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Datenschutz beim Autokauf? Kein Einblick in den Brief erlaubt?

Themenstarteram 10. Februar 2022 um 10:13

Ich habe gestern einen Gebrauchtwagen angeschaut (einen Audi bei einem Audivertragspartner) und es gab leider Unstimmigkeiten bzgl. Erstzulassung und Auslieferungsdatum. Daraufhin bat ich darum, dass ich mir eine Kopie vom Brief anschauen dürfte (also physisch vor Ort, nicht per E-Mail o.ä.). Dies wurde mir verweigert auf Grund von Datenschutz, weil der Vorbesitzer da drin stehen würde. Ist das wirklich so? Kommt mir sehr komisch vor, wenn ich das Auto kaufen würde, würde ich das doch auch sehen können, es wird ja nicht gelöscht vor Kauf? Mir wurde dann nur gesagt, dass das Auto ein Werkswagen war und danach von privat gefahren wurde.

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98 Antworten

Man kann ja den Namen verdecken.

Einerseits verstehe ich den Wunsch des Gebrauchtkäufers nach umfassendem Einblick. Aber ich verstehe auch das geringe Interesse eines Voreigentümers, von Interessenten belästigt zu werden - es wird hier ja immer wieder dazu geraten: Einsicht nehmen in die Unterlagen und den letzten Besitzer kontaktieren. Wenn ich mir als Vorbesitzer vorstelle, dass vielleicht 8 Interessenten für einen Wagen bei dem Händler auftauchen und alle würden diesen Tipp beherzigen - sorry, der Verkäufer hätte wahrscheinlich auch das letzte Mal einen Brief gezeigt - ich verkaufe ja deshalb ein Fahrzeug an einen Händler, weil ich meine Ruhe haben will.

Schwierige Situation.

Wunsch/Verpflichtung zum Datenschutz ist nachvollziehbar. Als Käufer ohne Einsicht in relevante Unterlagen würde ich auf eine Klausel im Kaufvertrag bestehen, die einen Rücktritt bei fehlerhaften Angaben des Herstellers diesbezüglich erlaubte

Themenstarteram 10. Februar 2022 um 11:17

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 10. Februar 2022 um 11:28:02 Uhr:

Einerseits verstehe ich den Wunsch des Gebrauchtkäufers nach umfassendem Einblick. Aber ich verstehe auch das geringe Interesse eines Voreigentümers, von Interessenten belästigt zu werden - es wird hier ja immer wieder dazu geraten: Einsicht nehmen in die Unterlagen und den letzten Besitzer kontaktieren. Wenn ich mir als Vorbesitzer vorstelle, dass vielleicht 8 Interessenten für einen Wagen bei dem Händler auftauchen und alle würden diesen Tipp beherzigen - sorry, der Verkäufer hätte wahrscheinlich auch das letzte Mal einen Brief gezeigt - ich verkaufe ja deshalb ein Fahrzeug an einen Händler, weil ich meine Ruhe haben will.

Schwierige Situation.

In der Situation geht es um einen 3 1/2 Jahre alten Wagen, inkl Werksgarantie, scheckheftgepflegt beim Hersteller bzw. sogar bei dem Händler, wo das Auto zum Verkauf steht, es gibt eine genaue Liste, welche Reparaturen (optisch) durchgeführt wurden, weil das seit 1.1. gesetzlich so geregelt ist. Ich habe keine Idee, weswegen ich den Vorbesitzer kontaktieren sollte.

Ich würde den Brief auch nicht sehen wollen, wenn es nicht Unstimmigkeiten bzgl der Erstzulassung und des Auslieferungsdatums geben würde.

Die Idee mit dem Namen verdecken ist mir ehrlich gesagt in der Situation nicht eingefallen, ich war einfach etwas "überrumpelt", weil ich bisher immer den Brief einsehen durfte, der Verkäufer hat es aber auch nicht angeboten.

