirst Du bei der verbauten Technik brauchen.

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Garantie auf Garantieleistungen gibt es nur innerhalb der ursprünglichen Garantiezeit. So mein Kenntnisstand.

100 Punkte Engel und Andinett,

das kenn ich so nicht,
auf eine Reparatur, egal ob bezahlt oder nicht, gibt es die gesetzliche Gewährleistung- das hat nichts mit der Garantie auf den Neuwagen zu tun-heissst ja auch Gewährleistung 😁

und die fängt in Ö immer auf 2 Jahre zu laufen an, wobei nach 12 Monaten die beweislastumkehr eintritt.

Auf Bauteile die in der Garantie getauscht worden ohne Kundenanteil gilt dass nicht soweit ich weiß

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Das kann nicht sein. Das ist konsumentenschuzrecht und hat mit der freiwiligen Hersteller Garantie nichts zu tun.

Bitte um einen Link dazu.

Ps. Warum wird hier ein Danke vergeben?

Habe im November die Kettenspanner an meinem S5 tauschen lassen auf Garantie/Kulanz.
Auf diese Maßnahme/Arbeit habe ich 1 Jahr Garantie

Du hast vor allem "Gewährleistung"

Ist in D das konsumentenrecht anders?
https://www.konsument.at/cs/Satellite?...

Wie so oft, ist Recht Auslegungssache.
Gewährleistung auf Gewährleistung ist normalerweise verpflichtend, auf Kulanzleistungen aber nicht.
Siehe z.b. hier: https://www.das.de/.../gewaehrleistungs-nach-reparatur.aspx

Garantie in der Garantiezeit wäre nicht möglich. Das war die Aussage von Audizentrum Bremen.

Zitat:

@zaza1980 schrieb am 22. Januar 2018 um 11:50:40 Uhr:


Garantie in der Garantiezeit wäre nicht möglich. Das war die Aussage von Audizentrum Bremen.

Ich dachte auch, dass ich für die erneuerten Teil min. noch ein Jahr Garantie bekomme! Wenn es aber hart auf hart kommt, werde ich einen Anwalt einschalten!

Man müsste aber zwischen Garantie und Gewährleitung unterscheiden. In der Gewährleistungszeit ist man selber nachweispflichtig! In der Garantiezeit nicht.

Zitat:

@zaza1980 schrieb am 22. Januar 2018 um 11:56:06 Uhr:


Man müsste aber zwischen Garantie und Gewährleitung unterscheiden. In der Gewährleistungszeit ist man selber nachweispflichtig! In der Garantiezeit nicht.

Beweislastumkehr , war der Sachmangel vorher schon etc. Und und und ...... Und genau das ist das heikle. Checkheft schön artig weiter führen , das Werk möchte die Einhaltung der Intervalle sehen , und du wirst auf jeden Fall weniger Diskussionen , bezüglich eines Kulanzantrages haben , falls das nochmal passiert . Die Garantieverlängerung , gegenüber solchen Kosten ist ein Schnäppchen. Und jeder der so ein Auto fährt , weis das Reparaturen meistens 4 Stellig vor dem Komma ausgehen . Alleine 1 Steuergerät kostet ca. 700€ . Hast du eine Pro-forma-Rechnung bekommen ? Lass dir mal eine geben , nur mal um zu sehen was das gekostet hätte .. wenn ich bei Gelegenheit mal Zeit habe , poste ich die gerne mal und auch den Motorblock Wechsel ... lag bei knapp 18000€ , und Kette etc. bei ca. um die 8500€

Zitat:

@zaza1980 schrieb am 22. Januar 2018 um 11:56:06 Uhr:


Man müsste aber zwischen Garantie und Gewährleitung unterscheiden. In der Gewährleistungszeit ist man selber nachweispflichtig! In der Garantiezeit nicht.

nein 🙁
in D sind es 6 Monate und in Ö auch 6 Monate, es wird davon ausgegangen dass der Mangel an der Sache vorhanden war und der Händler/Verkäufer dies übernehmen muss.

Danach must du beweisen, dass der Mangel in der Sache liegt und nicht durch dich verursacht wurde.

Zitat:

@zaza1980 schrieb am 22. Januar 2018 um 11:52:53 Uhr:



Zitat:

@zaza1980 schrieb am 22. Januar 2018 um 11:50:40 Uhr:


Garantie in der Garantiezeit wäre nicht möglich. Das war die Aussage von Audizentrum Bremen.

Ich dachte auch, dass ich für die erneuerten Teil min. noch ein Jahr Garantie bekomme! Wenn es aber hart auf hart kommt, werde ich einen Anwalt einschalten!

wir reden nicht von Garantie, sondern von Gewährleistung, bitte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen!!!
die gesetztliche Gewährleistung gibt dir 2 Jahre "Gewährleistung" und auch auf Reparaturen.

Zitat:

@johro schrieb am 22. Januar 2018 um 12:12:15 Uhr:



Zitat:

@zaza1980 schrieb am 22. Januar 2018 um 11:56:06 Uhr:


Man müsste aber zwischen Garantie und Gewährleitung unterscheiden. In der Gewährleistungszeit ist man selber nachweispflichtig! In der Garantiezeit nicht.

nein 🙁
in D sind es 6 Monate und in Ö 12Monate, es wird davon ausgegangen dass der Mangel an der Sache vorhanden war und der Händler/Verkäufer dies übernehmen muss.

Danach must du beweisen, dass der Mangel in der Sache liegt und nicht durch dich verursacht wurde

Wieviel Jahre , Garantieverlängerung bis zu wieviel km hast du zusätzlich bei Bestellung mit abgeschlossen? Beweis mal das der Mangel in der Sache liegt :-) viel Spaß

Ich habe gar nichts zusätzlich abgeschlossen, da ich davon ausgehe, dass in den ersten 2 Jahren eventuelle Mängel auftreten und die somit von Audi auf deren Kosten behoben werden.

Ich muss das nicht großartig beweisen. wenn etwas nicht funktioniert dann, gehe ich immer davon aus, dass der Mangel am Produkt liegt und nicht an mir. Hausverstand hilft und wenn der Fensterheber alle Jahr kaput ist, dann bekomme ich den bis zum lebensende ersetzt (theoretisch)

Außer ich fahre Rennen, drifte mit den Wohnwagen oder mache Donuts, gell Andre!?!😉

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