Kesy und der Datenschutz

Hallo....

Ob das so geplant gewesen sein kann und ob der Bundesgerichtshof das so meinte finde ich mehr als Zweifelhaft
Kesy- (Kennzeichen im Vorbei Scannen) soll eigentlich die polnischen Diebe schrecken
Wurde aber anscheinend jetzt gegen den Schwager der verschwundenen Jessica angewendet

Datenschutzrechtlich mehr als bedenklich!

Ich will jetzt auch nicht darüber reden ob der Inhaftierte schuld ist ober nicht- aber gegen den gläsernen Bürger mit immer mehr Vernetzung habe ich schon einigen Klärungsbedarf - wie seht ihr das?

Beste Antwort im Thema

....ich habe da keine Bedenken! 😁

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Es spricht nichts an sich gegen das Verbessern von Aufklärungsmethoden bei Straftaten. Das liegt in unser aller Interesse!

Die Methoden jedoch, die jetzt im Blickfeld der interessierten Behörden liegen, gehen weit darüber hinaus. Was da auf dem Wunschzettel steht, ist die maschinelle Totalüberwachung aller.

Na ja, Totalüberwachung gefällt mir nun auch nicht. Aber bei Kennzeichenerfassung sehe ich kein Problem (außer bei der Steuererklärung).

Habe jetzt nicht alles gelesen, aber....

wurde denn nicht vom Bundestag beschlossen (erst kürzlich) das dieses Kennzeichenscannsystem nur alle Kennzeichen scannt mit den gesuchten vergleicht und alles andere sofort wieder löschen muss???

Wie kann man dann nach 14 Tagen das Kennzeichen des Schwagers (sogar 2x) heraus fischen????
Vermutlich sind die Brandenburger beamten deswegen so sauer, da so ihre Dauerüberwachung, die meiner Meinung so gar nicht zulässig wäre, aufgeflogen ist!!!

ja... @Gururom das haben wir auch festgestellt...

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Zitat:

@Erwachsener schrieb am 8. März 2019 um 15:14:10 Uhr:


Es spricht nichts an sich gegen das Verbessern von Aufklärungsmethoden bei Straftaten. Das liegt in unser aller Interesse!

Die Methoden jedoch, die jetzt im Blickfeld der interessierten Behörden liegen, gehen weit darüber hinaus. Was da auf dem Wunschzettel steht, ist die maschinelle Totalüberwachung aller.

Was auf dem Wunschzettel steht und was davon erfüllt wird, ist zweierlei, wie jeder von seinen eigenen Wunschzetteln weiß. Wunschzettel mit der Wirklichkeit gleichzusetzen, führt nur zur Verwirrung. Es ist eben Aufgabe des Gesetzgebers und der dazu von uns gewählten Vertreter die verschiedenen Wunschzettel untereinander und mit den Vorgaben unserer Verfassung in Einklang zu bringen. Pauschales Verteufeln moderner Überwachungs und Fahndungsmethoden dürfte jedenfalls auf dem Wunschzettel der Straftäter ganz oben stehen.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 8. März 2019 um 15:34:32 Uhr:


ja... @Gururom das haben wir auch festgestellt...

Trotzdem wäre es sinnvoll, alles zu lesen...😁

Zitat:

@Ostelch schrieb am 8. März 2019 um 15:35:25 Uhr:


Pauschales Verteufeln moderner Überwachungs und Fahndungsmethoden dürfte jedenfalls auf dem Wunschzettel der Straftäter ganz oben stehen.

Herrje. Ja sicher, klar.

Aber was ist jetzt genau dein Argument? Möchtest du ernsthaft jegliche Bestrebung, Überwachung einzuschränken und personenbezogene Daten zu schützen, mit dem Verweis auf die Interessen Krimineller kontern?