Zitat:

@Driv3r schrieb am 10. Februar 2022 um 12:17:43 Uhr:

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 10. Februar 2022 um 11:28:02 Uhr:

Einerseits verstehe ich den Wunsch des Gebrauchtkäufers nach umfassendem Einblick. Aber ich verstehe auch das geringe Interesse eines Voreigentümers, von Interessenten belästigt zu werden - es wird hier ja immer wieder dazu geraten: Einsicht nehmen in die Unterlagen und den letzten Besitzer kontaktieren. Wenn ich mir als Vorbesitzer vorstelle, dass vielleicht 8 Interessenten für einen Wagen bei dem Händler auftauchen und alle würden diesen Tipp beherzigen - sorry, der Verkäufer hätte wahrscheinlich auch das letzte Mal einen Brief gezeigt - ich verkaufe ja deshalb ein Fahrzeug an einen Händler, weil ich meine Ruhe haben will.

Schwierige Situation.

I

Ich würde den Brief auch nicht sehen wollen, wenn es nicht Unstimmigkeiten bzgl der Erstzulassung und des Auslieferungsdatums geben würde.

Welche Unstimmigkeiten gibt es denn?

Vielleicht wars n Mietwagen... :rolleyes:

Themenstarteram 10. Februar 2022 um 11:43

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 10. Februar 2022 um 12:29:29 Uhr:

Zitat:

@Driv3r schrieb am 10. Februar 2022 um 12:17:43 Uhr:

 

I

Ich würde den Brief auch nicht sehen wollen, wenn es nicht Unstimmigkeiten bzgl der Erstzulassung und des Auslieferungsdatums geben würde.

Welche Unstimmigkeiten gibt es denn?

Auslieferung laut Serviceheft (bzw. das Serviceheft ist digital, aber es gibt da noch so ein 5 Seiten Heftchen mit Serviceintervallen, Auslieferungsübergabe und dem Zettel mit Ausstattungen) 3 Monate NACH der Erstzulassung. Der erste Service war 2 Jahre nach Auslieferung, d.h. entweder er ist 3 Monate überzogen (was für Garantie nicht gut wäre) oder eben nicht, wobei dann die Frage wäre, was in den drei Monaten war. Eine Tageszulassung war es angeblich nicht, sondern ein Werkswagen.

@v8.lover Angeblich nicht, das muss ja auch explizit im Vertrag stehen.

Wegen Datenschutz die ZB2 nicht zeigen ist Unfug.

Wenn der Wagen gekauft wird, bekommt man die ZB2 und 1 eh ausgehändigt.

Wenn alles koscher ist gibt's für den Händler keinen Grund, die ZB2 nicht zu zeigen.

Hier wird vielleicht die Erstzulassung im Ausland unterschlagen.

Diese kann man aus der ZB2 nämlich erkennen, wenn auf der ZB 2 Feld B und I voneinander abweichen. Ebenso kann man erkennen, ob die ZB2 von Hersteller ausgeben wurde bzw als Blanko zb2 durch eine Zulassungsstelle, wenn das fzg als Neufahrzeug aus dem Ausland kam.

Wenn der Verkäufer zum Käufer kein vertrauensvolles Gespräch aufbauen kann oder will, würde ich als Käufer den Verkaufsraum innerhalb von 5 Minuten wieder verlassen.

MfG kheinz

Mhmm ... gilt dann bei der Bezahlung des Blindkaufes auch, dass wegen des Bankgeheimnisses kein Geld fließen braucht? Für mich ist nicht nachvollziehbar, weshalb der Händler die Papiere nicht einsehen lassen möchte.

der will verhindern, dass du vorm Kauf Informationen beim Vorbesitzer erfragen kannst...

Ich würde mir ein anderes Auto bzw, ein anderes Autohaus suchen. Wer keinen Einblick in die Papiere gewährt, wird etwas verheimlichen wollen und nutzt gerne das Deckmäntelchen Datenschutz.

Wenn Du das Auto gekauft hast und stellst im Nachhinein Unstimmigkeiten, weitere Haltereintragungen, die Zulassung als Mietwagen o. Ä. fest, beginnen die Schwierigkeit erst.

Ich muss jetzt mal fragen:

Wie erlangt Ihr immer den Kontakt zum Vorbesitzer???

Im Brief steht doch nur noch der Name und die Stadt.

Gruß jaro

Indem man den Verkäufer fragt, denn der hat ja alle Daten. Der nimmt dann Kontakt zum Vorbesitzer auf und gibt dann die Daten nach dessen Zustimmung an Dich.

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