Weißt du eigentlich, wie viele Mord-/Totschlagsdelikte und Körperverletzungen mit einfachen Küchenmessern begangen werden? Jetzt stell dir vor, eine wohlmeinende Regierung möchte diese schrecklichen Taten fürderhin unmöglich machen (die kleine Chantal aus Castrop-Rauxel, die vor 14 Tagen erstochen wurde, könnte noch leben!!!), ordnet eine Waffenscheinpflicht für Messerbenutzer und die Vernichtung sämtlicher illegalen Küchenmesser an.

Und, tadaa, jetzt baue ich einen schönen Satz: Pauschales Verteufeln dieser neuen gesetzlichen Regel dürfte jedenfalls auf dem Wunschzettel der Straftäter ganz oben stehen.

Zitat:

@Gururom schrieb am 8. März 2019 um 15:29:43 Uhr:


Habe jetzt nicht alles gelesen, aber....

wurde denn nicht vom Bundestag beschlossen (erst kürzlich) das dieses Kennzeichenscannsystem nur alle Kennzeichen scannt mit den gesuchten vergleicht und alles andere sofort wieder löschen muss???

Wie kann man dann nach 14 Tagen das Kennzeichen des Schwagers (sogar 2x) heraus fischen????
Vermutlich sind die Brandenburger beamten deswegen so sauer, da so ihre Dauerüberwachung, die meiner Meinung so gar nicht zulässig wäre, aufgeflogen ist!!!

Ich wüsste nicht, dass der Bundestag so etwas beschlossen hat, weil die Polizeigesetze, in denen diese Fahndungsmaßnahmen geregelt sind, Ländersache sind. Gegenwärtig ist die Verwendung von Kesy durch §36a des Brandenburgischen Polizeigesetzes geregelt.

Grüße vom Ostelch

.... wobei diese Länderhoheit meines Erachtens auch schon ein massives Handicap bei der Verfolgung und Aufklärung von Straftaten ist.

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 8. März 2019 um 16:47:34 Uhr:


.... wobei diese Länderhoheit meines Erachtens auch schon ein massives Handicap bei der Verfolgung und Aufklärung von Straftaten ist.

Das ist ein anders Thema. Mag sein. Föderalismus hat Vor- und Nachteile. Im Sinne des Subsidiaritätsprinzips ist er aber sinnvoll.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 8. März 2019 um 15:23:19 Uhr:


Na ja, Totalüberwachung gefällt mir nun auch nicht. Aber bei Kennzeichenerfassung sehe ich kein Problem (außer bei der Steuererklärung).

Das Fettmarkierte schließt du zum wiederholten Male aus. Warum siehst du bei Kennzeichenerfassung bei der Steuererklärung ein Problem?

Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 8. März 2019 um 12:31:14 Uhr:


Ein Mord wurde dadurch aber nicht verhindert...

Bei dieser Aussage wäre ich mir da nicht so sicher. Mag sein, dass der erste Mord nicht verhindert werden kann. Aber: je schneller Aufgrund der Kennzeichenerfassung aufgeklärt werden kann, umso geringer die Wahrscheinlichkeit einer Wiederholung des Täters. Denn: sobald dieser einmal einen Mord begangen hat, ist die Hemmschwelle um einiges geringer für einen Zufallsmord auf der Flucht. Wobei, es muss ja kein wiederholter Mord stattfinden, es ist ja schon viel getan, wenn dadurch Folgeüberfälle (Aufgrund akuter Geldnot) verhindert werden können.

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 8. März 2019 um 15:49:50 Uhr:



Zitat:

@Ostelch schrieb am 8. März 2019 um 15:35:25 Uhr:


Pauschales Verteufeln moderner Überwachungs und Fahndungsmethoden dürfte jedenfalls auf dem Wunschzettel der Straftäter ganz oben stehen.

Herrje. Ja sicher, klar.

Aber was ist jetzt genau dein Argument? Möchtest du ernsthaft jegliche Bestrebung, Überwachung einzuschränken und personenbezogene Daten zu schützen, mit dem Verweis auf die Interessen Krimineller kontern?

Weißt du eigentlich, wie viele Mord-/Totschlagsdelikte und Körperverletzungen mit einfachen Küchenmessern begangen werden? Jetzt stell dir vor, eine wohlmeinende Regierung möchte diese schrecklichen Taten fürderhin unmöglich machen (die kleine Chantal aus Castrop-Rauxel, die vor 14 Tagen erstochen wurde, könnte noch leben!!!), ordnet eine Waffenscheinpflicht für Messerbenutzer und die Vernichtung sämtlicher illegalen Küchenmesser an.

Und, tadaa, jetzt baue ich einen schönen Satz: Pauschales Verteufeln dieser neuen gesetzlichen Regel dürfte jedenfalls auf dem Wunschzettel der Straftäter ganz oben stehen.

Herrje. Nichts ist klar. Klar ist es nur dann, wenn man losgelöst von den Zwängen der Praxis maximal Vorstellungen postuliert. Was soll jetzt dieser Küchenmesser-Einwurf? Weder steht das hier zur Debatte, noch habe ich derartiges hier geschrieben. Das ist Polemik, weiter nichts. Was ist denn dein Vorschlag? Mein Einwurf wollte nicht mehr, als mal nüchtern zu prüfen, ob und wie eine solche Technik eingesetzt werden kann, ohne in den Verdacht, damit solle ein Überwachungsstaat errichtet werden, zu kommen. Einfach nur Nein sagen wirkt nur auf den ersten Blick als liberale Einstellung. Dabei ist es einfach nur bequem. Wir können uns alle darauf einigen, bestimmte Fahndungsmethoden für grundsätzlich unzulässig zu erklären, ohne lange darüber nachzudenken. Dann aber bitte nicht bei nächster Gelegenheit darüber lamentieren, dass Kriminelle bei uns alles dürfen. Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass, ist dafür keine Grundlage.

Grüße vom Ostelch

Mein Vorschlag ist, sich klarzuwerden, dass umfassende Sicherheit erstens illusorisch ist und zweitens alle, die dort hinmarschieren, gleichzeitig in Richtung staatliche Überwachung gehen.

Das ist nicht einfach auszutarieren. Die menschliche Gesellschaft lebt absichtlich mit gewissen Freiheiten, inklusive der Freiheit, sein Leben in bestimmtem Maße selbst zu gestalten und dabei von den Nachbarn und den Behörden in Ruhe gelassen zu werden. Jedes solche Maß an Freiheit kann aber von Einzelnen auch für kriminelle Zwecke missbraucht werden. Wenn das zuviel wird an Missbrauch von Freiheit, dann wird die Gesellschaft an dieser oder jener Stelle die Zügel anziehen und im Sinne verbesserter Sicherheit irgendeine Freiheit beschneiden. Oder auch manchmal, bei gegenteiliger Entwicklung, Freiheit vergrößen (vorherige Tatbestände entkriminalisieren)

Das war schon immer so.

Was heute passiert, ist aber gar keine Einschränkung, die wegen ausufernder Kriminalität nötig wäre. Die Kriminalitätsrate sinkt in Deutschland von Jahr zu Jahr. Auch wenn es bestimmte Tatbereiche und Örtlichkeiten geben mag, wo das nicht der Fall ist und man sogar einen Anstieg hat.

Die Forderung nach allumfassender (technischer) Überwachung des Alltags sämtlicher Bürger, um Straftaten leichter aufklären zu können, ist nicht enstanden, weil es aus der Kriminalitätsentwicklung heraus notwendig wäre. Sondern weil man es kann. Kennzeichenscanner, Überwachungskameras, elektronische Belege jeglichen Zahlungsverkehrs, Internetforen/Chats/unsoziale Medien, alles vorhanden, alles ein gigantischer Fundus an verknüpfbaren personenbezogenen Daten, der nur noch der maschinellen Auswertung bedarf.

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